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Junger Erwachsener sitzt an einem Schreibtisch und füllt mit Stift den Antrag auf BAföG für Studenten aus.

BAföG – finanzieller Support für Studierende, Schülerinnen und Schüler

Sind Sie gerade im Studium, einer schulischen Ausbildung oder dabei das Abi nachzuholen? Eventuell haben Sie dann Anspruch auf eine Unterstützung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende, Schülerinnen und Schüler. Aber wie sichern Sie sich die nützliche Förderung? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

BAföG – was ist das?

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, ihre gewünschte Ausbildung zu machen – auch wenn sie selbst oder ihre Eltern nicht über die dafür benötigten finanziellen Mittel verfügen. Näheres finden Sie hier.
 

BAföG-Reform 2022 – die wichtigsten Änderungen auf einen Blick.

Mit dem 27. BAföGÄndG gelten zum neuen Schuljahr 2022 bzw. Wintersemester 2022/23 neue Regelungen. 

  • Förderungshöchstsatz (inkl. Wohnkostenzuschlag) steigt von 861 Euro auf 934 Euro
  • Altersgrenze bei Beginn der geförderten Ausbildung/Studium wird von 30 auf 45 Jahre angehoben
  • Einkommensgrenze der Eltern steigt um 20.75%
  • Vermögensfreibetrag wird erhöht
  • Kinderzuschlag für Studierende mit Kind steigt auf 160 Euro pro Kind

Durch die BAföG-Reform erhalten nun deutlich mehr Auszubildende und Studierende die Chance auf eine BAföG-Förderung. In vielen Fällen kann es sich jetzt also lohnen, die Voraussetzungen genau zu prüfen und einen BAföG-Antrag bzw. Aktualisierungsantrag zu stellen.

Grundsätzliche Voraussetzungen: BAföG für Studenten und Schüler

  • Sie planen ein Vollzeit-Studium an einer Akademie oder Hochschule oder möchten eine weiterführende schulische Ausbildung beginnen, z.B. an einer Fachschule oder Berufsfachschule oder einer privaten Berufsakademie
  • Sie können nachweisen, dass Sie für das Studium oder die weiterführende schulische Ausbildung (z.B. Abi) geeignet sind
  • Sie verfügen nicht über das nötige Geld, um den Kostenaufwand während der Ausbildung zu bewältigen (auch nicht Ihre Eltern oder Ihr Ehepartner)
  • Sie sind zu Beginn des Studiums oder der weiterführenden schulischen Ausbildung nicht älter als 30 Jahre (beim Master 35 Jahre)
  • Sie besitzen die deutsche Staatangehörigkeit oder als Ausländer eine Bleibeperspektive (Es gibt allerdings Ausnahmen)
  • Möglicherweise müssen Sie Leistungsnachweise vorbringen

Grundsätzliche Voraussetzungen: BAföG für Studierende und Schüler

  • Sie planen ein Vollzeit-Studium an einer Akademie oder Hochschule oder möchten eine weiterführende schulische Ausbildung beginnen, z.B. an einer Fachschule oder Berufsfachschule oder einer privaten Berufsakademie
  • Sie können nachweisen, dass Sie für das Studium oder die weiterführende schulische Ausbildung (z.B. Abi) geeignet sind
  • Sie verfügen nicht über das nötige Geld, um den Kostenaufwand während der Ausbildung zu bewältigen (auch nicht Ihre Eltern oder Ihr Ehepartner)
  • Sie sind zu Beginn des Studiums oder der weiterführenden schulischen Ausbildung nicht älter als 30 Jahre (beim Master 35 Jahre)
  • Sie besitzen die deutsche Staatangehörigkeit oder als Ausländer eine Bleibeperspektive (Es gibt allerdings Ausnahmen)
  • Möglicherweise müssen Sie Leistungsnachweise vorbringen

BAföG für Schüler und Studierende – Schritt für Schritt

BAföG beantragen – wie und wo?

Die Antragstellung läuft über das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung in Berlin. Welches BAföG-Amt für Sie verantwortlich ist, ergibt sich aus der Art Ihrer Ausbildung. Inländische Studierende richten sich an das Studierendenwerk der Hochschule, die sie besuchen. Geht es um eine schulische Ausbildung oder eine Ausbildung im Ausland, gelten andere Bestimmungen.

