Der Chef hilft beim Sparen? Richtig! Sogenannte vermögenswirksame Leistungen, kurz VL oder auch VWL, machen es möglich. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Geldleistung von deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber. Diese Summe fließt direkt in deinen Sparvertrag und wird so monatlich angelegt. Zusätzlich gibt es oft staatliche Zuschüsse auf vermögenswirksame Leistungen, sodass du sogar noch mehr sparst. Wie das alles genau funktioniert, erklären wir in diesem Beitrag!
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldbeträge, die deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber für dich in einen Sparvertrag einzahlt. Möglich sind dabei folgende Varianten:
Wird eine VL-Zahlung vereinbart, zahlt deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber eine bestimmte Summe pro Monat. Der Höchstbetrag, der monatlich bezahlt werden kann, liegt bei 40 Euro. Wird weniger gezahlt, kannst du die monatliche Sparrate aus deiner eigenen Tasche aufstocken.
Einen generellen Anspruch auf die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen hast du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nicht. Das unterscheidet sich von Unternehmen zu Unternehmen. Kannst du vermögenswirksame Leistungen bekommen? Das steht
Falls deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber grundsätzlich vermögenswirksame Leistungen zahlt, dürfen sie übrigens keinen Unterschied zwischen befristeten und unbefristeten Angestellten machen.
Hier erfährst du, welche Versicherungen für Berufsanfänger wichtig sind.
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Du bist Berufseinsteiger oder Azubi? Dann kannst du besonders von vermögenswirksamen Leistungen profitieren! Wahrscheinlich hast du anfangs ein eher niedriges Einkommen. Deshalb stehen deine Chancen gut, zusätzlich staatliche Zuschüsse zu bekommen. So kannst du über die Ausbildungszeit oder in den ersten Jahren im Beruf schon eine beachtliche Summe ansparen.
Unser Tipp: Frag einfach direkt bei deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber nach, ob dein Unternehmen vermögenswirksame Leistungen zahlt!
In der Regel zahlst du sechs Jahre lang in deinen VL-Vertrag ein. Im Anschluss besteht dann noch eine Wartefrist bis zum Jahresende. Nach spätestens sieben Jahren kannst du dir das Geld auszahlen lassen.
Es gibt vier gängige Formen von VL-Sparverträgen, bei denen du von deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber und vielleicht zusätzlich noch vom Staat gefördert werden kannst. Wir erklären dir, welcher VL-Sparvertrag sich für dich lohnt!
1. Fondssparplan mit Investmentfonds
Mit einem Fondssparplan kannst du Geld sparen und gleichzeitig von der Arbeitnehmersparzulage* profitieren. Verdienst du nicht mehr als 40.000 Euro als Single oder als Ehepaar 80.000 Euro (zu versteuerndes Einkommen) im Jahr, gibt es 20 Prozent staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage* obendrauf. Diese wird deinem Depot gutgeschrieben – ebenfalls in Form von Fondsanteilen. So lässt sich je nach deiner Anlegermentalität mit einem Fondssparplan in breit gestreuten Aktienfonds ein kleines Vermögen aufbauen. Hier musst du nur bedenken, dass Anlagen in Fondssparpläne den Schwankungen der Kapitalmärkte unterliegen und Verlustphasen durchlaufen können.
Hard Facts zum Fondssparplan mit vermögenswirksamen Leistungen:
2. Bausparvertrag
Mit Bausparen lässt sich ebenfalls ein kleines Vermögen aufbauen. Hiermit kannst du dir deine Träume für dein eigenes Zuhause oder andere Wünsche ermöglichen. Mit einem Bausparvertrag sicherst du dir die Darlehenszinsen von heute und bist unabhängig vom späteren Zinssatz. Ob du dieses Darlehen in Anspruch nehmen willst, kannst du dann später immer noch entscheiden. Sparen mit einem Bausparvertag hat gleich drei Vorteile: hier kannst du von der Arbeitnehmersparzulage*, der Wohnungsbauprämie* und Wohn-Riester* profitieren.
Hard Facts zum Bausparvertrag mit vermögenswirksamen Leistungen:
3. Betriebliche Altersversorgung
Bietet dein Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung (bAV) an? Seit 2019 sind Arbeitgebende verpflichtet, 15 Prozent in eine neue Direktversicherung miteinzuzahlen, soweit sie damit Beiträge zur Sozialversicherung sparen. Das ist auch für deine vermögenswirksamen Leistungen möglich. Die Verpflichtung ist nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) auf die tatsächliche Ersparnis begrenzt. In einigen Tarifverträgen können andere Regelungen greifen.
