„Bausparen ist nur was für die jungen Leute, die auf ein eigenes Haus sparen.“ Denken Sie? Keineswegs! Denn Bausparverträge können viel mehr Wünsche erfüllen, als Sie vermuten. Auch mit über 60 kann Bausparen eine sinnvolle Option sein. Worauf es dabei ankommt, weiß LBS-Regionaldirektor und Bauspar-Experte Andreas Eck.
„Mit 66 Jahren, da fängt das Leben an …“, wusste schon Udo Jürgens. Warum also nicht jetzt in eine höhere Lebensqualität in einem schönen Zuhause investieren? Auch wenn der Ankauf einer neuen Immobilie für Sie womöglich nicht mehr auf dem Plan steht: Ein Bausparvertrag kann selbst dann sinnvoll sein, wenn Sie Ihr Heim umbauen, sanieren oder modernisieren wollen. Es gibt viele gute Gründe für das Bausparen über 60:
In diesen und vielen weiteren Vorhaben kann Sie ein Bausparvertrag unterstützen – fürs Pläne schmieden ist man schließlich nie zu alt!
Wie funktioniert Bausparen überhaupt?
Der Bausparvertrag ist ein beliebtes Mittel, um Bau- oder Modernisierungsvorhaben zu finanzieren. Das Prinzip des Bausparens baut auf drei Elementen auf, die Ihnen bekannt sein sollten, wenn Sie einen Bausparvertrag abschließen möchten:
Sie möchten Ihre Kinder oder Enkel finanziell absichern? Wie wäre es mit einem Bausparvertrag? Für Kinder ist dieser mit besonderen Vorteilen verbunden. ❱❱
Sie haben ein Baudarlehen mit Zinsbindung und diese läuft aus? Kümmern Sie sich jetzt um eine Anschlussfinanzierung. ❱❱
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Wie finde ich meine Wunschimmobilie? Wie viel Immobilie kann ich mir leisten? Wie funktioniert die Baufinanzierung? Und was muss ich beim Verkauf meiner Immobilie beachten? Fragen über Fragen, die Ihnen unsere kompetenten Spezialisten alle gerne beantworten. Kommen Sie zu unseren Beratungswochen – hier dreht sich alles um die eigenen vier Wände. ❱❱
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Prinzipiell gibt es für das Bauspardarlehen keine Altersbeschränkung. „Im Mittelpunkt steht die Bedarfsorientierung“, erklärt Andreas Eck. Der Bausparvertrag, den Sie abschließen, wird also auf Ihre individuelle Situation und Ihre persönlichen Wünsche zugeschnitten. Eine Voraussetzung muss jedoch in jedem Fall erfüllt sein: „Ein Bauspardarlehen muss perspektivisch einem wohnwirtschaftlichen Zweck dienen, beispielsweise dem barrierefreien Umbau der Immobilie“, betont der Experte.
Sicherlich fragen Sie sich, mit welcher Ansparphase Sie rechnen müssen, wenn Sie mit über 60 einen Bausparvertrag abschließen. Schließlich wollen Sie nicht ewig warten, bis Sie Ihre Pläne verwirklichen können. Hier stehen verschiedene Tarifoptionen zur Verfügung, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt sind. „Bei Soforteinzahlung von 30 Prozent der Bausparsumme kann das Darlehen bei der LBS schon nach 21 Monaten in Anspruch genommen werden“, erläutert Andreas Eck. Doch ebenso lassen sich langfristigere Finanzierungen umsetzen: „Wird ein Tarif mit dem Regelsparbeitrag angespart, kann das Darlehen nach rund sieben bis acht Jahren und nach einem Mindestguthaben von 30 bis 50 Prozent der Bausparsumme abgerufen werden.“
Auch wenn Sie bereits das Rentenalter erreicht haben, ist die Aufnahme eines Bauspardarlehens möglich. Dann können Sie sich unter Umständen sogar staatliche Zulagen zunutze machen: Wer in der Rente unter bestimmte Einkommensgrenzen fällt, kann beispielsweise eine Förderung in Form einer Wohnungsbauprämie erhalten.
Achten Sie bei der Finanzierung darauf, dass ein garantierter Festzins für die gesamte Laufzeit vereinbart wird. „Unsere Kundinnen und Kunden werden bei Vertragsabschluss bereits über die Höhe der Rückzahlungsrate und den späteren Darlehenszins informiert“, teilt der LBS-Experte mit. „Damit bieten wir unseren Kundinnen und Kunden eine optimale Planungssicherheit.“ Neben der vereinbarten Rückzahlungsrate sollte Ihnen außerdem die Möglichkeit eingeräumt werden, das Darlehen flexibel zu tilgen – schließlich soll sich der Bausparvertrag Ihren Lebensumständen anpassen und nicht umgekehrt. „In diesem Fall kommen im Unterschied zu einem Hypothekendarlehen keine Vorfälligkeitsentschädigungen auf Sie zu“, ergänzt Andreas Eck.
Und was passiert, wenn Sie das Bauspardarlehen doch nicht mehr selbst in Anspruch nehmen wollen? In aller Regel können Sie den Bausparvertrag dann auf eine andere Person übertragen, beispielsweise auf Ihre Kinder oder Enkelkinder. Hier gilt: „Die wohnwirtschaftliche Verwendung sollte dabei erfüllt bleiben, um gegebenenfalls gewährte staatliche Förderungen nicht zu verlieren“, erläutert der Fachmann.
„Egal, welche Sanierungs- oder Modernisierungspläne Sie verfolgen – wenden Sie sich mit Ihrem Vorhaben an unsere Bauspar-Expertinnen und -Experten und lassen Sie sich individuell beraten. Dann steht dem Bausparen auch mit über 60 nichts im Weg!“
Beratungswochen für Immobilieninteressenten und -eigentümer
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