Sind Sie gerade im Studium, einer schulischen Ausbildung oder dabei das Abi nachzuholen? Eventuell haben Sie dann Anspruch auf eine Unterstützung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende, Schülerinnen und Schüler. Aber wie sichern Sie sich die nützliche Förderung? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, ihre gewünschte Ausbildung zu machen – auch wenn sie selbst oder ihre Eltern nicht über die dafür benötigten finanziellen Mittel verfügen. Näheres finden Sie hier.
BAföG-Reform 2022 – die wichtigsten Änderungen auf einen Blick.
Mit dem 27. BAföGÄndG gelten zum neuen Schuljahr 2022 bzw. Wintersemester 2022/23 neue Regelungen.
Durch die BAföG-Reform erhalten nun deutlich mehr Auszubildende und Studierende die Chance auf eine BAföG-Förderung. In vielen Fällen kann es sich jetzt also lohnen, die Voraussetzungen genau zu prüfen und einen BAföG-Antrag bzw. Aktualisierungsantrag zu stellen.
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Die Antragstellung läuft über das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung in Berlin. Welches BAföG-Amt für Sie verantwortlich ist, ergibt sich aus der Art Ihrer Ausbildung. Inländische Studierende richten sich an das Studierendenwerk der Hochschule, die sie besuchen. Geht es um eine schulische Ausbildung oder eine Ausbildung im Ausland, gelten andere Bestimmungen.
Tipp: Auf den offiziellen BAföG-Seiten sind alle Adressen und Antragsformulare auch online abrufbar. Das Stellen eines Online-Antrags ist in fast allen Bundesländern möglich – allerdings muss dieser dem zuständigen Amt zusätzlich auch in Schriftform und unterschrieben vorgelegt werden.
Um den Antrag auf Studenten- oder Schüler-BAföG zu stellen, müssen mehrere Formblätter ausgefüllt und dann beim verantwortlichen BAföG-Amt eingereicht werden. Darauf notieren Sie nicht nur allgemeine Informationen wie Adresse, Familienstand oder Kinder, sondern auch Angaben über Einkommen und Vermögen. Die schulische und berufliche Laufbahn ist ebenfalls darzulegen. Ihre Ausbildungsstätte selbst muss benötigte Infos aushändigen bzw. reichen Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung ein wenn Sie studieren. Nach dem vierten Semester ist es meist üblich, dass Sie den Erwerb von Leistungsnachweisen belegen müssen. Hier finden Sie alle Unterlagen und einen Antragassistenten.
Kurz und knapp: so früh wie möglich. Als Beginn der BAföG-Zahlungen gilt frühestens der Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Da die Bearbeitung durch das zuständige Amt mehrere Wochen dauern kann, ist frühzeitiges Kümmern von Vorteil. Auch weil es je nach angestrebter Ausbildung zusätzlich Angaben von Ihren Eltern, Ihrem Partner oder Ihrer Ausbildungsstätte bedarf.
Es können zwischen dem Stellen des Antrags und der Zustellung des Förderungsbescheids mehrere Wochen verstreichen.
BAföG für Studierende und Schüler wird im Regelfall für zwei Semester bzw. ein Schuljahr bewilligt. Nach einem Jahr muss ein Wiederholungsantrag gestellt werden, der aus denselben Formblättern wie der Erstantrag besteht.
Achtung: Der Antrag muss dem Amt zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums vorliegen, deshalb sollten Sie sich rechtzeitig darum kümmern.
Zunächst wird Ihr BAföG-Bedarfssatz durch das Amt für Ausbildungsförderung berechnet. Danach werden verschiedene Posten wie Ihr anrechenbares Einkommen und Vermögen sowie das anrechenbare Einkommen und Vermögen von Eltern und Ehepartner abgezogen. Dies ergibt Ihren BAföG-Förderungsbetrag. Dieser beträgt für Studierende ohne Kind und nicht mehr bei den Eltern wohnend maximal 934 Euro. Bei Schülerinnen und Schülern liegt der BAföG-Höchstsatz bei 812 Euro (Schulbeginn bzw. Wintersemester 2022/23). Mehr Infos und einen BAföG-Rechner finden Sie hier.
Die BAföG-Förderung für Studierende gilt in der Regel für die Dauer der Regelstudienzeit. In bestimmten Fällen können Sie auch länger BAföG erhalten.
Bei einer BAföG-Vorausleistung handelt es sich nicht um eine Vorschusszahlung. Falls Ihre Eltern keine Angaben zu den Einkommensverhältnissen machen möchten oder Sie gemäß BAföG nicht finanziell unterstützen, können Sie einen Vorausleistungsantrag stellen, um Ihre Ausbildung nicht zu gefährden. Das BAföG-Amt zahlt in dem Falle den Förderbetrag ohne Anrechnung des elterlichen Einkommens und leistet den Betrag voraus, den eigentlich die Eltern zahlen sollten.
