Sie träumen vom Eigenheim oder sehen sich bereits aktiv auf dem Immobilienmarkt um? Ob Sie ein bestehendes Haus oder ein Grundstück zum Bauen kaufen möchten – bei Ihrer Kostenkalkulation sollten Sie auch die Grunderwerbsteuer im Blick haben. Was es damit auf sich hat, und wie hoch die Grunderwerbsteuer ist, erfahren Sie in folgendem Beitrag.
Wer sich ein Grundstück, eine Wohnung oder ein Haus kauft, muss in Deutschland eine Grunderwerbsteuer entrichten. Sie zählt zu den Kaufnebenkosten, die beim Erwerb einer Immobilie anfallen. Die Grunderwerbsteuer ist prinzipiell vergleichbar mit der Mehrwert- oder Umsatzsteuer – diese sogenannten Verkehrssteuern fallen immer dann an, wenn eine Ware oder ein Produkt, in diesem Fall eine Immobilie, den Besitzer wechselt.
Wenn Sie sich also fragen, wie viel Haus Sie sich leisten können, sollten Sie nicht nur den reinen Kaufpreis Ihres Wunschobjektes im Blick haben, sondern auch die anfallenden Nebenkosten in Ihrer Kalkulation berücksichtigen.
Zu den Kaufnebenkosten zählen:
Insgesamt können die zusätzlichen Kaufnebenkosten für ein Haus oder eine Wohnung rund 15 Prozent des eigentlichen Kaufpreises ausmachen. Ein nicht unbeträchtlicher Teil davon entfällt auf die Grunderwerbsteuer.
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Wichtig: Verwechseln Sie nicht die Grunderwerbsteuer mit der ähnlich lautenden Grundsteuer. Während es sich bei Letzterer um eine jährlich zu entrichtende Steuer auf den Grundbesitz handelt, ist die Grunderwerbsteuer nur einmal fällig, nämlich in dem Moment, in dem Sie die Immobilie oder das Grundstück erwerben.
Die Höhe der Grunderwerbsteuer legen die einzelnen Bundesländer fest. Je nachdem, in welcher Ecke Deutschlands Sie bauen oder kaufen wollen, kann die Höhe des Steuersatzes sehr unterschiedlich ausfallen. Bis zum Jahr 2006 galt noch ein bundesweit einheitlicher Satz von 3,5 Prozent. Seitdem haben einige Bundesländer die Grunderwerbsteuer stetig erhöht. Daher werden immer wieder Forderungen nach einer erneuten einheitlichen Regelung laut.
Während der Steuersatz in Bayern und Sachsen nach wie vor bei 3,5 Prozent liegt, veranschlagen z. B. Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Brandenburg inzwischen 6,5 Prozent. In Berlin beträgt die Grunderwerbsteuer derzeit 6 Prozent. Die Steuer wird auf den Kaufpreis des Objekts erhoben, wie er im Kaufvertrag festgelegt ist. Wie hoch die Summe ist, die Sie letztlich zahlen müssen, lässt sich demnach recht einfach berechnen:
Kaufpreis x Steuersatz in Prozent = Höhe der Grunderwerbsteuer
Die meisten Käufer einer Immobilie kommen um die Grunderwerbsteuer nicht herum. Es gibt jedoch ein paar Sonderfälle, in denen die Steuer entfällt:
In der Regel haben Immobilienkäufer kaum Möglichkeiten, sich gänzlich von der Grunderwerbsteuer zu befreien. Denn nur in den genannten Ausnahmefällen bleibt der Zugriff vom Finanzamt aus. Mit den passenden Spar-Tricks können Sie die Steuer allerdings erheblich reduzieren:
Nachdem Sie eine Immobilie oder ein Grundstück gekauft haben, müssen Sie zeitnah die Grunderwerbsteuer entrichten. Üblicherweise läuft dieser Prozess folgendermaßen ab:
Da für die Grunderwerbsteuer Beträge anfallen, die nicht unerheblich zu Buche schlagen, ist es unerlässlich, dass Sie bei Ihrer Finanzierungsplanung alle anfallenden Kaufnebenkosten möglichst genau berechnen. Mit dem Nebenkostenrechner der Berliner Sparkasse verschaffen Sie sich schnell und unkompliziert einen Überblick darüber, mit welchen Kosten Sie zusätzlich zum reinen Kaufpreis rechnen müssen. Mit einer guten Planung lassen sich etwaige Fallstricke frühzeitig aus der Welt räumen, sodass Sie Ihren Traum von der eigenen Immobilie seriös und sorgenfrei verwirklichen können.
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