Läuten bei Ihnen bald die Hochzeitsglocken? Dann ist jetzt der optimale Zeitpunkt, um sich gemeinsam mit Ihrem Partner Gedanken über Ihren zukünftigen Güterstand zu machen. Klingt bürokratisch? Keine Sorge – was sich hinter dem sperrigen Begriff verbirgt, ist einfach erklärt. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Vermögen nach der Eheschließung sinnvoll und gerecht verwalten.
Ob Sie heiraten oder Ihre Lebenspartnerschaft offiziell besiegeln lassen – was Ihren zukünftigen Güterstand anbelangt, gelten in beiden Fällen dieselben Regelungen. Beim Güterstand geht es um die Frage, in welcher Form Sie das eigene und das gemeinsame Vermögen zukünftig nutzen und teilen wollen. Das kann schon während der Ehe eine Rolle spielen, gewinnt aber vor allem dann an Bedeutung, wenn die Partnerschaft freiwillig oder unfreiwillig beendet wird. Das gilt für eine Trennung ebenso wie für den Fall, dass einer der Partner nach einer langen, glücklichen Ehe verstirbt. Deswegen ist es wichtig, sich schon vorher für ein Modell zu entscheiden, das sich für Ihre Paarbeziehung eignet und Ihnen im Fall der Fälle die größtmögliche finanzielle Absicherung bietet.
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Beim Güterstand können Sie grundsätzlich zwischen drei Varianten wählen: der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft. Der Standardfall ist die Zugewinngemeinschaft: Sie ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Option, die immer dann in Kraft tritt, wenn Sie keinen anderslautenden Ehevertrag aufsetzen. Geben Sie sich also das Ja-Wort, ohne spezielle Vereinbarungen getroffen zu haben, leben Sie von nun an automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Wenn Sie sich hingegen für die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft entscheiden, geht es ab zum Notar: Die sogenannten Wahlgüterstände müssen vertraglich fixiert werden. Erfahren Sie im Folgenden, was die jeweiligen Modelle bedeuten und welche Vor- und Nachteile sie bringen. Eine Übersicht der Güterstände finden Sie hier.
Der gesetzliche Güterstand basiert auf dem Gedanken, dass sich beide Partner gleichermaßen am Vermögensaufbau innerhalb der Paarbeziehung beteiligen – und zwar unabhängig davon, wer wie viel Geld nach Hause bringt. Der sogenannte Zugewinn, der während der Ehe erwirtschaftet wird, wird bei einer Trennung gerecht aufgeteilt. So erhält eine Ehefrau, die mehrere Jahre in die Kinderbetreuung investiert hat, bei der Scheidung die Hälfte des Vermögens, das sie und ihr Mann gemeinsam im Laufe der Ehe angespart haben.
Vorteile:
Nachteile:
Um möglichen Streitereien schon von Anfang an vorzubeugen, wird bei der Eheschließung ermittelt, welches Anfangsvermögen die Partner jeweils mitbringen. Bei einer Trennung oder im Todesfall wird zusätzlich das Endvermögen in den Blick genommen: Aus der Differenz von Anfangs- und Endvermögen errechnet sich dann der Zugewinn. Üblicherweise haben die Lebensgefährten nicht denselben finanziellen Zugewinn gemacht, beispielsweise weil einer den Haushalt geführt hat. Dafür gibt es den Zugewinnausgleich: Die Differenz zwischen den jeweiligen Zugewinn-Beträgen wird hälftig aufgeteilt. Das gilt übrigens nicht für Schulden – die muss jeder allein tragen.
Der häufigste Wahlgüterstand ist die Gütertrennung. Wenn es um die Vermögensregelung geht, werden die Eheleute hier wie ein unverheiratetes Paar behandelt. Diese Option könnte für Sie interessant sein, wenn Sie innerhalb Ihrer Lebensgemeinschaft großen Wert auf ein selbstständiges Wirtschaften legen. Gehäuft findet sich dieses Modell bei kinderlosen Paaren, die voll berufstätig sind.
Vorteile:
Nachteile:
Früher war sie gängig, heute ist sie selten geworden: die Gütergemeinschaft. Dabei wird das Vermögen beider Partner vollständig zusammengelegt – egal, ob es vor oder während der Ehe erwirtschaftet wurde. Dieses Gesamtgut wird gemeinsam verwaltet.
Vorteile:
Nachteile:
Für welche Variante Sie sich auch entscheiden, wenn Sie in den Hafen der Ehe einlaufen: Der Güterstand ist nicht in Stein gemeißelt. Auch nachdem Sie schon viele Jahre verheiratet gewesen sind, können Sie ihn noch vom Notar ändern lassen – damit ist sichergestellt, dass Ihr Güterstand Ihrer Lebenssituation entspricht. In einzelnen Punkten lassen sich die Güterstände zudem individuell angleichen. In einer „modifizierten Zugewinngemeinschaft“ können Sie beispielsweise festlegen, dass im Todesfall des Partners die Zugewinngemeinschaft, bei einer Scheidung hingegen die Gütertrennung gilt.
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