Für ein ungetrübtes tierisches Vergnügen
Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Auch bei bester Erziehung
Reagiert der treueste Hund mal anders als gewohnt, kann schnell jemand Drittes zu Schaden kommen. Auch wenn es nur ein Versehen war: das Gesetz ist eindeutig. Ohne Absicherung müssen Sie Wiedergutmachung mit dem eigenen Vermögen leisten. Wir kümmern uns um Haftungsfragen, wenn Ihr Hund einen Schaden angerichtet hat. Und auch wenn Ihr Tier in Obhut von Familie, Freunden, Bekannten oder Nachbarn einen Schaden anrichtet, besteht Versicherungsschutz.
Recht haben und Recht bekommen – Ihre Leistungen im Überblick:
Der Rundum-Schutz PLUS übernimmt zusätzlich für nicht versicherte private Angelegenheiten Anwaltskosten von bis zu 1.000 Euro* für einen Fall im Kalenderjahr.
Zum Beispiel für:
* Gilt für Angelegenheiten, die von in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten bearbeitet werden können und auf die deutsches Recht anwendbar ist. Ausgenommen sind Fälle, die vor Versicherungsbeginn oder innerhalb der Wartezeit eintreten.