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Viele Menschen unterschätzen die Rentenlücke.

Welche Vorsorge-Optionen haben Sie?

Ihre Möglichkeiten für die Altersvorsorge

Fangen Sie schon in jungen Jahren an

Grundsätzlich gilt: Je früher Sie in Ihre private Vorsorge investieren, desto mehr profitieren Sie vom Zinseszinseffekt und desto höher fällt Ihre Rendite aus. Ihre Altersvorsorge können Sie im Laufe der Zeit immer wieder auf Ihre persönlichen Bedürfnisse hin anpassen, je nach beruflicher Situation oder individuellem Anlagewunsch. Mehr dazu finden Sie in unserer Altersvorsorge-Typberatung .

Lassen Sie sich vom Staat unterstützen

Nicht selten führt der tatsächliche finanzielle Bedarf in der Rente in die Altersarmut. Alleinerziehende, Familien mit vielen Kindern und Arbeitslose sind überdurchschnittlich gefährdet. Aber auch alle anderen sollten das Thema sehr ernst nehmen.

Der Staat weiß, dass die gesetzliche Rente nicht reicht. Daher fördert er ausgewählte Formen der Altersvorsorge mit Steuervorteilen und Zulagen.

(1) Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (auch: Betriebsrente oder bAv) ist eine direkt über Ihren Arbeitgeber aufgebaute Zusatzrente in Form einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds.

Es gibt Arbeitgeber, die die Betriebsrenten vollständig alleine finanzieren. Wenn nicht, können Sie als Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass dieser einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine Betriebsrente umwandelt, die sogenannte Entgeltumwandlung.

Seit 2019 ist der Arbeitgeber verpflichtet, sich mit einem Zuschuss an Ihren Beiträgen zu beteiligen. Zugleich sparen Sie bei der Entgeltumwandlung monatlich Steuern und Sozialabgaben. Der Arbeitgeber wiederum spart bei der betrieblichen Altersversorgung oft Lohnnebenkosten ein.

Alle Angestellten, geringfügig Beschäftigten, Teilzeitkräfte, Auszubildenden und Geschäftsführer in Berlin haben einen gesetzlichen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge. Das angesparte Kapital können Sie sich später als Einmalbetrag oder als monatliche Rente auszahlen lassen.

(2) Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherungen passen sich Ihrem Leben flexibel an und bieten dabei Sicherheit und Ertragschancen. Über die Höhe der Beitragsgarantie können Sie entscheiden.Während der Laufzeit haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Zuzahlungen zu leisten, Beiträge zu reduzieren oder Kapital zu entnehmen.Zum Rentenbeginn haben Sie ebenfalls die Wahl: eine lebenslange Rente, die Auszahlung des Kapitals oder eine Kombination aus beiden.

(3) Fonds

Der Einstieg in die Welt der Wertpapiere muss keine hohe Investition sein: Sie können mit kleinen Raten beginnen, zum Beispiel schon ab 25 Euro monatlich.Wenn Sie an einer guten Verzinsung interessiert sind, kommen Sie bei der Geldanlage an Fonds und Aktien nicht vorbei. Sie sind langfristig der renditenstärkste Weg und sollten deshalb zumindest einen Teil Ihrer privaten Vorsorge ausmachen.Das Verlustrisiko bei Fonds lässt sich natürlich nicht gänzlich ausschließen. Mit einer breiten Streuung und etwas Ausdauer können Sie aber über Jahre und Jahrzehnte vom Durchschnittskosteneffekt profitieren.

(4) Vermögenswirksame Leistungen

Ihr Tarif- oder Arbeitsvertrag regelt, ob Ihnen vermögenswirksame Leistungen (VL oder VwL) zustehen – und in welcher Höhe. Bis zu vierzig Euro monatlich sind möglich. Ihr Arbeitgeber bezuschusst damit freiwillig Ihre eigenen Sparverträge, wie Bausparverträge, Bankspar- oder Aktienfondssparpläne und unterstützt so Ihren Vermögensaufbau.

Voraussetzung: Der Sparvertrag, den Sie abschließen, muss für das VL-Sparen geeignet sein. Als solcher hat er eine Laufzeit von sechs Jahren – plus Wartefrist nach der letzten Rate. Spätestens nach sieben Jahren bekommen Sie als Sparer die Summe ausgezahlt. Bis zu bestimmten Verdienstgrenzen gibt es zusätzlich einen staatlichen Zuschuss, die Arbeitnehmersparzulage.

Übrigens: Vermögenswirksame Leistungen können auch bei der Entgeltumwandlung in einen Vertrag der betrieblichen Altersversorgung investiert werden. So profitieren Sie von Steuer- und Sozialabgabenersparnissen.

(5) Immobilien

Die eigene Immobilie als Altersvorsorge bietet tatsächlich gleich mehrere finanzielle Vorteile. Die entscheidende Voraussetzung für eine kostengünstige Nutzung von Eigentumswohnung oder Haus als Altersvorsorge ist dabei die solide Planung der Immobilienfinanzierung. Für Ihren Finanzierungsplan ist es wichtig, dass Sie die Rate auch nach Renteneintritt noch bequem bezahlen können. Optimal wäre, einen Großteil des Kreditbetrages bis zu diesem Zeitpunkt abbezahlt zu haben.

(6) Riester-Rente

Riestern kann jeder, der in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt. Die eingezahlten Beiträge sind steuerlich absetzbar. Für Familien und Geringverdiener sind aber vor allem die staatlichen Zuschüsse interessant. Die persönliche Zulage beträgt bis zu 175 Euro pro Jahr. Die Kinderzulage liegt bei 300 Euro pro Kind und Jahr (185 Euro für vor dem 1.1.2008 geborene Kinder).

Für unter 25-jährige gibt es einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro dazu. Ab dem Renteneintritt bekommen Sie lebenslang eine monatliche Riester-Rente ausgezahlt. Wie genau Sie „riestern“ – klassisch, über eine Rentenversicherung oder doch Wohn-Riester –  können Sie gerne mit uns in der Filiale besprechen.

(7) Rürup-Rente

Die Rürup-Rente oder auch Basisrente kann vor allem für Selbstständige und Freiberufler ein wichtiger Baustein sein. Zudem ist sie aufgrund der Steuervergünstigungen interessant für Beamte und Angestellte mit hohem Jahreseinkommen.

Im Jahr 2023 können 100 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Zusätzlich ist die Rürup-Rente in der Ansparphase Hartz-IV-, insolvenz- und pfändungsgeschützt. Zuzahlungen sind jederzeit möglich.  Die Förderhöchstgrenze liegt derzeit bei 26.528 Euro pro Jahr (bei Verheirateten: 53.056 Euro). Die Basisrente wird als lebenslange, monatliche Rente ausgezahlt.

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