Aktualisiert 05.01.2026
Bewerbungen schreiben, eine Sprachreise machen, vielleicht sogar in eine andere Stadt umziehen? Die Zeit nach dem Studienabschluss kann ganz schön aufregend, aber auch herausfordernd sein. Und dann musst du irgendwann auch noch dein BAföG zurückzahlen. Doch wann genau eigentlich? Und wie hoch ist die Rate? In diesem Beitrag liest du, wann die Rückzahlung beginnt, wann dir eine Teilschuld erlassen wird und was passiert, wenn du nicht zahlungsfähig bist.
Die erste Rate deiner BAföG-Rückzahlung musst du in der Regel fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer zurückzahlen.
Für Studenten und Studentinnen heißt das: nach dem Ende der Regelstudienzeit des Erststudiums (Bachelor). Dies gilt auch dann, wenn du dein Studium noch gar nicht abgeschlossen haben solltest, du also die Regelstudienzeit überschritten hast oder dich im Master befindest.
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Der Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid des Bundesverwaltungsamtes (BVA) gibt dir alle wichtigen Informationen dazu, wann und wie du dein BAföG zurückzahlen musst:
Du erhältst den FRB etwa ein halbes Jahr vor Ablauf der Fünfjahresfrist. In der Regel kannst du erst mit der Rückzahlung beginnen, wenn du den Bescheid erhalten hast.
Hinweis: Teile dem Bundesverwaltungsamt immer deine aktuelle Adresse mit. Ansonsten kann eine Gebühr von 25 Euro anfallen. Dies kannst du entweder schriftlich per Brief oder online erledigen.
Insgesamt musst du 50 Prozent deines BAföGs zurückzahlen. Diese Summe ergibt sich aus der Höhe deines BAföG-Satzes und der Förderungsdauer. Die andere Hälfte des Geldes, das du bekommen hast, gilt als Zuschuss, den du nicht zurückzahlen muss.
Du musst maximal 10.010 Euro BAföG zurückzahlen. Das ist gesetzlich so festgelegt: Nach der 77. Ratenzahlung gilt dein Darlehen als abbezahlt, selbst wenn du mehr Geld erhalten hast. Dadurch soll verhindert werden, dass junge Menschen mit Zehntausenden Euro Schulden belastet werden.
Wenn du die angesetzte Rate von 390 Euro pro Quartal nicht zurückzahlen kannst, weil du nicht genug verdienst, kommt dir der Staat entgegen. Deine BAföG-Schulden gelten auch dann als zurückgezahlt, wenn du innerhalb der maximal 77 Raten nicht die ganze Summe von 10.010 Euro überwiesen hast.
Der BAföG-Rückzahlungsbescheid ist da und du bist gerade arbeitslos oder verfügst nur über ein geringes Einkommen? In diesen Fällen kannst du eine Stundung oder eine Teilfreistellung beantragen. Der Freistellungsbetrag wird individuell ermittelt und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Du kannst dich von der Rückzahlung zunächst für ein Jahr freistellen lassen. Der Antrag auf Freistellung der BAföG-Rückzahlung muss jedes Jahr neu gestellt werden. Sobald sich deine Einkommensverhältnisse bessern und der Freibetrag überschritten wird, musst du das BVA hierüber informieren. Insgesamt kannst du dich höchstens zehn Jahre lang freistellen lassen, danach musst du dein BAföG zurückzahlen.
In der Regel hast du 20 Jahre Zeit, um dein BAföG zurückzuzahlen. Kannst du nach Ablauf dieser Zeit dein Darlehen nicht tilgen, kommst du für einen Kooperationserlass in Betracht. Vorausgesetzt, du hast in den 20 Jahren immer die dir mögliche Rate gezahlt oder dich ordnungsgemäß freistellen lassen. In diesem Fall kommst du für einen Schuldenschnitt in Frage.
Der aktuelle Freibetrag (Stand 2026) liegt bei 1.690 Euro. Wenn dein Einkommen darunterliegt, kannst du dich wahrscheinlich von der Rückzahlung freistellen lassen.Der Betrag ändert sich regelmäßig. Aktuelle Informationen zum Freistellungsbetrag findest du auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes.
