Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist für jeden unverzichtbar. Diese Versicherung zahlt, wenn jemand schuldhaft einem anderen einen Schaden zugefügt hat. Die Kosten für die Personen-, Sach- oder Vermögensschäden können sehr hoch sein. Der Verantwortliche haftet für den Schaden mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen, unter Umständen ein Leben lang.
Grundsätzlich sind Minderjährige bei ihren Eltern mitversichert. Voraussetzung ist natürlich, dass die Eltern auch eine Privat-Haftpflichtversicherung für die gesamte Familie abgeschlossen haben. Mit Beginn der Volljährigkeit gelten dann bestimmte Voraussetzungen für eine Familienversicherung. Wenn das erwachsene Kind direkt nach dem Schulabschluss eine Lehre, ein Studium ein Freiwilligendienst absolviert oder Arbeitslosigkeit vorliegt, bleibt der Familienschutz erst einmal bestehen. Verläuft der Ausbildungsweg nicht so gradlinig und der junge Erwachsene entscheidet sich für ein Orientierungsjahr oder das Traumstudium entpuppt sich als Fehlentscheidung, sollte geprüft werden, ob der Versicherungsschutz bestehen bleibt. Denn für diese Fälle bietet nicht jedes Versicherungsunternehmen Schutz.
In jedem Fall endet die Mitversicherung bei den Eltern mit Eintritt in das Berufsleben oder auch mit einer Hochzeit. Einige Versicherer legen auch eine Altersgrenze fest (meist ab 25 Jahren), ab der sich junge Menschen selbst versichern müssen. Dann ist der Abschluss einer eigenen Privat-Haftpflichtversicherung notwendig.
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Unverheiratete Kinder sind während der Schulzeit, der ersten Lehre, des Erststudiums, während der Wartezeit auf einen Studienplatz (max. 1 Jahr) und bei Freiwilligendiensten über die Eltern Privat-Haftpflicht mitversichert, wenn diese eine Familienversicherung haben.
Eine eigene Privat-Haftpflichtversicherung ist notwendig bei verheirateten Kindern (auch unter 18 Jahre) sobald die Berufstätigkeit aufgenommen wurde, aber auch bei einem Zweitstudium oder Referendariat, einer zweiten oder weiteren Ausbildung oder Lehre. Auch, wenn nach einem Studium oder einer Ausbildung keine Berufstätigkeit oder Beschäftigung aufgenommen wird, muss eine eigene Privat-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist zwar freiwillig aber für jeden unverzichtbar. Sie schützt vor hohen Folgekosten eines schuldhaft verursachten Schadens. Junge Menschen sind oft über die Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert - sprich familienversichert. Ob die dafür notwendigen Voraussetzungen wie z.B. Alter, Ausbildungsstatus oder Wohnort gelten, kann den Versicherungsbedingungen der Eltern entnommen werden. Welche weiteren Versicherungen im Leben nahezu unverzichtbar sind, erfahren Sie in unserem Ratgeber Absicherung >>
Ob durch Unachtsamkeit oder Leichtsinn – wer einem anderen Menschen schadet, der haftet dafür. Eine private Haftpflichtversicherung sichert gegen folgenschwere Missgeschicke ab und bewahrt Sie im Schadenfall vor dem finanziellen Ruin.
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