Hard Facts zur betrieblichen Altersversorgung mit vermögenswirksamen Leistungen:
Du möchtest vermögenswirksame Leistungen beantragen? Dann folge diesen drei Schritten:
Im ersten Schritt musst du klären, ob dein Unternehmen überhaupt vermögenswirksame Leistungen anbietet. Was sind die genauen Konditionen? Arbeitet dein Betrieb vielleicht mit einem bestimmten Anbieter zusammen? Am besten besprichst du diese Fragen mit deinem Chef oder der Personalabteilung.
Du hast alle offenen Fragen mit deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber geklärt? Super! Jetzt kannst du einen Sparvertrag abschließen, der für vermögenswirksame Leistungen geeignet ist. Das kann beispielsweise ein Fondssparplan oder eine betriebliche Altersvorsorge sein. In deinem Betrieb oder Unternehmen gibst du dann das Sparkonto bzw. Depot an, wohin der Sparbetrag überwiesen werden soll.
Wenn der Vertrag abgeschlossen ist, beginnt dein Sparen ganz automatisch. Deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber überweist dann regelmäßig den vereinbarten Betrag in deinen Sparvertrag.
Vermögenswirksame Leistungen werden grundsätzlich auf deinen Bruttolohn gerechnet. Dabei werden also Steuern und Sozialabgaben fällig. Eine Ausnahme bilden die altersvorsorgewirksamen Leistungen. Diese gehen direkt vom Bruttolohn ab – du zahlst also zunächst keine Steuern auf das eingezahlte Geld. Allerdings fallen später in der Auszahlungsphase Steuern an. Da du im Alter voraussichtlich weniger zu versteuerndes Einkommen hast, profitierst du trotzdem von dem Modell.
Wir wissen bereits: Unterhalb eines bestimmten zu versteuernden Einkommens und für bestimmte Sparanlagen ist es möglich, einen zusätzlichen staatlichen Zuschuss in Form einer Arbeitnehmersparzulage zu bekommen. Wenn du alleinstehend bist, beträgt deine Einkommensgrenze 40.000 Euro im Jahr. Bei verheirateten Paaren verdoppeln sich die Einkommensgrenzen und liegen dann bei 80.000 Euro.
Die Arbeitnehmersparzulage wird prozentual gewährt. Auf vermögenswirksame Leistungen beim Bausparen oder für die Tilgung eines Baukredits gibt es neun Prozent auf bis zu 470 Euro pro Jahr. Der maximale staatliche Zuschuss beträgt für Alleinstehende somit rund 43 Euro jährlich. Als Bausparer kannst du außerdem eine Wohnungsbauprämie bekommen. Fließen die VL in einen Sparplan für Aktienfonds, beträgt die Arbeitnehmerzulage 20 Prozent auf maximal 400 Euro pro Jahr, also 80 Euro. Bei Verheirateten verdoppeln sich die höchsten Sparzulagen entsprechend und betragen je nach Anlageform 86 Euro bzw. 160 Euro.
Nicht jede Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer hat automatisch Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Ob du VL bekommst, hängt vom Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder deinem Arbeitsvertrag ab.
Du kannst bis zu 40 Euro pro Monat als vermögenswirksamen Leistungen in einen Sparplan gezahlt bekommen. Zahlt der Chef weniger, kannst du selbst aufstocken.
In der Regel läuft deinen VL-Vertrag sechs Jahre. Danach gibt es eine Wartefrist, und nach spätestens sieben Jahren kannst du dir das Geld auszahlen lassen oder besser einen VL-Anschlussvertrag abschließen und es wird fleißig weitergespart. Somit profitierst du von den Zinsen und kannst du dir langfristig ein kleines Vermögen aufbauen.
Stand Juli 2025
* Es gelten Förderrichtlinien
Ob in Kombination mit Fondssparen, Bausparen oder einer betrieblichen Altersversorgung – VL-Sparen bedeutet gezielter Vermögensaufbau schon ab 25 Euro monatlich.
Langfristig ein Vermögen aufbauen und das schon mit kleinen Beträgen – VL-Sparen mit Deka Investmentfonds machts möglich.
Junge Leute träumen von der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus. LBS-Bausparen ist eine erste Basis für die eigene Immobilie – eine zukunftssichere Altersvorsorge, von der Sie lange etwas haben.
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