Der Chef hilft beim Sparen? Richtig! Sogenannte vermögenswirksame Leistungen, kurz VL oder auch VWL, machen es möglich. Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Geldleistung vom Arbeitgeber. Diese Summe fließt direkt in einen Sparvertrag und wird so monatlich angelegt. Zusätzlich kann die Sparleistung in einigen Fällen durch staatliche Zuschüsse erhöht werden. Wie das alles funktioniert, erklären wir in diesem Beitrag!
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldbeträge, die der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitsnehmers in einen Sparvertrag einzahlt. Möglich sind dabei folgende Varianten:
Wird eine VL-Zahlung vereinbart, zahlt der Arbeitgeber eine bestimmte Summe pro Monat. Der Höchstbetrag, den der Arbeitgeber monatlich bezahlen kann, liegt bei 40 Euro. Zahlt er weniger, kann der Arbeitnehmer die monatliche Sparrate aus eigener Tasche aufstocken.
Einen generellen Anspruch auf die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen haben Arbeitnehmer nicht. Ein solcher kann sich jedoch aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Werden grundsätzlich vermögenswirksame Leistungen gezahlt, darf der Arbeitgeber keinen Unterschied zwischen befristeten und unbefristeten Angestellten machen.
Vor allem Berufseinsteiger und Azubis können von vermögenswirksamen Leistungen profitieren. Aufgrund des niedrigen Einkommens besteht nämlich besonders oft die Möglichkeit, staatliche Zuschüsse in Anspruch zu nehmen. So kann über die Ausbildungszeit oder in den ersten Jahren im Beruf schon eine beachtliche Summe zusammenkommen.
Unser Tipp: Einfach direkt beim Arbeitgeber nachfragen, ob vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden!
In der Regel erfolgt die Einzahlung über einen Zeitraum von sechs Jahren. Im Anschluss besteht eine Wartefrist bis zum Jahresende, sodass eine Auszahlung an den Arbeitnehmer spätestens nach sieben Jahren erfolgen kann.
Es existieren vier gängige Formen von VL-Sparverträgen. Lesen Sie hier, welcher VL-Sparvertrag sich für Sie lohnt!
1. Aktienfondssparpläne
Hierbei handelt es sich um weitere Möglichkeiten, Geld zu sparen und gleichzeitig von der Arbeitnehmersparzulage zu profitieren. Holen Sie sich beim Vermögensaufbau mit Investmentfonds Unterstützung und nutzen Sie Zuschüsse von Staat und Arbeitgeber. Ist Ihr zu versteuerndes Einkommen geringer als 40.000 Euro/80.000 Euro brutto im Jahr, gibt es 20 Prozent staatliche Förderung obendrauf. Sechs Jahre lang legt Ihr Arbeitgeber regelmäßig Ihre VL-Beträge an. Danach ruht das Kapital bis zum Ende des siebten Jahres. Dann wird der Gesamtförderungsbetrag Ihrem Depot gutgeschrieben – ebenfalls in Form von Fondsanteilen. Am Anfang des darauffolgenden Jahres können Sie über Ihr angespartes Vermögen verfügen. Bitte beachten Sie, dass Aktienfondssparpläne aber auch den Schwankungen der Kapitalmärkte unterliegen und Verlustphasen durchlaufen können.
2. Bausparvertrag
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhalten, können Sie diese direkt in einen Bausparvertrag einzahlen und so eine erste Basis für spätere Wohnträume schaffen – ganz gleich, ob Sie kaufen, bauen oder renovieren möchten. Bei einem Bausparvertrag haben Sie einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, sofern die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
3. Betriebliche Altersvorsorge
Seit 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, 15 Prozent in eine neue Direktversicherung miteinzuzahlen, soweit sie damit Beiträge zur Sozialversicherung sparen. Das ist auch für die vermögenswirksamen Leistungen möglich. Die Verpflichtung ist nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) auf die tatsächliche Ersparnis begrenzt. In einigen Tarifverträgen können andere Regelungen greifen.
Alternative: Altersvorsorgewirksame Leistungen
Eine Sonderform der vermögenswirksamen Leistungen sind die altersvorsorgewirksamen Leistungen, kurz AVL oder AVWL. In vielen Fällen werden nur AVL und nicht VL geboten. Das Geld, was Ihr Arbeitgeber zahlt, können Sie zum Beispiel mit monatlichen Beiträgen aus Ihrem Bruttogehalt in die betriebliche Altersvorsorge einfließen lassen.
Vermögenswirksame Leistungen werden grundsätzlich auf den Bruttolohn gerechnet, wobei Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Eine Ausnahme bilden die altersvorsorgewirksamen Leistungen. Diese gehen direkt vom Bruttolohn ab – Sie zahlen also zunächst keine Steuern auf das eingezahlte Geld. Allerdings fallen in der Auszahlungsphase Steuern an.
Unterhalb eines bestimmten zu versteuernden Einkommens und für bestimmte Sparanlagen ist es möglich, einen zusätzlichen staatlichen Zuschuss in Form einer Arbeitnehmersparzulage zu bekommen. Für Alleinstehende beträgt die Einkommensgrenze 40.000 Euro im Jahr. Bei verheirateten Paaren verdoppeln sich die Einkommensgrenzen und liegen dann bei 80.000 Euro.
Die Arbeitnehmersparzulage wird prozentual gewährt. Auf vermögenswirksame Leistungen beim Bausparen oder für die Tilgung eines Baukredits gibt es neun Prozent auf bis zu 470 Euro pro Jahr. Der maximale staatliche Zuschuss beträgt für Alleinstehende demnach jährlich 43 Euro. Bausparer können zudem eine zusätzliche Wohnungsbauprämie erhalten. Fließen die VL in einen Sparplan für Aktienfonds, beträgt die Arbeitnehmerzulage 20 Prozent auf maximal 400 Euro pro Jahr, also 80 Euro. Bei Verheirateten verdoppeln sich die höchsten Sparzulagen entsprechend und betragen je nach Anlageform 86 Euro bzw. 160 Euro.
Stand 2024
Ob in Kombination mit Fondssparen, Bausparen oder einer betrieblichen Altersversorgung – VL-Sparen bedeutet gezielter Vermögensaufbau schon ab 25 Euro monatlich.
Langfristig ein Vermögen aufbauen und das schon mit kleinen Beträgen – VL-Sparen mit Deka Investmentfonds machts möglich.
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