Vermögenswirksame Leistungen: Extrageld vom Chef

Aktualisiert am: 16.06.2026

Der Chef hilft beim Sparen? Richtig! Sogenannte vermögenswirksame Leistungen, kurz VL oder auch VWL, machen es möglich. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Geldleistung von deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin. Diese Summe fließt direkt in deinen Sparvertrag und wird monatlich angelegt. Zusätzlich gibt es oft staatliche Zuschüsse auf vermögenswirksame Leistungen, sodass du sogar noch mehr sparst. Wie das alles genau funktioniert, erfährst du in diesem Beitrag!

Das Wichtigste zu vermögenswirksamen Leistungen in Kürze

  • Vermögenswirksame Leistungen sind Geldbeträge, die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ihren Angestellten zahlen können.
  • Bis zu 40 Euro im Monat kannst du zusätzlich zu deinem Gehalt bekommen. Oft zahlt der Staat noch eine Arbeitnehmersparzulage, wenn du förderberechtigt bist.
  • Es gibt keinen universellen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen.
  • Mögliche Sparziele für vermögenswirksame Leistungen sind der ETF- oder Fondssparplan, Bausparvertrag, Banksparplan oder die betriebliche Altersversorgung.

Das Wichtigste zu vermögenswirksamen Leistungen in Kürze

  • Vermögenswirksame Leistungen sind Geldbeträge, die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ihren Angestellten zahlen können.
  • Bis zu 40 Euro im Monat kannst du zusätzlich zu deinem Gehalt bekommen. Oft zahlt der Staat noch eine Arbeitnehmersparzulage, wenn du förderberechtigt bist.
  • Es gibt keinen universellen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen.
  • Mögliche Sparziele für vermögenswirksame Leistungen sind der ETF- oder Fondssparplan, Bausparvertrag, Banksparplan oder die betriebliche Altersversorgung.

Was sind vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldbeträge, die dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin für dich in einen Sparvertrag einzahlt. Möglich sind dabei folgende Einzahlungsvarianten:

  • Fonds- und ETF-Sparplan
  • Bausparvertrag
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Banksparplan

Wird eine VL-Zahlung vereinbart, zahlt dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin eine bestimmte Summe pro Monat. Diese Summe kommt zusätzlich zu deinem Bruttogehalt dazu. Der Höchstbetrag, den dein Unternehmen für dich monatlich einzahlen kann, liegt in der Praxis bei 40 Euro. Zahlt es weniger, kannst du die monatliche Sparrate aus deiner eigenen Tasche aufstocken.

Wer bekommt vermögenswirksame Leistungen?

Wer vermögenswirksame Leistungen bekommt, hängt von jedem Unternehmen oder Betrieb individuell ab. Einen generellen Anspruch auf die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen hast du als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin nämlich nicht. Ob du vermögenswirksame Leistungen erhalten kannst, steht

  • im Tarifvertrag,
  • in der Betriebsvereinbarung oder
  • in deinem Arbeitsvertrag.

Falls dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin grundsätzlich vermögenswirksame Leistungen zahlt, darf übrigens kein Unterschied zwischen befristeten und unbefristeten Angestellten gemacht werden.

Warum lohnt sich ein VL-Vertrag für mich?

Ein VL-Vertrag lohnt sich insbesondere für Menschen mit niedrigem Einkommen, die eine hohe Chance auf zusätzliche staatliche Zuschüsse besitzen. Als Berufseinsteiger, Berufseinsteigerin oder Azubi fällst du wahrscheinlich in diese Kategorie, sodass du besonders von den vermögenswirksamen Leistungen profitierst. Die vermögenswirksamen Leistungen helfen dir dann dabei, über die Ausbildungszeit oder in den ersten Jahren im Beruf schon eine beachtliche Summe anzusparen.

Also erster Step: Frag einfach direkt bei deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin nach, ob dein Unternehmen vermögenswirksame Leistungen zahlt!

Wie lange läuft ein VL-Vertrag?

