In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, einer nahestehenden Person eine Bankvollmacht zu erteilen. So kann eine Person Ihres Vertrauens Bankgeschäfte erledigen, wenn Sie es mal nicht können, z.B. im Krankheitsfall oder nach einem Unfall.
Oder wenn Sie zum Beispiel sichergehen wollen, dass Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod Zugriff auf Ihre Konten erhalten, ohne dafür einen Erbschein abwarten zu müssen.
Gilt für jeweils ein zu benennendes Konto bzw. Depot.
Gilt für bestehende und künftige Konten und Depots sowie Schrankfächer.
Gilt für bestehende und künftige Konten und Depots.
Bankvollmachten können Sie nach Terminvereinbarung in unseren Filialen zusammen mit der zu bevollmächtigenden Person ausfüllen. Beide Parteien müssen ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass mit polizeilicher Anmeldebestätigung) vorweisen. Die zu bevollmächtigende Person muss zudem noch die gültige Steuer-ID mitbringen.
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