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So können Studierende ihr Studium finanzieren: 5 Möglichkeiten zur Studienfinanzierung.

Studienfinanzierung: Investition in die berufliche Zukunft

Rund 200.000 junge Leute lernen an Berliner Hochschulen. Doch das Studium muss finanziert werden. Wir vergleichen die fünf beliebtesten Maßnahmen zur Studienfinanzierung.


Variante 1 der Studienfinanzierung: Eltern

Beatrice will Lehrerin werden, Mathe und Physik. In den beiden Fächern hat sie super Punktzahlen im Abitur. Rechnen kann sie also. Das wird sie auch müssen, denn bei den Eltern will sie nicht wohnen bleiben. Die leben im Speckgürtel, zu weit für die täglichen Fahrten an die Technische Universität. Beatrice hat eine Wohngemeinschaft in Moabit gefunden, 370 Euro plus Strom. Erst haben die Eltern geschluckt, dann noch einen Schein aufs monatliche Budget draufgelegt. 900 Euro wollen sie jeden Monat an ihre Tochter überweisen – fast die Summe, die Berliner Studierende im Schnitt zur Verfügung haben. 86 Prozent der Studierenden werden von ihren Eltern unterstützt, nicht alle sind allerdings so spendabel wie Beatrices Eltern. Durchschnittlich zahlen sie laut der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks 541 Euro im Monat.

Rechtlich sind Eltern verpflichtet, ihre Kinder bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss zu unterstützen. Wie hoch der Anspruch ist, richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Errechnen lässt sich der nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, die für Unterhaltsansprüche herangezogen wird. Bis zu 860 Euro können Kinder von ihren Eltern verlangen – je nach Höhe des elterlichen Einkommens. Es komme allerdings auch vor, dass unterhaltspflichtige Eltern nicht zahlen wollen oder können, so die Sozialberatung des Studierendenwerks Berlin. Dann können Studierende den Rechtsweg beschreiten, doch „meist wollen sie das vermeiden, um das familiäre Klima nicht zu zerstören”. Oft helfe schon ein Gespräch bei der Sozial- oder der Konfliktberatung.

Variante 2 der Studienfinanzierung: BAföG

Für angehende Studierende kann es sich lohnen, erst einmal einen BAföG-Antrag zu stellen. Für den Berliner Studenten Paul ist dabei nicht viel herausgekommen, weil sein Vater recht gut verdiene. Aber immerhin: Ein wenig würde es die Eltern schon entlasten. Dominic dagegen bekommt den BAföG-Höchstsatz von rund 934 Euro (Wintersemester 2022/23). Der Vater ist Bautischler, die Mutter Hausfrau. Mit der BAföG-Reform 2022 ist es aufgrund der Senkung von Zugangsvoraussetzungen mehr jungen Leuten möglich, BAföG zu erhalten. 

Grundsätzlich wird BAföG während der Regelstudienzeit gewährt. Vorausgesetzt, der bzw. die Studierende büffelt auch brav. Ab dem fünften Fachsemester gibt’s die Förderung nur noch nach einer Leistungsüberprüfung. „Die erfolgt spätestens im vierten Semester”, erklärt die Sozialberatung. Zu 50 Prozent ist BAföG ein Zuschuss, zur anderen Hälfte ein zinsloses Darlehen. Dennoch wird Dominic sein Darlehen nicht voll zurückzahlen müssen. „Für die sechs Semester bis zum Bachelor kriege ich 30.996 Euro, bis zum Master noch mal 20.664 Euro, sind zusammen 51.660 Euro”, rechnet der 21-jährige Berliner vor. Theoretisch müsste er 25.830 Euro zurückzahlen. Aber: „Die Höchstverschuldung ist begrenzt auf maximal 10.010 Euro”. Zurückgezahlt wird fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit, entweder in Raten oder in einem Schwung. Wer das schafft, bekommt Rabatt.

