Die Berliner Sparkasse unterstützt die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens. Sie hat die Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften unterzeichnet. Ihr Nachhaltigkeitsengagement veröffentlicht sie jährlich in ihrem Nachhaltigkeitsbericht.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das LkSG verpflichtet Unternehmen ab einer Beschäftigtenanzahl von 3.000 Mitarbeitenden seit dem 01.01.2023 zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, um Beschwerden in Bezug auf mögliche Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang der eigenen Lieferkette oder im eigenen Geschäftsbereich entgegen zu nehmen. Die Berliner Sparkasse unterstützt das Ziel des LkSG und hat daher die Möglichkeit eingerichtet, eine Beschwerde einzureichen.
Ethikrichtlinie der Berliner Sparkasse
Die Berliner Sparkasse ist davon überzeugt, dass nur eine nachhaltige Geschäftspolitik dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg sichern und das unverzichtbare Vertrauen der Kunden gewährleisten kann. Mit ihrer nachhaltigen Geschäftspolitik sind ethische Grundüberzeugungen verbunden, die in der Ethikrichtlinie der Berliner Sparkasse zusammengefasst sind.
EU-Offenlegungsverordnung – Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Detaillierte Informationen zum Umgang der Berliner Sparkasse mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß EU-Offenlegungsverordnung finden Sie hier.
Die Berliner Sparkasse unterstützt die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens. Sie hat die Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften unterzeichnet. Ihr Nachhaltigkeitsengagement veröffentlicht sie jährlich in ihrem Nachhaltigkeitsbericht. Leitbild ihres Handelns ist Verantwortung für die Region und der Anspruch, sich kontinuierlich zu verbessern. Mit dem Ziel: Berlin und seine Menschen Schritt für Schritt in eine nachhaltige Zukunft zu begleiten.
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