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Gemeinsam erben ohne Streit

Erbengemeinschaft: Die Scherben der Erben

Das Äußerste vermeiden: Kommt es bei einem Erbstreit zum Prozess, helfen Güterichter der Erbengemeinschaft dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Mediation statt Urteil lautet hier die Devise.

Erbenstreit: Wiedersehen am Landgericht

Vor langer Zeit hatte einer von zwei Brüdern sein Berliner Elternhaus verlassen, um in Australien sein Glück zu suchen. Der  andere Bruder war sesshafter, blieb bei den Eltern und kümmerte sich über Jahre um den pflegebedürftigen Vater. Dafür erbte er nach dessen Tod das bescheidene Elternhaus. Doch der Abenteurer, inzwischen mittellos in seine Heimatstadt zurückgekehrt, bestand auf seinem Pflichtteil bei der Erbschaft. Der Haupterbe hätte das Elternhaus, sein Zuhause, verkaufen müssen, um den Bruder auszuzahlen.  

Güterichterin Anne-Ruth Moltmann-Willisch war dabei, als sich die Erbengemeinschaft nach über 20 Jahren am Landgericht traf. „Ich bekomme immer wieder eine Gänsehaut, wenn ich von solch intensiven Fällen erzähle.“ Die beiden Männer hatten sich im Rahmen ihres Prozesses auf eine gerichtliche Mediation eingelassen, um wenigstens zu versuchen, gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu finden. Moltmann-Willisch und ihre Kollegen begleiten pro Jahr rund 700 solcher Güterichterverfahren, zwei Drittel der Erbengemeinschaften kommen in einem speziellen Mediationsraum am runden Tisch vor dem Flipchart zu einer Einigung.

Info: Die Berliner Justiz gehört zu den Vorreitern in der Mediation bei Erbengemeinschaften. Seit 2006 erprobte sie die gerichtliche Streitschlichtung zunächst in einem Pilotprojekt, diese Ergebnisse flossen in ein Bundesgesetz ein, das seit 2013 die Mediation als Option in allen Verfahren an Zivilgerichten vorsieht.

Streitpunkte der Erbengemeinschaft in den Fokus rücken 

„Etwa jeder zehnte unserer Fälle ist eine Erbsache. Diese sind besonders schwierig, weil die Parteien eine komplexe Familiengeschichte teilen, oft voller Kränkungen aus ferner Vergangenheit“, erzählt die 62-jährige Richterin. Viele wollten mit der Klage eine Kontaktaufnahme erzwingen. Doch die gerichtliche Mediation sei keine Therapie, „im Fokus stehen die Streitpunkte der Erbengemeinschaft, nicht die Familiengeschichte“, so die Güterichterin. 

Ziel ist nicht ein Kompromiss in der Erbengemeinschaft, sondern das Verstehen der Gegenseite 

Auch ihr schwierigster Fall war so eine Erbsache voller Verletzungen. „Das war in jahrzehntelanger, über zwei Generationen reichender Streit unter Geschwistern aus den USA, Kanada und Israel um ein Millionenvermögen. Nach vier achtstündigen Sitzungen in englischer Sprache fand dieser schließlich ein Ende“, berichtet Moltmann-Willisch ein wenig stolz.

„Mediation heißt nicht, einen Kompromiss zu suchen."  (Güterichterin Anne-Ruth Moltmann-Willisch)  

Vielmehr gehe es darum, erst die eigenen Beweggründe zu verstehen – und dann die des Gegenübers. Oft käme man durch diesen Perspektivenwechsel innerhalb weniger Stunden zu einer Lösung, während man auf den Prozess für die Erbengemeinschaft schon mal ein Jahr warte. Auch die beiden Brüder hätten so schließlich einen gemeinsamen Weg gefunden, mit dem beide leben konnten.

Den Nachlass in der Erbengemeinschaft regeln mit der Berliner Sparkasse

Gibt es keinen Alleinerben, ist der Streit unter den Parteien einer Erbengemeinschaft oft vorprogrammiert – und kann einen tiefen Keil in die Familie treiben. Damit das nicht passiert, braucht es eine Lösung, mit der sämtliche Beteiligten der Erbengemeinschaft zufrieden sind. Um Ihr Vermögen sicher in die von Ihnen bestimmten Hände zu geben, ist es notwendig, die richtigen Vorkehrungen bereits heute zu treffen und regelmäßig zu überprüfen. Die Beraterinnen und Berater der Berliner Sparkasse unterstützen Sie hierbei. Jetzt Termin vereinbaren! 

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