Endlich volljährig! So gelingt der Start ins Erwachsenenleben 

Aktualisiert am: 01.04.2026

Führerschein, Wahlrecht, Feiern bis in die Morgenstunden: Mit der Volljährigkeit beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Doch neben neuen Freiheiten und Rechten bringt die Vollendung deines 18. Lebensjahres auch in anderen Dingen Veränderungen mit sich – etwa beim Konto. Worauf es beim Thema Finanzen ankommt, wenn du endlich volljährig bist, und welche Rechte und Pflichten nun auf dich warten, liest du in diesem Beitrag.

Das Wichtigste zur Volljährigkeit in Kürze

  • Mit dem 18. Geburtstag ändert sich für dich vieles in den Bereichen Recht, Schule und Arbeit sowie Finanzen. 
  • Mit der Volljährigkeit bist du strafmündig und schadensersatzpflichtig. Deshalb solltest du eine Haftpflichtversicherung abschließen, um bei Unfällen nicht viel Geld bezahlen zu müssen.
  • Mit 18 bist du geschäftsfähig und darfst selbstständig ein Bankkonto eröffnen und Verträge abschließen.
  • Falls du arbeitslos oder noch in der Ausbildung bist, erhältst du in der Regel auch mit 18 weiterhin Kindergeld.

Das Wichtigste zur Volljährigkeit in Kürze

  • Mit dem 18. Geburtstag ändert sich für dich vieles in den Bereichen Recht, Schule und Arbeit sowie Finanzen. 
  • Mit der Volljährigkeit bist du strafmündig und schadensersatzpflichtig. Deshalb solltest du eine Haftpflichtversicherung abschließen, um bei Unfällen nicht viel Geld bezahlen zu müssen.
  • Mit 18 bist du geschäftsfähig und darfst selbstständig ein Bankkonto eröffnen und Verträge abschließen.
  • Falls du arbeitslos oder noch in der Ausbildung bist, erhältst du in der Regel auch mit 18 weiterhin Kindergeld.

Alle Infos auf einen Blick

Alle Details und Finanz-Hacks für Volljährige findest du im PDF. Jetzt einfach herunterladen und entspannt nachlesen.

Strafrecht, Geschäftsfähigkeit und Co.: Ein neuer Lebensabschnitt beginnt

Mit dem Eintritt ins Erwachsenenalter ändern sich mit einem Schlag zahlreiche deiner Rechte. Hast du das 18. Lebensjahr vollendet, darfst du zum Beispiel ganz allein (mit gültigem Führerschein) zu Spritztouren im eigenen Auto aufbrechen, die erste eigene Wohnung beziehen und sogar heiraten – ohne dass du dazu die Zustimmung deiner Eltern bräuchtest. 

Doch Achtung: Mit deinem 18. Geburtstag erhältst du nicht nur neue Rechte, sondern auch Pflichten. Die folgenden Änderungen kommen in den Bereichen Strafrecht, Geschäftsfähigkeit, Arbeit und Schule sowie Kindergeld auf dich zu. 

Was ändert sich im Strafrecht, wenn ich volljährig werde?

Ab 18 Jahren darfst du für dich allein entscheiden und bist damit auch voll strafmündig sowie schadenersatzpflichtig. 

Für jede ihrer Handlungen müssen sich junge Erwachsene vor dem Gesetz – sowie im Ernstfall vor Gericht – verantworten. Das wirkt sich auch auf Haftungsfragen aus: Bereits ein Fahrradunfall kann für schuldige Volljährige schwerwiegende Folgen haben. Kommt eine Person zu Schaden, muss ins Krankenhaus und benötigt anschließend Pflege, musst du als Verursacher oder Verursacherin für die Kosten aufkommen.

Welche Versicherungen brauche ich mit 18 Jahren?

Um abgesichert zu sein, besitzt du am besten eine private Haftpflichtversicherung und gegebenenfalls eine Hausratversicherung. 

  • Zu einer Haftpflichtversicherung rät auch die Verbraucherzentrale Deutschland, die sie als unverzichtbar einschätzt. Andernfalls kannst du nämlich bei einem Unfall oder Missgeschick mit hohen Schadenersatzansprüchen konfrontiert werden.
  • Über eine Hausratversicherung solltest du nachdenken, falls du von zu Hause ausziehst, weil du endlich volljährig bist. Damit sicherst du dich zum Beispiel ab, falls es zu einem Brand oder einem Wasserschaden in deiner Wohnung kommt und dein Eigentum beschädigt wird.

