Kinder-Zahnspange: Mit diesen Kosten müssen Eltern rechnen

Aktualisiert 19.01.2026

In Deutschland trägt über die Hälfte der Kinder und Jugendlichen eine Zahnspange. Eine solche Behandlung kann teuer werden, besonders wenn nach der Korrektur der Milchzähne später eine weitere Behandlung nötig ist. Denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel nicht alle Kosten. Wir zeigen, mit welchen Ausgaben Eltern bei einer Zahnspange für ihr Kind rechnen müssen und wann sich eine Zahnzusatzversicherung lohnt.

Kosten einer Zahnspange: Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt eine Zahnspange nur, wenn die Zahnfehlstellung des Kindes sie medizinisch notwendig macht. Bei leichten Problemen übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht.
  • Übernimmt die Krankenkasse die Kosten, müssen die Eltern einen bestimmten Eigenanteil zahlen. Dieser wird nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung vollständig erstattet.
  • Moderne oder besonders unauffällige Zahnspangen gelten als Zusatzleistungen und müssen privat finanziert werden.

Kosten einer Zahnspange: Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt eine Zahnspange nur, wenn die Zahnfehlstellung des Kindes sie medizinisch notwendig macht. Bei leichten Problemen übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht.
  • Übernimmt die Krankenkasse die Kosten, müssen die Eltern einen bestimmten Eigenanteil zahlen. Dieser wird nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung vollständig erstattet.
  • Moderne oder besonders unauffällige Zahnspangen gelten als Zusatzleistungen und müssen privat finanziert werden.

Kostenübernahme: Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse eine Zahnspange?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nur dann, wenn eine ausreichend ausgeprägte Fehlstellung vorliegt.

Grundlage dafür sind die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Eine Kostenübernahme erfolgt ab KIG 3, also bei Fehlstellungen, die eine medizinische Behandlung notwendig machen. Leichte Fehlstellungen der Stufen KIG 1 und 2 werden nicht übernommen.

Die KIG-Stufen im Überblick:

  • KIG 1: leichte Zahnfehlstellungen, deren Behandlung nur aus ästhetischen Gründen gewünscht ist
  • KIG 2: Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung, die zwar aus medizinischer Sicht korrigiert werden müssten, von der Krankenkasse aber nicht übernommen werden
  • KIG 3: ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich machen
  • KIG 4: stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung dringend erforderlich machen
  • KIG 5: extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung unbedingt erforderlich machen

Neben den Kosten für die Zahnspange zählt eine Reihe von Behandlungen und Untersuchungen zu den Kassenleistungen:

  • Gebissmodell
  • Röntgen
  • Fernröntgenseitenbild
  • Enfache- und Profil-Fotografie
  • Behandlung einschließlich Retentionsphase (Nachbehandlung zur Stabilisierung mit Retainer)  

Hinweis: Für Personen ab 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse kieferorthopädische Behandlungen nur in schweren Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer kombinierten kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Therapie.

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Welche Kosten für die Zahnspange trägt die gesetzliche Krankenkasse?

Für das erste Kind trägt die gesetzliche Krankenkasse 80 Prozent der Kosten, für jedes weitere Kind übernimmt sie jeweils 90 Prozent.

Die restlichen 20 bzw. 10 Prozent zahlen Eltern zunächst selbst. Dieser Eigenanteil wird nach erfolgreichem und ordnungsgemäßem Abschluss der Behandlung vollständig erstattet. Der größte Teil der Kosten wird direkt zwischen der Praxis und der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Diese Regelung gilt sowohl für die lose als auch für die feste Zahnspange.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt dabei ausschließlich die sogenannte Regelversorgung, also die medizinisch notwendige, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung. Ästhetische oder besonders komfortable Varianten wie Keramikbrackets oder Spezialbögen gehören nicht dazu und müssen privat bezahlt werden.

Vergleich: Was zahlt die Krankenkasse?