Tipp: Auf den offiziellen BAföG-Seiten sind alle Adressen und Antragsformulare auch online abrufbar. Das Stellen eines Online-Antrags ist in fast allen Bundesländern möglich – allerdings muss dieser dem zuständigen Amt zusätzlich auch in Schriftform und unterschrieben vorgelegt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Um den Antrag auf Studenten- oder Schüler-BAföG zu stellen, müssen mehrere Formblätter ausgefüllt und dann beim verantwortlichen BAföG-Amt eingereicht werden. Darauf notieren Sie nicht nur allgemeine Informationen wie Adresse, Familienstand oder Kinder, sondern auch Angaben über Einkommen und Vermögen. Die schulische und berufliche Laufbahn ist ebenfalls darzulegen. Ihre Ausbildungsstätte selbst muss benötigte Infos aushändigen bzw. reichen Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung ein wenn Sie studieren. Nach dem vierten Semester ist es meist üblich, dass Sie den Erwerb von Leistungsnachweisen belegen müssen. Hier finden Sie alle Unterlagen und einen Antragassistenten.

BAföG für Studierende beantragen – wann?

Kurz und knapp: so früh wie möglich. Als Beginn der BAföG-Zahlungen gilt frühestens der Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Da die Bearbeitung durch das zuständige Amt mehrere Wochen dauern kann, ist frühzeitiges Kümmern von Vorteil. Auch weil es je nach angestrebter Ausbildung zusätzlich Angaben von Ihren Eltern, Ihrem Partner oder Ihrer Ausbildungsstätte bedarf.

Wann ist mit dem Bescheid zu rechnen?

Es können zwischen dem Stellen des Antrags und der Zustellung des Förderungsbescheids mehrere Wochen verstreichen.

Wiederholungsantrag – was ist zu beachten?

BAföG für Studierende und Schüler wird im Regelfall für zwei Semester bzw. ein Schuljahr bewilligt. Nach einem Jahr muss ein Wiederholungsantrag gestellt werden, der aus denselben Formblättern wie der Erstantrag besteht.

Achtung: Der Antrag muss dem Amt zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums vorliegen, deshalb sollten Sie sich rechtzeitig darum kümmern.

Höhe und Dauer der Förderung

Wie viel BAföG steht mir zu?

Zunächst wird Ihr BAföG-Bedarfssatz durch das Amt für Ausbildungsförderung berechnet. Danach werden verschiedene Posten wie Ihr anrechenbares Einkommen und Vermögen sowie das anrechenbare Einkommen und Vermögen von Eltern und Ehepartner abgezogen. Dies ergibt Ihren BAföG-Förderungsbetrag. Dieser beträgt für Studierende ohne Kind und nicht mehr bei den Eltern wohnend maximal 934 Euro. Bei Schülerinnen und Schülern liegt der BAföG-Höchstsatz bei 812 Euro (Schulbeginn bzw. Wintersemester 2022/23).  Mehr Infos und einen BAföG-Rechner finden Sie hier.

Wie lange erhalte ich BAföG?

Die BAföG-Förderung für Studierende gilt in der Regel für die Dauer der Regelstudienzeit. In bestimmten Fällen können Sie auch länger BAföG erhalten.

Wann kann man einen Antrag auf Vorausleistung stellen?

Bei einer BAföG-Vorausleistung handelt es sich nicht um eine Vorschusszahlung. Falls Ihre Eltern keine Angaben zu den Einkommensverhältnissen machen möchten oder Sie gemäß BAföG nicht finanziell unterstützen, können Sie einen Vorausleistungsantrag stellen, um Ihre Ausbildung nicht zu gefährden. Das BAföG-Amt zahlt in dem Falle den Förderbetrag ohne Anrechnung des elterlichen Einkommens und leistet den Betrag voraus, den eigentlich die Eltern zahlen sollten.

Wohnpauschale – wieviel steht mir zu?

