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Vorteile

Vorteile des Startkontos

  • Passt sich an die Bedürfnisse Ihres Kindes an
  • Als gesetzlicher Vertreter haben Sie das Konto Ihres Kindes jederzeit im Blick
  • Kostenlose Kontoführung
  • Höchste Sicherheit für ihr Kind – keine Kontoüberziehung möglich
  • Online-Banking inkl. sicherem pushTAN-Verfahren für Sie als gesetzlichen Vertreter
  • Persönliche Beratung und Betreuung – Wir sind persönlich für Sie da
  • Die Kontonummer bleibt ein Leben lang

Bequem von zu Hause aus erledigt

  1. Online, papierlos beantragen
  2. Identität digital bestätigen
  3. Geburtsurkunde einreichen
Ihr nächster Schritt

Eröffnen Sie nun ein Startkonto – bequem von zu Hause aus oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Das Konto, das mitwächst

Schritt für Schritt den Umgang mit Geld lernen

Die Funktionalität des Startkontos passt sich jeder Lebens­phase Ihres Kindes optimal an.

KNAX-Klub-Mitgliedschaft

KNAX-Klub-Mitgliedschaft

Mit dem Startkonto und der automatischen KNAX-Klub-Mitgliedschaft, lernen Kinder, dass Zinsen mehr aus ihrem Taschengeld machen und wie man sich durch Sparen Wünsche erfüllen kann.

Leistungen

Leistungen

Online-Banking

Als gesetz­licher Ver­treter bekommen Sie einen kosten­freien Online-Banking-Zugang, um das Konto Ihres Kindes zu ver­walten. Mit dem inte­grierten Konto­wecker lassen Sie sich über alle Konto­bewegungen per SMS, E-Mail oder App be­nachrichtigen.

Elternvollmacht

Mit der Elternvollmacht können sich gesetz­liche Ver­treter gegen­seitig die Voll­macht zu­sprechen. So können Sie bequem und un­abhängig von­einander voll­umfänglich für das Kind handeln und das mit­wachsende Konto verwalten.

Die meistgenutzte Banking-App

Vielfach ausgezeichnet

  • Sicheres Banking mit Smart­phone und Tablet
  • Mit giropay I Kwitt Taschen­­geld in Echt­zeit kosten­frei senden
  • Mit Multibanking auch das Online-Banking anderer Banken in einer App haben

Kostenfreie Bargeld­auszahlung

Ihr Kind hat stets Zu­gang zu seinem Taschen­geld – deutschland­weit an allen Sparkassen-Geld­automaten sowie bei aus­gewählten Einzel­händlern ab einem geringen Einkaufs­wert.

Mobiles Bezahlen

Auch ohne Geld­beutel mit Geld ver­sorgt – Ihr Kind zahlt kontakt­los und modern per Smart­phone. Ganz einfach mit Apple Pay oder der App „Mobiles Bezahlen“ für Ihr AndroidTM-Smart­phone.

FAQ

Häufige Fragen zum Startkonto

Wie kann ich ein Konto für mein Kind eröffnen?

Sie können die Konto­eröffnung bequem von Zuhause aus durch­führen. Hierzu sind neben der Ein­reichung der Geburts­urkunde auch Online-Legitimationen der gesetz­lichen Ver­treter not­wendig. Wenn Sie bereits Online-Banking-Kunde bei uns sind, können Sie die Konto­eröffnung auch mit einer TAN be­stätigen. Der zweite gesetz­liche Ver­treter bestätigt die Konto­eröffnung immer über eine Online-Legitimation. Die notwendige Geburtsurkunde Ihres Kindes reichen Sie in einer unserer Filialen ein.

Kann mein Kind sich auch online legitimieren?

Ab dem 16. Lebens­jahr wird auch eine Online-Legitimation Ihres Kindes durch­geführt. Hierfür ist es not­wendig, dass Ihr Kind einen Reise­pass oder Personal­ausweis besitzt.

Wann braucht mein Kind ein eigenes Konto?

Sie können Ihrem Kind schon zur Geburt ein Konto einrichten. Auf diese Weise bilden Sie einen finanziellen Grundstock für Ihr Kind. Schon ab einem Alter von sieben Jahren kann ein eigenes Konto für das Taschengeld genutzt werden. So helfen Sie Ihrem Nachwuchs frühzeitig, ein Gefühl für das eigene Geld zu entwickeln. Spätestens ab 12 Jahren ist ein Girokonto für Jugendliche dann sinnvoll – das sehen auch viele Verbraucherzentralen so. Denn dadurch erhält Ihr Kind die Möglichkeit, im zunehmend eigenständigen Alltag bargeldlos zu bezahlen, online sein Konto zu verwalten und die Handykarte aufzuladen.

