Bewerbungen schreiben, eine Sprachreise machen, vielleicht sogar in eine andere Stadt umziehen? Die Zeit nach dem Studienabschluss kann ganz schön aufregend, aber auch herausfordernd sein. Und dann müssen Sie irgendwann auch noch Ihr BAföG zurückzahlen. Doch wann genau eigentlich? Und wie hoch ist die Rate? In diesem Beitrag informieren wir darüber, wann die Rückzahlung beginnt, wann Ihnen eine Teilschuld erlassen wird und was passiert, wenn Sie nicht zahlungsfähig sind.
Die erste Rate Ihrer BAföG-Rückzahlung ist in der Regel fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer fällig. Für Studenten heißt das: nach Ende der Regelstudienzeit des Erststudiums (Bachelor). Dies gilt auch dann, wenn Sie Ihr Studium noch gar nicht abgeschlossen haben sollten, Sie also die Regelstudienzeit überschritten haben oder sich im Master befinden. Ein halbes Jahr vor Ablauf der fünf Jahre erhalten Sie einen Rückzahlungsbescheid vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln mit allen Informationen zur Höhe der Raten, Dauer der BAföG-Rückzahlung und ein Angebot für einen Nachlass bei vorzeitiger Rückzahlung.
Hinweis: Teilen Sie dem Bundesverwaltungsamt immer Ihre aktuelle Adresse mit. Ansonsten kann eine Gebühr von 25 Euro anfallen. Dies können Sie entweder schriftlich oder unter www.bafoegonline.bva.bund.de erledigen.
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Die BAföG-Rückzahlung erfolgt üblicherweise vierteljährlich, die Rückzahlungsrate beträgt seit April 2020 pro Quartal 390 Euro, also 130 Euro pro Monat.
Insgesamt müssen Sie 50 Prozent Ihrer Darlehenssumme zurückzahlen. Diese Summe ergibt sich aus der Höhe Ihres BAföG-Satzes und der Länge Ihres Studiums. Doch was ist, wenn Sie am Ende Ihres Studiums mit 30.000 Euro Schulden dastehen? Keine Sorge, das kann nicht passieren. Der maximale Rückzahlungsbetrag ist gesetzlich gedeckelt.
Seit April 2020 gilt: Der Staat deckelt die BAföG-Rückzahlung nach der 77. Ratenzahlung. Das entspricht umgerechnet 10.010 Euro. Im Gegensatz zur vorherigen Regelung werden so all diejenigen unterstützt, die aufgrund eines geringen Einkommens nur einen Teilbetrag der Rate zahlen können. Können Sie als Geringverdiener also nicht die ganzen 390 Euro im Quartal zurückzahlen, sind Sie nach der 77. Ratenzahlung bereits schuldenfrei, auch wenn Sie in Summe noch nicht 10.010 Euro getilgt haben.
Der Rückzahlungsbescheid ist da und Sie sind gerade arbeitslos oder verfügen nur über ein geringes Einkommen? In diesen Fällen können Sie eine Stundung oder eine Teilfreistellung beantragen, bei der Sie gegebenenfalls nur 42 Euro monatlich zahlen müssen. Der Freistellungsbetrag wird individuell ermittelt und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Sie können sich von der Rückzahlung zunächst für ein Jahr freistellen lassen. Der Antrag auf Freistellung der BAföG-Rückzahlung muss jedes Jahr neu gestellt werden. Sobald sich Ihre Einkommensverhältnisse bessern und der Freibetrag überschritten wird, müssen Sie das BVA hierüber informieren. Insgesamt können Sie sich höchstens zehn Jahre lang freistellen lassen, danach müssen Sie Ihr BAföG zurückzahlen.
In der Regel haben Sie 20 Jahre Zeit, um Ihr BAföG zurückzuzahlen. Können Sie nach Ablauf dieser Zeit Ihr Darlehen nicht tilgen, kommen Sie für einen Kooperationserlass in Betracht. Vorausgesetzt, Sie haben in den 20 Jahren immer die Ihnen mögliche Rate gezahlt oder sich ordnungsgemäß freistellen lassen. In diesem Fall kommen Sie für einen Schuldenschnitt in Frage.
Sie wollen Ihre Schulden möglichst schnell loswerden? Das kann sich richtig lohnen. Wenn Sie Ihre gesamten Schulden oder einen großen Teil davon auf einmal bezahlen, erhalten Sie auf Ihre BAföG-Rückzahlung einen prozentualen Nachlass. Bei einer Schuldenlast von beispielsweise 6.000 Euro werden Ihnen bei einer frühzeitigen kompletten Tilgung 14,5 Prozent erlassen. Somit müssen Sie nur noch 5.130 Euro zahlen. Eine Übersicht finden Sie hier.
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