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So kannst du dein Azubigehalt aufbessern.

Azubigehalt verbessern - 7 schnelle Tipps

Geht es dir genauso? Gerade in den ersten Jahren müssen viele junge Menschen mit einem vergleichsweise geringen Gehalt während der Ausbildung auskommen. An große Ausgaben oder die Erfüllung der eigenen Wünsche ist da meist nicht zu denken. Dabei gibt es für dich einige Möglichkeiten, um dein Azubigehalt zu verbessern. Hier haben wir 7 wertvolle Tipps für dich. 

Verbessere dein Azubigehalt -und erfülle dir persönliche Wünsche  

Berliner Azubis müssen ihren Gürtel oft eng schnallen und starten i vielen Branchen lediglich mit der gesetzlichen Mindestvergütung für eine Ausbildung von monatlich 620 Euro. Zwar seigt das Gehalt im Laufe der Zeit. Bei den hohen Miet- und Lebensmittelpreisen ist jedoch klar: Dir als Azubi bleibt am Ende des Monats kaum mehr Geld übrig, um sich etwas zu gönnen oder zu sparen. Viele Auszubildende wohnen deshalb noch im Elternhaus oder erhalten von ihren Eltern finanzielle Unterstützung. Dabei bekommst du ohne große Umwege als Azubi mehr Geld, wenn du weißt, welche Optionen dir zur Verfügung stehen:

  

Azubigehalt - Tipp 1: Nebenjob als Zuverdienst  

Ein kleiner Nebenverdienst während der Ausbildung - der sogenannte Minijob - ist ein Weg für dich, dein Azubigehalt aufzubessern. Vor allem arbetgeber im Gastronomiebereich, in Kinos oder im Einzelhandel suchen oftmals Aushilfen. Und schon bei einer Inventur im Supermarkt kannst du dir ein gute Zubrot verdienen. Dabei musst duaufpassen, dass du dir nicht zu viel vornimmst. Deine Ausbildung sollte in jedem Fall Vorrang haben. Wenn du erschöpft in den Ausbildungsbetrieb kommst und dich nicht konzentrieren kannst, hast du nichs gewonnen. Beachten musst du außerdem folgende Aspekte:  

  • Wenn du nicht volljährig bist, darfst du laut Jugendarbeitsschutzgesetzt nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Solltest du diese Zeiten bereits im Rahmen deiner Lehre ausfüllen, kommt ein Nebenjob  leider nicht infrage. Wenn du volljährig bist, hast du mehr Spielraum: Ab 18 darfst du insgesamt 48 Stunden an sechs Taen pro Woche arbeiten. 
  • Mit einem Nebenjob darfst du zusammengerechnet mit deiner Ausbildungsvergütung nicht mehr als 538 Euro dazuverdienen. Insgesamt ist jedoch die jährliche Obergrenze bzw. der Grundfreibetrag von 11.604 Euro einzuhalten, sonst musst du auf alles Steuern zahlen - und das lohnt sich dann oft nicht.
  • Außerdem wichtig: Als Azubi hast du eine Informationspflicht gegenüber deinem Ausbildungsbetrieb. Wenn du zusätzlich zur Lehre einer Nebentätigkeit nachgehen willst, musst du deinen Ausbildungsbetrieb darüber informieren und dir eine Genehmigung holen. Manche Arbeitsverträge verbieten einen Nebenjob. Am besten du klärst das also vorher ab. 

Übrigens: Übrigens: Einen zusätzlichen Nebenjob darfst du prinzipiell sogar in deinem Ausbildungsbetrieb antreten. Wird dies dort angeboten, ist das sogar sehr zu empfehlen: Du tanzt nicht auf mehreren Hochzeiten, verdienst etwas dazu und sammelst Praxiserfahrung in deinem Ausbildungsfach. 

Azubigehalt - Tipp 2: Kindergeld in der Ausbildungszeit  

Wenn du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast und du dich in der Erstausbildung befindest, steht dir in der Regel Kindergeld zu. Erstausbildung bedeutet, dass du noch keine Lehre vor deiner derzeitigen abgeschlossen hast. Das Kindergeld geht normalerweise an deine Eltern. Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung von 250 Euro pro Kind. Wohnst du nicht mehr zuhause und bist volljährig, steht das Kindergeld grundsätzich dir zu. Dann kannst du - am besten gemeinsam mit deinen Eltern - bei der Kindergeldstelle einen Antrag auf die Überweisung des Kindergeldes auf dein Girokonto stellen. Den Anspruch hast du sogar dann, wenn du neben deinem Azubigehalt Geld mit einem Nebenjob verdienst. 

 

Azubigehalt – Tipp 3: Berufsausbildungsbeihilfe beantragen  

Auszubildende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, dürfen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Das ist ein monatlicher Zuschuss zum Azubigehalt von bis zu 781 Euro. Dieser wird dir für die Dauer deiner Ausbildung gewährt. Du musst das Geld außerdem nicht zurückzahlen. Daran sind allerdings einige Voraussetzungen geknüpft. Hierzu zählen:

  • Du absolvierst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, nimmst an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teil oder befindest dich in der ausbildungsvorbereitenden Phase einer Assistierten Ausbildung (AsA).
  • Du bist entweder bereits volljährig und verheiratet oder lebst mit einer Lebenspartnerin oder einem -partner zusammen, du hast ein oder mehrere Kinder und wohnst nicht mehr bei deinen Eltern oder deine Ausbildungsstätte liegt grundsätzlich so weit von deinen Eltern entfernt, dass du nicht mehr zuhause wohnen kannst.

Alle Infos zur Berufsausbildungsbeihilfe kannst du hier nachlesen.

