Das Bundesausbildungsförderungsgesetz bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, ihre gewünschte Ausbildung zu machen – auch wenn sie selbst oder ihre Eltern nicht über die dafür benötigten finanziellen Mittel verfügen. Näheres findest du hier.
BAföG-Reform 2024 – die wichtigsten Änderungen auf einen Blick.
Die Bundesregierung hat im Jahr 2024 einige BAföG-Regelungen reformiert, sodass mehr junge Menschen in Schule und Uni Unterstützung erhalten können. Wir haben die wichtigsten Änderungen für dich zusammengefasst:
Durch die BAföG-Reform erhalten deutlich mehr Auszubildende und Studierende die Chance auf eine BAföG-Förderung. In vielen Fällen kann es sich jetzt also lohnen, dass du deine Voraussetzungen genau prüfst und einen BAföG-Antrag beziehungsweise einen Aktualisierungsantrag stellst. (Stand 11. 2024)
Wir verraten, wie Studierende ihre monatlichen Ausgaben reduzieren und das Portemonnaie schonen.
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Die Antragstellung läuft über das für dich zuständige Amt für Ausbildungsförderung in Berlin. Welches BAföG-Amt für dich verantwortlich ist, ergibt sich aus der Art deiner Ausbildung. Inländische Studierende richten sich an das StudierendenWERK Berlin. Geht es um eine schulische Ausbildung oder eine Ausbildung im Ausland, gelten andere Bestimmungen.
Studierende können den BAföG-Antrag ganz einfach online auf der Website oder per App einreichen. Das hat mehrere Vorteile: bist du einmal registriert, kannst du mit dem Antrags-Prozess beginnen. Ein digitaler Assistent führt dich durch den Antrag und du kannst deine Unterlagen hochladen. Den Bearbeitungsstand kannst du jederzeit einsehen. Deine Angaben sind sicher gespeichert, was dir bei dem Folgeantrag helfen wird. Praktisch, oder?
Um den Antrag auf Studenten- oder Schüler-BAföG zu stellen, musst du mehrere Formblätter ausfüllen und unterschreiben, falls du den Antrag nicht digital einreichst. Darauf notierst du nicht nur allgemeine Informationen wie Adresse, Familienstand oder Kinder, sondern auch Angaben über Einkommen und Vermögen. Die schulische und berufliche Laufbahn ist ebenfalls relevant. Deine Ausbildungsstätte selbst muss notwendige Informationen erteilen. Wenn du bereits studierst, reichst du deine Immatrikulationsbescheinigung ein. Nach dem vierten Semester ist es meist üblich, dass du Leistungsnachweise einreichen musst. Eine Übersicht der benötigten Unterlagen für den BAföG-Antrag findest du hier.
Kurz und knapp: so früh wie möglich. Am besten stellst du den Antrag direkt mit der Zulassung zum Studium. Grundsätzlich rät das StudierendenWERK Berlin den Antrag 6-8 Wochen vor Semesterbeginn zu stellen. Denn als Beginn der BAföG-Zahlungen gilt frühestens der Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Da die Bearbeitung durch das zuständige Amt mehrere Wochen dauern kann, ist es von Vorteil, wenn du dich frühzeitig kümmerst – auch weil es je nach angestrebter Ausbildung zusätzlich Angaben von deinen Eltern, deinem Partner oder deiner Ausbildungsstätte für den Antrag notwendig sind.
BAföG für Studierende und Schüler wird im Regelfall für zwei Semester beziehungsweise ein Schuljahr bewilligt. Nach einem Jahr muss ein Folgeantrag gestellt werden. Wenn du den Erstantrag über BAföG-Digital gestellt hast und dort deine Daten gespeichert wurden, kannst du einfach deine Daten übernehmen und den Folgeantrag stellen. Andersfalls gibt es die Möglichkeit einen Kurzantrag oder einen neuen Antrag die finanzielle Förderung für dein Studium zu beantragen.
Für die Berechnung deines persönlichen BAföG-Bedarfssatz werden dein Einkommen und das deiner Eltern, dein Vermögen, die Wohnsituation und dein Familienstand betrachtet. Je nach Alter und der persönlichen Situation kann der BAföG-Förderungsbetrag für Studierende zwischen 534 bis 1.088 Euro liegen. Mit dem BAföG-Rechner kannst du dir heute schon ungefähr ausrechnen, wie hoch die finanzielle Unterstützung sein könnte.
Die BAföG-Förderung für Studierende gilt in der Regel für die Dauer der Regelstudienzeit plus ein Semester, wenn du dieses benötigst, um dein Studium abzuschließen. In bestimmten Fällen, etwa aus gesundheitlichen oder familiären Gründen, kannst du auch länger BAföG erhalten.
Bei einer BAföG-Vorausleistung handelt es sich nicht um eine Vorschusszahlung. Falls deine Eltern keine Angaben zu den Einkommensverhältnissen machen möchten oder dich gemäß BAföG nicht finanziell unterstützen, kannst du einen Vorausleistungsantrag stellen, um deine Ausbildung nicht zu gefährden. Das BAföG-Amt zahlt in dem Falle den Förderbetrag ohne Anrechnung des elterlichen Einkommens und leistet den Betrag voraus, den eigentlich die Eltern zahlen sollten.
