Für viele Kinder gehört das Internet heute zum Alltag dazu – das ist bei deinen bestimmt ebenso. Doch insbesondere bei der Internetnutzung solltest du stets ein wachsames Auge darauf haben, was dein Nachwuchs im Netz eigentlich tun. Denn wenn es um Dinge wie Online-Einkäufe oder Filesharing geht, kann durchaus mal etwas schiefgehen. Sogar eine Abmahnung kann bei euch im Briefkasten landen. Was musst du beachten, wenn deine Kinder beispielsweise im Internet einkaufen oder Dateien womöglich illegal nutzen? In diesem Ratgeber erfährst du mehr.
Spätestens seit der Corona-Pandemie boomt das Online-Spielzeuggeschäft. Immer mehr Eltern kaufen für ihre Lieblinge Kuscheltiere, Puzzles, Klemmbausteine oder andere Geschenke im Netz. Laut einer auf dem Portal Statista veröffentlichten Studie soll im Markt für Spielzeug und Babyprodukte weltweit der Umsatz von 105,9 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf ein Marktvolumen von 156,7 Milliarden Euro in 2027 wachsen. Dies bedeutet der Prognose entsprechend umgerechnet ein jährliches Umsatzplus von mehr als 10 Prozent. Und in der Tat sind es dabei nicht nur die Eltern, die sich zunehmend in den digitalen Spielzeugläden tummeln. Die meisten Kinder und Jugendliche haben ebenfalls Zugriff auf das Internet – und somit Zugang zum Online-Fachhandel.
Taschengeldparagraph: Klare Regeln fürs Wünsche-Erfüllen
Dürfen Kinder im Internet einkaufen? Tatsächlich nicht. In Deutschland ist dies erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erlaubt. Erst dann gilt eine Person im juristischen Sinne als „unbeschränkt geschäftsfähig“ und darf nach Belieben – online oder offline – shoppen. Allerdings besteht eine Ausnahme: Kinder und Jugendliche ab sieben bis siebzehn Jahren gelten als „eingeschränkt geschäftsfähig“. Sie dürfen nach dem sogenannten Taschengeldparagraphen in kleinem Rahmen trotzdem Dinge wie Spielzeug, CDs oder Süßigkeiten erwerben. Nach § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) dürfen Personen dieses Alters auch ohne ausdrückliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters – also dir als Elternteil – Geschäfte tätigen. Dafür steht ihnen allerdings nur ihr eigenes Taschengeld oder andere Geldgeschenke etwa von Onkel und Tante zur Verfügung. Der Taschengeldparagraph macht Sinn: Ohne diese Klausel müsstest du sogar persönlich Käufe für deine Kinder tätigen, anstatt sie mit deiner Erlaubnis einfach zum Kiosk zu schicken, um sich ihr Eis oder ihre Kaugummis selbst zu holen.
Online-Shopping für Kinder und Jugendliche
Online gestaltet sich die Sache wiederum schwieriger: Beim Check-out bezahlen Kinder im Internet im Regelfall nicht unmittelbar mit ihrem Taschengeld. Digitale Einkäufe werden oft erst hinterher beglichen – zum Beispiel per Überweisung oder Nachname. Bezahldienste wie PayPal, die ein sofortiges Bezahlen ermöglichen, sind für gewöhnlich erst ab 18 Jahren zugänglich. Also sitzt du gemeinhin beim digitalen Shopping-Trip deines Kindes dabei. Denn: Ein Online-Geschäft deiner beschränkt geschäftsfähigen Kinder bedarf sogar deiner Zustimmung – auch bei Jugendlichen. Dein Okay kannst du je nachdem entweder vorab oder hinterher erteilen. Wusstest du nichts von den Begehrlichkeiten, die sich dein Nachwuchs vielleicht heimlich erfüllt hat, gilt ein Kaufvertrag im Internet als unwirksam. Das kannst du dem entsprechenden Shop-Anbieter mitteilen und ihr tretet vom Kauf zurück. Ebenso darfst du eventuell schon zugestellte Pakete wieder zurücksenden. Also keine Sorge: Dass deine Kids wild im Netz auf Shopping-Tour gehen und du alles bezahlen musst, stimmt so nicht.
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Kinder im Internet: Nicht-legale Downloads und Filesharing durch Minderjährige
Neben dem Online-Shopping gibt es einen zweiten Aspekt, dessen du dir auf jeden Fall bewusst sein solltest: die nicht-legale Nutzung von Dateien – etwa aus Online-Tauschbörsen. Gerade für Jugendliche ist es verlockend, umsonst an Filme, Musik oder Spiele zu gelangen. Das kann im Zweifelsfall jedoch ernste rechtliche Konsequenzen haben – sogar für dich als Elternteil. Stellt sich heraus, dass dein Nachwuchs im Netz unrechtmäßig Musik heruntergeladen oder mit Freunden geteilt hat, und erlangt beispielsweise das entsprechende Musiklabel Kenntnis davon, dann greift die sogenannte Störerhaftung im Internet. Nach dem deutschen Recht bezieht ich die Störerhaftung auf eine Person, die für die „Verletzung eines geschützten Gutes“ zur Rechenschaft gezogen werden kann, obwohl sie daran nicht direkt beteiligt war. Meint: Wenn deine Kinder urheber- oder verwertungsrechtliche Verstöße etwa beim Filesharing im Netz begehen, kannst du dafür belangt werden.
