Damit der letzte Wille auch tatsächlich umgesetzt werden kann, müssen beim Verfassen des Testaments bestimmte Formalitäten beachtet werden:
Zwingend erforderlich ist eine schriftliche Beglaubigung durch den Notar allerdings nicht. Unter Beachtung aller formalen Grundsätze kann jeder, der geistig noch in der Lage, ist seinen Nachlass selbst zu regeln, sein Testament allein unterzeichnen. Das Aufsetzen des letzten Willens durch eine dritte Person ist nicht gestattet. Neben der Aufteilung des Nachlasses selbst sollte aber auch die Platzierung gut überlegt sein. Damit Testamente im Todesfall auch von den Angehörigen gefunden werden können, bieten viele Amtsgerichte die Möglichkeit für eine Verwahrung vor Ort.