Ein Teil des BAföGs ist unter anderem eine Wohnpauschale. Diese ist unabhängig von der Miete sondern richtet sich danach:
Falls sich deine Wohnsituation ändert, solltest du umgehend das für dich zuständige Amt kontaktieren.
Ist der Bedarfssatz ermittelt, werden darauf zunächst dein eigenes Einkommen und Vermögen angerechnet, danach das Einkommen deines Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners und das Einkommen deiner Eltern. Es gibt jedoch Freigrenzen. Als Single ohne Kind kannst du 556 Euro dazuverdienen ohne dass dieses Einkommen angerechnet wird. Sprich die Höhe des BAföGs ändert sich dadurch nicht. Verfügst du über Vermögenswerte wie ein eigenes Auto, Sparbücher oder Lebensversicherungen, dürfen diese die Summe von 15.000 Euro für alle unter 30 Jahre beziehungsweise 45.000 Euro ab einem Alter von 30 Jahren nicht übersteigen. Ansonsten werden sie angerechnet. Die Freibeträge werden bei Vermögen und Einkommen je nach Familienstand und Zahl der Kinder erhöht.
Erhält dein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner ein Einkommen, beeinflusst dies auch dein BAföG. Das monatliche Nettoeinkommen wird jedoch nur berücksichtigt, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Tipp: Auch hierfür kannst du den BAföG-Rechner zurate ziehen.
Wann und in welcher Höhe erfolgt die BAföG-Rückzahlung?
Ehemalige Studierende erhalten etwa fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer einen Rückzahlungsbescheid. Für gewöhnlich musst du die Hälfte der erhaltenen Fördersumme zurückzahlen. Falls du zu diesem Zeitpunkt wenig verdienst, kannst du dich freistellen lassen. Solltest du finanziell in der Lage sein, das Darlehen größtenteils oder sogar vollständig zu begleichen, wird dir ein Nachlass gewährt. Anders verhält es sich beim BAföG für Schülerinnen und Schüler. Da es sich um einen Vollzuschuss handelt, wird auch keine Rückzahlung eingefordert. Tipps zur BAföG-Rückzahlung erhältst du hier.
Zusätzliche Fragen rund um BAföG
BAföG für Studierende setzt sich je zur Hälfte aus einem Zuschuss und einem zinslosen Staatsdarlehen zusammen. Es muss nur Letzteres zurückgezahlt werden. Das Schüler-BAföG ist ein Vollzuschuss und verlangt keine Rückzahlung.
In der Regel steht deutschen Staatsbürgern eine BAföG-Förderung zu, unter bestimmten Voraussetzungen aber auch für internationale Studierende. Der Antragssteller muss die Voraussetzungen für die geplante Ausbildung erfüllen und darf bei Beginn des Studiums oder der Ausbildung höchstens 45 Jahre alt sein.
Dies hängt von der Art der Schule ab – eventuell müssen dazu weitere Bestimmungen erfüllt werden, damit du als Schülerin oder Schüler BAföG beziehen kannst. Die Bedarfssätze orientieren sich meist nach der Schulart. Die Zuständigkeit liegt bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der jeweiligen Stadtverwaltung bzw. in Berlin bei den Bezirksämtern.
Wo du in Deutschland wohnst, beeinflusst die Förderung nicht. Im Grunde kannst du diese auch erhalten, wenn du im Ausland studierst. Es ist zudem möglich, Zuschläge zum Regelbedarf (wie zum Beispiel ausländische Studiengebühren und eine Krankenversicherung) zu beantragen. Weitere Informationen auf BAföG.de.
Die Option auf eine elternunabhängige Förderung besteht, wenn deine Eltern nicht mehr verpflichtet sind, Unterhalt zu zahlen, dir jedoch laut Gesetz BAföG zusteht. Typische Beispiele dafür sind:
... denn die Förderung wird ausnahmslos bargeldlos als Gutschrift durch Überweisung auf ein Girokonto getätigt. Bei vielen Sparkassen gibt es das Angebot eines kostenlosen Girokontos für Schüler und Studenten. Damit kannst du nicht nur an über 25.000 Geldautomaten in ganz Deutschland einfach Bargeld abheben oder bargeldlos zahlen, sondern bekommst außerdem sicheres Mobile- und Online-Banking dazu.
… brauchst aber trotzdem finanzielle Unterstützung? Dein Rettungsanker ist möglicherweise ein KfW-Studienkredit. Mit Auszahlungsbeträgen von bis zu 600 Euro pro Monat sowie moderaten Rückzahlungsbedingungen bietet dir ein Studienkredit einkommensunabhängige Unterstützung während des Studiums im In- und Ausland.
Studentenkonto
Ohne Girokonto geht im Alltag nichts. Für Studierende gibt es viele Vorteile – von Kreditkarte bis zur Gebührenfreiheit.
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