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Das solltest du zum Thema Elterngeld und Elternzeit wissen.

Elterngeld und Elternzeit: In die Buddelkiste statt ins Meeting

Elterngeld und Elternzeit – mit diesen Leistungen kann die Betreuung kleiner Kinder flexibler gestaltet werden. Eine Mutter und ein Vater berichten von ihren  Erfahrungen.

Mütter häufiger in Elternzeit 

Wickeln statt im Büro in die Tasten zu hauen: Es sind nach wie vor Mütter, die den größten Anteil an Elternzeit nehmen. Der Grund: Häufig ist das Einkommen der Väter höher. Allerdings steigt die Zahl der Väter, die für ihre Kinder eine Pause vom Job machen. Im Jahr  2022 haben beispielsweise 1,4 Millionen Mütter und  482.000 Väter Elterngeld bezogen, teilt das Statistische Bundesamt mit. Zum Vergleich: Im Jahr 2018 waren es noch 433.000 Väter. Die zahl der Väter, die Elterngeld beziehen, nimmt also stetig zu. 

Elterngeld und Elternzeit: Eine Frage des Gehalts? 

Mütter beanspruchen nicht nur öfter Elternzeit, sie beschäftigen sich auch deutlich länger mit der Breizubereitung und Buddelkisten-Treffs: Während laut einer Studie des Statistischen Bundesamtes 2022 Mütter das Basiselterngeld durchschnittlich 14,6 Monate bezogen, waren es bei den Vätern 3,6 Monate. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaft (DIW) aus dem Jahr 2019 zeigt auf, wie Eltern es begründen, wenn der Vater deutlich kürzer im Job aussetzt: Finanzielle Einbußen sind der Studie zufolge das wichtigste Motiv von Männern, auf eine längere Elternzeit – oder vollkommen darauf – zu verzichten.

Vor allem in Ostdeutschland gebe es bei vielen Familien offenbar „keinen Spielraum, zwei Monate oder länger auf bis zu 35 Prozent des Einkommens des Vaters zu verzichten”, sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin. Wer mehr verdient, setzt kürzer im Beruf aus - auf diese Formel lasse sich die Entscheidungsfindung, wer wie lange beim Kind bleibt, oft verkürzen. 

Der Bezug von Elterngeld und Elternzeit muss allerdings nicht immer eine rein finanzielle Frage sein. So sagt zum Beispiel der Berliner Vater Christian: „Finanzielle Aspekte spielten bei uns in der Aufteilung der Elternzeit keine Rolle, da meine Frau und ich annähernd gleich viel  verdienen. Ich kenne aber Familien, in denen die Frau deutlich weniger verdient und noch ein Haus abzuzahlen ist. Da muss natürlich mal durchgerechnet werden, ob der Vater einfach einige Monate zu Hause bleiben kann, auch wenn es für die emotionale Bindung zwischen Vater und Kind sehr schön wäre.“

Hinweis: Ob Elterngeld, ElterngeldPlus oder Kindergeld: Familien mit Kindern werden vom Staat durch verschiedene Zuschüsse unterstützt.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit?
Auf die Freistellung von der Arbeit nach Geburt eines Kindes haben Mütter in Deutschland einen Rechtsanspruch. So beträgt die sogenannte Mutterschutzfrist nach der Geburt acht Wochen. In diesem Zeitraum hast du als frischgebackene Mama Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung, das Mutterschaftsgeld. Das ist so hoch wie dein früheres Nettogehalt. Erst nach Ablauf des Mutterschutzes wird das eigentliche Elterngeld gezahlt. Dieses kann wahlweise der Vater oder die Mutter des Kindes beantragen. Ebenso ist es möglich, dass beide Eltern Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen. Die genannten Regelungen gelten nicht nur für Vollzeitbeschäftigte, sondern auch für

  • Teilzeitbeschäftigte, 
  • Studenten in einer Nebenbeschäftigung und 
  • Auszubildende. 

Auch wenn du vor der Elternzeit arbeitslos warst, hast du in der Regel Anspruch auf Elterngeld – nicht jedoch auf Mutterschaftsgeld. Wurde vor der Geburt kein Einkommen vom Antragsteller oder der Antragstellerin erzielt, wird ein Mindestelterngeld gezahlt, welches derzeit bei 300 Euro im Monat liegt.

Übrigens: Für Geburten ab dem 1. April 2024 gelten wichtige Neuregelungen beim Elterngeld. Diese wurden 2023 von den Koalitionsfraktionen im Zuge der Gesetze zur Finanzierung des Bundeshaushalts beschlossen.

