Keiner möchte ihn haben und doch ereignet er sich alle 30 Sekunden in Deutschland: ein Wasserschaden. Welche Maßnahmen müssen sofort in die Wege geleitet werden? Wer kommt für die Schadensbeseitigung auf? Und wird der Wasserschaden von der Versicherung gezahlt? In diesem Beitrag erhalten Sie die wichtigsten Informationen, was Sie bei einem Wasserschaden zu tun haben.
Wasserschäden in Wohnungen sind aus mehreren Gründen höchst unangenehm. Je nach Schadensfall kann …
Zusammengefasst sind Wasserschäden in Wohnungen ein ernstzunehmendes Thema, da sie sowohl strukturelle Schäden als auch gesundheitliche Probleme und hohe Kosten verursachen können. Daher ist es wichtig, solche Schäden schnellstens zu beheben und präventive Maßnahmen zu ergreifen, um sie zu vermeiden.
Was kostet die Beseitigung eines Wasserschadens?
Die Kosten für die Beseitigung eines Wasserschadens variieren je nach Ausmaß des Schadens und der Reparatur- und Sanierungsarbeiten erheblich. Daher lässt sich keine pauschale Aussage zur Höhe der Kosten treffen. Jeder Wasserschaden ist einzigartig und es müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. So können sich die Kosten auf einige hundert Euro bis zu mehreren tausend Euro oder noch höher belaufen. Faktoren, die die Kosten beeinflussen, sind beispielsweise das Ausmaß des Schadens, die Art des Wassers (sauberes Leitungswasser oder Abwasser), notwendige Reparaturen, Schimmelentfernung und die Inanspruchnahme von Fachleuten.
Tipp: Um eine genaue Kostenbewertung zu erhalten, sind am besten mehrere Angebote von qualifizierten Dienstleistern einzuholen. Diese begutachten den Schaden und geben eine detaillierte Einschätzung der anfallenden Arbeiten und Kosten.
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Wasserschaden – wer zahlt in welchem Fall?
Kommt es zu einem Wasserschaden in einer Wohnung hängt es von mehreren Faktoren ab, wer beziehungsweise wessen Versicherung für die Beseitigung der Schäden aufkommen muss. Grundsätzlich ist entscheidend,
Wasserschaden in der Eigentumswohnung
Kommt es zu einem Wasserschaden im alleinigen Wohneigentum, trägt normalerweise der Eigentümer die Verantwortung: Es kann nur in seinem Interesse liegen, sein Eigentum zu erhalten und eventuelle Schäden zu reparieren. Dies bedeutet im Regelfall, dass er die Kosten für die Reparatur eines Wasserschadens selbst tragen muss. Gegebenenfalls jedoch werden die Kosten von einer seiner Versicherungen übernommen. Besitzt er hingegen nur eine Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus, hängt es von den Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft sowie den Versicherungsverträgen ab, inwiefern er für den Wasserschaden aufzukommen hat.
Ein Wasserschaden in einer Eigentumswohnung betrifft in erster Linie das Sondereigentum und wäre somit Sache des jeweiligen Eigentümers. Allerdings sind in Gebäudeversicherungen oft Klauseln eingearbeitet, nach denen die Eigentümergemeinschaft über die gemeinschaftlich abgeschlossene Gebäudeversicherung für die Schäden aufkommt – nicht ein Eigentümer allein. Ferner kann entscheidend sein, ob nur das Sondereigentum oder ebenso Bereiche des Gemeinschaftseigentums wie Flure oder Treppenhäuser vom Wasserschaden betroffen sind. Weitere Schadenersatzansprüche können außerdem entstehen, wenn zum Beispiel austretendes Wasser weiterfließt und den Hausrat wie etwa Möbel anderer Eigentümer und Nachbarn beschädigt.
Grundsätzlich hat der Eigentümer aber die Verpflichtung, den Wasserschaden so schnell wie möglich zu beheben, um weitere Schäden an seinem Eigentum und möglicherweise an benachbarten Einheiten zu verhindern. Ob er die Kosten dann allein trägt oder sie gemeinschaftlich bezahlt werden, hängt vom Einzelfall ab und ist individuell juristisch zu prüfen.
Wasserschaden im Eigentum bei Mietverhältnissen
Bei vermietetem Eigentum ist ebenfalls zu klären, wer für einen Wasserschaden aufkommen muss. Welche Partei die Kosten für die Beseitigung der Schäden trägt, richtet sich nach dem Verursacher des Schadens: Vergessen Mieter den Hahn abzudrehen, haften sie zumeist für den entstehenden Schaden. Auch bei fehlenden Sicherheitsmaßnahmen wie einem Wasserstopp am Waschmaschinenschlauch können Mieter oft in die Pflicht genommen werden. Ist ein defektes oder gebrochenes Rohr Auslöser der Misere, steht hingegen der Eigentümer als Vermieter in der Regel in der Haftung.
