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Ein Wasserschaden kann teure Folgeschäden wie Schimmel nach sich ziehen.

Wasserschaden: Was tun, wenn der Ernstfall eingetreten ist?

Keiner möchte ihn haben und doch ereignet er sich alle 30 Sekunden in Deutschland: ein Wasserschaden. Welche Maßnahmen müssen sofort in die Wege geleitet werden? Wer kommt für die Schadensbeseitigung auf? Und wird der Wasserschaden von der Versicherung gezahlt? In diesem Beitrag erhalten Sie die wichtigsten Informationen, was Sie bei einem Wasserschaden zu tun haben.  

Wie Wasser schaden kann: Deshalb ist mit einem Wasserschaden nicht zu spaßen!

Wasserschäden in Wohnungen sind aus mehreren Gründen höchst unangenehm. Je nach Schadensfall kann … 

  • die Bausubstanz Schaden nehmen: Wasser dringt gegebenenfalls in Wände, Böden und Decken ein und beschädigt diese. Es kann zu Rissen, Verformungen und Verfall kommen, was unter Umständen die strukturelle Integrität eines Gebäudes beeinträchtigt. 
  • sich Schimmel bilden: Feuchtigkeit begünstigt die Bildung von Schimmel, insbesondere in Kombination mit einer unzureichenden Belüftung. Schimmel kann gesundheitliche Probleme verursachen und das Raumklima negativ beeinflussen. 
  • Gefahr für Leib und Leben bestehen: Wenn Wasser in Kontakt mit elektrischen Leitungen oder Geräten kommt, besteht die Möglichkeit von Kurzschlüssen und Stromschlägen. Dies stellt mitunter eine erhebliche Gefahr für die Bewohner einer Wohnung dar. 
  • die Wohnung an Wert verlieren: Wasserschäden mindern den Wert einer Immobilie signifikant. Potenzielle Käufer oder Mieter können abgeschreckt werden, wenn sie Kenntnis darüber erlangen, dass es in der Vergangenheit zu Wasserschäden kam. 
  • Hausrat beschädigt werden: Wasser kann  Möbeln, Teppichen, Kleidung und persönlichen Gegenständen eventuell Schäden zufügen. 
  • die Schadensbehebung viel Geld kosten: Die Reparatur von Wasserschäden ist je nach Schadensfall unter Umständen sehr teuer, vor allem wenn größere Reparatur- oder Reinigungsmaßnahmen erforderlich sind.  

Zusammengefasst sind Wasserschäden in Wohnungen ein ernstzunehmendes Thema, da sie sowohl strukturelle Schäden als auch gesundheitliche Probleme und hohe Kosten verursachen können. Daher ist es wichtig, solche Schäden schnellstens zu beheben und präventive Maßnahmen zu ergreifen, um sie zu vermeiden.

  

Was kostet die Beseitigung eines Wasserschadens?  

Die Kosten für die Beseitigung eines Wasserschadens variieren je nach Ausmaß des Schadens und der Reparatur- und Sanierungsarbeiten erheblich. Daher lässt sich keine pauschale Aussage zur Höhe der Kosten treffen. Jeder Wasserschaden ist einzigartig und es müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. So können sich die Kosten auf einige hundert Euro bis zu mehreren tausend Euro oder noch höher belaufen. Faktoren, die die Kosten beeinflussen, sind beispielsweise das Ausmaß des Schadens, die Art des Wassers (sauberes Leitungswasser oder Abwasser), notwendige Reparaturen, Schimmelentfernung und die Inanspruchnahme von Fachleuten.  

Tipp: Um eine genaue Kostenbewertung zu erhalten, sind am besten mehrere Angebote von qualifizierten Dienstleistern einzuholen. Diese begutachten den Schaden und geben eine detaillierte Einschätzung der anfallenden Arbeiten und Kosten. 

Wasserschaden – wer zahlt in welchem Fall?  

Kommt es zu einem Wasserschaden in einer Wohnung hängt es von mehreren Faktoren ab, wer beziehungsweise wessen Versicherung für die Beseitigung der Schäden aufkommen muss. Grundsätzlich ist entscheidend, 

  • welche Eigentums- oder Mietverhältnisse bestehen, 
  • wer den Schaden verursacht hat und 
  • was zu Schaden gekommen ist (etwa Gebäudebereiche oder Hausrat). 

Wasserschaden in der Eigentumswohnung  

Kommt es zu einem Wasserschaden im alleinigen Wohneigentum, trägt normalerweise der Eigentümer die Verantwortung: Es kann nur in seinem Interesse liegen, sein Eigentum zu erhalten und eventuelle Schäden zu reparieren. Dies bedeutet im Regelfall, dass er die Kosten für die Reparatur eines Wasserschadens selbst tragen muss. Gegebenenfalls jedoch werden die Kosten von einer seiner Versicherungen übernommen. Besitzt er hingegen nur eine Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus, hängt es von den Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft sowie den Versicherungsverträgen ab, inwiefern er für den Wasserschaden aufzukommen hat.  

