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Mietkautions bezahlen

Mietkaution bezahlen, finanzieren und zurückholen: So geht’s

Welche Rechte und Pflichten haben Mieter beim Bezahlen der Mietkaution? Und warum kann es nach einem Auszug bis zu zwölf Monate dauern, bis Sie Ihr Geld zurückbekommen?

Mietkaution – Pflicht oder nicht?

Bei einem neuen Mietvertrag kann der Vermieter eine Mietkaution als Sicherheitsleistung vom Mieter verlangen. Richtig gelesen: er kann. Das Gesetz schreibt nicht vor, dass eine Mietkaution vom Mieter zu bezahlen ist. Die meisten Vermieter fügen jedoch eine entsprechende Passage in den Mietvertrag ein, um sich gegen Schäden an der Wohnung abzusichern.

Höhe der Mietkaution

Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich geregelt und darf maximal drei Monatsmieten betragen. Damit ist die Kaltmiete – also ohne Nebenkosten – gemeint.
 

Mietkaution bezahlen

Der Mieter darf die Kaution in bis zu drei Raten bezahlen und mitentscheiden, wie er zahlt.

1. Wenn der Vermieter einverstanden ist, kann der Mieter das Geld selbst anlegen und an den Vermieter verpfänden.

2. Der Vermieter legt das Geld auf einem verzinsten Treuhandkonto getrennt von seinem Vermögen an. Sonst könnten bei einer Pleite des Vermieters seine Gläubiger auf das Geld zugreifen.

3. Der Mieter zahlt monatliche Beiträge an eine Bank oder Versicherung. Sie bürgt dem Vermieter im Gegenzug in Höhe der Mietkaution. Eine Erstattung der Beiträge gibt es nicht.
 

Mietkaution finanzieren

Wenn Sie gerade nicht genug auf dem Konto haben, um die Mietkaution zu bezahlen, können Sie sie auch finanzieren. Folgende Möglichkeiten gibt es:

Der Dispokredit bietet sich vor allem dann an, wenn Sie nur ein paar Tage finanziell überbrücken müssen. Beim Privatkredit legen Sie die Laufzeit und die monatliche Rückzahlungsrate selbst fest. Ihn zu beantragen, geht ganz schnell: einfach Online-Antrag ausfüllen, Vertrag unterschrieben zur Sparkasse bringen und innerhalb weniger Tage ist das Geld auf dem Konto. Aber natürlich können Sie sich auch in Ihrer Filiale beraten lassen. Die Zinsen sind dabei über die gesamte Laufzeit gleich – egal, wie sie sich am Markt entwickeln. So haben Sie Planungssicherheit und erleben keine bösen Überraschungen. Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber Dispo oder Verbraucherkredit? >>
 
Die Mietkaution zu finanzieren, bietet sich für jeden an, der seinen Kontostand schonen möchte. Kredite sind maßgeschneiderte Lösungen – und nach der Beantragung läuft alles automatisch ab: Sie müssen sich nirgendwo zusätzlich anmelden, haben keinen Verwaltungsaufwand und bekommen Ihre Kaution am Ende des Mietverhältnisses selbstverständlich zurück.

Ist eine Mietkautionsbürgschaft sinnvoll?

Alternativ können Sie eine Mietkautionsbürgschaft, auch Mietkautionsversicherung genannt, beantragen. Bei einer Bürgschaft steht der Bürge für Sie ein, falls der Vermieter Geld von Ihnen fordert und Sie nicht selbst zahlen können. Im Fall der Mietkautionsbürgschaft übernimmt er die Kautionszahlung für Sie. Üblicherweise bürgen Familienmitglieder, meistens Eltern für ihre Kinder.
 
Wenn Sie keinen Bürgen in Ihrem Familienkreis finden, wenden Sie sich an eine Kautionskasse. Die Kasse zahlt dann die Mietkaution für Sie an Ihren Vermieter. Allerdings sollten Sie nicht unendlich lange auf eine Mietbürgschaft zurückgreifen. Denn wenn Sie Ihre Mietkaution über eine Kautionskasse finanzieren, fallen Gebühren an. Je nach Anbieter liegen die für eine Kaution in Höhe von 1.000 Euro zwischen 45 und 75 Euro pro Jahr. Und das Geld bekommen Sie – anders, als wenn Sie Ihre Kaution über einen Privatkredit finanzieren – nicht zurück.
 

Rückzahlung der Mietkaution

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen, erhalten Sie die Mietkaution, inklusive der erzielten Zinsen, zurück. Das kann bis zu sechs – in Ausnahmefällen bis zu zwölf – Monate dauern. Denn dem Vermieter steht es zu, sich diese Zeit zu nehmen, um zu prüfen, ob noch Ansprüche gegen Sie offen sind.
 

Minderung der Mietkaution

Wenn der Vermieter Ihnen gegenüber noch Ansprüche hat, kann er einen Teil der Kaution einbehalten. Folgende Forderungen können das sein:

  • Ausstehende Mietzahlungen
  • Mietzinsansprüche
  • Schadenersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen
  • Schadenersatz wegen Beschädigung der Mieträume (tiefe Einschläge im Boden, zerbrochene Fenster etc.)

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