In der BAföG-Förderung für Studierende ist unter anderem eine Wohnpauschale enthalten:
Falls sich Ihre Wohnsituation ändert, sollten Sie umgehend das für Sie zuständige Amt kontaktieren.
Ist der Bedarfssatz ermittelt, werden darauf zunächst Ihr eigenes Einkommen und Vermögen, danach das Einkommen Ihres Ehe-/ oder eingetragenen Lebenspartners und das Einkommen Ihrer Eltern angerechnet. Es gibt jedoch Freigrenzen. Als Single ohne Kind dürfen Sie bis zu 450 Euro im Monat dazuverdienen. Die Höhe des BAföG ändert sich dadurch nicht. Verfügen Sie über Vermögenswerte wie ein eigenes Auto, Sparbücher oder Lebensversicherungen, dürfen diese die Summe von 15.000 Euro für alle unter 30 Jahre bzw. 45.000 Euro ab 30 (ab Wintersemester 2022/23) nicht übersteigen. Ansonsten werden sie angerechnet. Die Freibeträge werden bei Vermögen und Einkommen je nach Familienstand und Zahl der Kinder erhöht.
Verfügt Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner über ein Einkommen, beeinflusst dies Ihr BAföG.
Das monatliche Nettoeinkommen wird jedoch nur berücksichtigt, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Tipp: Auch hierfür können Sie den BAföG-Rechner zu Rate ziehen.
Ehemalige Studierende erhalten ca. fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer einen Rückzahlungsbescheid. Für gewöhnlich müssen Sie die Hälfte der erhaltenen Fördersumme in vierteljährlichen Raten begleichen. Falls Sie zu diesem Zeitpunkt wenig verdienen, können Sie sich freistellen lassen. Sollten Sie finanziell in der Lage sein, das Darlehen größtenteils oder sogar vollständig zu begleichen, wird Ihnen ein Nachlass gewährt. Anders verhält es sich beim BAföG für Schülerinnen und Schüler. Da es sich um einen Vollzuschuss handelt, wird auch keine Rückzahlung eingefordert. Tipps zur BAföG-Rückzahlung erhalten sie hier.
Die Corona-Krise bringt seit 2020 einige Herausforderungen für die Studierenden mit sich. Für maximale Absicherung und Planungssicherheit hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung jedoch umfassend geregelt, dass Studierende auch weiterhin finanziell unterstützt werden und die BAföG-Zahlungen weiter erfolgen.
BAföG für Studenten setzt sich je zur Hälfte aus einem Zuschuss und einem zinslosen Staatsdarlehen zusammen. Es muss nur Letzteres zurückgezahlt werden. Das Schüler-BAföG ist ein Vollzuschuss und verlangt keine Rückzahlung.
In der Regel steht deutschen Staatsbürger eine BAföG-Förderung zu, unter bestimmten Voraussetzungen aber auch Ausländern. Der Antragssteller muss die Voraussetzungen für die geplante Ausbildung erfüllen und darf höchstens 30 Jahre alt sein. Das Höchstalter für Masterstudiengänge ist 35 Jahre.
Dies hängt von der Art der Schule ab – eventuell müssen dazu weitere Bestimmungen erfüllt werden, damit Sie als Schüler BAföG beziehen können. Die Bedarfssätze orientieren sich meist nach der Schulart. Die Zuständigkeit liegt bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der jeweiligen Kreis- und Stadtverwaltung.
Wo Sie in Deutschland wohnen, beeinflusst die Förderung nicht. Im Grunde können Sie diese auch erhalten, wenn Sie im Ausland studieren. Es ist zudem möglich, Zuschläge zum Regelbedarf (wie zum Beispiel ausländische Studiengebühren und eine Krankenversicherung) zu beantragen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Die Option auf eine elternunabhängige Förderung besteht, wenn Ihre Eltern nicht mehr verpflichtet sind, Unterhalt zu zahlen, Ihnen jedoch laut Gesetz BAföG zusteht.
Typische Beispiele dafür sind:
Tipp 1
... denn die Förderung wird ausnahmslos bargeldlos als Gutschrift durch Überweisung getätigt.
Bei vielen Sparkassen gibt es das Angebot eines kostenlosen Girokontos für Schüler und Studenten. Damit kann man nicht nur an über 25.000 Geldautomaten in ganz Deutschland einfach Bargeld abheben oder bargeldlos zahlen, sondern bekommt außerdem sicheres Mobile- und Online-Banking dazu.
Tipp 2
Der Rettungsanker ist möglicherweise ein KfW-Studienkredit. Mit Auszahlungsbeträgen von bis zu 600 Euro pro Monat sowie moderaten Rückzahlungsbedingungen bietet ein Studienkredit einkommensunabhängige Unterstützung während des Studiums im In- und Ausland.
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Wir sorgen dafür, dass Sie sich Ihr Studium leisten können.
Null Gebühr bei maximaler Leistung. Das Junge Konto ist für Schülerinnen, Schüler, Azubis und Studierende vom 18. bis zum 25. Geburtstag kostenfrei.
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