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Alle Infos zur BAföG-Rückzahlung, Nachlass und Freistellung

BAföG zurückzahlen – diese Infos solltest du kennen

Bewerbungen schreiben, eine Sprachreise machen, vielleicht sogar in eine andere Stadt umziehen? Die Zeit nach dem Studienabschluss kann ganz schön aufregend, aber auch herausfordernd sein. Und dann musst du irgendwann auch noch dein BAföG zurückzahlen. Doch wann genau eigentlich? Und wie hoch ist die Rate? In diesem Beitrag liest du, wann die Rückzahlung beginnt, wann dir eine Teilschuld erlassen wird und was passiert, wenn du nicht zahlungsfähig bist.  

Wann muss ich das BAföG zurückzahlen?  

Die erste Rate deiner BAföG-Rückzahlung ist in der Regel fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer fällig. Für Studenten und Studentinnen heißt das: nach Ende der Regelstudienzeit des Erststudiums (Bachelor). Dies gilt auch dann, wenn du dein Studium noch gar nicht abgeschlossen haben solltest, du also die Regelstudienzeit überschritten hast oder dich im Master befindest. Ein halbes Jahr vor Ablauf der fünf Jahre erhältst du einen Rückzahlungsbescheid vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln mit allen Informationen zur Höhe der Raten, Dauer der BAföG-Rückzahlung und ein Angebot für einen Nachlass bei vorzeitiger Rückzahlung.  

Hinweis: Teile dem Bundesverwaltungsamt immer deine aktuelle Adresse mit. Ansonsten kann eine Gebühr von 25 Euro anfallen. Dies kannst du entweder schriftlich per Brief oder online erledigen. 

Wie viel BAföG muss man zurückzahlen?  

Insgesamt musst du 50 Prozent deiner Darlehenssumme zurückzahlen. Diese Summe ergibt sich aus der Höhe deines BAföG-Satzes und der Förderungsdauer. Doch was ist, wenn du am Ende deines Studiums mit 30.000 Euro Schulden dastehst? Keine Sorge, das kann nicht passieren. Der maximale Rückzahlungsbetrag ist gesetzlich gedeckelt.  

Mit der Neuregelung 2019 deckelt der Staat die BAföG-Rückzahlung nach der 77. Ratenzahlung. Das entspricht umgerechnet 10.010 Euro. Im Gegensatz zur vorherigen Regelung werden all diejenigen unterstützt, die aufgrund eines geringen Einkommens nur einen Teilbetrag der Rate zahlen können. Kannst du als Geringverdiener also nicht die ganzen 390 Euro im Quartal zurückzahlen, bist du nach der 77. Ratenzahlung schuldenfrei, auch wenn du in Summe noch nicht 10.010 Euro getilgt hast.

  

Freistellung von der BAföG-Rückzahlung  

Der BAföG-Rückzahlungsbescheid ist da und du bist gerade arbeitslos oder verfügst nur über ein geringes Einkommen? In diesen Fällen kannst du eine Stundung oder eine Teilfreistellung beantragen. Der Freistellungsbetrag wird individuell ermittelt und hängt von verschiedenen Faktoren ab.  

Wie lange kann ich mich freistellen lassen?  

Du kannst dich von der Rückzahlung zunächst für ein Jahr freistellen lassen. Der Antrag auf Freistellung der BAföG-Rückzahlung muss jedes Jahr neu gestellt werden. Sobald sich deine Einkommensverhältnisse bessern und der Freibetrag überschritten wird, musst du das BVA hierüber informieren. Insgesamt kannst du dich höchstens zehn Jahre lang freistellen lassen, danach musst du dein BAföG zurückzahlen.  

In der Regel hast du 20 Jahre Zeit, um dein BAföG zurückzuzahlen. Kannst du nach Ablauf dieser Zeit dein Darlehen nicht tilgen, kommst du für einen Kooperationserlass in Betracht. Vorausgesetzt, du hast in den 20 Jahren immer die dir mögliche Rate gezahlt oder dich ordnungsgemäß freistellen lassen. In diesem Fall kommst du für einen Schuldenschnitt in Frage.  

Sollte ich mein BAföG in Raten oder auf einmal zurückzahlen?  

Du möchtest deine Schulden möglichst schnell loswerden? Das kann sich richtig lohnen. Wenn du deine gesamten Schulden oder einen großen Teil davon auf einmal bezahlst, erhältst du auf deine BAföG-Rückzahlung einen prozentualen Nachlass. Bei einer Schuldenlast von beispielsweise 6.000 Euro wird dir bei einer frühzeitigen kompletten Tilgung 14,5 Prozent erlassen. Somit musst du nur noch 5.130 Euro zahlen. Eine Übersicht mit praktischer Tabelle findest du auf der Website des Bundesverwaltungsamts.  

Durch den möglichen Nachlass für deine BAföG-Rückzahlung auf einen Schlag kann es sich lohnen, diese mit einem eigenen Darlehen zu finanzieren. Dazu musst du dir deinen BAföG-Bescheid anschauen, auf dem genau steht, wie viel du durch die Einmalzahlung sparen würdest. Demgegenüber stehen die Zinsen, die du für einen Kredit am freien Markt zahlen musst. Wenn die Einsparung größer ist als der Kreditbetrag inklusive der fälligen Zinsen, kannst du so bares Geld sparen.  

Achtung: Wenn du zum Zeitpunkt der Rückzahlung noch relativ wenig Geld verdienst oder in einem unsicheren Arbeitsverhältnis angestellt bist, empfiehlt sich die Finanzierung über einen Kredit nicht. Dann solltest du eher die vierteljährliche Rückzahlung wählen, da du beim BAföG auch einmal Zahlungen aussetzen kannst – im Gegensatz zu den meisten privaten Krediten. 

 
Das Wichtigste im Überblick
 
  • Du musst nur die Hälfte der erhaltenen BAföG-Summe zurückzahlen.
  • Die maximale Darlehensschuld ist auf 10.010 Euro beschränkt.
  • Die Rückzahlung des BAföG-Kredits erfolgt in vierteljährlichen Raten in Höhe von je 390 Euro.
  • Du erhältst einen Rückzahlungs-Nachlass, wenn du deine Schulden auf einen Schlag begleichst.
  • In der Regel bleiben dir für die Rückzahlung 20 Jahre Zeit.

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