Falls du dein BAföG möglichst schnell zurückzahlen möchtest, kannst du finanziell profitieren. Wenn du deine gesamten Schulden oder einen großen Teil davon auf einmal bezahlst, erhältst du auf deine BAföG-Rückzahlung einen prozentualen Nachlass. Bei einer Schuldenlast von beispielsweise 6.000 Euro wird dir bei einer frühzeitigen kompletten Tilgung 14,5 Prozent erlassen. Somit musst du nur noch 5.130 Euro zahlen. Eine Übersicht mit praktischer Tabelle findest du auf der Website des Bundesverwaltungsamts.
Durch den möglichen Nachlass für deine BAföG-Rückzahlung auf einen Schlag kann es sich lohnen, diese mit einem eigenen Darlehen zu finanzieren. Dazu musst du dir deinen BAföG-Bescheid anschauen. Darauf steht genau, wie viel du durch die Einmalzahlung sparen würdest. Demgegenüber stehen die Zinsen, die du für einen Kredit am freien Markt zahlen musst. Wenn die Einsparung größer ist als der Kreditbetrag inklusive der fälligen Zinsen, kannst du bares Geld sparen.
Achtung: Wenn du zum Zeitpunkt der Rückzahlung noch relativ wenig Geld verdienst oder in einem unsicheren Arbeitsverhältnis angestellt bist, empfiehlt sich die Finanzierung über einen Kredit nicht. Dann solltest du eher die vierteljährliche Rückzahlung wählen, da du beim BAföG auch einmal Zahlungen aussetzen kannst – im Gegensatz zu den meisten privaten Krediten.
| Vorteile eines Kredits | Nachteile der Kreditaufnahme |
| Durch die BAföG-Rückzahlung auf einen Streich bekommst du einen Nachlass. | Die Zinskosten für den Kredit können teurer werden als deine Einsparung. |
| Wenn die Zinsen niedrig sind, sparst du trotz Kreditaufnahme bares Geld bei der Rückzahlung. | Im Gegensatz zur BAföG-Rückzahlung kannst du bei vielen Krediten keine Zahlungspausen einlegen. |
| Umschuldung: Aus deinen BAföG-Schulden werden Kreditverbindlichkeiten. | Berufsanfänger bekommen oft keine guten Konditionen bei Krediten. |
Du kannst dein BAföG online verwalten:
Mit BAföG-online behältst du bei deinen Rückzahlungen stets die Übersicht.
Fazit: Mach dir einen Plan für die BAföG-Rückzahlung |
Die BAföG-Rückzahlung ist so gewiss wie das Amen in der Kirche. Du weißt genau, wann sie kommt. Und mit dem FRB erhältst du genaue Informationen darüber, wann du wie viel Geld zurückzahlen musst. Deine wichtigste Aufgabe ist also, dich davon nicht überraschen zu lassen:
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Die Rückzahlung startet in der Regel fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer, also meist fünf Jahre nach dem Ende deiner Regelstudienzeit im Bachelor. Du erhältst dazu rechtzeitig einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid (FRB) vom Bundesverwaltungsamt.
Du musst nur die Hälfte des erhaltenen BAföG zurückzahlen. Die maximale Rückzahlungssumme liegt bei 10.010 Euro, egal wie viel BAföG du insgesamt bekommen hast.
Die Rückzahlung erfolgt vierteljährlich in Raten von 390 Euro, also rund 130 Euro pro Monat. Die genauen Zahlungstermine stehen im Bescheid des Bundesverwaltungsamts.
Du kannst eine Freistellung beantragen, wenn dein Einkommen unter dem Freibetrag liegt (Stand 2026: 1.690 Euro netto). Während der Freistellung musst du keine Raten zahlen. Der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden.
Ja, wenn du es dir leisten kannst, lohnt sich die Einmalzahlung der BAföG-Schulden auf jeden Fall: Wer seine Schulden komplett oder teilweise auf einmal zurückzahlt, erhält einen Rabatt von bis zu rund 14,5 Prozent.
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