Tipp: Junge Erwachsene, die sich noch in der Ausbildung befinden, sind oft über ihre Eltern mitversichert. Es ist aber ratsam, den Versicherungsschutz auf Aktualität zu prüfen und gegebenenfalls die Vertragsbedingungen anzupassen. In einem unverbindlichen Versicherungs-Check in einem Beratungsgespräch können wir deinen Versicherungsstatus überprüfen. So bist du auf der sicheren Seite, falls einmal etwas passiert.

Endlich volljährig: Geschäftsfähigkeit und das eigene Konto für 18-Jährige 

Mit 18 Jahren bist du voll geschäftsfähig und kannst ein eigenes Konto führen und einen Kredit beantragen.  

Du bist über 18 Jahre alt und besitzt noch kein Konto? Dann wird’s Zeit. Schau dir mal unser Junges Konto. Es ist bis zum 25. Geburtstag kostenfrei und voll digital.

Ein eigenes Konto hat viele Vorteile, vor allem wenn du bereits arbeitest oder monatliche Fixkosten wie Handyverträge oder Abos hast: Im Online-Banking zum Konto behältst du deine Einnahmen und Ausgaben im Blick. 

Planst du größere Investitionen wie die Einrichtung der ersten eigenen Wohnung, ein Auslandsjahr oder ein eigenes Auto? Dann darfst du ab dem 18. Lebensjahr außerdem einen Kredit aufnehmen, vorausgesetzt du erfüllst die weiteren individuellen Voraussetzungen des entsprechenden Kreditinstituts.

So eröffnest du ein Junges Konto bei der Berliner Sparkasse

Das auf die Ansprüche junger Menschen zugeschnittene Giro-Modell der Berliner Sparkasse heißt Junges Konto. Bis zu deinem 25. Geburtstag zahlst du dafür keine Gebühren, wenn du in der Ausbildung bist oder ein Studium oder einen Freiwilligendienst absolvierst.

Hast du dein Junges Konto bereits vor deinem 18. Geburtstag eröffnet? Bestens! Dein Konto bleibt bestehen, ebenso die IBAN (Kontonummer) und auch deine Sparkassen-Card, sofern du schon eine besitzt, die auf deinen Namen ausgestellt ist. 

Überprüfe unbedingt mit dem Erreichen der Volljährigkeit deine bei uns hinterlegten Kontaktdaten und teile uns eventuelle Änderungen mit. So können wir dich stets gut erreichen und mit Informationen zu deinem Konto oder zu sonstigen Neuigkeiten versorgen. 

Wenn deine Eltern – etwa für Notfälle – weiterhin Zugriff auf dein Konto haben sollen, kannst du eine Kontovollmacht bei uns hinterlegen. Hier findest du alle relevanten Änderungen an deinem Jungen Konto zum 18. Geburtstag

Tipp: Eine einfache Übersicht über deine Finanzen bietet das Online-Banking. Es funktioniert auf PC, Tablet und Smartphone per Banking-App. So kannst du jederzeit deinen Kontostand checken oder Rechnungen begleichen, ohne das Haus zu verlassen. Außerdem punktet die App Sparkasse mit einigen besonderen Funktionen: 

  • Mit ihr erledigst du Überweisungen einfach per Foto oder sendest mit Wero Geld an deine Freunde und Freundinnen oder deine Familie. 
  • Außerdem gibt es die Möglichkeit, direkt in der App besondere Versicherungen wie den Eventschutz oder den Geräteschutz abzuschließen. 
  • Des Weiteren empfehlen wir dir, das Mobile Bezahlen einzurichten. Damit zahlst du kontaktlos und mobil mit deinem Smartphone – ganz einfach mit Apple Pay oder der App „Mobiles Bezahlen“ für dein Android™-Smartphone. 

Mit 18 Jahren selbst Verträge abschließen und Mitgliedschaften regeln

Da du jetzt endlich volljährig bist, darfst du selbst Verträge abschließen und kündigen.

Das müssen jetzt also nicht mehr deine Eltern für dich erledigen. Mach dir am besten eine Übersicht, welche laufenden Verträge für dich bestehen. Dazu gehören meistens:

  • Handyverträge 
  • Mitgliedschaften in Vereinen 
  • Streamingdienst-Abos

Du bist berechtigt, diese Verträge nun voll auf dich selbst zu überschreiben. Achte aber darauf, dass Familienverträge immer noch günstiger sein können.

Sparen mit 18 Jahren: Jetzt schon an die Altersvorsorge denken

Es ist nie zu früh, sich um die eigene Altersvorsorge zu kümmern. 