Änderungen seit dem 1. April 2024: Die wichtigsten Fakten zu Elterngeld und Elternzeit

Aufgrund notwendiger Einsparungen im Bundeshaushalt wurden im letzten Jahr Neuregelungen bezüglich des Elterngeldes getroffen, die im Frühjahr 2024 in Kraft getreten sind. Das musst du wissen:

Elterngeld und Elternzeit: Ein Wiedereinstieg nach der Elternzeit auf Teilzeitbasis kann die Work-Life-Balance stärken.
  • Einkommensgrenze: Für Geburten ab dem 1. April 2024 ist die Einkommensgrenze gesunken, ab welcher Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben. So liegt die Grenze nun bei einem zu versteuernden Einkommen von 200.000 Euro für Paare und 150.000 Euro für Alleinerziehende. Zuvor lag die Grenze bei 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende. Mit dem 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für Paare erneut gesenkt werden, und zwar auf 175.000 Euro.
  • Bis zu 14 Monate Elterngeld: Das sogenannte Basiselterngeld zahlt der Staat als Lohnersatz, wenn Mutter, Vater oder beide Eltern Elternzeit nehmen. Mit dem 1. April 2024 hat sich die Regelung für Eltern geändert, die das Elterngeld parallel beziehen möchten. Zukünftig ist es nur noch für einen Monat möglich, das Basiselterngeld gleichzeitig zu beziehen. Dieser Monat muss innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes genommen werden.
  • Höhe des Elterngeldes: Das Elterngeld beläuft sich auf rund zwei Drittel des Nettolohns, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.
  • ElterngeldPlus: Das sogenannte ElterngeldPlus stellt die Alternative zum Basiselterngeld dar und lässt sich mit bis zu 30 Stunden Arbeit pro Woche vereinbaren. Dabei steigt die Bezugsdauer auf maximal 28 Monate für einen Elternteil beziehungsweise 36 Monate für beide Elternteile zusammen.
  • Elternzeit: Die Dauer der Elternzeit muss nicht zwingend der Bezugsdauer des Elterngeldes entsprechen. So hat jeder Elternteil einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber. Je nach gewähltem Elterngeld-Modell müssen Paare einen Teil der Elternzeit selbst finanzieren.
  • Recht auf Eltern in Teilzeit: Wenn du während deiner Elternzeit zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche bei deinem Arbeitgeber arbeitest, wird dies als Elternteilzeit bezeichnet. Ab 15 Mitarbeitenden im Betrieb und einer eigenen Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten ist Elternteilzeit nicht nur Wunsch, sondern ein Recht. Das kann nur durch dringende betriebliche Gründe verwehrt werden. Dabei reichen Sätze wie „Nach interner Prüfung können wir Ihrem Wunsch nach Elternteilzeit nicht nachkommen.“ übrigens nicht aus. Der Antragsteller oder die Antragstellerin hat ein Recht darauf zu wissen, welche Gründe das genau sind.

Wann und wie solltest du deinen Antrag auf Elternzeit stellen?Anwälte für Arbeitsrecht informieren: Der Antrag auf Elternzeit erfordert ein unterschriebenes Schriftstück – eine E-Mail reicht nicht aus. In dem Brief stehen sollte zum Beispiel: „Ich beantrage Elternteilzeit vom 1.9.2024 bis zum 31.8.2025. Anschließend plane ich, mit einem Stundenumfang von 20 Wochenstunden meine Arbeit wieder aufzunehmen, sofern möglich vormittags.“ Ein einheitliches Formular, um Elternzeit zu beantragen, gibt es nicht.

Spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternteilzeit muss der Brief dem Arbeitgeber vorliegen. Für die Mutter gilt: Ihre Elternzeit beginnt nach Ende der Mutterschutzfrist. Da diese für acht Wochen ab Geburt besteht, reicht es, die Elternzeit in der Woche nach der Entbindung anzumelden. Mit dem Wiedereinstieg nach der Elternzeit hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer das Recht, an den früheren oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren.

Tipp: Finanziell flüssig bleiben während der Elternzeit

Wenn du und dein Partner beziehungsweise deine Partnerin ein Kind erwarten, solltet ihr die verschiedenen Optionen in puncto Elterngeld und Elternzeit schon vor der Geburt gut durchdenken und euch überlegen, welche Aufteilung für euch sinnvoll ist. Dabei spielen neben eurer individuellen Jobsituation und emotionalen Wünschen finanzielle Faktoren eine Hauptrolle. Um während der Elternzeit nicht in finanzielle Engpässe zu geraten, kann es ratsam sein, schon vor und während der Schwangerschaft ein wenig Geld zurückzulegen – sei es, um Anschaffungen für das Baby zu tätigen oder um euch in der ersten, zumeist anstrengenden Zeit mit Kind auch selbst den ein oder anderen Wunsch erfüllen zu können. Für finanzielle Flexibilität sind Bankangebote wie ein Girokonto mit Dispositionskredit während des Elterngeld-Bezugs und darüber hinaus eine sinnvolle Option. Damit gewinnst du einen gewissen finanziellen Spielraum – etwa wenn du für die Anschaffung eines Kinderwagens eine größere Summe auf einmal bezahlen musst.