Grundsätzlich hat ein Mieter den Wasserschaden so schnell wie möglich über eine Mängelanzeige zu melden. Danach sollte der Vermieter schnell aktiv werden, um Folgeschäden vorzubeugen. Als Erstes muss sich der Vermieter einen Überblick über den Schaden, die möglichen Ursachen und den Entstehungszeitpunkt verschaffen. Wird der Wasserschaden erst beim Sichtbarwerden von Folgeschäden angezeigt, stellt dies eine Pflichtverletzung dar, die zu Schadensersatzansprüchen des Vermieters führen kann. Bei ungeklärten oder massiveren Schäden bietet es sich für Vermieter an, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Weiterhin erfolgt eine fachmännische Beseitigung des Wasserschadens und seiner Auswirkungen, die im Regelfall seitens des Vermieters beauftragt wird.
Wasserschaden in der Mietwohnung: Was Sie sofort tun müssen
Ganz gleich ob Sie im Eigentum oder im Mietverhältnis wohnen – bei einem Wasserschaden ist rasches Handeln wichtig. Folgende Sofortmaßnahmen sind von Ihnen als Bewohner durchzuführen. Wenn Sie die Immobilie vermieten, ist natürlich ihr Mieter gefragt:
Wie lange dauert es, bis ein Wasserschaden behoben ist?
Die Dauer der Trocknungs- und Sanierungsmaßnahmen variiert je nach Ausmaß des Wasserschadens. Eine Trocknung dauert mitunter einige Tage bis mehrere Wochen. Bei umfangreicheren Schäden an Beton oder Holz kann es zudem nötig sein, professionelle Trocknungsgeräte einzusetzen. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass die betroffenen Bereiche vollständig durchtrocknen, um Schimmelbefall zu vermeiden. Diesbezüglich ist es angebracht, die Feuchtigkeitswerte mit professionellen Messgeräten zu überwachen. Ein Fachmann für Wasserschadensanierung empfiehlt und übernimmt entsprechende Maßnahmen abgestimmt auf den spezifischen Schadensfall.
Ist eine Wohnung nach einem Wasserschaden noch bewohnbar?Nach einem Wasserschaden ist eine Wohnung nicht zwangsläufig unbewohnbar. Es kommt jedoch vor, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Sicherheit und den Komfort der Bewohner zu gewährleisten. So ist es manchmal notwendig, bestimmte Bereiche der Wohnung vorübergehend zu sperren, um Reparatur- und Trocknungsarbeiten umzusetzen. Entsprechende Areale sind dann zeitweilig nicht zugänglich.
Bei schwerwiegenden Problemen kann es zudem passieren, dass die Bewohner die Wohnung vorerst verlassen müssen, bis die Schäden behoben sind. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Sicherheit der Bewohner durch Stromausfälle, beschädigte Decken oder andere Risiken gefährdet ist. In diesen Situationen wird den Bewohnern dann in der Regel eine Ersatzwohnung zur Verfügung gestellt.
Wie lassen sich Wasserschäden präventiv vermeiden?
Wenn Vermieter und Mieter folgende vorsorgliche Maßnahmen ergreifen, kommt es normalerweise gar nicht erst zu Wasserschäden:
Durch die Umsetzung dieser präventiven Maßnahmen lässt sich das Risiko von Wasserschäden in Gebäuden erheblich reduzieren. Es ist sowohl für Eigentümer oder Vermieter als auch für Mieter wichtig, aufmerksam zu bleiben und potenzielle Probleme frühzeitig anzugehen. So lassen sich größere Schäden und damit verbundene Kosten vermeiden.
Fazit
Mit einem Wasserschaden ist nicht zu spaßen. Am besten lassen Sie es gar nicht erst zu einem Schadensfall kommen. Um Wasserschäden präventiv zu verhindern, erfolgen im Optimalfall eine turnusmäßige Inspektion und weitere Vorkehrungen.
Und wenn es doch passiert? Ein entsprechender Vorfall kann schwerwiegende Folgen haben, sowohl für die Bausubstanz eines Gebäudes als auch für die Gesundheit der Bewohner. Daher ist wichtig, dass bei einem Wasserschaden schnell gehandelt wird, um weitere Schäden am Gebäude und am Hausrat zu vermeiden. Das bedeutet, sich rasch mit der Eigentümergemeinschaft und eventuellen Mietern auseinanderzusetzen. Bewohner in Mietverhältnissen haben dabei den Vorfall umgehend zu melden und Sofortmaßnahmen wie das Abdrehen des Wassers und das Abschalten des Stroms zu ergreifen. Der Vermieter oder Eigentümer hat daraufhin in den meisten Fällen die Pflicht, den Schaden beheben zu lassen und gegebenenfalls einen Sachverständigen hinzuzuziehen.
Kostentechnisch variiert die Beseitigung eines Wasserschadens je nach Ausmaß. Diese müssen von der verursachenden Partei getragen werden. Die Zuständigkeit der Versicherung hängt hingegen von der Art des Schadens ab, je nachdem ob es sich um Schäden am Gebäude, am Inventar oder um Elementarschäden handelt.
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