Ein Vorteil beim BAföG: Stellen Studierende bis zum dritten Semester fest, dass sie sich fürs falsche Fach entschieden haben, können sie wechseln – ohne negative Auswirkungen aufs BAföG. Ab dem vierten Semester ist das nur noch mit einem „unabweisbaren Grund” möglich. Zum Beispiel, wenn ein Sportstudent nach einem Unfall körperlich eingeschränkt ist und deshalb das Studium abbrechen muss.

Ist die Regelstudienzeit überschritten, muss das nicht sofort das BAföG-Aus bedeuten: Eine Verlängerung ist zum Beispiel möglich, wenn eine Studentin schwanger geworden ist oder Zeit für die Kindererziehung braucht. Oder bei längerer Krankheit. Wenn jemand sein Pensum durch solche äußeren Einflüsse nicht in der Regelstudienzeit schafft, ist das also kein Grund zum Verzweifeln.

Variante 3 der Studienfinanzierung: Stipendium

Schade, dass für ihn kein Stipendium infrage gekommen sei, bedauert Dominic. Das hätte sich als Referenz in seinem Lebenslauf gut gemacht. „Aber dafür hätte ich mich in der Schulzeit etwas mehr auf den Hosenboden setzen müssen”, sagt er, „oder mich stärker für etwas engagieren”. Zwar gibt es deutschlandweit mehr als 1.750 Stiftungen, die Studienstipendien vergeben. Aber: Stipendiat zu werden, ist nicht einfach.

Das passende Stipendium fürs Studium finden und beantragen: Wie das geht, lesen Sie in unserem Ratgeber rund um Stipendien.

Bei den 13 Begabtenförderungswerken sind gute Noten und ehrenamtliches Engagement – konfessionell oder wirtschaftlich, politisch oder gewerkschaftlich – ein Muss. Bei anderen Stiftungen variieren die Bedingungen. Da ist es ein Plus, über Jahre in einem Chor zu singen oder als Jugendtrainer im Fußballclub aktiv zu sein. Wichtig: „Sich wegen der langen Bewerbungszeiträume rechtzeitig zu informieren und sich genau mit Zielen und Werten der einzelnen Stiftungen zu beschäftigen”, rät das Studierendenwerk Berlin. Nur so könnten Studierende feststellen, welche Stiftungen zu ihnen passen.

Variante 4 der Studienfinanzierung: Nebenjob

Letztendlich sind es aber nur vier Prozent der Studierenden, deren Studienfinanzierung mithilfe eines Stipendiums gelingt. Zwei Drittel der Studierenden finanzieren ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise durch eigene Arbeit – mit einem Minijob, als Selbstständige, durch Arbeit auf Honorarbasis oder als studentische Hilfskräfte. Wer BAföG bekommt, darf im Jahr ca. 6.270 Euro brutto (Single ohne Kind) dazuverdienen. Überschreitet das Einkommen im Bewilligungszeitraum diese Grenze, wird es auf das BAföG angerechnet bzw. das BAföG gekürzt.

Fürs studentische Jobben sei wichtig, „dass das Studium hauptberuflich und der Job nebenberuflich ausgeübt werden”, informiert das Münchener Beratungsportal Studieren.de. Nur dann seien Studierende von den Arbeitnehmerbeiträgen in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Wer die monatliche 538-Euro-Grenze (Stand Januar 2024) überschreitet, muss sich auch selbst versichern. Ansonsten sind Studierende, die noch nicht 25 Jahre alt sind, familienversichert. Und: Nur wer unter dem Grundfreibetrag von aktuell 11.604 Euro im Jahr bleibt, muss seinen Verdienst nicht versteuern.

Denkbar sei beispielsweise, nur in den Semesterferien zu arbeiten. Als nebenberuflich gelte ein Job auch, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit von 20 Stunden nicht überschritten werde. Oder wenn ein Student ein Arbeitsverhältnis habe, bei dem nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr gearbeitet werde. Mehrere Jobs werden hierfür zusammengezählt.