In der BAföG-Förderung für Studierende ist unter anderem eine Wohnpauschale enthalten:

  • Wohnen Sie bei den Eltern oder in einer Wohnung, die Ihren Eltern gehört, beträgt die Pauschale 59 Euro pro Monat.
  • Haben Sie eine eigene Wohnung, erhalten Sie 360 Euro pro Monat.

Falls sich Ihre Wohnsituation ändert, sollten Sie umgehend das für Sie zuständige Amt kontaktieren.

Welches Einkommen wird für den Förderbetrag angerechnet?

Ist der Bedarfssatz ermittelt, werden darauf zunächst Ihr eigenes Einkommen und Vermögen, danach das Einkommen Ihres Ehe-/ oder eingetragenen Lebenspartners und das Einkommen Ihrer Eltern angerechnet. Es gibt jedoch Freigrenzen. Als Single ohne Kind dürfen Sie bis zu 450 Euro im Monat dazuverdienen. Die Höhe des BAföG ändert sich dadurch nicht. Verfügen Sie über Vermögenswerte wie ein eigenes Auto, Sparbücher oder Lebensversicherungen, dürfen diese die Summe von 15.000 Euro für alle unter 30 Jahre bzw. 45.000 Euro ab 30 (ab Wintersemester 2022/23) nicht übersteigen. Ansonsten werden sie angerechnet. Die Freibeträge werden bei Vermögen und Einkommen je nach Familienstand und Zahl der Kinder erhöht.

Wirkt sich der Familienstand auf das BAföG aus?

Verfügt Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner über ein Einkommen, beeinflusst dies Ihr BAföG.
Das monatliche Nettoeinkommen wird jedoch nur berücksichtigt, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Tipp: Auch hierfür können Sie den BAföG-Rechner zu Rate ziehen.

Wann und in welcher Höhe erfolgt die BAföG-Rückzahlung?

Ehemalige Studierende erhalten ca. fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer einen Rückzahlungsbescheid. Für gewöhnlich müssen Sie die Hälfte der erhaltenen Fördersumme in vierteljährlichen Raten begleichen. Falls Sie zu diesem Zeitpunkt wenig verdienen, können Sie sich freistellen lassen. Sollten Sie finanziell in der Lage sein, das Darlehen größtenteils oder sogar vollständig zu begleichen, wird Ihnen ein Nachlass gewährt. Anders verhält es sich beim BAföG für Schülerinnen und Schüler. Da es sich um einen Vollzuschuss handelt, wird auch keine Rückzahlung eingefordert. Tipps zur BAföG-Rückzahlung erhalten sie hier

Keine BAföG-Nachteile für Studierende durch Corona

Die Corona-Krise bringt seit 2020 einige Herausforderungen für die Studierenden mit sich. Für maximale Absicherung und Planungssicherheit hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung jedoch umfassend geregelt, dass Studierende auch weiterhin finanziell unterstützt werden und die BAföG-Zahlungen weiter erfolgen.

Lehrangebot verzögert sich – was nun?

  • Alle bereits bewilligten BAföG-Leistungen werden weiter gewährt, auch wenn der Start oder die Fortsetzung einer Ausbildung vorübergehend nicht möglich ist, zum Beispiel weil kein Lehrbetrieb bzw. Präsenzunterricht stattfindet oder weil der Start des Semesters verschoben wurde.
  • Wichtig: Wird die Möglichkeit des Online-Unterrichts angeboten, um den Präsenzunterricht zu ersetzen, dann sind Sie verpflichtet, an diesem Angebot teilzunehmen und Ihre Ausbildung weiter voranzubringen.
  • Verzögert sich die Ausbildung oder werden Prüfungstermine auf einen Zeitpunkt nach Ablauf der Regelstudienzeit verschoben, gilt der Anspruch auf BAföG-Förderung weiter für eine angemessene Zeit. Auch die Frist für die Vorlage der Leistungsnachweise verlängert sich entsprechend.
 
