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Erste Wohnung – so gelingt der Start in die Unabhängigkeit

Start in die Unabhängigkeit: 7 Tipps für die erste Wohnung

Ob zum Studienbeginn oder nach Abschluss der Ausbildung – irgendwann ist es für jeden jungen Menschen Zeit, in die erste eigene Wohnung zu ziehen. Neben mehr Freiheit bringt das neue Zuhause jedoch auch eine Reihe von Herausforderungen mit sich. Wie Sie den Weg dahin entspannt meistern und sicher in den eigenen vier Wänden ankommen – wir verraten es!

#1: Mietvertrag für die erste Wohnung gründlich prüfen

Sie haben für Ihre erste Wohnung eine Zusage erhalten? Glückwunsch! Auch wenn die Euphorie jetzt sicher groß ist, sollten Sie nicht vergessen, den Mietvertrag vor dem Unterschreiben zu prüfen. Wichtig sind vor allem folgende Punkte:

  • Sind Miete, Nebenkosten und Kaution genauso hoch, wie zuvor besprochen?
  • Ist die Wohnfläche korrekt angegeben?
  • Ist eine Staffelmiete oder Indexmiete vorgesehen?
  • Gibt es eine Mindestmietdauer (zulässig sind maximal vier Jahre) oder ist der Mietvertrag befristet?
  • Beinhaltet der Mietvertrag kritische Klauseln, etwa zur Kündigungsfrist oder zu den Betriebskosten?
  • Werden im Mietvertrag zusätzliche Bestandteile und Räume (z. B. Einbauküche oder Keller) aufgeführt und sind diese in einem betriebsfähigen Zustand?
  • Sind alle Personen im Mietvertrag aufgeführt, die auch einziehen? Gerade bei WGs ist dies wichtig
  • Kleinreparaturklausel und Schönheitsklausel?

Hinweis: Grundsätzlich ist es natürlich unerlässlich, dass Sie sich den Mietvertrag gründlich durchlesen. Aber keine Sorge: Enthält der Vertrag Klauseln, die von Gerichten oder vom Gesetzgeber für unwirksam erklärt wurden, sind diese nicht gültig – selbst wenn Sie den Vertrag unterschrieben haben. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich am besten an einen Mieterverein.

#2: Diese Infos braucht der Vermieter

Für den Vermieter ist es wichtig, dass Sie pünktlich und vor allem regelmäßig Ihre Miete zahlen können. Daher verlangen viele Vermieter Arbeits- und Einkommensnachweise. Sollte das eigene Einkommen nicht hoch genug sein, akzeptieren die meisten Vermieter eine Mietbürgschaft der Eltern oder Verwandten. Gleiches gilt für die Kaution: Statt den Betrag auf ein Mietkautionskonto einzuzahlen, können Sie in der Regel auch eine Mietkautionsbürgschaft von Ihren Eltern hinterlegen. Weitere Infos zur Mietkaution in unserem „Ratgeber Mietkaution bezahlen“ >>
 

#3: Die erste Wohnung finanzieren

Die erste eigene Wohnung bringt nicht nur mehr Freiheit und Unabhängigkeit mit sich, sondern ist auch mit Kosten verbunden. Bevor Sie in Ihre erste Wohnung ziehen, sollten Sie sich daher auch mit dem Thema Finanzen auseinandersetzen.

Zu den einmaligen Kosten zählen:

  • Umzugs- und Renovierungskosten
  • Mietkaution: Diese beträgt üblicherweise drei Nettokaltmieten. Informationen zum Mietkaution-Kündigungsgeld bei der Berliner Sparkasse lesen Sie hier.
  • Einrichtung der Wohnung: Für die erste eigene Wohnung muss oft noch die gesamte Grundausstattung gekauft werden.
  • Gebühren für die Ummeldung beim Bürgeramt sowie Telefon-/Strom- und TV-Anbieter. Nach dem Einzug in die erste Wohnung sind es vor allem die laufenden Kosten, die Ihre Haushaltskasse belasten. Hierzu gehören einerseits die Mietkosten, also die Kaltmiete zuzüglich Nebenkosten (für Wasser, Heizung, Müllabfuhr und Hausreinigung), andererseits die Kosten für Strom, Internet und Versicherungen. Um nicht den Überblick zu verlieren, stellen Sie am besten einen Haushaltsplan auf. Listen Sie sowohl Ihre Einnahmen als auch Ihre Fixkosten detailliert auf. Dann sehen Sie, wie viel Geld Ihnen noch für Lebensmittel, Kleidung oder gelegentliche Kinobesuche bleibt. Wir empfehlen den Online-Budgetplaner  – entweder als Web-Version oder als App.



#4: DSL, Strom & Co.