Tipp: Was sind die 5 beliebtesten Nebenjobs für Studierende? Das lesen Sie hier im Artikel.   

Variante 5 der Studienfinanzierung: Studienkredit

Wenn die Zeit zum Jobben fehlt, kann ein Studienkredit die beste Art der Studienfinanzierung sein. Da gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Angeboten, die sich speziell an Studierende richten. Die Bundesregierung unterstützt Studierende mit dem sogenannten Bildungskredit. Dieser Bildungskredit kann online beim Bundesverwaltungsamt beantragt werden. Daneben gibt es noch den Studienkredit der KfW und das Darlehen der Studentischen Darlehenskasse. Auch das Berliner Studierendenwerk greift Studierenden finanziell unter die Arme.

Beim Studienkredit verzichten die Geldinstitute auf die üblichen Sicherheiten. Unter herkömmlichen Bedingungen würden Studierende als „nicht kreditwürdig“ eingestuft. Außerdem bewegen sich die Zinsen am unteren Rand der üblichen Konditionen. Was aber nicht heißt, dass sich da im Laufe der Jahre keine große Summe anhäufen kann. Denn die monatlichen Kreditbeträge können beispielsweise beim KfW-Studienkredit von 100 bis maximal 650 Euro reichen.

Eine Zeit für große Sprünge ist das Studierendenleben so meist keineswegs: Schließlich summieren sich auch in jungen Jahren Miete, Krankenversicherung, Lebensmittel, Bücher, Telefon, die neue Jeans, der Sportverein, Auto oder Nahverkehr schnell auf Summen, die manche Monate deutlich zu lang erscheinen lassen.

Wie viel darf ein Student eigentlich verdienen?

  • Wer BAföG erhält, darf im Jahr maximal 6.270 Euro brutto (Stand: Januar 2024)  dazuverdienen. Das macht monatlich 522,50 Euro brutto. Das liegt leider unter der neuen Minijob-Grenze von 538 Euro. Also aufpassen.
  • Wer monatlich mehr als 538 Euro (Minijob) verdient, muss sich selbst krankenversichern.
  • Nur wer das Studium hauptberuflich und den Job nebenberuflich ausübt, ist von den Arbeitnehmerbeiträgen in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit.
  • Als nebenberuflich gilt ein Job, der die regelmäßige Wochenarbeitszeit von 20 Stunden nicht überschreitet oder weniger als drei Monate bzw. weniger als 70 Arbeitstage im Jahr dauert.
  • Der Verdienst darf den Grundfreibetrag von 11.604 Euro pro Jahr (Stand: Januar 2024) nicht überschreiten. Andernfalls muss er versteuert werden.

Podcast: BAföG und Co.: Welche Möglichkeiten gibt es zur Studienfinanzierung?

In dieser Folge von KopfGeld, dem Podcast der Berliner Sparkasse, sprechen wir über alles, was du zum Thema Studienfinanzierung wissen musst. Wir erklären, welche Anträge wichtig sind und wie du dir einen guten Nebenjob suchen kannst. Also, reinhören!

Fazit

Wie bringe ich die Kosten für mein Studium und den Alltag auf? Mit der Frage zur Studienfinanzierung sollten sich Studierende schon frühzeitig beschäftigen. Denn um sich voll und ganz auf das Studium konzentrieren zu können, müssen die Finanzen geklärt sein. Es gibt verschiedene Möglichkeiten das Studium zu finanzieren. Und so ist es immer ratsam, sich alle Finanzierungsmöglichkeiten anzuschauen und je nach persönlicher Situation und finanziellem Hintergrund auszuwählen. Gerne stehen wir von der Berliner Sparkasse für alle Finanzfragen zur Seite - insbesondere im Klub zur hohen Kante, der jungen Filiale in Friedrichshain.

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