Gerade in den ersten Ausbildungsjahren müssen viele Auszubildende mit einem eher geringen Gehalt auskommen. An große Ausgaben ist da meist nicht zu denken. Dabei gibt es für Sie als Berufseinsteiger einige Möglichkeiten, um das Azubigehalt zu verbessern.
Berliner Azubis müssen den Gürtel oft eng schnallen: Das durchschnittliche Azubigehalt ohne Tarifvertrag beträgt im ersten Ausbildungsjahr gerade mal 891 Euro im Monat. Das Azubigehalt ist im Ausbildungsvertrag geregelt, laut Berufsbildungsgesetz wird dieses mindestens einmal im Jahr erhöht. Der durchschnittliche Mietpreis für eine 30-Quadratmeter-Wohnung in Berlin Friedrichshain liegt bei 560 Euro, in Lichtenberg bei 360 Euro. Dazu kommen noch die Lebenshaltungskosten. So bleibt für Azubis am Ende des Monats kaum mehr Geld übrig, um sich etwas zu gönnen oder zu sparen. Viele Auszubildende wohnen deshalb noch im Elternhaus oder werden von ihren Eltern während der Ausbildung finanziell unterstützt. Es gibt allerdings verschiedene Optionen, wie sich das Azubigehalt aufstocken lässt. Wir geben Ihnen sieben Tipps:
1. Nebenjob als Zuverdienst
Wer nicht auf die Unterstützung seiner Eltern bauen kann oder unabhängig von familiären Zuschüssen sein möchte, kann über einen Nebenjob sein Azubigehalt aufbessern. Vor allem im Gastronomiebereich, in Kinos oder im Supermarkt werden oftmals Aushilfen gesucht. Bevor Sie sich auf die Suche nach dem passenden Nebenverdienst machen, sind jedoch einige Dinge zu beachten:
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Kindergeld-Anspruch in der Ausbildungszeit
Während der Ausbildung können volljährige Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld erhalten. In der Regel sind dies mindestens 219 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen. Wer nicht mehr bei seinen Eltern wohnt, kann bei der Kindergeldstelle einen Antrag auf die Überweisung des Kindergeldes auf das eigene Konto stellen. Gut zu wissen: Auch mit Nebenjob haben Sie als Azubi Anspruch auf Kindergeld.
3. Berufsausbildungsbeihilfe von der Bundesagentur für Arbeit
Unter bestimmten Bedingungen können Sie als Berufsanfänger bei der Bundesagentur für Arbeit Ausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Der Zuschuss zum Azubigehalt gilt für die Dauer der Ausbildung und muss nicht zurückgezahlt werden.
Voraussetzungen für die BAB:
Die Höhe der Förderung orientiert sich an Aspekten wie Einnahmen und Lebenskosten. Je niedriger der Verdienst und je höher der Bedarf, desto mehr BAB ist möglich.
Tipp: Der BAB-Rechner zeigt Ihnen, ob Sie förderberechtigt sind und wieviel Ihnen zusätzlich zum Azubigehalt zusteht.
4. BAföG-Förderung bei schulischer Ausbildung
Wie Studierende haben Auszubildende unter Umständen einen Anspruch auf BAföG. Gefördert wird die erste Ausbildung an Berufsfachschulen sowie der Besuch von Fach- und Fachoberschulklassen, Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen und Berufsaufbauschulen. Ob BAföG gewährt wird, hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab:
Gut zu wissen: Nicht nur deutsche Staatbürger, auch ausländische Staatangehörige können Anspruch auf die Förderung haben.
Die Höhe des Zuschusses hängt vom Azubigehalt und Vermögen des Azubis, der Eltern sowie des Ehepartners ab. Zusätzlich wird berücksichtigt, ob Sie als Antragssteller noch im Elternhaus wohnen oder nicht. Wohnen Sie nicht mehr bei den Eltern, liegt der BAföG-Höchstsatz je nach Schulart zwischen 694 und 832 Euro. Für alle Azubis, die noch bei den Eltern wohnen, beläuft sich der Höchstsatz auf 356 bis 563 Euro. Auszubildende müssen erhaltende BAföG-Zahlungen nicht zurückzahlen.
5. Wohngeld: Mietzuschuss für die eigene Wohnung
Wer während der Ausbildung nicht mehr bei den Eltern wohnt, sondern die Miete einer Wohnung selbst bestreiten muss, kann Wohngeld beantragen. Das ist jedoch nur möglich, wenn Sie über 18 Jahre alt sind und Ihnen eine Berufsausbildungshilfe nicht zusteht, z.B. bei einer Zweitausbildung oder wenn der zu erlernende Beruf nicht staatlich anerkannt ist. Die Höhe der staatlichen Unterstützung zum Azubigehalt hängt davon ab, wie viele Personen in Ihrem Haushalt wohnen, von deren Gesamteinkommen sowie den anfallenden Mietkosten. Der Antrag wird bei der zuständigen Wohngeldstelle gestellt. Wohngeld muss nicht zurückgezahlt werden.
6. Unterhaltspflicht der Eltern
Grundsätzlich sind Eltern dazu verpflichtet, den Lebensbedarf des Kindes zu sichern. Darunter fällt auch, die Erstausbildung zu finanzieren und dementsprechenden Unterhalt zu zahlen. Auch bei aufeinander aufbauenden Ausbildungen stehen Eltern in der Pflicht.
Die Höhe der Unterhaltszahlung liegt je nach Einkommen der Eltern und Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder für Volljährige zwischen 530 und 848 Euro im Monat. Der Unterhalt muss nicht ausgezahlt werden, sondern kann in Form von Unterkunft, Essen und Taschengeld erfolgen. Führt Sie die Ausbildung in eine entfernte Stadt, müssen Ihre Eltern jedoch Barunterhalt zahlen. Die Düsseldorfer Tabelle gilt als Maßstab zur Berechnung des Kindesunterhalts.
7. Sparen im Alltag
Reicht das Azubigehalt allein nicht aus, gibt es einige weitere Spartipps, die sich im alltäglichen Leben umsetzen lassen. Wichtig ist vor allem, sich bewusst mit seinen Finanzen auseinanderzusetzen. Hier hilft ein Haushaltsbuch, in dem alle Einnahmen und Ausgaben notiert werden, ob klassische auf Papier oder einfach per App. So wissen Sie, wohin Ihr Geld fließt, was notwendig ist und was eingespart werden kann. Praktisch ist auch das 3-Konten-Modell. Aber auch der eigene Chef kann Azubis beim Sparen unterstützen. Als sogenannte Vermögenswirksamen Leistungen können bis zu 40 Euro pro Monat auf einen Sparplan des Azubis eingezahlt werden. So kann ein gutes Finanzpolster wachsen. Einfach beim Arbeitgeber nachfragen, ob Vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden.
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Fazit:
Viele Auszubildende können von ihrem Ausbildungsgehalt nicht leben. Dies sollte allerdings niemanden davon abhalten, seinem Berufswunsch nachzukommen. Es gibt verschiedene staatliche Förderungen und weitere zusätzliche Finanzierungshilfen. Wichtig ist sich genau zu informieren, denn es gelten spezielle Bedingungen, die sich nicht für jeden eignen.
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