Wer in die erste eigene Wohnung zieht, muss sich meist auch um einen Internet- und Telefonvertrag kümmern. Um hier nicht zu viel zu zahlen, ist es ratsam, zunächst das eigene Telefonier- und Surfverhalten in den Blick zu nehmen. Wer nur hin und wieder etwas für die Uni recherchiert, E-Mails sowie Facebook checkt und gelegentlich bei der Familie anruft, ist mit einem 16-Mbit/s-Flat-Paket gut beraten. Sie sind eher der Dauersurfer oder spielen regelmäßig Online-Games? Dann ist ein VDSL-Anschluss mit 50 Mbit/s im Download sicher die bessere Variante. Anhand dieser Eckdaten sollten Sie nun verschiedene Anbieter vergleichen. Am einfachsten gelingt dies mithilfe von Online-Vergleichsportalen. Damit lässt sich auch die Verfügbarkeit am eigenen Wohnort prüfen – denn nicht jeder Anbieter ist überall verfügbar.

Ein weiterer Punkt auf der To-do-Liste zur ersten Wohnung ist der Stromvertrag. Ohne eigenen Vertrag fallen Sie in die sogenannte Grundversorgung – und dieser Tarif ist meist nicht unbedingt der günstigste. Auch hier empfiehlt sich daher ein Vergleich verschiedener Stromtarife. Dabei sollten Sie aber nicht einzig auf den Preis schauen, sondern auch auf die weiteren Konditionen wie Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfrist oder Folgelaufzeit. Gibt es in der ersten Wohnung einen Gasanschluss oder eine Gasetagenheizung, sollten Sie zudem einen Gasvertrag abschließen. Auch hier gilt: Wählen Sie keinen bestimmten Anbieter aus, kommt ein Grundversorgungsvertrag zustande. Sie müssen also nicht befürchten, im Winter in unbeheizten Räumen zu sitzen.
 

#5: Gut abgesichert

Wer bislang im Hotel Mama gelebt hat, war meist auch über die Eltern mitversichert. Dies ändert sich unter Umständen mit dem Einzug in die erste eigene Wohnung. Damit Sie stets auf der sicheren Seite sind, sollten Sie unbedingt eine Privathaftpflichtversicherung abschließen. Diese deckt alle Schäden ab, die Sie anderen zufügen – unabhängig davon, ob es sich um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden handelt. Stolpert beim Umzug zum Beispiel ein Nachbar über Ihre Kisten oder läuft Ihre Waschmaschine aus und verursacht einen Wasserschaden in der Wohnung unter Ihnen, erweist sich eine Privathaftpflicht als echter Segen.

Darüber hinaus kann eine Hausratversicherung sinnvoll sein. Diese Police deckt Schäden an Möbeln, Elektrogeräten, Kleidung und Co. ab, die durch Leitungswasser, Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub oder Sturm entstehen. Meist sind auch Fahrräder mitversichert  – der Versicherungsschutz greift jedoch nur, wenn das Rad in einem geschlossenen Raum stand und dort beschädigt oder daraus entwendet wurde. So lange der Hausrat noch überschaubar ist und keine oder nur wenige wertvolle Gegenstände enthält, können Sie auf diese Versicherung unter Umständen auch verzichten.

Tipp: Prüfen Sie vorab, ob Sie bei der Hausratversicherung noch über Ihre Eltern mitversichert sind! Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Familienversicherung >>

 

#6: Umzug in die erste Wohnung organisieren

Wer in die erste eigene Wohnung zieht, steht gewiss irgendwann vor der Frage: „Was muss man beim Umzug alles bedenken?“ Daher haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte zum Umzug zusammengetragen:
 

Umzugshelfer & -wagen
Zunächst sollten Sie sich überlegen, wie Sie den Umzug organisieren wollen. Wenn Sie ein Unternehmen beauftragen, können Sie den Umzug in die Hände von Profis legen. Allerdings ist dieser Service nicht gerade günstig. Wenn jeder Cent zählt und der Hausrat für die erste Wohnung ohnehin überschaubar ist, liegt es auf der Hand, den Umzug selbst durchzuführen. Fragen Sie Verwandte und Freunde, ob Sie Ihnen helfen, und organisieren Sie gleich mehrere Helfer, falls am Umzugstag jemand kurzfristig abspringt. Können Sie nicht auf Freunde oder Familie zählen, sind studentische Umzugshelfer eine günstige Alternative zum professionellen Umzugsunternehmen. Um Ihr Hab und Gut von A nach B zu transportieren, müssen Sie nicht unbedingt einen großen Transporter mieten. Je nachdem, wie viel Sie mitnehmen, reicht gerade bei kurzen Distanzen vielleicht auch ein geräumiger Kombi oder ein Kleintransporter.

Packen
Sie wollen, dass Ihnen Ihre Umzugshelfer als Freunde erhalten bleiben? Dann bitte auf keinen Fall Umzugskisten bis obenhin mit Büchern füllen! Verteilen Sie das Gewicht besser gleichmäßig auf alle Kartons und lassen Sie den oberen Bereich frei. Zumindest die Griffmulden sollten zugänglich sein. Beim Umzug können Sie richtig sparen, wenn Sie sich Polstermaterial und Kartons kostenlos bei Supermärkten oder Elektrogeschäften besorgen.

