Elterngeld und Elternzeit: In die Buddelkiste statt ins Meeting

Aktualisiert 05.01.2026

Elterngeld und Elternzeit – mit diesen Leistungen kann die Betreuung kleiner Kinder flexibler gestaltet werden. Eine Mutter und ein Vater berichten von ihren  Erfahrungen.

Mütter häufiger in Elternzeit 

Wickeln statt im Büro in die Tasten zu hauen: Es sind nach wie vor Mütter, die den größten Anteil an Elternzeit nehmen. Der Grund: Häufig ist das Einkommen der Väter höher. Im Jahr 2024 haben beispielsweise 1,24 Millionen Mütter und  432.000 Väter Elterngeld bezogen, teilt das Statistische Bundesamt mit. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 waren es noch 1,4 Millionen Mütter und 482.000 Väter. 

Elterngeld und Elternzeit: Eine Frage des Gehalts? 

Mütter beanspruchen nicht nur öfter Elternzeit, sie beschäftigen sich auch deutlich länger mit der Breizubereitung und Buddelkisten-Treffs: Während laut einer Studie des Statistischen Bundesamtes 2024 Mütter das Elterngeld durchschnittlich 14,8 Monate bezogen, waren es bei den Vätern 3,8 Monate. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaft (DIW) aus dem Jahr 2019 sind finanzielle Einbußen das wichtigste Motiv von Männern, auf eine längere Elternzeit – oder vollkommen darauf – zu verzichten.

Der Bezug von Elterngeld und Elternzeit muss allerdings nicht immer eine rein finanzielle Frage sein. So sagt zum Beispiel der Berliner Vater Christian: „Finanzielle Aspekte spielten bei uns in der Aufteilung der Elternzeit keine Rolle, da meine Frau und ich annähernd gleich viel  verdienen. Ich kenne aber Familien, in denen die Frau deutlich weniger verdient und noch ein Haus abzuzahlen ist. Da muss natürlich mal durchgerechnet werden, ob der Vater einfach einige Monate zu Hause bleiben kann, auch wenn es für die emotionale Bindung zwischen Vater und Kind sehr schön wäre.“

Hinweis: Ob Elterngeld, ElterngeldPlus oder Kindergeld: Familien mit Kindern werden vom Staat durch verschiedene Zuschüsse unterstützt.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit?

Auf die Freistellung von der Arbeit nach Geburt eines Kindes haben Mütter in Deutschland einen Rechtsanspruch. So beträgt die sogenannte Mutterschutzfrist nach der Geburt acht Wochen. In diesem Zeitraum hast du als frischgebackene Mama Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung, das Mutterschaftsgeld. Das ist so hoch wie dein früheres Nettogehalt. Erst nach Ablauf des Mutterschutzes wird das eigentliche Elterngeld gezahlt. Dieses kann wahlweise der Vater oder die Mutter des Kindes beantragen. Ebenso ist es möglich, dass beide Eltern Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen. Die genannten Regelungen gelten nicht nur für Vollzeitbeschäftigte, sondern auch für

  • Teilzeitbeschäftigte, 
  • Studenten in einer Nebenbeschäftigung und 
  • Auszubildende. 

Auch wenn du vor der Elternzeit arbeitslos warst, hast du in der Regel Anspruch auf Elterngeld – nicht jedoch auf Mutterschaftsgeld. Wurde vor der Geburt kein Einkommen vom Antragsteller oder der Antragstellerin erzielt, wird ein Mindestelterngeld gezahlt, welches derzeit bei 300 Euro im Monat liegt.

Elterngeld und Elternzeit: Ein Wiedereinstieg nach der Elternzeit auf Teilzeitbasis kann die Work-Life-Balance stärken.