Flexible Arbeitsmodelle für Eltern: Unternehmen reagieren

Als Reaktion auf den Fachkräftemangel haben einige Unternehmen Elternzeit-Regelungen als Wettbewerbsfaktor entdeckt. Zwei Beispiele:

  • Der Software-Konzern SAP, der auch einen Standort in Berlin hält, stellt Väter nach der Geburt sechs Wochen frei - bei vollem Gehalt.
  • Das ebenfalls auch in Berlin ansässige IT-Unternehmen Hewlett Packard Enterprises macht folgendes Angebot: Vater oder Mutter können nach der Geburt ein halbes Jahr Arbeitspause einlegen –  bei vollständiger Weiterbezahlung. 

Bei beiden Firmen können Angestellte nach den betriebseigenen Angeboten noch das Elterngeld und die staatliche Elternzeit beziehen – ein attraktives Angebot für Eltern, das ganz nebenbei das Unternehmensimage stärkt. Schließlich ist Familienfreundlichkeit gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ein wichtiges Kriterium bei der Personalgewinnung.

Während der Elternzeit: Kontakt zu Kollegen halten lohnt sich 

Friederike, 38, wohnt im Wedding und brachte vor 11 Monaten ihre Tochter Leara zur Welt. Nach sechs Monaten in Elternzeit kehrte sie in Teilzeit an ihren alten Arbeitsplatz als Grafikdesignerin zurück. „Meine Chefin vermutete schon, dass ich schwanger war – bevor ich überhaupt sicher war, dass mein Traum vom Kind wahr wird und die Frage nach Elterngeld und Elternzeit relevant werden würde. Zumindest hatte sie „so eine Ahnung“, sie hat einen Instinkt für sowas.  

Während der Zeit mit Leara zu Hause habe ich Kontakt zum Büro gehalten. Die Chefin hatte vorgeschlagen, dass ich jeden Monat einmal mit der Kleinen reinkomme, damit ich neue Angestellte kennenlerne und so in etwa mitbekomme, was läuft. Eine sehr gute Idee: So habe ich mich die ganze Zeit über als Teil des Teams gefühlt. Ansonsten habe ich die Zeit ganz zu Hause mit Leara genossen: Wir waren beim Babyschwimmen und haben Krabbelgruppen besucht.

Elterngeld und Elternzeit: Kontakt zu Kollegen zu halten lohnt sich.

Elterngeld und Elternzeit: Wiedereinstieg mit Halbtags-Stelle

Mit einem halben Jahr bekam Leara einen Kita-Platz, sodass ich wieder halbtags arbeiten konnte und nicht länger auf Elterngeld und Elternzeit angewiesen war. Ich kehrte genau an meine alte Stelle zurück, mit den gleichen Aufgaben. Abstriche muss ich dennoch hinnehmen. Wenn es um die Führung bei neuen Projekten geht, kommt so eine Aufgabe für mich in Teilzeit nicht infrage. Das kann ich aber verstehen und das nehme ich in Kauf.

Bevor das Kind da war, dachte ich daran, möglichst bald wieder Vollzeit zu arbeiten. Jetzt, wo die Kleine da ist, kann ich mir das gar nicht mehr vorstellen. Abgesehen davon hat unser Kindergarten nur bis 15 Uhr auf, wie viele Kindergärten in Berlin. Wie sollte das denn mit Vollzeitarbeit gehen?" 

Familienfreundlicher Arbeitgeber – Erleichterung für den Alltag

Ich habe übrigens beim Geburtsvorbereitungskurs immer noch einen Unterschied festgestellt zwischen Frauen aus dem ehemaligen West- und dem ehemaligen Ostteil Berlins. Ich komme aus dem ehemaligen Osten. Da war es normal, Kinder im Alter von ein paar Monaten in die Krippe zu geben. West-Frauen bleiben eher ein ganzes Jahr zu Hause, da habe ich schon Bemerkungen gehört in Richtung: „So früh gibst du dein Kind ab – das könnte ich nicht.“ Für uns funktioniert das. Meine Arbeitgeberin ist zudem super kinderfreundlich: Wenn die Kita mal geschlossen ist, kann man bei uns sein Kind auf die Arbeit mitbringen. Das geht natürlich nicht an allen Arbeitsplätzen. Da habe ich Glück.“

Elterngeld und Elternzeit: Keine reine Frauensache

Der 42-jährige Christian, Elektroinstallateur, ist Vater von Charlotte (7) und dem vierjährigen Alexander. Der Charlottenburger nutzte bei seinem Sohn die Möglichkeit, Elterngeld zu beziehen und in Elternzeit zu gehen. Er betreute Alexander in dessen elftem und zwölftem Lebensmonat, im Anschluss arbeiteten er und seine Frau beide vier Monate in Teilzeit mit jeweils 30 Stunden pro Woche.  

