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Lastschriftrückgabe – so geht's

Frau sitzt mit einem Laptop in einem Cafe

Ich möchte eine Einzugsermächtigung entziehen lassen. Kann ich das online machen?

Die Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) ist ein Vertrag zwischen Ihnen und  dem jeweiligen Zahlungsempfänger. Daher müssen Sie die Einzugsermächtigung direkt beim Empfänger schriftlich widerrufen. 

Wenn Sie eine einzelne Lastschrift zurückbuchen möchten, ist das schnell und einfach möglich. Innerhalb des Online-Bankings finden Sie unter dem Menüpunkt „Online-Banking“ > „Banking“ > „Lastschrift“ den „Lastschrift-Widerspruch“. Dort werden alle gebuchten Lastschriften angezeigt; mit einem Klick können Sie die jeweilige Lastschrift zurückgeben. Das geht auch in der Umsatzanzeige , indem Sie die gewünschte Buchung anklicken. Handelt es sich um eine Lastschrift, die zurückgegeben werden kann, erscheint darunter der entsprechende Link. 

Hierbei müssen Sie die folgenden Fristen beachten:

  • Die Lastschrift wurde vor nicht länger als vor acht Wochen eingezogen.
  • Lag der Lastschrift keine Einzugsermächtigung zugrunde, besteht innerhalb von 13 Monaten ein Anspruch auf Korrektur.

Bitte geben Sie nur Lastschriften zurück, deren Einzugsermächtigung widerrufen wurde oder die dem Konto nicht rechtmäßig belastet wurden.

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