Wie erzieht man seine Kinder zur Selbstständigkeit und hat trotzdem ein Auge auf sie? Ein Balanceakt, der besonders in einem Zusammenhang schwierig wird: Taschengeld. Kinder müssen lernen, mit Geld verantwortungsbewusst umzugehen, daher ist Taschengeld wichtig. Das heißt aber nicht, dass sie sich alles kaufen können, was sie wollen. Die Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen und die Verwendung von Taschengeld sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Es ist ein heißer Sommertag. Die zwölfjährige Lisa läuft auf dem Heimweg von der Schule an einer Eisdiele vorbei und möchte sich ein Eis kaufen. Doch der Verkäufer schüttelt traurig den Kopf. Leider sei da ohne Unterschrift der Eltern nichts zu machen, denn Lisa sei minderjährig und somit nicht geschäftsfähig. Der Verkäufer irrt! Hier greift der Taschengeldparagraph §110 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der besagt, dass Menschen ab sieben Jahren, die beschränkt geschäftsfähig sind, rechtswirksame Geschäfte auch ohne Zustimmung der Eltern abschließen können. Sie müssen nur ihre eigenen Mittel verwenden, in der Regel also das Taschengeld. Für Kinder unter sieben Jahren gilt dies nicht, da sie laut BGB geschäftsunfähig sind.
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Wie viel Taschengeld Kinder bekommen sollten, legt der Taschengeldparagraph nicht fest. Eltern sollen nach eigenem Ermessen und individuellen Möglichkeiten entscheiden, wie viel Taschengeld sie ihren Kindern zahlen möchten. Diesbezüglich gibt es keine Vorschriften. Das Deutsche Jugendinstitut e.V. in Zusammenarbeit mit Geld und Haushalt, Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe gibt allerdings eine Taschengeldempfehlung, an der sich Eltern orientieren können. Die Empfehlung bezieht sich zunächst auf das wöchentliche Taschengeld, da sehr junge Kinder meist noch keinen Monat im Voraus planen können.
Was, wenn Lisa lange gespart hat und sich von ihrem Taschengeld kein Eis, sondern eine Playstation kaufen will oder ein neues Smartphone? Es gilt: Wenn die Eltern einen Kauf im Vorfeld ausdrücklich verboten haben, dürfen die Kinder ihn nicht tätigen. Tun sie es doch, können die Artikel von den Eltern im Geschäft zurückgegeben werden. Der Taschengeldparagraph erlaubt Minderjährigen zwar ihr Taschengeld selbstständig auszugeben, macht jedoch eine Ausnahme bei besonders kostspieliger Ware. Hier handelt es sich um einen Graubereich, da nicht genau festgelegt ist, ab welcher Höhe kostspielig beginnt. Bei teuren Käufen, wie einem Fernseher oder einem Tablet, muss der Verkäufer in der Regel auf die Zustimmung der Eltern bestehen. Ansonsten können die Eltern einen Umtausch fordern oder gar rechtliche Konsequenzen einleiten.
Der Kauf von Zigaretten, Alkohol und Autos ist für Minderjährige verboten, das ist allgemein bekannt. Auch Ratenverträge sind tabu, daher darf Lisa beispielsweise erst ab 18 einen Handyvertrag abschließen. Diese Regelung soll vermeiden, dass Minderjährige in eine Schuldenfalle tappen.
Verboten sind:
Das Internet bietet bekanntlich unendliche Shopping-Möglichkeiten – auch hier können Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 17 Jahren von ihrem eigenen Geld online einkaufen.
Schwierig wird es, wenn Lisa in einem Online-Shop eine Playstation kaufen möchte, die im Wert ihren Taschengeldrahmen übersteigt. Hierfür benötigt sie die Zustimmung ihrer Eltern. Lisa darf außerdem nicht fälschlicherweise vorgeben, volljährig zu sein, um die Waren kaufen zu können. Dies könnte ihr ansonsten als Betrug ausgelegt werden. Mit ihren zwölf Jahren würde sie zwar noch glimpflich davonkommen; wäre sie aber 14 Jahre alt, könnte sie jugendstrafrechtlich verfolgt werden. Zudem haben die Eltern auch hier das Recht, die Waren zurückzuschicken, wofür sie nach den Vorgaben für Fernabsatzverträge das 14-tägige Widerrufsrecht nutzen können.
Eltern sollten ein wachsames Auge haben, besonders, wenn es um Online-Einkäufe und File-Sharing geht. Lies dazu auch unseren Ratgeber: Wenn Kinder im Internet surfen.
Sobald dein Kind sieben Jahre alt ist und damit beschränkt geschäftsfähig, gibt es in puncto Taschengeld wenig Vorschriften. Du entscheidest, wie viel Taschengeld du deinem Kind gibst. Und dein Kind kann in diesem Rahmen und nach seinen Wünschen darüber verfügen. Ausnahmen sind jedoch: Zigaretten, Alkohol, Abonnements und kostspielige Waren.
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