 

Weitere Regelungen für BAföG-Empfänger

  • Vorübergehende Änderung in Bezug auf Nebenerwerb: Arbeiten Sie neben Ihrem Studium im systemrelevanten Bereich, dann sind Ihre daraus entstandenen Nebeneinkünfte während der COVID-19-Pandemie nicht förderungsschädlich.
  • Auslandssemester oder Ausbildung im Ausland: Grundsätzlich müssen Sie sich für die Auslands-BAföG-Förderung im Zielland aufhalten und dort das Bildungsangebot wahrnehmen. Ist dies aber während der COVID-19-Pandemie wegen einer Reisewarnung nicht möglich, wird von dieser Pflicht abgesehen und es entsteht Ihnen kein Förderungs-Nachteil. Bietet die Ausbildungsstätte Online-Unterricht an, können Sie diesen von zu Hause aus wahrnehmen und weiterhin von der BAföG-Förderung profitieren.
  • Sollten Sie bisher wegen des zu hohen Einkommens Ihrer Eltern keinen Anspruch auf BAföG gehabt haben, könnte sich dies in der aktuellen Krise ändern. Sinkt das Einkommen der Eltern plötzlich, etwa aufgrund von Kurzarbeit, dann können Sie einen Aktualisierungsantrag stellen.

Zusätzliche Fragen rund um BAföG

BAföG: Kredit oder Zuschuss?

BAföG für Studenten setzt sich je zur Hälfte aus einem Zuschuss und einem zinslosen Staatsdarlehen zusammen. Es muss nur Letzteres zurückgezahlt werden. Das Schüler-BAföG ist ein Vollzuschuss und verlangt keine Rückzahlung.

Wer wird gefördert?

In der Regel steht deutschen Staatsbürger eine BAföG-Förderung zu, unter bestimmten Voraussetzungen aber auch Ausländern. Der Antragssteller muss die Voraussetzungen für die geplante Ausbildung erfüllen und darf höchstens 30 Jahre alt sein. Das Höchstalter für Masterstudiengänge ist 35 Jahre.

Ist auch Schüler-BAföG möglich?

Dies hängt von der Art der Schule ab – eventuell müssen dazu weitere Bestimmungen erfüllt werden, damit Sie als Schüler BAföG beziehen können. Die Bedarfssätze orientieren sich meist nach der Schulart. Die Zuständigkeit liegt bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der jeweiligen Kreis- und Stadtverwaltung.

Ist die Förderung vom Wohnsitz abhängig?

Wo Sie in Deutschland wohnen, beeinflusst die Förderung nicht. Im Grunde können Sie diese auch erhalten, wenn Sie im Ausland studieren. Es ist zudem möglich, Zuschläge zum Regelbedarf (wie zum Beispiel ausländische Studiengebühren und eine Krankenversicherung) zu beantragen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Kann ich BAföG auch elternunabhängig erhalten?

Die Option auf eine elternunabhängige Förderung besteht, wenn Ihre Eltern nicht mehr verpflichtet sind, Unterhalt zu zahlen, Ihnen jedoch laut Gesetz BAföG zusteht.

Typische Beispiele dafür sind:

  • Mindestens fünf Jahre dauernde Erwerbstätigkeit vor dem Studium
  • Ziel der Allgemeinen Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg
  • Studienbeginn nach dem 30. Lebensjahr
  • Unbekannter Aufenthaltsort der Eltern

Tipp 1

Sie brauchen ein eigenes Bankkonto ...

... denn die Förderung wird ausnahmslos bargeldlos als Gutschrift durch Überweisung getätigt.
Bei vielen Sparkassen gibt es das Angebot eines kostenlosen Girokontos für Schüler und Studenten. Damit kann man nicht nur an über 25.000 Geldautomaten in ganz Deutschland einfach Bargeld abheben oder bargeldlos zahlen, sondern bekommt außerdem sicheres Mobile- und Online-Banking dazu.

 

Tipp 2

Sie bekommen kein BAföG, brauchen aber trotzdem finanzielle Unterstützung ...

Der Rettungsanker ist möglicherweise ein KfW-Studienkredit. Mit Auszahlungsbeträgen von bis zu 600 Euro pro Monat sowie moderaten Rückzahlungsbedingungen bietet ein Studienkredit einkommensunabhängige Unterstützung während des Studiums im In- und Ausland.

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