BehandlungKrankenkassePrivat zahlen
Standard-Zahnspange
aus Metall


Ja (bei KIG 3 bis 5)
---
Lose ZahnspangeJa (bei medizinischer Notwendigkeit)---
Keramik- oder zahnfarbene Brackets---Ja
Durchsichtige Aligner (z.B. Invisalign)---Ja
Innenliegende Zahnspange (lingual)---Ja

Voraussetzungen für die Rückerstattung der Kosten einer Zahnspange

Für die Rückerstattung des Eigenanteils müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Um sicherzugehen, dass Eltern ihr Geld zurückbekommen, sollten folgende vier Punkte beachtet werden:

  1. Bewahre alle Rechnungen des Kieferorthopäden im Original auf.
  2. Achte darauf, dass das Kind die Zahnspange genau nach Anweisung des Kieferorthopäden trägt. Zum Beispiel muss die lose Spange regelmäßig nachgezogen werden. Bei Abbruch der Behandlung gibt es kein Geld zurück.
  3. Lass dir am Ende der Behandlung eine Abschlussbescheinigung vom Kieferorthopäden ausstellen.
  4. Reiche die Rechnungen und die Abschlussbescheinigung bei der Krankenkasse ein.

Was kostet eine Zahnspange?

Wie viel eine Zahnspange kostet, lässt sich nicht pauschal sagen. Die Gesamtkosten hängen vom individuellen Behandlungsplan ab. Dieser richtet sich nach der Schwere der Kieferfehlstellung und der Art der eingesetzten Spange. Zusätzlich kann nach dem Abschluss der Behandlung ein Retainer erforderlich sein, der die Kosten erhöht. Ein Retainer ist ein dünner Draht, der an der Innenseite der Zähne befestigt wird, um das Behandlungsergebnis dauerhaft zu stabilisieren.

Da es keine bundesweit einheitlichen Preise für privat abzurechnende kieferorthopädische Leistungen gibt, variieren die tatsächlichen Kosten je nach Region, Praxis und Behandlungsumfang. Die folgenden Angaben sind als Richtwerte zu verstehen.

Je nach Art der Zahnspange betragen die Kosten:

  • Für eine festsitzende Zahnspange reichen die Kosten von 1.500 bis 15.000 Euro.
  • Für eine lose Zahnspange beginnen die Kosten bei 600 Euro.
  • Für einen Retainer betragen die Kosten 300 Euro und mehr.

Hinweis: Durchsichtige Zahnspangen kosten besonders viel. Die Preise liegen zwischen 3.500 und 6.000 Euro und werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Gleiches gilt für eine innenliegende und damit optisch unauffällige festsitzende Zahnspange, deren Kosten in der Regel zwischen 1.500 und 5.000 Euro liegen. Beide Varianten gehören nicht zur Regelversorgung und müssen vollständig privat bezahlt werden.

Ab wann ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Eine Zahnzusatzversicherung ist sinnvoll, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung voraussichtlich nicht vollständig übernimmt, etwa bei leichten Fehlstellungen oder beim Wunsch nach zusätzlichen Leistungen.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung nur, wenn die medizinisch notwendige und wirtschaftlichste Standardvariante gewählt wird. Daher lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung besonders in Fällen, in denen Eltern mehr Behandlungsoptionen wünschen oder wenn nur eine leichte Fehlstellung vorliegt. Die Zahnzusatzversicherung zahlt in der Regel auch dann, wenn bei einem Kind lediglich eine Fehlstellung der Indikationsgruppen KIG 1 oder KIG 2 festgestellt wird, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt wird. Je nach Tarif können außerdem Zusatzleistungen wie Keramikbrackets oder eine durchsichtige Zahnspange erstattet werden.

Wichtig: Eine Zahnzusatzversicherung zahlt nur, wenn bei Vertragsabschluss noch kein kieferorthopädischer Behandlungsbedarf diagnostiziert wurde.
Die monatlichen Beiträge liegen je nach Anbieter und Leistungsumfang meist zwischen 7 und 25 Euro. Umfangreichere Tarife können jedoch bis zu etwa 40 oder 45 Euro pro Monat kosten. Die Beitragshöhe hängt stark vom Versicherer, dem Eintrittsalter des Kindes und den vereinbarten Leistungen ab.

