Unser Bauspar-Experte Michael Seeger erklärt:
„Ist die Zuteilungsreife beim Bausparvertrag erreicht, haben Sie die Möglichkeit, über Ihr angespartes Guthaben sowie das Bauspardarlehen zu verfügen. Damit markiert die Zuteilungsreife einen wichtigen Punkt beim Bausparen. Mit der Zuteilung der Bausparsumme endet in der Regel der Sparprozess und die Darlehensphase beginnt. Alternativ stehen Ihnen mit dem Erreichen der Zuteilungsreife jedoch auch weitere Optionen offen. So können Sie ebenso:
In Bezug auf ihre Zuteilungsreife tragen Bausparverträge kein festes Datum. Das bedeutet, dass bei Vertragsabschluss lediglich ein voraussichtlicher Zuteilungstermin avisiert wird. Die Zuteilungsreife entsteht, wenn die vereinbarte Mindestsparzeit sowie die Mindestansparsumme erreicht wurde und eine ausreichende Bewertungszahl gegeben ist. Letztere wird je nach Bausparkasse auf unterschiedliche Weise berechnet, setzt sich jedoch meist aus den folgenden Kennzahlen zusammen:
Für die Zuteilungsreife beim Bausparvertrag muss i. d. R. ein Mindestguthaben angespart sein. Für gewöhnlich beträgt der Wert 30 - 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme. Sind die Kriterien erfüllt, ist der Bausparvertrag zuteilungsreif. Dann schickt Ihnen die Bausparkasse eine Zuteilungs-Benachrichtigung, welcher bereits ein Auszahlungsauftrag für Ihr Guthaben sowie der Antrag für das Bauspardarlehen beiliegt.
Im Schnitt beträgt die Wartezeit bis zur Zuteilungsreife je nach Tarif etwa acht bis zehn Jahre.“
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