Elterngeld und Elternzeit beim zweiten Kind: „Alles, was dazugehört."

„Die Einteilung in Hinsicht auf das Thema Elterngeld und Elternzeit hat für uns funktioniert. Ich halte es für sinnvoll, dass die Mutter die ersten Lebensmonate des Kindes zu Hause bleibt und das Kind versorgt. In dieser Zeit kann ein Vater ja noch nicht all das bieten, was ein Kind so benötigt, wie das Stillen zum Beispiel. Daher stand es bei uns gar nicht zur Debatte, ob ich anstelle meiner Frau die ersten Monate Elternzeit nehme. Mit Alexander war es ganz anders als bei meiner Tochter Charlotte. Während ich bei Charlotte aus beruflichen Gründen selten zu Hause war, wechselte ich den Job kurz vor Alexanders Geburt und war somit von Anfang an jeden Tag voll dabei, mit Popo abwischen und allem was dazu gehört. Ich übernahm während der Elternzeit auch die Eingewöhnung bei der Tagesmutter. 

Bezug von Elterngeld und Elternzeit - keine beruflichen Nachteile

Beruflich habe ich keine Nachteile durch die Elternzeit erfahren. Mein Chef stand der Elternzeit positiv gegenüber. Auch in meinem näheren Umfeld ist es gängig, dass die Väter Elternzeit nehmen. Allerdings meist nur zwei Monate. Das ist eher wie ein ausgedehnter Urlaub. Meine eigene Mutter und auch meine Tanten sind fast neidisch, was Eltern heute durch Elterngeld und Elternzeit so für Möglichkeiten haben. Sie erinnern sich an die „harten Zeiten“ allein mit den Kindern zurück und freuen sich sehr für uns.  

Elternzeit unterstützt die Eltern-Kind-Bindung

Ich sehe den Unterschied, den die Elternzeit macht: Väter haben mal die Chance, sich voll und ganz auf das neue Familienmitglied einzulassen und eine intensive emotionale Beziehung zum Kind aufzubauen. Bei meiner Tochter, bei der ich leider keine Elternzeit nehmen konnte, war ausschließlich die Mama Anlaufstation bei Frust. Bei meinem Sohn sieht das schon anders aus, hier sind meine Frau und ich gleichberechtigte Ansprechpartner.  

Karrierebremse Kind? Zeit mit Kind viel wichtiger!

Meine Frau und ich teilen uns jetzt alle Pflichten, wie Elternabende, Essen kochen, Kinder ins Bett bringen. Wir sind absolut gleichberechtigt, und man kann sagen, dass auch die emotionale Bindung der Kinder zu beiden Elternteilen gleich stark ausgeprägt ist. Dazu dass es jetzt so ist, hat unsere Entscheidung bei der Frage nach dem Bezug von Elterngeld und Elternzeit sicherlich erheblich beigetragen. Es kann schon sein, dass die Karriere etwas gebremst wird, wenn während der Elternzeit beispielsweise ein interessantes Projekt startet. Dann ist das halt so. Ich denke, dass die Zeit mit den Kindern wichtiger als ein Projekt ist. Ich habe allerdings genau da weitermachen können, wo ich zuvor aufgehört habe, als hätte ich nur etwas länger Urlaub gemacht.“

Das Wichtigste im Überblick: Regelungen zum Elterngeld seit April 2024

Grafik Elterngeld und Elternzeit

Familienleben gestalten mit Elterngeld und ElternzeitElterngeld und Elternzeit sind Leistungen, die in Deutschland den meisten Eltern zustehen. Auch wenn immer noch die Mütter einen Großteil der Kinderversorgung übernehmen und stärker im Beruf zurücktreten als ihre Partner, zeichnet sich in den letzten Jahren eine klar steigende Tendenz ab, dass beide Eltern Elternzeit und Elterngeld beantragen. Mit den unterschiedlichen Leistungen und Finanzierungsoptionen und der wachsenden Offenheit vieler Arbeitgeber wird es für Paare einfacher, sich möglichst gleichberechtigt in die Kindererziehung einzubringen. Und davon profitieren Vater, Mutter und Neugeborenes gleichermaßen: Schließlich ist die Kennenlernzeit mit Baby einmalig – das sollten frischgebackenen Eltern auskosten können.

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