Tipp: Je früher Eltern eine Zahnzusatzversicherung für ihr Kind abschließen, desto günstiger fällt der monatliche Beitrag aus.

Wie du mit angebotenen Zusatzleistungen am besten umgehst

Laut einer Befragung der Verbraucherzentralen aus dem Jahr 2017 haben über 80 Prozent der befragten Eltern kostenpflichtige Zusatzleistungen angeboten bekommen. Zu diesen sogenannten iGeL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen) zählen in der Kieferorthopädie zum Beispiel zahnfarbene Brackets, hochelastische Spezialbögen oder eine Glattflächenversiegelung. Diese Leistungen sind oft kostenintensiv und aus medizinischer Sicht nicht immer notwendig, da sie in vielen Fällen vor allem ästhetische Vorteile bieten.

Schritt für Schritt: So gehst du mit Zusatzleistungen um

  1. Heil- und Kostenplan geben lassen: Bitte den Kieferorthopäden um einen schriftlichen Heil- und Kostenplan für alle Zusatzleistungen.
  2. In Ruhe prüfen: Lies dir den Plan zu Hause in Ruhe durch und überlege, welche Leistungen dir wirklich wichtig erscheinen.
  3. Zweitmeinung einholen (optional): Wenn du unsicher bist, frag eine zweite Kieferorthopädie-Praxis nach ihrer Einschätzung. 
  4. Unabhängige Beratung nutzen: Informiere dich bei Bedarf bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). 
  5. Erst dann entscheiden: Triff deine Entscheidung für oder gegen Zusatzleistungen erst, wenn du alles verstanden hast und dich sicher fühlst.

Fazit: Was Eltern zu den Kosten einer Zahnspange wissen sollten

Kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern können eine teure Angelegenheit werden. Denn die Kosten für eine Zahnspange werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur unter bestimmten Bedingungen übernommen. Daher sollten sich Eltern sorgfältig mit den Voraussetzungen der Kostenübernahme auseinandersetzen und frühzeitig darüber nachdenken, ob eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll ist. Eine rechtzeitige Planung hilft außerdem, verschiedene Angebote zu vergleichen und hohe private Zuzahlungen zu vermeiden.

FAQ zu den Kosten für eine Zahnspange

Werden die Kosten für eine Zahnspange bei Kindern immer von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen?

Nein. Die Krankenkasse zahlt nur, wenn eine behandlungsbedürftige Fehlstellung ab KIG 3 vorliegt. Leichte Fehlstellungen (KIG 1 und 2) müssen Eltern vollständig selbst zahlen.

Welche Zahnspangen-Arten müssen Eltern komplett privat finanzieren?

Nicht zur Regelversorgung gehören zum Beispiel zahnfarbene Brackets, Keramikbrackets, unauffällige Bögen, Aligner (z. B. Invisalign) und innenliegende linguale Zahnspangen. Diese Varianten müssen Eltern vollständig privat bezahlen.

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder?

Ja, vor allem dann, wenn absehbar ist, dass die Krankenkasse nicht alle Leistungen übernimmt oder wenn Eltern ästhetische bzw. komfortorientierte Zusatzleistungen wünschen. Wichtig: Der Vertrag muss abgeschlossen werden, bevor ein kieferorthopädischer Behandlungsbedarf diagnostiziert wurde.

Warum fallen die Zahnspangen-Kosten in Deutschland so unterschiedlich aus?

Die Preise variieren stark, weil privat abzurechnende kieferorthopädische Leistungen nicht bundesweit einheitlich geregelt sind. Die Region, die Praxis, das Material, der Zeitaufwand und das gewählte Behandlungskonzept beeinflussen die Gesamtkosten.

Wie bekommen Eltern den Eigenanteil der Zahnspange zurück?

Die Rückerstattung erfolgt nur, wenn die Behandlung vollständig abgeschlossen und der Therapieplan eingehalten wurde. Dazu müssen Eltern alle Rechnungen sowie eine Abschlussbescheinigung des Kieferorthopäden bei der Krankenkasse einreichen.

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