Ein Wasserschaden in einer Eigentumswohnung betrifft in erster Linie das Sondereigentum und wäre somit Sache des jeweiligen Eigentümers. Allerdings sind in Gebäudeversicherungen oft Klauseln eingearbeitet, nach denen die Eigentümergemeinschaft über die gemeinschaftlich abgeschlossene Gebäudeversicherung für die Schäden aufkommt – nicht ein Eigentümer allein. Ferner kann entscheidend sein, ob nur das Sondereigentum oder ebenso Bereiche des Gemeinschaftseigentums wie Flure oder Treppenhäuser vom Wasserschaden betroffen sind. Weitere Schadenersatzansprüche können außerdem entstehen, wenn zum Beispiel austretendes Wasser weiterfließt und den Hausrat wie etwa Möbel anderer Eigentümer und Nachbarn beschädigt.  

Grundsätzlich hat der Eigentümer aber die Verpflichtung, den Wasserschaden so schnell wie möglich zu beheben, um weitere Schäden an seinem Eigentum und möglicherweise an benachbarten Einheiten zu verhindern. Ob er die Kosten dann allein trägt oder sie gemeinschaftlich bezahlt werden, hängt vom Einzelfall ab und ist individuell juristisch zu prüfen.  

Welche Versicherung ist bei einem Wasserschaden zuständig?     

  • Schäden am Gebäude: Die Gebäudeversicherung des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft kommt normalerweise für Schäden am Haus selbst sowie für Reparaturen und Maßnahmen wie neue Bodendämmung auf. Achtung: Bei leerstehenden oder in Baumaßnahmen befindlichen Gebäuden greift die Wohngebäudeversicherung zumeist nicht. 
  • Schäden am Inventar: Nehmen Möbel oder sonstige bewegliche Gegenstände Schaden, greift die Hausratversicherung, sofern eine besteht. Achtung: Häufig sind von der Hausratversicherung nur Leitungswasserschäden abgedeckt. Einen genauen Blick in die Vertragsdetails zu werfen, ist also wichtig. 
  • Elementarschäden: Die oftmals schlimmsten Folgen haben Wasserschäden durch äußere Einflüsse wie Starkregen oder Hochwasser. Hierbei treten große Mengen Wasser in den unteren Gebäudeteil ein und können die Bausubstanz nachhaltig schädigen. Für solche Schäden kommt eine Elementarversicherung auf, die vor allem in gefährdeten Hochwassergebieten ein lohnender Zusatz zur Gebäudeversicherung ist. 
  • Schäden, die Dritten durch Mieterverschulden entstehen: Kommt es zu Schäden am Hausrat anderer, kann es schnell teuer werden. Die private Haftpflichtversicherung greift hier ein und schützt davor, für hohe Schadensersatzforderungen direkt einstehen zu müssen. 

Wasserschaden im Eigentum bei Mietverhältnissen  

Bei vermietetem Eigentum ist ebenfalls zu klären, wer für einen Wasserschaden aufkommen muss. Welche Partei die Kosten für die Beseitigung der Schäden trägt, richtet sich nach dem Verursacher des Schadens: Vergessen Mieter den Hahn abzudrehen, haften sie zumeist für den entstehenden Schaden. Auch bei fehlenden Sicherheitsmaßnahmen wie einem Wasserstopp am Waschmaschinenschlauch können Mieter oft in die Pflicht genommen werden. Ist ein defektes oder gebrochenes Rohr Auslöser der Misere, steht hingegen der Eigentümer als Vermieter in der Regel in der Haftung.  

Grundsätzlich hat ein Mieter den Wasserschaden so schnell wie möglich über eine Mängelanzeige zu melden. Danach sollte der Vermieter schnell aktiv werden, um Folgeschäden vorzubeugen. Als Erstes muss sich der Vermieter einen Überblick über den Schaden, die möglichen Ursachen und den Entstehungszeitpunkt verschaffen. Wird der Wasserschaden erst beim Sichtbarwerden von Folgeschäden angezeigt, stellt dies eine Pflichtverletzung dar, die zu Schadensersatzansprüchen des Vermieters führen kann. Bei ungeklärten oder massiveren Schäden bietet es sich für Vermieter an, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Weiterhin erfolgt eine fachmännische Beseitigung des Wasserschadens und seiner Auswirkungen, die im Regelfall seitens des Vermieters beauftragt wird.  