In der Regel läuft ein VL-Vertrag rund sieben Jahre. Sechs Jahre lang wird in deinen Sparvertrag eingezahlt. Im Anschluss besteht dann noch eine Wartefrist von einem Jahr. In der Zeit solltest du direkt mit dem nächsten VL-Vertrag beginnen, um keine Förderung zu verschenken. Nach dem 7. Jahr kannst du dir das Geld auszahlen lassen. 

Welche VL-Sparverträge gibt es und welcher lohnt sich für mich?

Es gibt vier gängige Formen von VL-Sparverträgen, mit denen du Geld von deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin und vielleicht zusätzlich staatliche Förderung sichern kannst. Welches Modell am besten zu dir passt, zeigen wir dir hier. 

1. ETF-Sparplan oder Fondssparplan mit Investmentfonds

Mit einem ETF- oder Fondssparplan können die VL von bis zu 40 Euro monatlich angelegt werden.  Wenn du als Single nicht mehr als 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen (80.000 Euro bei Ehepaaren) im Jahr hast, gibt es 20 Prozent staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage* obendrauf. Diese wird in Form von Fondsanteilen deinem Depot gutgeschrieben. So hast du die Chance, je nach deiner Anlegementalität mit einem Fondssparplan oder einem breit gestreuten ETF eine beachtliche Summe anzusparen. Du lässt dein Geld für dich arbeiten und profitierst von der langfristigen Entwicklung der Kapitalmärkte. Dabei musst du nur bedenken, dass Anlagen in Fondssparpläne den Schwankungen der Kapitalmärkte unterliegen und Verlustphasen durchlaufen können.

Hard Facts zum ETF- und Fondssparplan mit vermögenswirksamen Leistungen:

  • Du legst dein Geld regelmäßig in einem Fonds beziehungsweise ETF an. Dazu wird ein Depot eröffnet.
  • Du kannst eine Arbeitnehmersparzulage* vom Staat bekommen.
  • Maximale staatliche Förderung: 80 Euro im Jahr
  • Einkommensgrenze für staatliche Förderung: 40.000 Euro (Single), 80.000 Euro (Ehepaar).

2. Bausparvertrag

Mit Bausparen lässt sich ebenfalls ein kleines Vermögen aufbauen. Hiermit kannst du dir deine Träume für dein eigenes Zuhause oder andere Wünsche ermöglichen. Mit einem Bausparvertrag sicherst du dir die Darlehenszinsen von heute und bist unabhängig vom späteren Zinssatz. Ob du dieses Darlehen in Anspruch nehmen willst, kannst du dann später immer noch entscheiden. Sparen mit einem Bausparvertrag hat gleich drei Vorteile: Du kannst von der Arbeitnehmersparzulage*, der Wohnungsbauprämie* und Wohn-Riester* profitieren.

Hard Facts zum Bausparvertrag mit vermögenswirksamen Leistungen:

  • Du legst dein Geld für dein späteres Zuhause oder andere Wünsche an.
  • Du kannst zusätzlich von der Arbeitnehmersparzulage, der Wohnungsbau-Prämie und Wohn-Riester profitieren.*
  • Maximale staatliche Förderung jährlich

        - 43 Euro Arbeitnehmersparzulage

        - 70 Euro Wohnungsbauprämie

        - 175 Euro Wohn-Riester-Förderung

        - 200 Euro einmaliger Berufseinsteiger-Bonus bei Riester

3. Banksparplan

Wenn du dein Risiko möglichst gering halten möchtest, kannst du deine vermögenswirksamen Leistungen in einen Banksparplan anlegen lassen. Dieser klassische Sparvertrag funktioniert über ein Konto, das regelmäßig Zinsen abwirft. Allerdings fallen die Zinsen meist sehr niedrig aus. Außerdem hast du kein Recht auf eine Arbeitnehmersparzulage für einen Banksparplan. Daher lohnt sich dieser oft nicht im Vergleich zu den Alternativen, die höhere Renditen abwerfen können.

Hard Facts zum Banksparplan mit vermögenswirksamen Leistungen:

  • Durch den vorab vereinbarten Zinssatz unterliegt dein Geld keinem Schwankungsrisiko.
  • Ein Banksparplan wirft im Vergleich zu den Alternativen meist geringere Zinsen ab.
  • Außerdem erhältst du für einen solchen klassischen Sparvertrag keine Arbeitnehmersparzulage.

