Aktualisiert 19.01.2026
In Deutschland trägt über die Hälfte der Kinder und Jugendlichen eine Zahnspange. Eine solche Behandlung kann teuer werden, besonders wenn nach der Korrektur der Milchzähne später eine weitere Behandlung nötig ist. Denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel nicht alle Kosten. Wir zeigen, mit welchen Ausgaben Eltern bei einer Zahnspange für ihr Kind rechnen müssen und wann sich eine Zahnzusatzversicherung lohnt.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nur dann, wenn eine ausreichend ausgeprägte Fehlstellung vorliegt.
Grundlage dafür sind die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Eine Kostenübernahme erfolgt ab KIG 3, also bei Fehlstellungen, die eine medizinische Behandlung notwendig machen. Leichte Fehlstellungen der Stufen KIG 1 und 2 werden nicht übernommen.
Die KIG-Stufen im Überblick:
Neben den Kosten für die Zahnspange zählt eine Reihe von Behandlungen und Untersuchungen zu den Kassenleistungen:
Hinweis: Für Personen ab 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse kieferorthopädische Behandlungen nur in schweren Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer kombinierten kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Therapie.
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Für das erste Kind trägt die gesetzliche Krankenkasse 80 Prozent der Kosten, für jedes weitere Kind übernimmt sie jeweils 90 Prozent.
Die restlichen 20 bzw. 10 Prozent zahlen Eltern zunächst selbst. Dieser Eigenanteil wird nach erfolgreichem und ordnungsgemäßem Abschluss der Behandlung vollständig erstattet. Der größte Teil der Kosten wird direkt zwischen der Praxis und der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Diese Regelung gilt sowohl für die lose als auch für die feste Zahnspange.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt dabei ausschließlich die sogenannte Regelversorgung, also die medizinisch notwendige, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung. Ästhetische oder besonders komfortable Varianten wie Keramikbrackets oder Spezialbögen gehören nicht dazu und müssen privat bezahlt werden.
| Behandlung | Krankenkasse | Privat zahlen |
| Standard-Zahnspange aus Metall | Ja (bei KIG 3 bis 5) | --- |
| Lose Zahnspange | Ja (bei medizinischer Notwendigkeit) | --- |
| Keramik- oder zahnfarbene Brackets | --- | Ja |
| Durchsichtige Aligner (z.B. Invisalign) | --- | Ja |
| Innenliegende Zahnspange (lingual) | --- | Ja |
Für die Rückerstattung des Eigenanteils müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Um sicherzugehen, dass Eltern ihr Geld zurückbekommen, sollten folgende vier Punkte beachtet werden:
Wie viel eine Zahnspange kostet, lässt sich nicht pauschal sagen. Die Gesamtkosten hängen vom individuellen Behandlungsplan ab. Dieser richtet sich nach der Schwere der Kieferfehlstellung und der Art der eingesetzten Spange. Zusätzlich kann nach dem Abschluss der Behandlung ein Retainer erforderlich sein, der die Kosten erhöht. Ein Retainer ist ein dünner Draht, der an der Innenseite der Zähne befestigt wird, um das Behandlungsergebnis dauerhaft zu stabilisieren.
Da es keine bundesweit einheitlichen Preise für privat abzurechnende kieferorthopädische Leistungen gibt, variieren die tatsächlichen Kosten je nach Region, Praxis und Behandlungsumfang. Die folgenden Angaben sind als Richtwerte zu verstehen.
Je nach Art der Zahnspange betragen die Kosten:
Hinweis: Durchsichtige Zahnspangen kosten besonders viel. Die Preise liegen zwischen 3.500 und 6.000 Euro und werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Gleiches gilt für eine innenliegende und damit optisch unauffällige festsitzende Zahnspange, deren Kosten in der Regel zwischen 1.500 und 5.000 Euro liegen. Beide Varianten gehören nicht zur Regelversorgung und müssen vollständig privat bezahlt werden.
