Ich habe am Automaten Geld eingezahlt. Auf der Quittung steht, dass die Gutschrift unter Vorbehalt erfolgt. Habe ich etwa Falschgeld eingezahlt?
„Gebucht werden: 200 Euro. Darin enthaltenes nicht eindeutig als echt erkanntes Geld in Höhe von 50 Euro wird Ihrem Konto nur unter Vorbehalt gutgeschrieben.“ Wenn das auf Ihrer Quittung steht, können wir Sie beruhigen. Wenn der Geldschein nicht eindeutig als echt erkannt wird, beispielsweise weil er geknickt oder verdreckt ist, erfolgt eine sofortige Gutschrift unter Vorbehalt. Sie können also sofort über das Geld verfügen oder überweisen.
Nur für den unwahrscheinlichen Fall, dass es sich im Nachhinein als Falschgeld erweisen sollte, wird das Geld nicht gutschrieben. Dann erhalten Sie eine Information darüber.
Anders verhält es sich bei Falschgeld bzw. fälschungsverdächtigem Geld. Hier sind wir gesetzlich verpflichtet, die fälschungsverdächtigen Banknoten unverzüglich der Bundesbank zu übergeben. Die Bundesbank prüft diese Banknoten und – sollten sie echt sein – veranlasst eine Gutschrift auf dem Konto des Kunden oder gibt die Banknote an das Landeskriminalamt zu weiteren Ermittlungen weiter. Sollte das der Fall sein, wird der Kunde darüber schriftlich informiert.
Ob es sich um nicht eindeutig als echt erkanntes Geld (= sofortige Gutschrift unter Vorbehalt) oder um fälschungsverdächtiges Geld handelt, erkennt Sie am entsprechenden Hinweis auf dem Einzahlbeleg.
Mit einfachen Tipps können auch Laien sogenannte „Blüte“ ausfindig machen. Auf der interaktiven Infoseite der europäischen Zentralbank können Sie sich alle Sicherheitsmerkmale der alten und neuen Euro-Scheine anschauen.
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