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Studierende mit Kind: So gelingt's

Studieren mit Kind – Geht das überhaupt? Ja!

Morgens zur Vorlesung in die Uni, anschließend zur Kinderbetreuung auf den Spielplatz – Studieren mit Kind ist möglich, erfordert aber eine große Menge an Organisationstalent und ein gutes Zeitmanagement.  

Das sollten Studierende mit Kind zur Finanzierung wissen  

Um ein Studium zu absolvieren, braucht es neben einer Prise Disziplin und Lerneifer auch eine Antwort auf die Frage: Wie finanziere ich mein Studium mit Kind? Viele Studierende nehmen neben der Uni einen Nebenjob auf, um Studiengebühren, Miete und Lebenshaltungskosten zu stemmen. Beim Studium mit Kind hingegen, bei dem die studierenden Eltern zwischen Seminaren, Hausarbeiten, Sprechstundenterminen und der Kinderbetreuung jonglieren, fehlt für einen Nebenjob in der Regel oft die Zeit. Glücklicherweise gibt es Programme zur finanziellen Unterstützung. Einiges davon wird bereits in der Schwangerschaft gezahlt. 

Studieren mit Kind: Diese Fördermöglichkeiten gibt es

 

Mutterschaftsgeld

Mutterschutz gilt auch für Studierende. Insofern haben auch schwangere Studentinnen die Option auf Mutterschaftsgeld. Ausgezahlt wird dieses von der gesetzlichen Krankenkasse für den Zeitraum während der Mutterschutzfristen, also 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt des Kindes.  

Höhe: Die Höhe des Mutterschaftsgeldes hängt vom durchschnittlichen Nettoeinkommen ab. Maximal können 13 Euro pro Tag gezahlt werden.  

Voraussetzungen: Eine wichtige Voraussetzung, um Mutterschaftsgeld zu beziehen, ist die Berufstätigkeit. Nur wer zuvor eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat, kann das Angebot in Anspruch nehmen. Darüber hinaus müssen Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein, um Mutterschaftsgeld erhalten zu können – eine Familienversicherung genügt nicht.  

Elterngeld

Das Elterngeld ist ebenfalls eine Lohnersatzleistung. Es unterstützt Mütter und Väter, die sich nach der Geburt des Kinds selbst um die Betreuung kümmern möchten und dadurch nicht erwerbsfähig sind. Auch Studierende mit Kind haben grundsätzlich die Möglichkeit, Elterngeld zu beziehen. Hierbei gilt: Basiselterngeld wird bis zu 14 Monate gezahlt. Elterngeld Plus kann auf bis zu 28 Monate aufgeteilt werden.  

Höhe: Der Mindestbetrag liegt beim Elterngeld bei 300 Euro. Dieser Betrag gilt auch für Studierende, die (noch) kein Geld verdienen. Gibt es wiederum ein Einkommen, wird die Ersatzrate gezahlt. Diese liegt bei 65 bis 67 % des Nettoeinkommens.  

Voraussetzungen: Damit Anspruch auf Elterngeld besteht, müssen Studierende mit Kind, die nebenbei arbeiten, in Elternzeit gehen. Das bedeutet, dass maximal 32 Stunden pro Woche gearbeitet werden dürfen. Ausgezahlt wird das Elterngeld vom zuständigen Jugendamt. Studierende Eltern, die Elterngeld beziehen möchten, müssen dort einen entsprechenden Antrag einreichen. 

Kindergeld

Für Kinder unter 18 Jahren können Eltern Kindergeld erhalten. Da dieser Zuschuss verhältnismäßig leicht zu bekommen ist, ist es für studierende Eltern sinnvoll, einen entsprechenden Antrag zu stellen.  

Höhe: Für das erste und zweite Kind erhalten Sie 219 Euro Kindergeld im Monat. Beim dritten Kind steigt der Betrag auf 225 Euro. Mit dem vierten Kind erhöht sich der Betrag abermals und liegt dann bei 250 Euro.  

Voraussetzungen: Um Kindergeld zu erhalten, muss ein Kindergeld-Antrag gestellt werden. Über die Website der Bundesagentur für Arbeit funktioniert das ganz einfach online. Außerdem muss das Kind im eigenen Haushalt leben. Der Hauptwohnsitz muss sich zudem in Deutschland oder einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz befinden.  