Urheberrechtsverletzung durch Minderjährige: Haften Eltern für ihre Kinder?
Dass Eltern ausnahmslos für Urheber- und Verwertungsrechtsverletzung durch Minderjährige haften, stimmt allerdings nicht. Für gewöhnlich nutzen deine Sprösslinge zwar deinen Internetanschluss, was dich im juristischen Sinne als Anschlussinhaber dafür verantwortlich macht, was deine Kids im Netz tun. Eltern sind jedoch nicht in der Haftung, wenn sie nachweisen können, dass sie ihren Nachwuchs klar und deutlich über die Nutzung von Internet-Tauschbörsen und anderen nicht-legalen Aktivitäten im Netz aufgeklärt oder diese ausdrücklich verboten haben. Im Optimalfall hast du entsprechende Einweisungen in einer Liste aufgeführt, datiert und kannst diese bei einem Rechtsstreit vorlegen. Kannst du keinen Nachweis erbringen, hättest du im juristischen Sinne deine Aufsichtspflicht verletzt und bist für Schäden voll haftbar. Deshalb gilt: Kläre deine Kinder oder Jugendlichen ihrem Alter entsprechend regelmäßig über die richtige Nutzung des Internets auf.
Übrigens: Eine gute und vor allem legale Alternative zum unrechtmäßigen Filesharing von Musik bieten Streamingdienste wie Spotify oder Deezer. Im Online-Ratgeber „Schau hin! Was dein Kind mit Medien macht.“ werden sie genauer vorgestellt, inklusive der Angabe des jeweiligen Mindestalters, mit dem sich Jugendliche dort registrieren können.
Ganz gleich ob nun du oder deine Kinder bei Rechtsverstößen haften müssen: Ihr müsst als Familie Schadenersatz leisten. Ausnahmen gibt es je nach individuellem Einzelfall nur bei sehr kleinen Kindern, denen noch keine Einsichtsfähigkeit über ihr Tun zugesprochen werden kann. Dies ist gegeben, wenn sie aufgrund ihres geringen Alters nicht verstehen, eine nicht gesetzeskonforme Handlung im Netz ausgeführt zu haben. In jedem Fall ist und bleibt die richtige Aufklärung über den Umgang mit dem World Wide Web das A und O in puncto Kinder und Internet.
So schützt du dein Kind im Internet
Wie bereits angesprochen gehört es im juristischen Sinne zu deinen Aufsichtspflichten, deine Kinder über eine bedachte Internet-Nutzung aufzuklären. Am besten planst du dazu wiederkehrend ein Gespräch am Küchentisch oder auf dem Sofa ein und ihr besprecht den Umgang mit dem Download und Upload von Dateien sowie weitere Punkte. Diesbezüglich solltest du auf Gefahren im Netz hinweisen und gegebenenfalls Verbote aussprechen. Ab welchem Alter du dich mit deinen Kindern zusammensetzen solltest, lässt sich nicht pauschal sagen. Das hängt einerseits von der geistigen Entwicklung deines Kindes ab, anderseits davon, inwiefern du deinen Kleinen erlaubst, in der Online-Welt unterwegs zu sein. Ratsam ist es, spätestens ab dem zwölften Lebensjahr des Nachwuchses – je nach individuellem Fall auch schon deutlich früher – mit der Digitalbelehrung anzufangen. Notiere dabei jedes Gespräch in einer Liste und hefte sie bei den Unterlagen des Kindes ab.
Grundsätzlich kannst du noch viele weitere Dinge tun, um deine Kinder davor zu schützen, versehentlich oder absichtlich im Netz und am Computer, Tablet und Smartphone unrechtmäßig zu handeln. Hierzu gehört, …
Tipp zum Abschluss: Neben dem Online-Shopping und Filesharing ist es natürlich grundsätzlich wichtig, deine Kinder über das Leben und Erleben im Netz und Dinge wie Benimmregeln in Social Media aufzuklären. Das sollte heutzutage bei jeder jungen Familie regelmäßig als Thema auf der Familienagenda stehen. Auf dem empfehlenswerten Portal klicksafe, einem Projekt der europäischen Union, erhalten Eltern hierfür zahlreiche Hilfestellungen. Viele weitere Tipps für dich und deine Familie erhältst du außerdem in unserer Themenwelt „We are family“.
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