Die wichtigsten Fakten zu Elterngeld und Elternzeit

  • Einkommensgrenze: Für Geburten ab dem 1. April 2025 ist die Einkommensgrenze gesunken, ab welcher Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben. So liegt die Grenze nun bei einem zu versteuernden Einkommen von 175.000 Euro für Paare und Alleinerziehende. Zuvor lag die Grenze bei 200.000 Euro für Paare und Alleinerziehende. 
  • Bis zu 14 Monate Basiselterngeld: Das sogenannte Basiselterngeld zahlt der Staat als Lohnersatz, wenn Mutter, Vater oder beide Eltern Elternzeit nehmen.  Die Elterngeldmonate können untereinander aufgeteilt werden, wobei es nur für einen Monat möglich ist, das Basiselterngeld gleichzeitig zu beziehen. Dieser Monat muss innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes genommen werden.
  • Höhe des Basiselterngeldes: Das Elterngeld beläuft sich auf rund zwei Drittel des Nettolohns, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.
  • ElterngeldPlus: Das sogenannte ElterngeldPlus stellt die Alternative zum Basiselterngeld dar und lohnt sich für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten. ElterngeldPlus können Eltern auch nach dem 14. Lebensmonat ihres KIndes bekommen. Das ElterngeldPlus gibt es doppelt so lange wie das Basiselterngeld.
  • Elternzeit: Die Dauer der Elternzeit muss nicht zwingend der Bezugsdauer des Elterngeldes entsprechen. So hat jeder Elternteil einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber. Je nach gewähltem Elterngeld-Modell müssen Paare einen Teil der Elternzeit selbst finanzieren.
  • Recht auf Eltern in Teilzeit: Wenn du während deiner Elternzeit zwischen 15 und 32 Stunden pro Woche bei deinem Arbeitgeber arbeitest, wird dies als Elternteilzeit bezeichnet. Ab 15 Mitarbeitenden im Betrieb und einer eigenen Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten ist Elternteilzeit nicht nur Wunsch, sondern ein Recht. Das kann nur durch dringende betriebliche Gründe verwehrt werden. Dabei reichen Sätze wie „Nach interner Prüfung können wir Ihrem Wunsch nach Elternteilzeit nicht nachkommen.“ übrigens nicht aus. Der Antragsteller oder die Antragstellerin hat ein Recht darauf zu wissen, welche Gründe das genau sind.

Wann und wie solltest du deinen Antrag auf Elternzeit stellen?

Anwälte für Arbeitsrecht informieren: Der Antrag auf Elternzeit erfordert ein unterschriebenes Schriftstück – eine E-Mail reicht nicht aus. In dem Brief stehen sollte zum Beispiel: „Ich beantrage Elternteilzeit vom 1.3.2026 bis zum 28.2.2027. Anschließend plane ich, mit einem Stundenumfang von 20 Wochenstunden meine Arbeit wieder aufzunehmen, sofern möglich vormittags.“ Ein einheitliches Formular, um Elternzeit zu beantragen, gibt es nicht.

Spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternteilzeit muss der Brief dem Arbeitgeber vorliegen. Für die Mutter gilt: Ihre Elternzeit beginnt nach Ende der Mutterschutzfrist. Da diese für acht Wochen ab Geburt besteht, reicht es, die Elternzeit in der Woche nach der Entbindung anzumelden. Mit dem Wiedereinstieg nach der Elternzeit hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer das Recht, an den früheren oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren.

Tipp: Finanziell flüssig bleiben während der Elternzeit

Wenn du und dein Partner beziehungsweise deine Partnerin ein Kind erwarten, solltet ihr die verschiedenen Optionen in puncto Elterngeld und Elternzeit schon vor der Geburt gut durchdenken und euch überlegen, welche Aufteilung für euch sinnvoll ist. Dabei spielen neben eurer individuellen Jobsituation und emotionalen Wünschen finanzielle Faktoren eine Hauptrolle. Um während der Elternzeit nicht in finanzielle Engpässe zu geraten, kann es ratsam sein, schon vor und während der Schwangerschaft ein wenig Geld zurückzulegen – sei es, um Anschaffungen für das Baby zu tätigen oder um euch in der ersten, zumeist anstrengenden Zeit mit Kind auch selbst den ein oder anderen Wunsch erfüllen zu können. Für finanzielle Flexibilität sind Bankangebote wie ein Girokonto mit Dispositionskredit während des Elterngeld-Bezugs und darüber hinaus eine sinnvolle Option. Damit gewinnst du einen gewissen finanziellen Spielraum – etwa wenn du für die Anschaffung eines Kinderwagens eine größere Summe auf einmal bezahlen musst.

Während der Elternzeit: Kontakt zu Kollegen halten lohnt sich 

Friederike, 38, wohnt im Wedding und brachte vor 11 Monaten ihre Tochter Leara zur Welt. Nach sechs Monaten in Elternzeit kehrte sie in Teilzeit an ihren alten Arbeitsplatz als Grafikdesignerin zurück. „Während der Zeit mit Leara zu Hause habe ich Kontakt zum Büro gehalten. Meine Chefin hatte vorgeschlagen, dass ich jeden Monat einmal mit der Kleinen reinkomme, damit ich neue Angestellte kennenlerne und so in etwa mitbekomme, was läuft. Eine sehr gute Idee: So habe ich mich die ganze Zeit über als Teil des Teams gefühlt. Ansonsten habe ich die Zeit ganz zu Hause mit Leara genossen: Wir waren beim Babyschwimmen und haben Krabbelgruppen besucht.

Elterngeld und Elternzeit: Kontakt zu Kollegen zu halten lohnt sich.