4. Betriebliche Altersversorgung

Im engeren Sinne gehört die betriebliche Altersversorgung (bAV) nicht zu den vermögenswirksamen Leistungen. Stattdessen stellt die bAV eine Alternative zu den VL dar. Ein zentraler Unterschied ist der sogenannte Anlagehorizont: Mit der betrieblichen Altersversorgung sparst du Geld für die Rente an. Vermögenswirksame Leistungen können schon nach sieben Jahren ausgezahlt werden und dienen meist dem mittelfristigen Vermögensaufbau. 

Bietet dein Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung an? Seit 2019 sind Arbeitgebende verpflichtet, 15 Prozent in eine neue Direkt­versicherung miteinzuzahlen, soweit sie damit Beiträge zur Sozial­versicherung sparen. Das ist auch für deine vermögenswirksamen Leistungen möglich. Du kannst die VL in der Regel in eine bAV umwandeln lassen. Die Verpflichtung ist nach dem Betriebsrenten­stärkungsgesetz (BRSG) auf die tatsächliche Ersparnis begrenzt. In einigen Tarifverträgen können andere Regelungen greifen.

Hard Facts zur betrieblichen Altersversorgung mit vermögenswirksamen Leistungen:

  • Du legst dein Geld mit Steuervorteilen für deine Rente an.
  • Es gibt dafür keine Arbeitnehmersparzulage, aber attraktive staatliche Konditionen.

Wie können vermögenswirksame Leistungen beantragt werden?

Du kannst vermögenswirksame Leistungen beantragen, indem du drei Schritte absolvierst. 

1. Kläre die VL mit deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin ab

Im ersten Schritt musst du klären, ob dein Unternehmen überhaupt vermögenswirksame Leistungen anbietet. Was sind die genauen Konditionen? Arbeitet dein Betrieb vielleicht mit einem bestimmten Anbieter zusammen? Am besten besprichst du diese Fragen mit deinen Vorgesetzten oder der Personalabteilung.

2. Schließe einen VL-fähigen Sparvertrag ab

Du hast alle offenen Fragen mit deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin geklärt? Super! Jetzt kannst du einen Sparvertrag abschließen, der für vermögenswirksame Leistungen geeignet ist. Das kann beispielsweise ein ETF- oder Fondssparplan sowie ein Bausparvertrag sein. In deinem Betrieb oder Unternehmen gibst du dann das Sparkonto beziehungsweise Depot an, wohin der Sparbetrag überwiesen werden soll.

3. Freu dich über die monatlichen VL-Zahlungen

Wenn der Vertrag abgeschlossen ist, werden die VL ganz automatisch jeden Monat in deinem VL-Sparplan angelegt. Du musst nichts mehr tun, außer die Vertragslaufzeit im Blick zu behalten. Denn vor Ablauf des ersten VL-Sparplans solltest du dich direkt um den nächsten Vertrag kümmern, damit du keine Förderung verpasst.

Wie werden vermögenswirksame Leistungen steuerlich behandelt?

Vermögenswirksame Leistungen werden grundsätzlich auf deinen Bruttolohn gerechnet, weshalb dabei Steuern und Sozialabgaben anfallen. Eine Ausnahme bilden die altersvorsorgewirksamen Leistungen. Diese gehen direkt vom Bruttolohn ab, weshalb du zunächst keine Steuern auf das eingezahlte Geld zahlst. Allerdings fallen später in der Auszahlungsphase Steuern an. Da du im Alter voraussichtlich weniger zu versteuerndes Einkommen hast, profitierst du trotzdem von dem Modell.

Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie: Wie funktioniert die Förderung bei vermögenswirksamen Leistungen durch den Staat?

Wir wissen bereits: Unterhalb eines bestimmten zu versteuernden Einkommens und für bestimmte Sparanlagen ist es möglich, einen zusätzlichen staatlichen Zuschuss in Form einer Arbeitnehmersparzulage zu bekommen. Wenn du alleinstehend bist, beträgt deine Einkommensgrenze 40.000 Euro im Jahr. Bei verheirateten Paaren verdoppeln sich die Einkommensgrenzen und liegen dann bei 80.000 Euro.  