Checkliste Wasserschaden: Vermieter-Aufgaben im Überblick  

  • Überblick verschaffen: Der Vermieter sollte sich zunächst einen genauen Überblick über den gemeldeten Schaden verschaffen, einschließlich etwaiger Ursachen und des Entstehungszeitpunkts. 
  • Sachverständigen zur Prüfung hinzuziehen: Bei ungeklärten oder schwerwiegenden Schäden ist durch den Vermieter auf alle Fälle ein Sachverständiger zurate zu ziehen. 
  • Fachmännische Schadensbeseitigung beauftragen: Um den Schaden ordnungsgemäß und fachgerecht zu beheben, ist es ratsam, dass der Vermieter dies durch einen professionellen Dienstleister umsetzen lässt. 
  • Kommunikation zwischen Vermieter und Mieter: Im Optimalfall informiert der Vermieter den Mieter regelmäßig über den Fortschritt der Schadensbehebung und berücksichtigt dabei offene Fragen oder Bedenken. 
  • Vorbeugende Maßnahmen ergreifen: Neben der unmittelbaren Schadensbehebung erwägt der Vermieter im Bestfall ebenso langfristige Lösungen, um ähnliche Schäden in Zukunft zu vermeiden – beispielsweise durch Verbesserungen an der Infrastruktur des Gebäudes. 

Wasserschaden in der Mietwohnung: Was Sie sofort tun müssen  

Ganz gleich ob Sie im Eigentum oder im Mietverhältnis wohnen – bei einem Wasserschaden ist rasches Handeln wichtig. Folgende Sofortmaßnahmen sind von Ihnen als Bewohner durchzuführen. Wenn Sie die Immobilie vermieten, ist natürlich ihr Mieter gefragt: 

  • Wasser abdrehen: Bei einem Wasserrohrbuch oder einem nicht direkt ersichtlichen Grund für den Wasserschaden ist zunächst das Wasser abzustellen. Die betroffenen Absperrhähne oder der Hauptwasserhahn sollten zugedreht werden. 
  • Strom abstellen: Stellen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit und zum Schutz vor Kurzschlüssen oder Folgeschäden die Stromzufuhr in dem Bereich ab, der vom Wasserschaden betroffen ist. Das gilt vor allem, wenn der Wasserschaden durch ein defektes Gerät verursacht wurde oder etwa Wasser neben Ihrer Lampe durch die Decke tropft. Drehen Sie die Sicherung heraus bzw. betätigen Sie die entsprechenden Kippschalter im Sicherungskasten. 
  • Schaden dokumentieren: Dokumentieren Sie den Wasserschaden, soweit machbar, mit einer vollständigen Darstellung der Situation. Machen Sie Fotos vor und nach der Beseitigung des Wassers. Sofern die Ursache ersichtlich ist, fertigen Sie auch von der Austrittsstelle Bilder an. 
  • Wasser beseitigen: Nehmen Sie das ausgetretene Wasser mithilfe von Leergefäßen, Tüchern oder Schwämmen auf, um den betroffenen Bereich so schnell wie möglich trockenzulegen. Sind im Zuge eines Rohrbruchs oder einer Überschwemmung sehr große Wassermassen aus- bzw. eingetreten, verständigen Sie die Feuerwehr. Diese kann das Wasser abpumpen. 
  • Inventar sichern: Schützen Sie Möbel und weiteren Hausrat vor der Feuchtigkeit und entfernen Sie die Gegenstände aus dem betroffenen Bereich. Holz könnte aufquellen, außerdem ist Vorsicht vor Schimmelbildung geboten. Lüften Sie ausgiebig, um die Luftfeuchtigkeit im Raum zu senken.

Wie lange dauert es, bis ein Wasserschaden behoben ist?

Die Dauer der Trocknungs- und Sanierungsmaßnahmen variiert je nach Ausmaß des Wasserschadens. Eine Trocknung dauert mitunter einige Tage bis mehrere Wochen. Bei umfangreicheren Schäden an Beton oder Holz kann es zudem nötig sein, professionelle Trocknungsgeräte einzusetzen. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass die betroffenen Bereiche vollständig durchtrocknen, um Schimmelbefall zu vermeiden. Diesbezüglich ist es angebracht, die Feuchtigkeitswerte mit professionellen Messgeräten zu überwachen. Ein Fachmann für Wasserschadensanierung empfiehlt und übernimmt entsprechende Maßnahmen abgestimmt auf den spezifischen Schadensfall.

  

Ist eine Wohnung nach einem Wasserschaden noch bewohnbar?Nach einem Wasserschaden ist eine Wohnung nicht zwangsläufig unbewohnbar. Es kommt jedoch vor, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Sicherheit und den Komfort der Bewohner zu gewährleisten. So ist es manchmal notwendig, bestimmte Bereiche der Wohnung vorübergehend zu sperren, um Reparatur- und Trocknungsarbeiten umzusetzen. Entsprechende Areale sind dann zeitweilig nicht zugänglich.  

