Aktualisiert am: 27.03.2026
Bist du gerade im Studium, in einer betrieblichen Ausbildung oder dabei, das Abi nachzuholen? Eventuell hast du dann Anspruch auf eine Unterstützung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende, Schüler und Schülerinnen. Aber wie sicherst du dir die Förderung? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz soll es Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit einem monatlichen finanziellen Zuschuss ermöglichen, ihre gewünschte Ausbildung zu machen, auch wenn sie selbst oder ihre Eltern nicht über die dafür benötigten finanziellen Mittel verfügen. Das sogenannte BAföG wird teils als Zuschuss und teils als Darlehen mit guten Konditionen gewährt.
Höchstsatz, Studienfachwechsel und mehr: Hier findest du die wichtigsten Zahlen und Fakten zum BAföG, Stand 2026.
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Die Antragstellung läuft über das Amt für Ausbildungsförderung in Berlin, das für dich zuständig ist. Welches BAföG-Amt für dich verantwortlich ist, ergibt sich aus der Art deiner Ausbildung.
Studierende können den BAföG-Antrag ganz einfach online auf der Website oder per App einreichen. Das hat mehrere Vorteile: Bist du einmal registriert, beginnst du mit dem Antrags-Prozess. Ein digitaler Assistent führt dich durch den Antrag, und du lädst einfach deine Unterlagen hoch. Den Bearbeitungsstand kannst du jederzeit einsehen. Deine Angaben sind sicher gespeichert, was dir bei dem Folgeantrag helfen wird.
Um den Antrag auf Studenten- oder Schüler-BAföG zu stellen, musst du mehrere Formblätter ausfüllen und unterschreiben, falls du den Antrag nicht digital einreichst. Darauf notierst du allgemeine Informationen zu deiner Person, zum Beispiel:
Darüber hinaus musst du deine schulische und berufliche Laufbahn offenlegen:
Eine detaillierte Übersicht der benötigten Unterlagen für den BAföG-Antrag findest du auf dieser Unterseite von BAföG.de.
Du solltest den BAföG-Antrag so früh wie möglich stellen.
Am besten reichst du ihn direkt mit der Zulassung zum Studium ein. Grundsätzlich rät das StudierendenWERK Berlin, den Antrag sechs bis acht Wochen vor dem Semesterbeginn zu stellen. Denn als Beginn der BAföG-Zahlungen gilt frühestens der Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.
Da die Bearbeitung durch das zuständige Amt mehrere Wochen dauern kann, kümmerst du dich am besten frühzeitig. Das ist auch nötig, weil du je nach angestrebter Ausbildung zusätzlich Angaben von deinen Eltern, deinem Partner beziehungsweise deiner Partnerin oder deiner Ausbildungsstätte für den Antrag machen musst.
Beachte, dass du in der Regel nach einem Jahr einen BAföG-Folgeantrag stellen musst.
BAföG für Studierende, Schüler und Schülerinnen wird nämlich im Regelfall für zwei Semester beziehungsweise ein Schuljahr bewilligt. Hast du den Erstantrag über „BAföG Digital“ gestellt und dort deine Daten gespeichert? Dann kannst du sie einfach übernehmen und den Folgeantrag stellen. Andersfalls gibt es die Möglichkeit, einen Kurzantrag oder einen neuen Antrag für die finanzielle Förderung für dein Studium zu beantragen.
Für die Berechnung deines persönlichen BAföG-Bedarfssatzes werden die folgenden Punkte betrachtet:
Der Förderungshöchstsatz liegt aktuell bei 992 Euro im Monat. Mit dem BAföG-Rechner rechnest du dir heute schon ungefähr aus, wie hoch die finanzielle Unterstützung sein könnte.
Die BAföG-Förderung für Studierende gilt in der Regel für die Dauer der Regelstudienzeit plus ein Semester, wenn du dieses benötigst, um dein Studium abzuschließen. In bestimmten Fällen kannst du auch länger BAföG erhalten, etwa aus gesundheitlichen oder familiären Gründen.
Die sogenannte BAföG-Vorausleistung spielt eine Rolle, wenn deine Eltern keine Angaben zu den Einkommensverhältnissen machen oder dich nicht gemäß BAföG finanziell unterstützen möchten. Dann kannst du einen Vorausleistungsantrag stellen, um deine Ausbildung nicht zu gefährden. Das BAföG-Amt zahlt in dem Falle den Förderbetrag ohne Anrechnung des elterlichen Einkommens und leistet den Betrag voraus, den eigentlich die Eltern zahlen sollten.
Ein Teil des BAföGs ist unter anderem eine Wohnpauschale. Diese ist unabhängig von der Miete, sie richtet sich nach deiner Wohnsituation:
Wichtig: Falls sich deine Wohnsituation ändert, kontaktiere umgehend das für dich zuständige Amt.