Azubigehalt – Tipp 4: BAföG-Förderung bei schulischer Ausbildung 

Eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bekommen normalerweise Studierende. Doch auch für Auszubildende gibt es Optionen: Einen Bonus auf dein Azubigehalt erhältst du unter bestimmten Voraussetzungen über die Ausbildungsförderung für Schüler und Schülerinnen, kurz Schüler-BAföG. Das Geld müssen Auszubildende im Gegensatz zu Studierenden nicht zurückzahlen. Schulische Ausbildungen sind beispielsweise Lehren an Berufsfachschulen. Ob dir BAföG zusteht, hängt unter anderem von diesen Voraussetzungen ab:

  • Du absolvierst deine Erstausbildung oder eine Ergänzungsausbildung. 
  • Es besteht tatsächlich Förderungsbedarf. Das bedeutet, dass du allein oder mithilfe deiner Familie nicht in der Lage bist, deine Ausbildung zu finanzieren und deine Lebenshaltungskosten zu decken.

Gut zu wissen: Wenn dich deine Eltern oder eine Partnerin oder ein Partner finanziell in der Ausbildung unterstützen, kann dein Anspruch auf BAföG sinken oder ganz entfallen. 

Die Höhe des Zuschusses hängt vom Azubigehalt und Vermögen des Azubis, der Eltern sowie des Ehepartners ab. Zusätzlich wird berücksichtigt, ob Sie als Antragssteller noch im Elternhaus wohnen oder nicht. Wohnen Sie nicht mehr bei den Eltern, liegt der BAföG-Höchstsatz je nach Schulart zwischen 694 und 832 Euro. Für alle Azubis, die noch bei den Eltern wohnen, beläuft sich der Höchstsatz auf 356 bis 563 Euro. Auszubildende müssen erhaltende BAföG-Zahlungen nicht zurückzahlen. 

 

Azubigehalt – Tipp 5: Wohngeld als Mietzuschuss für deine Wohnung  

Wenn du während deiner Ausbildung nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und selbst Miete zahlst, kannst du Wohngeld beantragen. Das ist ein staatlicher Mietzuschuss von durchschnittlich 370 Euro pro Monat, den du nicht zurückzahlen musst. Wohngeld beantragen darfst du, wenn du volljährig und keine Berechtigung zur Berufsausbildungsbeihilfe hast. Dies kann zutreffend sein, wenn du eine Zweitausbildung machst oder dein angestrebter Abschluss nicht zu den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen gehört. In jedem Fall hängt die Höhe der Unterstützung zu deinem Azubigehalt davon ab, wie viele Personen in deinem Haushalt wohnen, was diese insgesamt an Einkommen haben und wie hoch deine beziehungsweise eure Mietkosten sind. 

 

Azubigehalt – Tipp 6: Unterhaltspflichten deiner Eltern  

Grundsätzlich sind deine Eltern dazu verpflichtet, für alle erforderlichen Ausgaben aufzukommen, um deine Ausbildung und deine Lebenshaltungskosten zu finanzieren – ob du noch zuhause wohnst oder bereits eine eigene Wohnung hast. Das gilt sogar auch über dein achtzehntes Lebensjahr hinaus. Die Unterhaltspflicht besteht bei Erstausbildungen sowie bei aufeinander aufbauenden Ausbildungen. Der Unterhaltsanspruch selbst hängt vom Einkommen deiner Eltern und der Anzahl deiner Geschwister ab und davon, ob du bereits BAföG oder andere Förderungen beziehst, um dein Azubigehalt aufzubessern.

Gut zu wissen: Dass deine Eltern unterhaltspflichtig sind, bedeutet allerdings nicht, dass du sie grundsätzlich zur Kasse bitten kannst. Denn Unterhalt muss nicht ausgezahlt werden, sondern kann dir neben Unterkunft ebenso in Form von Verpflegung und Taschengeld gewährt werden. 

 

Azubigehalt – Tipp 7: Sparen im Alltag  

Nicht zuletzt solltest du Spartipps im Alltag beachten und mit deinem Azubigehalt clever wirtschaften. Wichtig ist vor allem, dass du dich bewusst mit deinen Finanzen auseinandersetzt. Hier hilft ein Haushaltsbuch, in das du deine Einnahmen und Ausgaben notierst. Das geht klassisch auf Papier oder digital auf deinem Computer, Tablet oder Smartphone. So gewinnst du einen Überblick, wohin dein Geld fließt und siehst, was wirklich notwendig ist und wo Sparpotenziale liegen. Um seine monatlichen Fixkosten, Sparbeiträge und Ausgaben für Freizeit und Spaß einfach zu organisieren, empfehlen wir das 3-Konten-Modell.  

Tipps: Auch deine Chefin oder dein Chef kann dich beim Sparen unterstützen. Als sogenannte Vermögenswirksame Leistung kann sie oder er bis zu 40 Euro pro Monat auf einen Sparplan einzahlen. Das versetzt dich in die Lage, schon während der Ausbildung ein zusätzliches kleines Finanzpolster aufzubauen. Sprich deinen Ausbildungsbetrieb einfach dazu an. 

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Fazit: Azubigehalt aufstocken leicht gemacht

Mit den vorgestellten Fördermöglichkeiten und Spartipps hast du viele verschiedene Aussichten, dein Azubigehalt aufzubessern. Mach dich dazu am besten zusammen mit deinen Eltern schlau. Seht euch die Optionen in Ruhe an und ermittelt, was sich im individuellen Fall für dich lohnt. Wir von der Berliner Sparkasse können euch dabei rund um die Themen Finanzen und Versicherung beraten. Schlag das deinen Eltern doch mal vor und vereinbart einen Beratungstermin. Wir freuen uns auf euch!

Azubigehalt aufstocken - so geht´s

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