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Mit dem passenden Versicherungsschutz bleiben Sie bei eventuellen Umzugsschäden nicht auf den Kosten sitzen.

Umzugsschäden – wer zahlt, wenn beim Umzug etwas zu Bruch geht?

Der teure Fernseher verweigert nach dem Transport den Dienst? Die antike Vase hat nach dem Auspacken einen Sprung und in der hochwertigen Ledercouch klafft ein großer Riss? Bei rund acht Millionen Umzügen pro Jahr in Deutschland kommen viele kleine und große Missgeschicke zusammen, die schnell zu teuren Umzugsschäden führen. Gerade wenn Verwandte und Freunde als freiwillige Umzugshelfer anpacken, stellt sich die Frage, wer im Falle eines Schadens die Kosten für das betroffene Umzugsgut übernehmen muss. Ein klarer Fall für die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung, die Umzugsschäden decken sollte? Weit gefehlt!
 

Eigene Hausrat- und Haftpflichtversicherung scheiden bei Umzugsschäden im Regelfall aus

Geht bei Ihrem Umzug etwas in die Brüche, können Sie keine Schäden bei Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung geltend machen. Denn diese greift in der Regel nur bei Ansprüchen von Dritten, nicht aber bei Umzugsschäden am eigenen Hausstand.

Wichtig: Während des eigentlichen Umzugs von der alten in die neue Wohnung besteht für Ihr Hab und Gut üblicherweise auch kein Schutz durch die Hausratversicherung, die auftretende Beschädigungen somit nicht abdeckt.

Private Umzugshelfer (und ihre Versicherung) in die Pflicht nehmen?

Passiert einem Ihrer freiwilligen Umzugshelfer ein Missgeschick, muss er dann für den entstandenen Umzugsschaden geradestehen? Schließlich haftet laut Bürgerlichem Gesetzbuch stets der Verursacher für Schäden am Eigentum Dritter.

Allerdings handelt es sich bei der privaten Umzugshilfe um eine Gefälligkeitshandlung, bei der in der Rechtsprechung von einem stillschweigenden Haftungsausschluss ausgegangen wird. Daraus folgt, dass Ihre freiwilligen Umzugshelfer nicht für die von ihnen verursachten Schäden haften müssen, solange keine grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln vorliegt. Entgegen der landläufigen Meinung kommt somit auch deren private Haftpflichtversicherung nicht automatisch für ihr Missgeschick auf.

Tipp: Der richtige Haftpflichtschutz kann im Ernstfall Freundschaften retten. In vielen privaten Haftpflichtversicherungen lassen sich die sogenannten Gefälligkeitshandlungen mitversichern oder sind bereits Bestandteil der Police. Fällt einem Ihrer Helfer beispielsweise aus Versehen das teure Porzellan-Geschirr herunter, übernimmt seine Versicherung den entstandenen Schaden.

Umzugsschäden: Gut abgesichert mit einem professionellen Umzugsunternehmen?

Etwa jeder fünfte Umzügler setzt auf fachkundige Unterstützung durch ein Umzugsunternehmen. Neben der professionellen Unterstützung bietet diese Variante auch einen weiteren Vorteil: So haften die Dienstleister grundsätzlich für die Umzugsschäden, die sie verursacht haben. Diese Haftung ist im Alltag allerdings mit einigen Einschränkungen verbunden:

  • Nach § 451e des Handelsgesetzbuches ist die Schadensübernahme auf maximal 620 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt.
  • Die Haftung für besonders teure oder empfindliche Gegenstände kann vertraglich ausgeschlossen werden.
  • Pflanzen, Tiere, Wertsachen, Bargeld oder Urkunden sind ebenfalls von der Haftung ausgenommen.
  • Für die Höhe der Schadenersatzansprüche gilt in der Regel der Zeitwert der beschädigten Gegenstände.
  • Die Haftung greift ausschließlich bei Gegenständen, die von den Mitarbeitern des Umzugsunternehmens selbst verpackt werden.
  • Bei Schäden in Folge sogenannter „unabwendbarer Ereignisse“, zum Beispiel durch Naturgewalten, kann das Umzugsunternehmen einen Haftungsausschluss geltend machen und ist damit von seiner Zahlungsverpflichtung befreit.

Hinweis: Werden Umzugsschäden nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen gemeldet, erlischt Ihr Anspruch auf Schadenersatz. Sichtbare Schäden am Umzugsgut müssen Sie daher sofort, spätestens am Folgetag, detailliert und schriftlich melden. Bei nicht äußerlich erkennbaren Schäden haben Sie hingegen 14 Tage Zeit, diese anzuzeigen.

Umzugsschäden: Auf der sicheren Seite mit einer Transportversicherung

Insbesondere wenn der Wert des Umzugsguts die Höhe von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum übersteigt, bietet eine optionale Transportversicherung zusätzlichen Schutz. Sie sichert Ihr Mobiliar zuverlässig während des Transports vom alten zum neuen Zuhause ab und kann entweder über den Spediteur oder direkt bei einem Versicherer abgeschlossen werden. Beim Abschluss einer Transportversicherung vereinbaren Sie individuell die Höhe der Versicherungssumme und können dabei entscheiden, ob Sie den Zeitwert oder den Neuwert (Wiederbeschaffungswert) Ihres Umzugsguts versichern wollen. Ein weiterer Vorteil: Im Gegensatz zur Grundhaftung der Umzugsunternehmen deckt eine Transportversicherung auch die Folgen von „unabwendbaren Ereignissen“ ab.

Gut zu wissen: Im Rahmen einer Transportversicherung erhalten Sie sowohl bei der Zusammenarbeit mit einem Umzugsunternehmen als auch bei einem Umzug in Eigenregie eine zusätzliche Absicherung. Die Kosten für eine solche Police belaufen sich – abhängig von der Höhe der gewählten Versicherungssumme und der Frage, ob der Neu- oder Zeitwert ersetzt werden soll – auf etwa 2,5 Promille der Versicherungssumme. Liegt der Wert Ihres Umzugsguts beispielsweise bei etwa 100.000 Euro, entspricht die zu erwartende Versicherungsprämie demnach rund 250 Euro.

Ihr nächster Schritt:

Weitere Informationen erhalten Sie im persönlichen Gespräch. Sie erreichen die Experten der LBS NordWest unter 030/526 885 4798 oder nutzen Sie unsere Online-Terminanfrage.

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