Führerschein, Wahlrecht, Feiern bis in die Morgenstunden: Mit der Volljährigkeit beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Doch neben neuen Freiheiten und Rechten bringt die Vollendung des 18. Lebensjahres auch in anderen Dingen Veränderungen mit sich – etwa beim Konto. Worauf es beim Thema Finanzen ankommt, wenn du endlich volljährig bist, und welche Pflichten nun auch auf dich warten, liest du hier.
Mit dem Eintritt ins Erwachsenenalter ändern sich mit einem Schlag zahlreiche deiner Rechte. Hast du das 18. Lebensjahr vollendet, darfst du zum Beispiel ganz allein zu Spritztouren im eigenen Auto aufbrechen, die erste eigene Wohnung beziehen und sogar heiraten – ohne dass du dazu die Zustimmung deiner Eltern bräuchtest. Aber Achtung: Mit deinem 18. Geburtstag erhältst du neue Rechte und Pflichten.
Alle Infos rund um das Thema Volljährigkeit und Finanzen findest du hier im kostenlosen E-Paper.
Strafrecht und wichtige Versicherungen für Volljährige
Ab 18 Jahren können junge Erwachsene für sich allein entscheiden, sind damit auch voll strafmündig sowie schadenersatzpflichtig. Für jede ihrer Handlungen müssen sie sich vor dem Gesetz – sowie im Ernstfall vor Gericht – verantworten. Bereits ein Fahrradunfall kann für einen volljährigen Verursacher schwerwiegende Folgen haben. Kommt eine Person zu Schaden, muss ins Krankenhaus und benötigt anschließend Pflege, musst du als Verursacher für die Kosten aufkommen. Um abgesichert zu sein, solltest du deshalb eine private Haftpflichtversicherung besitzen. Dazu rät übrigens auch die Verbraucherzentrale Deutschland, die sie ebenfalls als unverzichtbar einschätzt. Andernfalls kannst du nämlich bei einem Unfall oder Missgeschick mit hohen Schadenersatzansprüchen konfrontiert werden.
Tipp: Falls du nun, da du endlich volljährig bist, auch von zuhause ausziehst, solltest du zudem über eine Hausratversicherung nachdenken. Damit sicherst du dich ab, falls es zu einem Brand oder einem Wasserschaden in deiner Wohnung kommt und dein Eigentum beschädigt wird.
Tipp: Junge Erwachsene, die sich noch in der Ausbildung befinden, sind oft über ihre Eltern mitversichert. Es ist aber ratsam, den Versicherungsschutz auf Aktualität zu prüfen und gegebenenfalls die Vertragsbedingungen anzupassen. In einem unverbindlichen Versicherungs-Check in einem Beratungsgespräch können wir deinen Versicherungsstatus überprüfen. So bist du auf der sicheren Seite, falls einmal etwas passiert.
Endlich volljährig: Geschäftsfähigkeit und das eigene Konto für 18-Jährige
Auch in Sachen Finanzen verändern sich durch die Volljährigkeit deine Rechte und Pflichten. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit bist du nämlich voll geschäftsfähig und kannst selbstständig ein Konto führen. Bist du über 18 Jahre alt und besitzt noch kein Konto? Dann hast du nun die Möglichkeit, ein solches einzurichten – zum Beispiel unser Junges Konto.
Praktisch ist ein eigenes Konto besonders dann, wenn du bereits arbeitest und/oder monatliche Fixkosten hast, etwa Mietkosten oder Rechnungen aus Handyverträgen oder laufenden Abos. Im Online-Banking zum Konto behältst du die Einnahmen und Ausgaben im Blick. Planst du größere Investitionen wie die Einrichtung der ersten eigenen Wohnung, ein Auslandsjahr oder ein eigenes Auto, kannst du ab dem 18. Lebensjahr außerdem einen Kredit aufnehmen, vorausgesetzt du erfüllst die weiteren individuellen Voraussetzungen des entsprechenden Kreditinstituts.
Die auf die Ansprüche junger Menschen zugeschnittenes Giro-Modell der Berliner Sparkasse heißt Junges Konto. Bis zu deinem 25. Geburtstag zahlst du dafür keine Gebühren, wenn du in Ausbildung bist oder ein Studium oder einen Freiwilligendienst absolvierst. Hast du dein Junges Konto bereits vor deinem 18. Geburtstag eröffnet? Bestens! Dein Konto bleibt bestehen, ebenso die IBAN (Kontonummer) und auch deine Sparkassen-Card, sofern du schon eine besitzt, die auf deinen Nahmen ausgestellt ist. Überprüfe unbedingt mit dem Erreichen der Volljährigkeit deine bei uns hinterlegten Kontaktdaten und teile uns eventuelle Änderungen mit. So können wir dich stets gut erreichen und mit Informationen zu deinem Konto oder sonstigen Neuigkeiten versorgen. Wenn deine Eltern – etwa für Notfälle – weiterhin Zugriff auf dein Konto haben sollen, kannst du eine Kontovollmacht bei uns hinterlegen. Alle relevanten Änderungen an deinem Jungen Konto zum 18. Geburtstag findest du hier.
