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Bankvollmacht –
für den Fall der Fälle!

Bankvollmacht –
für den Fall der Fälle!

Treffen Sie rechtzeitig die für Sie passende Regelung.

Wann ist eine Bankvollmacht sinnvoll?

In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, einer nahestehenden Person eine Bankvollmacht zu erteilen. So kann eine Person Ihres Vertrauens Bankgeschäfte erledigen, wenn Sie es mal nicht können, z.B. im Krankheitsfall oder nach einem Unfall.

Oder wenn Sie zum Beispiel sichergehen wollen, dass Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod Zugriff auf Ihre Konten erhalten, ohne dafür einen Erbschein abwarten zu müssen.  

Kontenvollmacht

Gilt für jeweils ein zu benennendes Konto bzw. Depot.

Sparkassen-Vorsorgevollmacht

Gilt für bestehende und künftige Konten und Depots sowie Schrankfächer.

Große Vollmacht

(Keine Neueinrichtung)

Gilt für bestehende und künftige Konten und Depots.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit einer Bankvollmacht gewähren Sie einer Vertrauensperson Zugang zu Ihren Bankgeschäften, wie z.B. Geld abzuheben.
  • Die Vollmacht muss schriftlich, durch Ausfüllen eines Formulars des jeweiligen Kreditinstituts, erteilt werden.
  • Sie können eine Vollmacht jederzeit widerrufen.
  • Die Bankvollmachten der Berliner Sparkasse beziehen sich nicht auf Konten und Depots, die bei der Deka oder LBS geführt werden. Hierfür sind bei Bedarf jeweils entsprechende Einzelvollmachten ergänzend zu erteilen.

Wie erteile ich eine Bankvollmacht?

Bankvollmachten können Sie nach Terminvereinbarung in unseren Filialen zusammen mit der zu bevollmächtigenden Person ausfüllen. Beide Parteien müssen ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass mit polizeilicher Anmeldebestätigung) vorweisen. Die zu bevollmächtigende Person muss zudem noch die gültige Steuer-ID mitbringen.  

Vereinbaren Sie hier einen Termin in Ihrer Filiale.

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