Tipp: Studierende unter 25 Jahren befinden sich durch ihr Studium noch in der Ausbildung und haben somit auch für sich selbst Anspruch auf Kindergeld. 

Kinderbetreuungszuschlag beim BAföG

Beim Studium mit Kind haben Studierende, die BAföG-berechtigt sind, die Möglichkeit, pro Kind einen Kinderbetreuungszuschlag zu bekommen.  

Höhe: Die Höhe der Zahlung liegt aktuell pro Kind bei 160 Euro monatlich.  

Voraussetzungen: Studierende Eltern müssen für den Kinderbetreuungszuschlag ein zusätzliches Formblatt beim BAföG-Antrag ausfüllen. Damit der Antrag bewilligt wird, muss es sich zudem um ein leibliches oder ein adoptiertes Kind unter 14 Jahren handeln, das im eigenen Haushalt wohnt. 

Stipendien für studierende Eltern

Neben Stipendien für außerordentliche Studienleistungen oder ein besonderes Engagement gibt es spezielle Stipendien für das Studium mit Kind. Meist stammen diese von gemeinnützigen Stiftungen staatlicher und kirchlicher Träger.  

Höhe: Die Höhe unterscheidet sich je nach Stipendium. Die Berliner Renata gGmbH zum Beispiel fördert alleinerziehende Mütter und Väter beim Studium mit Kind mit einem Zuschuss von max. 800 Euro monatlich.  

Voraussetzungen: Je nach Stipendium variieren die Voraussetzungen. Bei kirchlichen Trägern wird zum Beispiel oft die Konfessionszugehörigkeit vorausgesetzt. Daneben kann auch ein Interesse in einem speziellen Bereich zu den Voraussetzungen zählen. 

Mehrbedarf bei Hartz IV

Hartz IV im Studium zu beziehen, ist in der Regel nicht möglich, da es dafür das BAföG gibt. In einigen Ausnahmefällen können Studierende trotzdem finanziell unterstützt werden – etwa bei einer Schwangerschaft oder bei Alleinerziehenden.  

Höhe: Ab der 12. Schwangerschaftswoche ein Mehrbedarfszuschlag für Schwangere von 17 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs geltend gemacht werden. Zusätzlich können Schwangere eine einmalige Leistung zur Erstausstattung beantragen wie etwa Kinderwagen oder Babybett. Der Mehrbedarf für Alleinerziehende wiederum liegt bei mindestens 12 und maximal 60 Prozent des Hartz-IV-Regelsatzes.  

Voraussetzungen: Um beim Mehrbedarfszuschlag für Schwangere die Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen, braucht es nicht zuletzt einen Nachweis über die Schwangerschaft sowie einen Antrag beim Jobcenter. Beim Mehrbedarf für Alleinerziehende muss ein Zusammenleben mit dem minderjährigen Kind gegeben sein. Dazu muss eine alleinige Versorgung des Kindes vorliegen. 

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die Alleinerziehende erhalten können. Sinnvoll ist die Option dann, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise Unterhalt zahlt.  

Höhe: Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt bei Kindern unter 6 Jahren 177 Euro monatlich. Bei 6- bis 11-jährigen Kindern erhöht sich der Betrag auf 236 Euro monatlich. Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gibt es 314 Euro monatlich.  

Voraussetzungen: Sie und Ihr Kind wohnen zusammen in Deutschland wohnen und die Erziehungsverantwortung liegt eindeutig überwiegend bei Ihnen. Der andere Elternteil sorgt nicht oder nicht ausreichend für das Kind. 

Bundesstiftung Mutter und Kind

Die Bundesstiftung Mutter und Kind unterstützt Frauen in finanziellen Notlagen. Bei Schwangerschaften gewährt die Bundesstiftung finanzielle Unterstützung für Schwangerschaftsbekleidung sowie für die Erstausstattung des Kindes und für die Kinderbetreuung.  

Höhe: Höhe und Dauer der Unterstützung hängen von der individuellen Notlage der Frau ab. Vor der Entbindung beantragte Hilfsmittel können mitunter bis zu 3 Jahre nach der Geburt gezahlt werden.  

Voraussetzungen: Antragsberechtigt sind Schwangere, die eine persönliche finanzielle Notlage vorweisen können. Auch ein Wohnsitz in Deutschland und der Besuch einer Beratungsstelle für Schwangere zählen zu den Voraussetzungen. 

