Die Nachlassregelung ist Teil eines nachhaltigen Vermögensmanagements. Vor allem Unternehmen stehen bei Nachlass und Nachfolge vor Herausforderungen.
Testament, Erbvertrag oder doch lieber eine Schenkung zu Lebzeiten? Wir geben Ihnen einen Überblick, über die Möglichkeiten zur Gestaltung.
Damit der letzte Wille auch tatsächlich umgesetzt werden kann, müssen beim Verfassen des Testaments bestimmte Formalitäten beachtet werden
Was passiert eigentlich, wenn Sie sterben, ohne Ihren letzten Willen hinterlassen zu haben? Dann greift die gesetzliche Erbfolge.
Beim Vererben fallen verschiedene Kosten an. Wir geben einen Überblick.
Auch wenn man sich nicht mag – direkte Verwandte gehen nie ganz leer aus.
Was passiert mit Konten und Wertpapieren? Wem gehört das Elternhaus? Besteht Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung? Wie wird Schmuck bewertet? Das sollten Sie wissen.
In einer Erbengemeinschaft kommt es häufig zu Streitigkeiten. Ein Perspektivenwechsel durch eine gerichtliche Mediation kann helfen, Kompromisse zu finden.
Große Vermögen sollten gut gemanagt werden, um über Generationen hinweg erhalten und optimiert zu werden.
Bereiten Sie sich auf den Fall vor, dass Sie Ihren Willen nicht mehr selbst ausdrücken können. Stellen Sie sicher, dass zu jeder Zeit in Ihrem Sinne gehandelt wird. Dazu stehen Ihnen im Wesentlichen drei Instrumente zur Verfügung.
Verschaffen Sie sich einen Überblick, wie es um Ihr Vermögen steht. Listen Sie Geldvermögen und Sachwerte auf. Ziehen Sie Ihre Schulden ab. So bekommen Sie eine Vorstellung davon, was es im Erbfall zu verteilen gibt.
Es ist gut, wenn Sie alles geregelt haben. Aber wo ist das Testament? Machen Sie es Ihren Erben mit einer Liste leichter, die wichtigen Unterlagen zu finden.
Um Ihnen die Klärung der Angelegenheiten zu erleichtern, haben wir Ihnen eine Übersicht mit allen notwendigen Unterlagen zusammengestellt.
Bei einer Erbschaft geht es oft um viel Geld. Und es geht um die Gefühle zwischen den Verwandten. Dabei kann es schon mal zu Enttäuschungen und emotionalen Spannungen kommen. Was alles passieren kann – hier wichtige Fragen und konkrete Antworten.
Für den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner gilt der hohe Steuerfreibetrag von 500.000 Euro. Kinder und Stiefkinder sowie Enkel, deren Eltern verstorben sind, müssen erst ab einem Betrag von 400.000 Euro Steuern zahlen. Enkel, deren Eltern noch leben, und Urenkel können Sie mit bis zu 200.000 Euro bedenken.
Danach wird es teuer: Geschwister, Nichten und Neffen zahlen schon ab einem Betrag von 20.000 Euro Steuern. Die Vererbung einer Immobilie kann steuerfrei sein. Bedingung dafür unter anderem: Der Erbe muss zehn Jahre selbst darin wohnen. Unternehmen können steuerfrei an die Erben übergehen, wenn diese in den nächsten Jahren bestimmte Bedingungen erfüllen, die den Betrieb aufrechterhalten.
Vererben kann man nur einmal – schenken öfter. Durch Schenkungen können Sie alle zehn Jahre die Steuerfreibeträge nutzen, die auch beim Vererben angesetzt werden. Bedenken Sie aber: Verschenktes ist weg. Ein Testament können Sie zu Lebzeiten jederzeit ändern.
Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Die regelt je nach Verwandtschaftsgrad, wer wie viel bekommt. Der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner steht vor allen Verwandten an erster Stelle.
Nachlassverbindlichkeit sind die Forderungen, die an die Erben im Zusammenhang mit dem Erbfall gerichtet werden. Das können noch offene Schulden des Verstorbenen sein oder die Ansprüche der Vermächtnisnehmer und der Pflichtteilsberechtigten. Aber auch die mit dem Todesfall selbst verbundenen Kosten wie Beerdigungs- und Notarkosten sind Nachlassverbindlichkeiten.
Das Berliner Testament wird auch Ehegatten-Testament oder gemeinschaftliches Testament genannt. Die Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner machen sich gegenseitig zu Alleinerben. Die Kinder werden in diesem Fall zunächst von der Erbfolge ausgeschlossen und erben erst nach dem Tod des Längerlebenden. Das soll dem Ehepartner Sicherheit geben. Nachteil: Nach dem Tod eines Ehepartners ist das Testament grundsätzlich nicht mehr änderbar.
Ein Erbe kann man ausschlagen. Sinnvoll ist das zum Beispiel, wenn der Erblasser mehr Schulden hinterlässt als Vermögen. Sie müssen die Ausschlagung rechtzeitig (innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls) erklären.
Wenn Sie das Erbe ausschlagen wollen, muss das beim Nachlassgericht zur Niederschrift erklärt werden oder Sie gehen zum Notar. Wenn Sie ein Erbe annehmen, haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen für die bestehenden Schulden. Die Annahme der Erbschaft muss nicht ausdrücklich erklärt werden. Sie kann auch durch schlüssiges Handeln (zum Beispiel Ausräumen der Wohnung des Verstorbenen) erfolgen.
Bei Erbstreit kann eine Mediation helfen.
Alte Verletzungen und neue Ungerechtigkeiten – bei Erbkonflikten geht es nicht allein ums Geld, sondern vor allem um komplexe Familienbeziehungen. Die Mediatorin Lisa Hinrichsen erzählt, wie sie zwischen streitenden Parteien vermittelt.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.