Eine Zahnzusatzversicherung ist sinnvoll, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung voraussichtlich nicht vollständig übernimmt, etwa bei leichten Fehlstellungen oder beim Wunsch nach zusätzlichen Leistungen.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung nur, wenn die medizinisch notwendige und wirtschaftlichste Standardvariante gewählt wird. Daher lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung besonders in Fällen, in denen Eltern mehr Behandlungsoptionen wünschen oder wenn nur eine leichte Fehlstellung vorliegt. Die Zahnzusatzversicherung zahlt in der Regel auch dann, wenn bei einem Kind lediglich eine Fehlstellung der Indikationsgruppen KIG 1 oder KIG 2 festgestellt wird, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt wird. Je nach Tarif können außerdem Zusatzleistungen wie Keramikbrackets oder eine durchsichtige Zahnspange erstattet werden.
Wichtig: Eine Zahnzusatzversicherung zahlt nur, wenn bei Vertragsabschluss noch kein kieferorthopädischer Behandlungsbedarf diagnostiziert wurde.
Die monatlichen Beiträge liegen je nach Anbieter und Leistungsumfang meist zwischen 7 und 25 Euro. Umfangreichere Tarife können jedoch bis zu etwa 40 oder 45 Euro pro Monat kosten. Die Beitragshöhe hängt stark vom Versicherer, dem Eintrittsalter des Kindes und den vereinbarten Leistungen ab.
Tipp: Je früher Eltern eine Zahnzusatzversicherung für ihr Kind abschließen, desto günstiger fällt der monatliche Beitrag aus.
Laut einer Befragung der Verbraucherzentralen aus dem Jahr 2017 haben über 80 Prozent der befragten Eltern kostenpflichtige Zusatzleistungen angeboten bekommen. Zu diesen sogenannten iGeL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen) zählen in der Kieferorthopädie zum Beispiel zahnfarbene Brackets, hochelastische Spezialbögen oder eine Glattflächenversiegelung. Diese Leistungen sind oft kostenintensiv und aus medizinischer Sicht nicht immer notwendig, da sie in vielen Fällen vor allem ästhetische Vorteile bieten.
Fazit: Was Eltern zu den Kosten einer Zahnspange wissen sollten |
| Kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern können eine teure Angelegenheit werden. Denn die Kosten für eine Zahnspange werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur unter bestimmten Bedingungen übernommen. Daher sollten sich Eltern sorgfältig mit den Voraussetzungen der Kostenübernahme auseinandersetzen und frühzeitig darüber nachdenken, ob eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll ist. Eine rechtzeitige Planung hilft außerdem, verschiedene Angebote zu vergleichen und hohe private Zuzahlungen zu vermeiden. |
Nein. Die Krankenkasse zahlt nur, wenn eine behandlungsbedürftige Fehlstellung ab KIG 3 vorliegt. Leichte Fehlstellungen (KIG 1 und 2) müssen Eltern vollständig selbst zahlen.
Nicht zur Regelversorgung gehören zum Beispiel zahnfarbene Brackets, Keramikbrackets, unauffällige Bögen, Aligner (z. B. Invisalign) und innenliegende linguale Zahnspangen. Diese Varianten müssen Eltern vollständig privat bezahlen.
Ja, vor allem dann, wenn absehbar ist, dass die Krankenkasse nicht alle Leistungen übernimmt oder wenn Eltern ästhetische bzw. komfortorientierte Zusatzleistungen wünschen. Wichtig: Der Vertrag muss abgeschlossen werden, bevor ein kieferorthopädischer Behandlungsbedarf diagnostiziert wurde.
Die Preise variieren stark, weil privat abzurechnende kieferorthopädische Leistungen nicht bundesweit einheitlich geregelt sind. Die Region, die Praxis, das Material, der Zeitaufwand und das gewählte Behandlungskonzept beeinflussen die Gesamtkosten.
Die Rückerstattung erfolgt nur, wenn die Behandlung vollständig abgeschlossen und der Therapieplan eingehalten wurde. Dazu müssen Eltern alle Rechnungen sowie eine Abschlussbescheinigung des Kieferorthopäden bei der Krankenkasse einreichen.
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