Elterngeld und Elternzeit: Wiedereinstieg mit Halbtags-Stelle

Mit einem halben Jahr bekam Leara einen Kita-Platz, sodass ich wieder halbtags arbeiten konnte und nicht länger auf Elterngeld und Elternzeit angewiesen war. Ich kehrte genau an meine alte Stelle zurück, mit den gleichen Aufgaben. Abstriche muss ich dennoch hinnehmen. Wenn es um die Führung bei neuen Projekten geht, kommt so eine Aufgabe für mich in Teilzeit nicht infrage. Das kann ich aber verstehen und das nehme ich in Kauf.“

Elterngeld und Elternzeit: Keine reine Frauensache

Der 42-jährige Christian, Elektroinstallateur, ist Vater von Charlotte (7) und dem vierjährigen Alexander. Der Charlottenburger nutzte bei seinem Sohn die Möglichkeit, Elterngeld zu beziehen und in Elternzeit zu gehen. Er betreute Alexander in dessen elftem und zwölftem Lebensmonat, im Anschluss arbeiteten er und seine Frau beide vier Monate in Teilzeit mit jeweils 30 Stunden pro Woche.  

Elterngeld und Elternzeit beim zweiten Kind: „Alles, was dazugehört."

„Die Einteilung in Hinsicht auf das Thema Elterngeld und Elternzeit hat für uns funktioniert. Ich halte es für sinnvoll, dass die Mutter die ersten Lebensmonate des Kindes zu Hause bleibt und das Kind versorgt. In dieser Zeit kann ein Vater ja noch nicht all das bieten, was ein Kind so benötigt, wie das Stillen zum Beispiel. Daher stand es bei uns gar nicht zur Debatte, ob ich anstelle meiner Frau die ersten Monate Elternzeit nehme. Mit Alexander war es ganz anders als bei meiner Tochter Charlotte. Während ich bei Charlotte aus beruflichen Gründen selten zu Hause war, wechselte ich kurz vor Alexanders Geburt in einen Job mit mehr Flexibilität. So war ich von Anfang an jeden Tag voll dabei, mit Popo abwischen und allem was dazu gehört. Ich übernahm während der Elternzeit auch die Eingewöhnung bei der Tagesmutter. 

Elternzeit unterstützt die Eltern-Kind-Bindung

Ich sehe den Unterschied, den die Elternzeit macht: Väter haben mal die Chance, sich voll und ganz auf das neue Familienmitglied einzulassen und eine intensive emotionale Beziehung zum Kind aufzubauen. Bei meiner Tochter, bei der ich leider keine Elternzeit nehmen konnte, war ausschließlich die Mama Anlaufstation bei Frust. Bei meinem Sohn sieht das schon anders aus, hier sind meine Frau und ich gleichberechtigte Ansprechpartner.  

Karrierebremse Kind? Zeit mit Kind viel wichtiger!

Meine Frau und ich teilen uns jetzt alle Pflichten, wie Elternabende, Essen kochen, Kinder ins Bett bringen. Wir sind absolut gleichberechtigt, und man kann sagen, dass auch die emotionale Bindung der Kinder zu beiden Elternteilen gleich stark ausgeprägt ist. Dazu dass es jetzt so ist, hat unsere Entscheidung bei der Frage nach dem Bezug von Elterngeld und Elternzeit sicherlich erheblich beigetragen. Es kann schon sein, dass die Karriere etwas gebremst wird, wenn während der Elternzeit beispielsweise ein interessantes Projekt startet. Dann ist das halt so. Ich denke, dass die Zeit mit den Kindern wichtiger als ein Projekt ist. Ich habe allerdings genau da weitermachen können, wo ich zuvor aufgehört habe, als hätte ich nur etwas länger Urlaub gemacht.“

Familienleben gestalten mit Elterngeld und Elternzeit

Elterngeld und Elternzeit sind Leistungen, die in Deutschland den meisten Eltern zustehen. Auch wenn immer noch die Mütter einen Großteil der Kinderversorgung übernehmen und stärker im Beruf zurücktreten als ihre Partner, zeichnet sich in den letzten Jahren eine klar steigende Tendenz ab, dass beide Eltern Elternzeit und Elterngeld beantragen. Mit den unterschiedlichen Leistungen und Finanzierungsoptionen und der wachsenden Offenheit vieler Arbeitgeber wird es für Paare einfacher, sich möglichst gleichberechtigt in die Kindererziehung einzubringen. Und davon profitieren Vater, Mutter und Neugeborenes gleichermaßen: Schließlich ist die Kennenlernzeit mit Baby einmalig – das sollten frischgebackenen Eltern auskosten können.

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