Ist der Bedarfssatz ermittelt, wird darauf vorhandenes Vermögen angerechnet:
Dabei gibt es Freigrenzen: Als Single ohne Kind darfst du 556 Euro dazuverdienen, ohne dass dieses Einkommen angerechnet wird. Die Höhe des BAföGs ändert sich dadurch also nicht. Verfügst du über Vermögenswerte wie ein eigenes Auto, Sparbücher oder Lebensversicherungen? Dann dürfen diese die Summe von 15.000 Euro nicht übersteigen, wenn du unter 30 Jahre alt bist. Ab einem Alter von 30 Jahren liegt die Grenze bei 45.000 Euro. Die Freibeträge werden bei Vermögen und Einkommen je nach Familienstand und Zahl der Kinder erhöht.
Erhält dein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner beziehungsweise deine Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerin ein Einkommen, beeinflusst dies dein BAföG. Das monatliche Nettoeinkommen wird jedoch nur berücksichtigt, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Tipp: Auch hierfür kannst du den BAföG-Rechner zurate ziehen.
Ehemalige Studierende erhalten etwa fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer einen Rückzahlungsbescheid.
Für gewöhnlich musst du die Hälfte der erhaltenen Fördersumme zurückzahlen. Falls du zu diesem Zeitpunkt wenig verdienst, kannst du dich freistellen lassen. Solltest du finanziell in der Lage sein, das Darlehen größtenteils oder sogar vollständig zu begleichen, wird dir ein Nachlass gewährt. Noch mehr Tipps findest du in unserem Beitrag „BAföG zurückzahlen – diese Infos solltest du kennen“.
Anders verhält es sich beim BAföG für Schüler und Schülerinnen. Da es sich um einen Vollzuschuss handelt, wird keine Rückzahlung eingefordert.
... denn die Förderung wird ausnahmslos bargeldlos als Gutschrift durch Überweisung auf ein Girokonto getätigt. Bei vielen Sparkassen gibt es das Angebot eines kostenlosen Girokontos für Schüler, Schülerinnen und Studierende. Das ist oft ein Girokonto mit besonderen Konditionen inkl. Online- und Mobile-Banking. Außerdem kannst du an über 25.000 Geldautomaten in ganz Deutschland einfach Bargeld abheben oder bargeldlos in Geschäften per Karte oder Smartphone bezahlen.
… brauchst aber trotzdem finanzielle Unterstützung? Dein Rettungsanker ist möglicherweise ein KfW-Studienkredit. Mit Auszahlungsbeträgen von bis zu 650 Euro pro Monat sowie moderaten Rückzahlungsbedingungen bietet dir ein Studienkredit einkommensunabhängige Unterstützung während des Studiums im In- und Ausland.
Fazit: Finanziere mit BAföG deine Schulzeit oder dein Studium |
BAföG gibt dir die Chance, dich voll und ganz auf dein Studium oder deine Ausbildung zu konzentrieren, auch wenn dein Einkommen oder das deiner Familie knapp ist. Damit die Förderung in Form des BAföGs bekommst, musst du einen Antrag stellen. Das klingt erstmal nach viel Papierkram, ist es aber digital einfach und es lohnt sich. Wenn du dich frühzeitig kümmerst und alles gut vorbereitest, kannst du dir während des Studiums eine große finanzielle Unterstützung sichern. Kurz gesagt: Rechtzeitig informieren, Antrag online stellen und entspannt lernen. |
BAföG für Studierende setzt sich je zur Hälfte aus einem Zuschuss und einem zinslosen Staatsdarlehen zusammen. Es muss nur Letzteres zurückgezahlt werden. Das Schüler-BAföG ist ein Vollzuschuss und verlangt keine Rückzahlung.
In der Regel steht deutschen Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen eine BAföG-Förderung zu, unter bestimmten Voraussetzungen aber auch internationalen Studierenden. Wenn du einen Antrag stellst, musst du die Voraussetzungen für die geplante Ausbildung erfüllen und darfst bei Beginn des Studiums oder der Ausbildung höchstens 45 Jahre alt sein.
Dies hängt von der Art der Schule ab. Eventuell müssen dazu weitere Bestimmungen erfüllt werden, damit du als Schüler oder Schülerin BAföG beziehen kannst. Die Bedarfssätze orientieren sich meist an der Schulart. Die Zuständigkeit liegt bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der jeweiligen Stadtverwaltung beziehungsweise in Berlin bei den Bezirksämtern.
Wo du in Deutschland wohnst, beeinflusst die Förderung nicht. Im Grunde kannst du BAföG auch erhalten, wenn du im Ausland studierst. Es ist zudem möglich, Zuschläge zum Regelbedarf zu beantragen, wie zum Beispiel für ausländische Studiengebühren und eine Krankenversicherung. Weitere Informationen findest du auf BAföG.de.
Die Möglichkeit einer elternunabhängigen Förderung besteht, wenn deine Eltern nicht mehr verpflichtet sind, Unterhalt zu zahlen, dir jedoch laut Gesetz BAföG zusteht. Typische Beispiele dafür sind:
Ohne Girokonto geht im Alltag nichts. Für Studierende gibt es viele Vorteile – von Kreditkarte bis zur Gebührenfreiheit.
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