Wie hoch sind die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie?

Da die Arbeitnehmersparzulage prozentual gewährt wird, variiert der genaue Betrag. Auf vermögenswirksame Leistungen beim Bausparen oder für die Tilgung eines Baukredits gibt es neun Prozent auf bis zu 470 Euro pro Jahr. Der maximale staatliche Zuschuss beträgt für Alleinstehende somit rund 43 Euro jährlich. 

Als Bausparer oder Bausparerin kannst du außerdem eine Wohnungsbauprämie* bekommen. Investierst du deine VL in einen Sparplan für ETFs oder Aktienfonds, beträgt die Arbeitnehmerzulage 20 Prozent auf maximal 400 Euro pro Jahr, also 80 Euro. 

Gut zu wissen: Bei Verheirateten verdoppeln sich die höchsten Sparzulagen entsprechend und betragen je nach Anlageform 86 Euro bzw. 160 Euro.

Fazit: Warum sollte ich vermögenswirksame Leistungen nutzen?

Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliches Geld, das du dir von deinem Chef oder deiner Chefin auf einen Sparplan einzahlen lassen kannst. Davon profitieren insbesondere Berufseinsteiger und Berufseinsteigerinnen sowie Azubis, die Anspruch auf staatliche Zuschüsse haben. Schon mit kleinen Beiträgen kannst du damit die Basis legen, um potenziell ein Vermögen aufzubauen. Es kommt vor allem darauf an, dass du dich aktiv darum kümmerst.

FAQ zu vermögenswirksamen Leistungen

Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?

Nicht jeder Arbeitnehmer oder jede Arbeitnehmerin hat automatisch Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Ob du VL bekommst, hängt vom Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder deinem Arbeitsvertrag ab.

Wie viel zahlt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin maximal?

In der Regel zahlt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin maximal 40 Euro pro Monat als vermögenswirksame Leistungen in einen Sparplan ein. Zahlt dein Chef oder deine Chefin weniger, kannst du selbst aufstocken.

Wie lange läuft ein VL-Vertrag?

Typischerweise läuft dein VL-Vertrag sieben Jahre.

Zunächst zahlt dein Unternehmen sechs Jahre lang in deinen Sparplan ein. Danach gibt es eine rund einjährige Wartefrist. Nach spätestens sieben Jahren kannst du dir das Geld auszahlen lassen. Oder du schließt einen VL-Anschlussvertrag ab und sparst fleißig weiter. Somit profitierst du von den Zinsen und kannst dir langfristig ein kleines Vermögen aufbauen.

Was passiert mit dem Geld nach Ablauf des VL-Vertrags?

Nach Ablauf der Sperrfrist für deinen VL-Vertrag kannst du frei über das angesparte Geld verfügen. Du kannst dir das Gesparte auszahlen lassen oder direkt in einen neuen VL-Vertrag übertragen.

Welche VL-Anlage lohnt sich heute besonders?

Welche VL-Anlage sich heute besonders lohnt, hängt von deinen Zielen und deiner Risikobereitschaft ab. Viele junge Menschen entscheiden sich für ETF- oder Fondssparpläne, weil sie langfristig höhere Renditechancen bieten als klassische Sparformen.

Muss ich eigenes Geld zu den vermögenswirksamen Leistungen dazuzahlen?

Nein, du kannst auch ausschließlich die vermögenswirksamen Leistungen deines Arbeitgebers oder deiner Arbeitgeberin nutzen. 

* Es gelten Förderrichtlinien.

Das könnte dich auch interessieren:

VL-Sparen  

Ob in Kombination mit Fonds­sparen, Bau­sparen oder einer betrieblichen Alters­versorgung – VL-Sparen bedeutet gezielter Vermögensaufbau schon ab 25 Euro monatlich.  

Deka Investmentfonds

Langfristig ein Vermögen aufbauen und das schon mit kleinen Beträgen – VL-Sparen mit Deka Investments machts möglich.

LBS-Bausparen

Junge Leute träumen von der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus. LBS-Bausparen ist eine erste Basis für die eigene Immobilie – eine zukunfts­sichere Alters­vorsorge, von der Sie lange etwas haben.

 Cookie Branding
i