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Was kostet eine Zahnspange?

Kinder-Zahnspange: Diese Kosten erwarten Sie als Eltern

In Deutschland trägt über die Hälfte der Kinder und Jugendlichen eine Zahnspange. Die Kosten hierfür sind jedoch nicht gerade gering – vor allem, wenn nach der Korrektur der Milchzähne eine Folgebehandlung im Jugendalter nötig ist. Denn die Krankenkasse übernimmt in der Regel nicht alles. Wir zeigen Ihnen, mit welchen Kosten Sie bei einer Zahnspange für Ihr Kind ungefähr rechnen müssen und ob sich eine Zahnzusatzversicherung lohnt.
 

Die Zahnspange und ihre Kosten: Wann springt die gesetzliche Krankenkasse ein?

Für Kinder unter 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Zahnspange immer dann, wenn der Kieferorthopäde eine Kieferfehlstellung der Indikationsgruppe drei bis fünf nachgewiesen hat. Für die Grade eins und zwei zahlt die gesetzliche Krankenkasse hingegen nicht. Die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) wurden eingeführt, um den Schweregrad einer Kieferfehlstellung einzuordnen:

  • KIG 1: leichte Zahnfehlstellungen, deren Behandlung nur aus ästhetischen Gründen gewünscht ist
  • KIG 2: Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung, die zwar aus medizinischer Sicht korrigiert werden müssten, von der Krankenkasse aber nicht übernommen werden
  • KIG 3: ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich machen
  • KIG 4: stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung dringend erforderlich machen
  • KIG 5: extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung unbedingt erforderlich machen

Neben den Kosten für die Zahnspange zählt auch eine Reihe von Behandlungen und Untersuchungen zu den Kassenleistungen:

  • Gebissmodell
  • Röntgen
  • Fernröntgenseitenbild
  • Enface- und Profil-Fotografie
  • Behandlung einschließlich Retentionsphase (Nachbehandlung zur Stabilisierung mit Retainer)  

Welche Kosten für die Zahnspange trägt die Krankenkasse?

Für das erste Kind trägt die Krankenkasse zunächst 80 Prozent der Kosten, für jedes weitere Kind übernimmt sie jeweils 90 Prozent. Als Eltern bezahlen Sie dementsprechend vorläufig die restlichen 20 beziehungsweise 10 Prozent der Behandlungskosten. Dieser Anteil wird Ihnen bei jedem Behandlungsschritt in Rechnung gestellt. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erhalten Sie diese Beträge jedoch zurückerstattet. Diese Regelung gilt sowohl für die lose als auch für die feste Zahnspange.

Wichtig: Für die Rückerstattung der Kosten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Um sicher zu gehen, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen, sollten Sie folgende vier Punkte beachten:

  • Bewahren Sie alle Rechnungen Ihres Kieferorthopäden im Original auf.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Kinder die Zahnspange genau nach Anweisung des Kieferorthopäden tragen, zum Beispiel die lose Spange regelmäßig nachziehen. Bei Abbruch der Behandlung erhalten Sie kein Geld zurück.
  • Lassen Sie sich am Ende der Behandlung eine Abschlussbescheinigung von Ihrem Kieferorthopäden ausstellen.
  • Reichen Sie die Rechnungen und die Abschlussbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Was kostet eine Zahnspange?

Wie viel eine Zahnspange kosten wird, ist schwierig zu benennen, da die Summe vom individuellen Behandlungsplan Ihrer Kinder abhängt. Dieser wiederum resultiert aus der Schwere der Kieferfehlstellung und der Art der Spange. Zudem wird vielen Kindern nach Abschluss der Behandlung ein sogenannter Retainer empfohlen, der die Kosten erhöhen kann. Ein Retainer ist ein Draht, der an der inneren Zahnreihe befestigt wird, um die Zähne weiterhin in Stellung zu halten.

Je nach Art der Zahnspange betragen die Kosten:

  • Festsitzende Zahnspange: Die Kosten reichen hier von 1.500 Euro bis 15.000 Euro.
  • Für eine lose Zahnspange beginnen die Kosten ab 600 Euro.
  • Retainer kosten 300 Euro und mehr.

Hinweis: Durchsichtige Zahnspangen kosten besonders viel. Die Preise liegen zwischen 3.500 und 6.000 Euro und werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Gleiches gilt für eine innenliegende und damit optisch unauffällige festsitzende Zahnspange. Die Kosten hierfür belaufen sich etwa auf 1.500 und 5.000 Euro, die Sie selbst aufbringen müssten.

Ab wann ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Die gesetzliche Krankenkasse kommt nur dann für alle Kosten der kieferorthopädischen Behandlung Ihres Kindes auf, wenn Sie die günstigste und zweckorientierteste Variante wählen. Daher kann sich eine Zahnzusatzversicherung lohnen. Sie zahlt in der Regel auch dann, wenn bei Ihrem Kind nur eine Kieferfehlstellung der Indikationsgruppe eins bis zwei festgestellt wird. Zudem übernimmt sie – je nach Vertrag – die Kosten für Zusatzleistungen wie bestimmte Brackets. Sie bezuschusst darüber hinaus im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse auch die durchsichtige Zahnspange.  

Wichtig: Die Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten nur, wenn bei Abschluss der Versicherung noch kein kieferorthopädischer Handlungsbedarf diagnostiziert wurde.

Die monatlichen Kosten für eine private Zahnversicherung betragen je nach Tarif zwischen 7 und 25 Euro. Tipp: Je früher Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung Ihres Kindes entscheiden, desto günstiger fällt die monatliche Rate aus.

Zahnzusatzversicherung:

Wie Sie mit angebotenen Zusatzleistungen am besten umgehen

Laut einer nicht-repräsentativen Umfrage der Verbraucherzentrale auf dem Portal kostenfalle-zahn.de werden 80 Prozent der Eltern vom behandelnden Kieferorthopäden kostenpflichtige private Zusatzleistungen angeboten. Zu diesen sogenannten iGeL-Leistungen (individuellen Gesundheitsleistungen) zählen im Bereich der Kieferorthopädie zum Beispiel zahnfarbene Brackets, hochelastische Zahnbögen oder eine Glattflächenversiegelung. Diese Zusatzleistungen sind oft teuer und nicht immer notwendig.  

Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem Kieferorthopäden einen Heil- und Kostenplan aushändigen, damit Sie einen detaillierten Überblick der Kosten und Leistungen bekommen. Holen Sie sich am besten eine Zweitmeinung ein oder informieren Sie sich bei der unabhängigen Patientenberatung Deutschland. Und entscheiden Sie erst dann, ob Sie die Zusatzleistungen wirklich brauchen.

Fazit

Kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern können eine teure Angelegenheit werden. Denn die Kosten für eine Zahnspange werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur unter bestimmten Bedingungen übernommen. Daher sollten Sie sich sorgfältig mit den Voraussetzungen der Kostenübernahme auseinandersetzen und frühzeitig darüber nachdenken, ob Sie eine Zahnzusatzversicherung für Ihre Kinder als sinnvoll erachten.

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