Bei schwerwiegenden Problemen kann es zudem passieren, dass die Bewohner die Wohnung vorerst verlassen müssen, bis die Schäden behoben sind. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Sicherheit der Bewohner durch Stromausfälle, beschädigte Decken oder andere Risiken gefährdet ist. In diesen Situationen wird den Bewohnern dann in der Regel eine Ersatzwohnung zur Verfügung gestellt.

Grafik Wasserschaden Was tun?

Wie lassen sich Wasserschäden präventiv vermeiden? 

Wenn Vermieter und Mieter folgende vorsorgliche Maßnahmen ergreifen, kommt es normalerweise gar nicht erst zu Wasserschäden: 

  • Durchführung regelmäßiger Inspektionen: Der Vermieter sollte wiederkehrende Inspektionen des Gebäudes veranlassen, um potenzielle Problembereiche frühzeitig zu erkennen. Dabei sind Rohrleitungen, Anschlüsse, Dichtungen und Armaturen auf Undichtigkeiten oder Verschleißerscheinungen zu überprüfen. 
  • Wartung der Sanitäranlagen: Es ist ratsam, dass Bewohner die Sanitäranlagen routinemäßig unter die Lupe nehmen. Dies umfasst die Überprüfung von Toilettenspülungen, Wasserhähnen, Duschabläufen und Wasserleitungen auf Lecks oder andere Defekte. 
  • Isolierung von Rohrleitungen: Das Risiko von Rohrbrüchen durch Frost sinkt, wenn der Vermieter Rohrleitungen insbesondere in kalten Bereichen fachgerecht isolieren lässt. 
  • Einsatz von Wassermeldern: Vermieter können Wasserüberwachungssysteme einsetzen, die bei einem außergewöhnlichen Wasseraustritt oder einem Anstieg des Wasserstands Alarm auslösen. Diese Systeme helfen dabei, Wasserlecks frühzeitig zu erkennen. 
  • Durchführung regelmäßiger Dachinspektionen: Im Optimalfall lässt der Vermieter beziehungsweise der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft das Dach von Zeit zu Zeit auf undichte Stellen oder beschädigte Dachziegel prüfen, um das Eindringen von Wasser zu verhindern. 
  • Gewährleistung einer angemessenen Entwässerung: Der Vermieter oder der oder die Eigentümer sollten dafür sorgen, dass eine angemessene Entwässerung rund um das Gebäude vorhanden ist, um das Risiko von Wassereintritt durch ansteigendes Grundwasser oder Oberflächenwasser einzuschränken. 
  • Informieren: Vom Vermieter beziehungsweise der Eigentümergemeinschaft ist möglichst sicherstellen, dass alle Parteien im Haus stets über das richtige Verhalten im Umgang mit Wasser informiert sind.  

Durch die Umsetzung dieser präventiven Maßnahmen lässt sich das Risiko von Wasserschäden in Gebäuden erheblich reduzieren. Es ist sowohl für Eigentümer oder Vermieter als auch für Mieter wichtig, aufmerksam zu bleiben und potenzielle Probleme frühzeitig anzugehen. So lassen sich größere Schäden und damit verbundene Kosten vermeiden.

Fazit  

Mit einem Wasserschaden ist nicht zu spaßen. Am besten lassen Sie es gar nicht erst zu einem Schadensfall kommen. Um Wasserschäden präventiv zu verhindern, erfolgen im Optimalfall eine turnusmäßige Inspektion und weitere Vorkehrungen.  

Und wenn es doch passiert? Ein entsprechender Vorfall kann schwerwiegende Folgen haben, sowohl für die Bausubstanz eines Gebäudes als auch für die Gesundheit der Bewohner. Daher ist wichtig, dass bei einem Wasserschaden schnell gehandelt wird, um weitere Schäden am Gebäude und am Hausrat zu vermeiden. Das bedeutet, sich rasch mit der Eigentümergemeinschaft und eventuellen Mietern auseinanderzusetzen. Bewohner in Mietverhältnissen haben dabei den Vorfall umgehend zu melden und Sofortmaßnahmen wie das Abdrehen des Wassers und das Abschalten des Stroms zu ergreifen. Der Vermieter oder Eigentümer hat daraufhin in den meisten Fällen die Pflicht, den Schaden beheben zu lassen und gegebenenfalls einen Sachverständigen hinzuzuziehen.  

Kostentechnisch variiert die Beseitigung eines Wasserschadens je nach Ausmaß. Diese müssen von der verursachenden Partei getragen werden. Die Zuständigkeit der Versicherung hängt hingegen von der Art des Schadens ab, je nachdem ob es sich um Schäden am Gebäude, am Inventar oder um Elementarschäden handelt.

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