Was ist eine Elternvollmacht?

Mit einer Elternvollmacht können sich die gesetzlichen Vertreter gegenseitig bevollmächtigen. Die Elternvollmacht gilt für alle bestehenden und zukünftigen Konten eines oder mehrerer Kinder. Jeder Elternteil kann somit ohne Zustimmung des Anderen z.B. weitere Konten eröffnen, Online-Banking abschließen oder Debitkarten beantragen.

Ab wann bekommt mein Kind eine eigene Sparkassen-Card² zum Konto?

Eine Sparkassen-Card bieten wir ab zwölf Jahren an. Im Rahmen der Konto­eröffnung ab dem 12. Lebens­jahr ist die Sparkassen-Card auto­matisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 12. Lebensjahr, können Sie selbst ent­scheiden, wann Ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diese einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unter­schrift eines gesetz­lichen Ver­treters.

Ab wann bekommt mein Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag?

Ein Online-Banking-Vertrag wird ab zwölf Jahren an­geboten. Im Rahmen der Konto­eröffnung ab dem 12. Lebens­jahr ist der Online-Banking-Vertrag automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 12. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unter­schrift eines gesetz­lichen Ver­treters.

Gibt es für mein Kind eine App zum Konto?

Eine spezielle App für Kinder gibt es nicht. Aber mit Ab­schluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann auch Ihr Kind die S-App nutzen. Um den Um­gang mit Geld zu lernen und einen Über­blick über seine Finanzen zu erhalten, bietet sich die App „Finanz­checker“ mit seinem mobilen Haushalts­buch an.

Kann das Startkonto überzogen werden?

Keine Sorge: Einen Überziehungs- oder Dispokredit (ein­geräumte oder geduldete Konto­überziehung) gibt es bei Kinder- und Jugend­girokonten nicht. Ihr Kind kann sich nur so viel Geld aus­zahlen lassen, wie tat­sächlich auf dem Konto vor­handen ist. Schulden sind daher aus­geschlossen. 

Muss mein Kind ein neues Konto eröffnen, wenn es volljährig wird?

Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Das Startkonto wandelt sich automatisch in das Junge Konto und bleibt bis zum 25. Geburtstag kostenfrei.

Wie beantrage ich eine Visa Card Basis² für mein Kind?

Die Visa Card Basis2 kann ganz einfach in einem BeratungsCenter Ihrer Wahl beantragt werden. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.

Habe ich als Elternteil online Einsicht auf das Konto?

Ja, mit der Online-Konto­eröffnung erhalten Sie als gesetz­liche Ver­treter auch einen Online-Banking-Vertrag mit sicherem pushTAN-Verfahren. Über diesen können Sie komfortabel Einsicht in das Konto er­halten. Sollten Sie bereits einen Online-Banking-Vertrag besitzen, wird das Konto Ihres Kindes dort zur Ein­sicht frei geschaltet.

Kann ich als Elternteil online über das Konto verfügen?

Wenn Sie sich als gesetzliche Vertreter gegen­seitig über die Elternvollmacht bevollmächtigen, können Sie auch online über das Konto Ihres Kindes Verfügungen vor­nehmen.

Ihr nächster Schritt

Eröffnen Sie nun ein Startkonto – bequem von zu Hause aus oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Im Rahmen der Konto­eröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine ent­sprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertrags­dokumente und die Konto­auszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Post­fach und können dort auch die Um­sätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Kinder­konto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemein­samen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungs­berechtigt. Wenn Sie sich im Nach­gang über die Elternvollmacht gegen­seitig be­voll­mächtigen, können Sie auch online über das Gut­haben Ihres Kindes verfügen.

2 Hierbei handelt es sich um eine Debitkarte.

Starkes Duo

Die Sparkassen-Cardergänzt Ihr Girokonto optimal – vor allem beim Bezahlen und Geldabheben.

Volle Kontrolle

Die Visa Card Basisfunktioniert auf Guthabenbasis. Sie können nur ausgeben, was Sie haben.

Sperr-Notruf

Der Sperr-Notruf für alle Karten und Ihren Online-Banking-Zugang – Tag und Nacht für Sie da.

Immer in der Nähe

Kostenfrei Bargeld ziehen – mit der Sparkassen-Carddeutschlandweit rund 22.000 Geldautomaten nutzen.

Sicherheit für Jugendliche

Der GeldKarte-Chip ist meinem einem Jugend-Schutz-Merkmal ausgestattet. Erst bei Volljährigkeit können Jugendliche uneingeschränkt über Waren an Automaten und im Internet verfügen.

Die meistgenutzte Banking-App

Bequem unterwegs alle Geldgeschäfte auf einen Klick erledigen.

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