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So sparen Studenten durch eine Steuererklärung

Studium und Steuererklärung: Mit diesen Tipps können Sie Geld sparen

Das Studium ist eine aufregende, aber auch kostspielige Zeit: Miete, Auslandssemester und Lehrmaterialien wollen bezahlt werden. Mithilfe einer Steuererklärung können sich Studierende viele Studienausgaben zurückholen bzw. diese zumindest geltend machen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie im Studium durch eine Steuererklärung viel Geld sparen können. Die Zauberwörter heißen unter anderem Kostenpauschale und Verlustvortrag.
 

3 gute Gründe, warum sich eine Steuererklärung als Studierende lohnt

Steuererklärung klingt für Sie nach viel Arbeit und Sie sind nicht sicher, ob sich das rentiert? Hier sind drei Gründe, warum Sie im Studium eine Steuererklärung machen sollten:

1. Viel Geld zurückbekommen: Viele Ihrer Ausgaben fürs Studium sind von der Steuer absetzbar, zum Beispiel Umzüge, Auslandssemester und Praktika. Da kommt schnell eine Menge Geld zusammen, das man sich vom Fiskus zurückholen kann. Heißt: Machen Sie als Student jetzt Ihre Steuererklärung, können Sie dank des sogenannten Verlustvortrages in Ihrem späteren Arbeitsleben Geld zurückbekommen. Wie genau das geht erfahren Sie in diesem Artikel.

2. 4 Jahre rückwirkend: Sie wissen, dass eine Steuererklärung sinnvoll ist, haben aber bislang keine gestellt? Nicht so schlimm. Als Studierende können Sie Ihre Steuererklärung bis zu 4 Jahre rückwirkend einreichen. Ein Verlustvortrag ist aktuell sogar bis zu 7 Jahre möglich.

3. Digital und schnell: Sie können Ihre Studentensteuererklärung über „ELSTER“ (Online-Finanzamt) komplett online ausfüllen. Nach einer Registrierung füllen Sie einfach die relevanten Formulare aus und schicken Ihre Erklärung ab. Große Vorkenntnisse brauchen Sie dazu nicht. (Stand 2019)

Wann ist eine Steuererklärung für Studierende verpflichtend?

Zunächst einmal: Generell ist eine Steuererklärung für Studierende nicht verpflichtend. Aber in seltenen Fällen haben auch Studierende die Pflicht eine Steuererklärung abzugeben (für alle Angaben gilt: Annahme Steuerklasse 1 / Stand 2021):

  • Wenn Ihr jährliches Einkommen den gesetzlichen Freibetrag von 9.744 Euro übersteigt
  • Wenn Sie selbständig sind und auf Rechnung mehr verdienen als der gesetzliche Freibetrag von 9.744 Euro
  • Wenn Sie Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte beziehen die in Summe mehr ergeben als der Freibetrag von 9.744 Euro  

Darüber hinaus gibt es noch weitere Einzelfälle, in denen man als Studierender eine Steuererklärung machen muss. Gehen Sie während Ihres Studiums einem 450-Euro-Job nach, haben die Steuerklasse 1 und unterliegen aus keinem anderen Grund einer Abgabepflicht, müssen Sie keine Steuererklärung abgeben.

Abgabefristen:

  • Verpflichtende Steuererklärung: Für Studierende gilt stets der 31. Juli des kommenden Jahres als Abgabefrist.
  • Freiwillige Steuererklärung: Hierfür bleiben Ihnen 4 Jahre Zeit. Das bedeutet, Ihre Steuererklärung für das Jahr 2018 können Sie spätestens bis zum 31. Dezember 2022 beim Finanzamt einreichen.

Wie Erst- oder Zweitausbildung die Studentensteuererklärung beeinflussen

Wie viel Sie sich von Ihren Studienkosten zurückholen können, hängt davon ab, ob Sie eine Erst- oder Zweitausbildung absolvieren. Die Ausgaben während der Erstausbildung gelten als Sonderausgaben, die Ausgaben während der Zweitausbildung hingegen als Werbungskosten. Der Hauptunterschied liegt darin, dass Sonderausgaben nur begrenzt absetzbar sind und immer nur in dem Jahr geltend gemacht werden können, in dem sie anfallen. Werbungskosten hingegen können Sie über Jahre summieren und schließlich zum Berufseinstieg auf einen Schlag zurückbekommen.

  • Als Erstausbildung zählt die erste berufliche oder akademische Ausbildung für den späteren Beruf. Zum Beispiel der Bachelor nach dem Abi oder die Ausbildung zur Bürokauffrau. Für das Erststudium können Sie als Sonderausgaben maximal 6.000 Euro von der Steuer absetzen.
  • Als Zweitausbildung zählt die weitere berufliche oder akademische Ausbildung nach der ersten abgeschlossenen Ausbildung, zum Beispiel ein Master, eine Promotion oder ein Studium nach der Lehre. Die Kosten für die Zweitausbildung können Sie sich als Werbungskosten anrechnen lassen. Außerdem können Sie einen Verlustvortrag stellen und so viel Geld sparen.


Was hat ein Verlustvortrag mit der Steuererklärung zu tun?