Studienkredit

Der KfW-Studienkredit ist ebenfalls eine gute Möglichkeit, Sie beim Studium mit Kind finanziell zu unterstützen. Der Studienkredit kann zusätzlich zum BAföG beantragt werden und ist unabhängig vom Einkommen oder etwaiger Sicherheiten. Dieser richtet sich an Studierende im Alter von 18 bis 44 Jahren, die finanzielle Hilfe bei der Studienfinanzierung benötigen.  

Höhe: Je nach Bedarf können monatlich zwischen 100 und 650 Euro ausgezahlt werden. Bei einem Erst- oder Zweitstudium ist das für bis zu 14 Semester lang möglich.  

Voraussetzungen: Damit ein Antrag für den KfW-Studienkredit bewilligt wird, müssen Sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland studieren.  

Studium mit Kind: Unialltag und Kinderbetreuung geschickt unter einen Hut bringen  

Kinder mit an den Campus zu bringen, ist an vielen Unis problemlos möglich. Mittlerweile bieten immer mehr Universitäten ein wachsendes Angebot an Möglichkeiten für ein geregeltes Studium mit Kind – beispielsweise gibt es (je nach Uni) Eltern-Kind-Zimmer, Wickelräume, Stillzimmer oder sogar eigene Uni-Kindergärten. In den Mensen des Studierendenwerks Berlin gibt es außerdem den „Kinderteller“: Kinder von Studierenden erhalten ein Mensaessen als kostenlose Zugabe zum Elternessen.  

Doch wie sieht es während der Kurse mit der Kinderbetreuung aus? Generell haben Dozierende nur selten ein Problem damit, wenn ein Kind mit im Hörsaal sitzt – solange es ruhig ein Bild malt oder anderweitig beschäftigt ist. Verlangt es nach Aufmerksamkeit und stört die Veranstaltung, ist es hingegen schnell mit der Geduld vorbei. Auf Dauer ist es beim Studium mit Kind deshalb sinnvoll, die Kinderbetreuung zu Seminarzeiten anders zu organisieren – beispielsweise durch die stärkere Einbeziehung weiterer Familienmitglieder. Je nachdem wie alt das Kind ist, sind auch Kitas eine gute Option, um für die stundenweise Betreuung von Kindern zu sorgen. So wissen studierende Eltern ihren Sohn oder ihre Tochter in guten Händen und haben in den Vorlesungen den Kopf frei.  

Tipp: Manche Universitäten organisieren Familienfeste für Studierende, die neben dem Studium ein Kind großziehen – ein Highlight für die Kinder und eine Chance für die Eltern, Kontakte mit Gleichgesinnten zu knüpfen. 

 

So bringen Sie Struktur in Ihr Studium mit Kind  

Eine wohl durchdachte Planung ist im Studium mit Kind Gold wert. Schließlich gilt es in jedem Semester aufs Neue, passende Kurse zu belegen und Betreuungsmöglichkeiten für das Kind zu organisieren. Für ein wenig Erleichterung können beim Studium mit Kind Fristverlängerungen und sogenannte Nachteilsausgleiche sorgen. Beim Studium mit Kind haben Sie etwa Anspruch auf eine vorrangige Zulassung bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen. Auch eine Befreiung von der Anwesenheitspflicht ist für Studierende mit Kind möglich. Wichtig hierbei: Wollen Sie diese Optionen nutzen, sollten Sie sich rechtzeitig an die entsprechenden Ansprechpartner an Ihrer Uni wenden.  

Tipp: Hilfe bei der Studienplanung erhalten Sie an den Beratungsstellen Ihrer Uni oder beim Studierendenwerk Berlin. Dieses bietet zum Beispiel ein spezielles Beratungsangebot zum Thema „Studium mit Kind“

Studieren mit Kind

Fazit: Ein Studium mit Kind will gut geplant sein  

Das Familienleben mit einem Studium zu vereinen, ist oft ein wahrer Balanceakt. Sie müssen Seminare besuchen und Hausarbeiten schreiben – und nebenbei ein Kind großziehen, das natürlich im besonderen Maß Aufmerksamkeit verlangt. Umso wichtiger für das Studium mit Kind eine gute Planung. Ist der Unialltag strukturiert und sind wichtige Fragen zur Kinderbetreuung und zur Finanzierung frühzeitig geklärt, sind Sie gut aufgestellt, um Ihr Studium mit Kind erfolgreich zu bewältigen. 

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