Tipp: Eine einfache Übersicht über deine Finanzen bietet das Online-Banking. Es funktioniert auf PC, Tablet und Smartphone per Banking-App. So kannst du jederzeit deinen Kontostand checken oder Rechnungen begleichen, ohne das Haus zu verlassen. Außerdem punktet die App Sparkasse mit einigen besonderen Funktionen: Mit ihr kannst du Überweisungen per Foto tätigen oder via giropay Geld an Freunde oder Familie senden. Außerdem gibt es die Möglichkeit, direkt in der App besondere Versicherungen wie den Eventschutz oder den Geräteschutz abzuschließen. Außerdem empfehlen wir dir, das Mobile Bezahlen einzurichten. Damit zahlst du kontaktlos und mobil mit deinem Smartphone – ganz einfach mit Apple Pay oder der App „Mobiles Bezahlen“ für dein Android™-Smartphone.
Mitgliedschaften, Verträge und Co. auf eigene Faust regeln
Früher haben deine Eltern Verträge für dich abgeschlossen. Da du jetzt endlich volljährig bist, bist du von nun an selbst dafür verantwortlich. Mach dir am besten eine Übersicht, welche laufenden Verträge für dich bestehen. Dazu gehören Handyverträge genauso wie Mitgliedschaften in Vereinen oder Streamingdienst-Abos. Du bist berechtigt, diese Verträge nun voll auf dich selbst zu überschreiben. Achte aber darauf, dass Familienverträge immer noch günstiger sein können.
Neue Rechte in der Schule und bei der Arbeit
Wenn du noch zur Schule gehst, darfst du ab deinem 18. Geburtstag Entschuldigungen und Zeugnisse selbst unterschreiben. Außerdem kannst du als volljähriger Erwachsener selbst entscheiden, ob du nach deinem Abschluss in Studium oder eine Ausbildung beginnen möchtest. Mit der Volljährigkeit fällt aber auch der besondere Kinderschutz weg, für dich gilt also nicht mehr das Jugendarbeitsschutzgesetz. Daher sind nun längere Arbeitszeiten und Schichtdienst möglich, wenn du berufstätig bist. Dies gilt ebenso, wenn du dich noch in einer Ausbildung befindest.
Kindergeld nach dem 18. Geburtstag
Kindergeld erhältst du prinzipiell bis zum Erreichen der Volljährigkeit. Doch unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, als junger Erwachsener Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zu bekommen. Das ist der Fall, wenn du beispielsweise in der Ausbildung bist oder studierst. Auch wenn du gerade auf der Suche nach einer Anstellung bist, hast du weiter Anspruch auf Kindergeld. Ebenso kannst du während der Übergangszeit zwischen dem Schulabschluss und dem Beginn der Ausbildung oder des Studiums weiterhin Kindergeld beziehen. In dieser Zeit erhältst du für bis zu vier Monate weiterhin Kindergeld, obwohl deine Ausbildung noch nicht begonnen hat. Das Gleiche gilt, wenn du als volljähriges Kind einen anerkannten Freiwilligendienst leistest. Für alle diese Fälle musst du der Familienkasse entsprechende Nachweise vorlegen.
Fazit: Endlich volljährig – und bereit für den Start ins Erwachsenenleben
Du hast lange darauf gewartet und bist nun endlich volljährig! Dazu gehören jedoch nicht nur mehr Freiheiten, sondern auch Verpflichtungen und Verantwortung bezüglich deiner Zukunft. Die besten Entscheidungen für dein Erwachsenenleben triffst du, wenn du umfassend informiert bist. Die wichtigsten Fragen zum Thema „Volljährigkeit und Konto“ haben wir für dich hier zusammengefasst. Lies doch mal rein! Oder komm zu einer persönlichen Beratung in eine unserer Sparkassenfilialen oder in den Klub zur hohen Kante, der auf die Anforderungen junger Leute spezialisiert ist. Dort kannst du uns jede Frage stellen, die du als junger Erwachsener zu finanziellen Themen hast. Wir richten dir das Online-Banking ein, beantragen eine Sparkassen-Card oder zeigen dir die neuesten Features in der Banking-App. Einen entsprechenden Termin vereinbarst du ganz einfach online.
Noch mehr regelmäßige Informationen, Finanz-Tipps und Erfahrungen für junge Leute findest du in unserem KopfGeld-Podcast und dem KopfGeld-Magazin.
Schnell mal den Kontostand checken, Rechnung bezahlen oder Geld an Freunde senden – mit der S-App geht das jederzeit und überall.
Null Gebühr bei maximaler Leistung. Das Junge Konto ist für Schüler, Azubis und Studierende vom 18. bis zum 25. Geburtstag kostenfrei.
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