Das deutsche Steuerrecht sieht für Studierende, die während ihres Studiums nur wenig oder gar kein Geld verdienen, den sogenannten Verlustvortrag vor. In einem Verlustvortrag teilen Sie dem Finanzamt all Ihre Studienkosten (Verluste) per Steuererklärung mit. Das Finanzamt speichert Ihre angegebenen Ausgaben. Wenn Sie dann das erste Mal steuerpflichtige Einkünfte erzielen, werden Ihre Verluste verrechnet.

Das bedeutet für Ihren Berufseinstieg: Das Einkommen, auf das Sie Steuern zahlen müssen, wird im ersten Jahr durch Ihre Studienkosten verringert. So werden Ihnen Ihre Ausbildungskosten in Form einer Steuerrückzahlung teilweise erstattet.

Beispiel:
Sie haben von 2015 bis 2017 Ihren Master gemacht und in dieser Zeit kein nennenswertes Einkommen erzielt. Trotzdem haben Sie für jedes Jahr eine Steuererklärung abgegeben, in der Sie Ihre Verluste aufgelistet haben. Über die Jahre hat sich so eine Summe von 10.000 Euro an Studienkosten ergeben, die beim Finanzamt gespeichert sind.

Seit 2019 haben Sie einen Job, in dem Sie 35.000 Euro jährlich verdienen. Auf dieses Einkommen fällt nun eine Lohnsteuer an. Da Sie während Ihres Studiums jedoch regelmäßig einen Verlustvortrag abgegeben haben, reduziert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen deutlich. Das heißt konkret: Sie müssen Steuern zahlen, als ob Sie nur 25.000 Euro im Jahr verdient hätten. Von Arbeitnehmern wird die Lohnsteuer zwar meist direkt einbehalten, doch die zu viel bezahlten Steuern werden Ihnen direkt vom Finanzamt zurücküberwiesen. Auf diese Weise können Sie sich Ihre Studienkosten vom Fiskus zurückholen.

Diese Ausgaben können Sie im Studium in der Steuererklärung geltend machen

Ob Umzugswagen, Laptop oder Lehrbücher: Sie können die Kosten rund ums Studium von der Steuer absetzen. Dafür ist es hilfreich, alle Belege aufzubewahren, die Sie in Ihren Verlustvortrag einfließen lassen können. Häufig wissen Studierende gar nicht, was sie alles von der Steuer absetzen und dadurch an Geld sparen können. Neben den Studiengebühren sind auch Ausgaben für Fahrtkosten zur Bibliothek, Nachhilfe, Bücherkosten und vieles mehr von der Steuer absetzbar.

Info: Wenn Sie keine Belege gesammelt haben, ist das nicht tragisch. Für viele Kosten gibt es Pauschalen, die Sie auch ohne Quittungen geltend machen können:

  • Telefonpauschale: 240 Euro pro Jahr für Telefon/Internet
  • Umzugspauschale: 811 Euro (ab 01.04.2019 für Ledige)
  • Verpflegungspauschale: 24 Euro pro Praktikums- und Studienfahrt oder andere Reisetage
  • Fahrtkostenpauschale: 30 Cent pro Kilometer für Fahrten zu Uni, Bib und Co. – unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel Sie dorthin gelangen; es kann jedoch nur die einfache Strecke geltend gemacht werden
  • Arbeitsmittelpauschale: 110 Euro pro Studienjahr
  • Bewerbungskostenpauschale: 8,50 Euro pro Bewerbungsmappe und 2,50 Euro pro Online-Bewerbung
  • Kontoführungspauschale: 16 Euro pro Studienjahr

(Stand 2019)

Vorteile bei der Steuererklärung für Werkstudenten

Werkstudenten haben Minijobbern gegenüber einige Vorteile: Sie dürfen in den Semesterferien Vollzeit arbeiten, ohne erhöhte Krankenkassen- und Rentenbeiträge zu zahlen. Alles was Sie über 450 Euro im Monat verdienen und dadurch als Lohnsteuer zahlen müssen, können Sie sich durch die Steuererklärung zurückholen.

Beispiel:
Sie sind Werkstudent und arbeiten in den Sommersemesterferien so viel, dass Sie deutlich über 450 Euro im Monat verdienen. Die Lohnsteuer geht dann automatisch von Ihrem Gehalt ab und wird vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt gezahlt. Machen Sie dann eine Steuererklärung, bekommen Sie die komplette Lohnsteuer zurück, solange Ihr gesamter Jahresbetrag unter dem Freibetrag von 9.744 Euro liegt. (Stand 2021)

Achtung: Auch Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld zählen in das Gesamteinkommen hinein. Dadurch kann es passieren, dass  die Grenze zur Lohnsteuerpflicht überschritten wird.

Fazit

Dass das Thema Steuern den meisten Menschen nicht gerade Spaß macht, ist verständlich. Doch schon im Studium eine Steuererklärung zu machen, lohnt sich auf jeden Fall. Gerade den Verlustvortrag sollten Studierende nutzen, um ihre Studienkosten anzumelden und diese später beim Berufseinstieg erstattet zu bekommen.   

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