Wohnungsübergabe
Eine Woche vor dem Umzug sollte die Wohnungsübergabe stattfinden. Wichtig hierbei: das Übergabeprotokoll. Darin wird der Zustand der Wohnung schriftlich festgehalten. Bestehen Sie darauf, dass selbst die kleinste Schramme ins Protokoll aufgenommen wird. So können Sie beim Auszug nicht für diese Schäden haftbar gemacht werden. Am besten dokumentieren Sie die Mängel zusätzlich mit einer Kamera. Knipsen Sie auch bereits bestehende Mängel im Treppenhaus. Dann können Sie beweisen, dass diese nicht während des Umzugs entstanden sind.
 

#7: Meldepflichten rund um die erste eigene Wohnung

Direkt nach dem Einzug sollten Sie am Briefkasten, an der Klingel und an der Wohnungstür Namensschilder anbringen, sofern nicht der Vermieter oder die Hausverwaltung dies bereits erledigt hat. Freunden und Bekannten schicken Sie am besten eine Nachricht mit den neuen Kontaktdaten.

Außerdem folgt nun der bürokratische Teil: Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt angeben. Die Frist für die Ummeldung beträgt üblicherweise 14 Tage. Sie brauchen dafür lediglich Ihren Ausweis sowie eine schriftliche Bestätigung Ihres Vermieters, dass Sie tatsächlich an der neuen Adresse wohnen, die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung. In Berlin und anderen großen Städten können Sie für die Ummeldung sogar einen Termin vereinbaren. Das Gute: Selbst wenn Sie erst zwei Monate nach Ihrem Einzug einen Termin bekommen, ist die genannte Frist gewahrt, wenn Sie den Termin innerhalb der zwei Wochen vereinbaren. Besitzen Sie ein Auto, müssen Sie den Umzug bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle melden. Fahrzeugschein und -brief werden dann aktualisiert. Mehr Infos unter berlin.de >>

Darüber hinaus sind je nach persönlichen Gegebenheiten folgende Stellen über den Umzug in die neue Wohnung zu informieren:

•    Krankenkasse
•    Finanzamt
•    Arbeitsamt
•    BAföG-Amt
•    Sozialkasse
•    Familienkasse
•    Bank

So stellen Sie sicher, dass Sie auch künftig Briefe und Dokumente erhalten. Damit die gesamte Post bei Ihnen in der neuen Wohnung ankommt, können Sie einen Nachsendeantrag bei der Post stellen (am besten schon zwei Wochen vor dem Umzug). Dieser kostet für sechs Monate rund 20 Euro, ist aber nur zu empfehlen, wenn Sie in eine andere Stadt ziehen. Andernfalls können Sie die weitere Post einfach bei Ihren Eltern oder Ihrem bisherigen Wohnort abholen und dann schrittweise die fehlenden Adressänderungen vornehmen.

Und nicht zu vergessen: Sie müssen sich für den Rundfunkbeitrag anmelden, früher als GEZ bezeichnet. Dabei gilt: Pro Wohnung wird nur ein Beitrag fällig. Und wer Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG bezieht, kann sich von der Beitragspflicht befreien lassen.

Erste Wohnung: Checkliste & Zeitplan

Umzugshelfer, DSL-Anschluss und Nachsendeauftrag – beim Auszug von zu Hause müssen Sie viele Dinge erledigen. Um stressfrei im neuen Zuhause anzukommen, sollten Sie Ihren Um- und Einzug daher möglichst gut planen. Damit Sie auch nichts vergessen, haben wir Ihnen für die erste Wohnung eine Checkliste  zum Abhaken vorbereitet – inklusive perfekter Timeline. So wissen Sie genau, wann Sie am besten welche Punkte angehen.

Einweihungsfeier

Und letztendlich: Einweihungsparty für die erste eigene Wohnung planen

Der Umzug ist geschafft, die To-do-Listen sind abgearbeitet und Sie haben sich schon ein wenig eingelebt? Wenn das kein Grund zum Feiern ist! Laden Sie Ihre Familie und Freunde ein, um Ihre erste Wohnung gebührend einzuweihen. Mit einer Housewarming-Party können Sie sich auch noch einmal bei Ihren Umzugshelfern bedanken. Darüber hinaus ist eine solche Feier perfekt, um die neuen Nachbarn kennenzulernen. Damit Sie es sich nicht kurz nach dem Einzug in die erste Wohnung mit den Nachbarn verscherzen, sollten Sie die Einweihungsparty mit einem charmanten Aushang im Treppenhaus ankündigen. In diesem Sinne: Viel Spaß bei der Feier und eine schöne Zeit in Ihrer ersten eigenen Wohnung!

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