Falls du noch nicht sparst, fängst du am besten ab deinem 18. Geburtstag damit an:

  • Wenn du bereits jetzt jeden Monat etwas Geld zur Seite legst, reichen schon kleine Beträge, um dir über die Jahre ein finanzielles Polster aufzubauen.
  • Du kannst beispielsweise ein eigenes Tagesgeldkonto eröffnen, auf dem du deine Rücklagen parkst. 
  • Oder du investierst regelmäßig in ETFs und siehst zu, wie sich dein Geld womöglich über die Jahre vermehrt.

Neue Rechte in der Schule und bei der Arbeit

Mit der Volljährigkeit erhältst du neue Rechte, aber auch Pflichten, wenn du in die Schule gehst oder schon arbeitest.

Beachte vor allem:

  • Wenn du noch zur Schule gehst, darfst du ab deinem 18. Geburtstag Entschuldigungen und Zeugnisse selbst unterschreiben. 
  • Außerdem entscheidest du als volljährige Person selbst, ob du nach deinem Abschluss ein Studium oder eine Ausbildung beginnen möchtest. 
  • Weil für dich nicht mehr das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt, sind nun längere Arbeitszeiten und Schichtdienst möglich, wenn du berufstätig bist. Dies gilt ebenso, wenn du dich noch in einer Ausbildung befindest.

Kann ich nach dem 18. Geburtstag noch Kindergeld bekommen?

Ja, du bekommst auch nach deinem 18. Geburtstag noch Kindergeld, wenn du dich in einer Ausbildung oder Studium befindest oder arbeitslos bist. 

Kindergeld erhältst du in Deutschland zwar prinzipiell nur bis zum Erreichen der Volljährigkeit. Doch unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, als junger Erwachsener Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zu bekommen: 

  • Das ist der Fall, wenn du beispielsweise in der Ausbildung bist oder studierst. 
  • Auch wenn du gerade auf der Suche nach einer Anstellung bist, hast du weiter Anspruch auf Kindergeld.
  • Ebenso kannst du in der Übergangszeit zwischen dem Schulabschluss und dem Beginn der Ausbildung oder des Studiums Kindergeld beziehen. In dieser Zeit erhältst du für bis zu vier Monate weiterhin Kindergeld, obwohl deine Ausbildung noch nicht begonnen hat. 
  • Das Gleiche gilt, wenn du einen anerkannten Freiwilligendienst leistest. Für alle diese Fälle musst du der Familienkasse entsprechende Nachweise vorlegen.

Gut zu wissen: Das Kindergeld beträgt aktuell 259 Euro pro Monat, die du dir nicht entgehen lassen solltest. (Stand: Februar 2026)

Fazit: Endlich volljährig und bereit für den Start ins Erwachsenenleben

Du hast lange darauf gewartet und bist nun endlich volljährig! Jetzt genießt du jede Menge Freiheiten – und einige Verpflichtungen sowie Verantwortung bezüglich deiner Zukunft. Die besten Entscheidungen für dein Erwachsenenleben triffst du, wenn du umfassend informiert bist. Hier haben wir für dich die wichtigsten Fragen zum Thema „Volljährigkeit und Konto“ zusammengefasst. Lies doch mal rein!

Oder komm zu einer persönlichen Beratung in eine unserer Sparkassenfilialen oder in den Klub zur hohen Kante, der auf die Lebenssituation von jungen Erwachsenen spezialisiert ist. Dort kannst du uns jede Frage stellen, die du zu finanziellen Themen hast. Wir richten dir das Online-Banking ein, beantragen eine Sparkassen-Card oder zeigen dir die neuesten Features in unserer Banking-App. Einen Termin vereinbarst du ganz einfach online.

Noch mehr regelmäßige Informationen, Finanz-Tipps und Erfahrungen für junge Leute findest du in unserem KopfGeld-Podcast und dem KopfGeld-Magazin. 

FAQ zur Volljährigkeit

Ab wann gilt man in Deutschland offiziell als volljährig?

In Deutschland gilt man mit Vollendung des 18. Lebensjahres als volljährig und ist damit rechtlich erwachsen.

Darf ich mit 18 Jahren frei über mein Geld verfügen?

Ja, ab 18 darfst du selbstständig über dein Einkommen und dein Konto verfügen sowie Verträge ohne Zustimmung deiner Eltern abschließen.

Welche Versicherungen brauche ich mit 18 Jahren?

Besonders wichtig ist eine private Haftpflichtversicherung, da du nun selbst für Schäden haftest. Prüfe dazu, ob du weiterhin bei deinen Eltern versichert bist oder eine eigene Police abschließen musst. Falls du eine eigene Wohnung hast, ist unter Umständen zusätzlich eine Hausratversicherung sinnvoll.

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