„Bausparen ist nur was für die jungen Leute, die auf ein eigenes Haus sparen.“ Denken Sie? Keineswegs! Denn Bausparverträge können viel mehr Wünsche erfüllen, als Sie vermuten. Auch mit über 60 kann Bausparen eine sinnvolle Option sein. Worauf es dabei ankommt, weiß LBS-Regionalleiter und Bauspar-Experte Torsten Gall.
„Mit 66 Jahren, da fängt das Leben an …“, wusste schon Udo Jürgens. Warum also nicht jetzt in eine höhere Lebensqualität in einem schönen Zuhause investieren? Auch wenn der Ankauf einer neuen Immobilie für Sie womöglich nicht mehr auf dem Plan steht: Ein Bausparvertrag kann auch dann sinnvoll sein, wenn Sie Ihr Heim umbauen, sanieren oder modernisieren wollen. Es gibt viele gute Gründe für das Bausparen über 60:
In diesen und vielen weiteren Vorhaben kann Sie ein Bausparvertrag unterstützen – fürs Pläneschmieden ist man schließlich nie zu alt!
Prinzipiell gibt es für das Bauspardarlehen keine Altersbeschränkung. „Im Mittelpunkt steht die Bedarfsorientierung“, erklärt Torsten Gall. Der Bausparvertrag wird also auf die individuelle Situation und die Wünsche des Kunden zugeschnitten. Eine Voraussetzung muss jedoch in jedem Fall erfüllt sein: „Ein Bauspardarlehen muss perspektivisch einem wohnwirtschaftlichen Zweck dienen, beispielsweise dem barrierefreien Umbau der Immobilie“, betont der Experte.
Sicherlich fragen Sie sich, mit welcher Ansparphase Sie rechnen müssen, wenn Sie sich mit über 60 für einen Bausparvertrag entscheiden. Schließlich wollen Sie nicht ewig warten, bis Sie Ihre Pläne verwirklichen können. Hier stehen verschiedene Tarifoptionen zur Verfügung, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt sind. „Bei Soforteinzahlung von 30 Prozent der Bausparsumme kann das Darlehen bei der LBS schon nach 21 Monaten in Anspruch genommen werden“, erläutert Torsten Gall. Doch auch langfristigere Finanzierungen lassen sich umsetzen: „Wird ein Tarif mit dem Regelsparbeitrag angespart, kann das Darlehen nach rund sieben bis acht Jahren und nach einem Mindestguthaben von 30 bis 50 Prozent der Bausparsumme abgerufen werden.“
Auch wenn Sie bereits das Rentenalter erreicht haben, ist die Aufnahme eines Bauspardarlehens möglich. Dann können Sie unter Umständen sogar von staatlichen Zulagen profitieren: Wer in der Rente unter bestimmte Einkommensgrenzen fällt, kann beispielsweise eine Förderung in Form einer Wohnungsbauprämie erhalten.
Achten Sie bei der Finanzierung darauf, dass ein garantierter Festzins für die gesamte Laufzeit vereinbart wird. „Unsere Kunden werden bei Vertragsabschluss bereits über die Höhe der Rückzahlungsrate und den späteren Darlehenszins informiert“, teilt der Experte der LBS mit. „Damit bieten wir unseren Kunden eine optimale Planungssicherheit.“ Neben der vereinbarten Rückzahlungsrate sollte Ihnen außerdem die Möglichkeit eingeräumt werden, das Darlehen flexibel zu tilgen – schließlich soll sich der Bausparvertrag Ihren Lebensumständen anpassen und nicht umgekehrt. „In diesem Fall kommen im Unterschied zu einem Hypothekendarlehen keine Vorfälligkeitsentschädigungen auf Sie zu“, fährt Torsten Gall fort.
Und was passiert, wenn Sie das Bauspardarlehen doch nicht mehr selbst in Anspruch nehmen wollen? In aller Regel können Sie den Bausparvertrag dann auf eine andere Person übertragen, beispielsweise auf Ihre Kinder oder Enkel. Hier gilt: „Die wohnwirtschaftliche Verwendung sollte dabei erfüllt bleiben, um gegebenenfalls gewährte staatliche Förderungen nicht zu verlieren“, erläutert der Fachmann.
„Egal, welche Sanierungs- oder Modernisierungspläne Sie verfolgen – wenden Sie sich mit Ihrem Vorhaben an unsere Bauspar-Experten und lassen Sie sich individuell beraten. Dann steht dem Bausparen auch mit über 60 nichts im Weg!“
Torsten Gall, LBS Nord
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