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Formalitäten nach einem Todesfall

Der Verlust eines Ihnen nahestehenden Menschen bringt neben der Trauer leider auch zusätzliche Formalitäten mit sich. Für die Klärung Ihrer Angelegenheiten und der weiteren Schritte finden Sie auf dieser Seite Hinweise für die einzureichenden  Unterlagen. 

In Einzelfällen sind ggf. weitere Unterlagen erforderlich.

Ihre Unterlagen können Sie an jedem Standort der Berliner Sparkasse einreichen.

 

Hier finden Sie eine Orientierungshilfe für die Erledigung wichtiger Formalitäten.

Erster Schritt: Bekanntgabe Todesfall

  • Sterbeurkunde im Original bzw. Unterlagen zur Erfassung des Todesfalls (z. B. eröffnetes Testament oder Erbschein)
  • Name, Anschrift, Telefonnummer der Person, die den Tod mitteilt

Zweiter Schritt: Nachlassabwicklung

  • Erbnachweise (Originale) z. B. Erbschein im Original oder Originalausfertigung, beglaubigte Abschrift aller Testamente mit Eröffnungsniederschrift im Original
  • Persönliche Legitimationsunterlagen des bzw. der Erben / Bevollmächtigten (z. B. Personalausweis)
  • Eindeutiger Auftrag in Textform (nicht per E-Mail oder FAX) unter Nennung der Erbquoten oder eindeutiger Beträge
  • Ggf. Nachlassvollmachten unter Nennung des Nachlasses

Was Sie beachten sollten:

Erbe steht unter Betreuung

  • Betreuerausweis (mit Vermerk Vermögenssorge) und persönliche Legitimation des Betreuers und des Betreuten
  • Ggf. Freigabebeschluss
     

Erbe ist minderjährig

  • Nachweis der gesetzlichen Vertretung z. B. Geburtsurkunde
  • Persönliche Legitimation der gesetzlichen Vertreter
     

Erbe hat Bezug zum Ausland (Wohnsitz/Nationalität):

  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes – Erbschafts- und Schenkungsteuerstelle

Häufig gestellte Fragen (FAQ) 

Was führt am häufigsten zu Verzögerungen bei der Nachlassbearbeitung?

Das Einreichen von Unterlagen per e-mail, FAX, sowie von Kopien. Um eine erfolgreiche Bearbeitung sicherzustellen, müssen wir Sie bitten, alle Dokumente im Original einzureichen.

Sparurkunden zur Abwicklung werden nicht oder unvollständig aufgeliefert (es fehlen Sicherungskarten) - insbesondere fehlt bei Lose-Blatt-Sparkonten das letzte gültige Sparkassenbuchblatt.

Fehlender eindeutiger Auftrag (nicht per e-mail oder FAX) unter Nennung der Erbquoten oder eindeutiger Beträge.

Die Abwicklung des Nachlasses ist nur in seiner Gesamtheit möglich. Teilverfügungen einzelner Erben sind nicht möglich

Was ist ein Erbnachweis und wer stellt diesen aus?

Zu den Erbnachweisen zählen u. a. der Erbschein, das Testament mit Eröffnungsniederschrift oder der  Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll, welche vom Nachlassgericht ausgestellt werden.

Warum müssen Unterlagen im Original eingereicht werden?

Nur in dieser Form genießen diese den öffentlichen Glauben.

Warum erhält nicht jeder Auskünfte zum Nachlass?

Wir sind dazu verpflichtet, Auskünfte nur an legitimierte Erben zu erteilen. Aus diesem Grund sind leider keine telefonischen Auskünfte möglich.

Warum werden Bestattungskosten nicht aus dem Nachlass bezahlt?

Bestattungskosten sind nur bei Vorliegen einer Vollmacht oder einer entsprechenden Erblegitimation zu Lasten des Kontos des Erblassers anzuweisen. Für die Erstattung der Kosten müssen wir denjenigen (also auch Bestattungsunternehmen selbst), der die Kosten getragen hat, an die Erben bzw. bei Unkenntnis an das Nachlassgericht verweisen. Als Sparkasse sind wir nicht zum Ausgleich der Forderung verpflichtet.

Wer erhält bei Testamentsvollstreckung Auskünfte?

Ist eine Testamentsvollstreckung angeordnet, erhält grundsätzlich nur der Testamentsvollstrecker Auskünfte. Als Erbe müssen wir Sie für offene Fragen an diesen verweisen.

Das Private Banking der Berliner Sparkasse ist als Testamentsvollstrecker eingesetzt?

Bitte wenden Sie sich an unsere Experten des Generationen- und Stiftungsmanagements, sofern die verstorbene Person / der Erblasser zu Lebzeiten eine Testamentsvollstreckung im Private Banking der Berliner Sparkasse beauftragt hat. Für die Kunden des Private Banking der Berliner Sparkasse findet dort die komplette Abwicklung des Nachlasses statt.

Haben Vermächtnisnehmer / Pflichtteilsberechtigte ein Auskunftsrecht?

Nein, es besteht kein Auskunftsrecht.

Haben Vermächtnisnehmer / Pflichtteilsberechtigte ein Verfügungsrecht?

Nein, es besteht kein Verfügungsrecht.

Wer kann die Bestätigung einer Kopie (z.B. für Ausweise) vornehmen?

Inländische Sparkassen/ Banken, Ämter, Gemeinden und Rechtsanwälte können Bestätigungen vornehmen.

Welche Rechte hat ein Kontobevollmächtigter im Erbfall?

Nach Vorlage der Sterbeurkunde kann der Kontobevollmächtigte alles Weitere bis zur Kontoauflösung veranlassen, solange seine Kontovollmacht nicht von den Erben widerrufen wurde.

Wie kann ich den Kontoinhaber / die Kontoinhaberin wechseln?

Bitte wenden Sie sich mit diesem Anliegen an Ihren Berater/Ihre Beraterin oder kommen Sie in eines unserer BeratungsCenter. Vor Ort wird Ihnen gerne weitergeholfen.

Tipps & Ratgeber zum Thema Erben und Vererben

Mit unserem Ratgeber erhalten Sie Informationen, Tipps und Checklisten rund um den Bereich Erben & Vererben.

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