Der Staat fördert die betriebliche Altersversorgung: Arbeitnehmer haben ein Recht auf betriebliche Vorsorge. Aber auch für Arbeitgeber hat es viele Vorteile, sich an der Absicherung ihrer Angestellten im Ruhestand zu beteiligen.
Seit 2002 gehört die betriebliche Altersversorgung zu den verbrieften Arbeitnehmerrechten in Deutschland. Der Staat fördert diese zweite Säule der Altersvorsorge, weil absehbar ist, dass die gesetzliche Rente allein zur Sicherung des Lebensstandards im Ruhestand nicht mehr ausreichen wird. Wer zusätzlich vorsorgt, soll belohnt werden. Rund 18 Millionen sozialversicherte Arbeitnehmer haben bereits eine betriebliche Altersversorgung. Das ist rund die Hälfte aller regulär Beschäftigten in Deutschland.
Bei der betrieblichen Altersversorgung profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Der große Vorteil ist, dass bei einer sogenannten Entgeltumwandlung der Vorsorgebeitrag nicht vom Nettoeinkommen abgeht, sondern vom Bruttogehalt abgezogen wird. Dadurch müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer weniger Sozialabgaben zahlen. Für die Mitarbeitenden reduziert sich außerdem noch die Steuerlast.
Vermögenswirksame Leistungen als Investition in die betriebliche Altersvorsorge
Wer vermögenswirksame Leistungen erhält, kann auch diese in eine betriebliche Altersversorgung investieren. Das können bis zu 40 Euro im Monat sein, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum Gehalt zahlen. Der Arbeitgeber profitiert von der positiven Imagewirkung: Gerade, wenn Fachkräfte angeworben oder im Unternehmen gehalten werden sollen, ist das Angebot einer betrieblichen Altersversorgung fast schon unerlässlich. Neben dem Prestigegewinn zahlt sich vor allem eine firmenfinanzierte Arbeitgeberleistung positiv auf das Betriebsklima und die Mitarbeitermotivation aus.
17,8 Millionen sozialversicherte Beschäftigte haben eine betriebliche Altersvorsorge. Bei Unternehmen über 1.000 Mitarbeiter liegt die bAV-Quote bei rund 84 Prozent, bei Unternehmen unter 10 Mitarbeitern bislang lediglich bei 30 Prozent.
Vorteile der Betriebsrente für Arbeitgeber:
Vorteile der Betriebsrente für Arbeitnehmer:
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Welches Modell der Betriebsrente ist das richtige?
Ob Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse oder Direktzusage: Für die Wahl der passenden betrieblichen Altersvorsorge spielen viele verschiedene Aspekte eine Rolle, sowohl für das Unternehmen als auch für die Belegschaft. Für den Arbeitgeber sind zum Beispiel eine einfache Abwicklung oder ein geringer Verwaltungsaufwand wichtig. Oder die Frage, ob auch die Geschäftsführung und leitende Angestellte abgesichert werden sollen. Auch die Auswirkungen auf die Bilanz spielen eine entscheidende Rolle.
Diese Modelle der betrieblichen Altersversorgung gibt es:
Hier schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Rentenversicherung, meist bei einem Lebensversicherer ab.
Die rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung wird von einem oder mehreren Unternehmen getragen.
Auch sie ist rechtlich selbstständig und übernimmt für den Arbeitgeber die Verwaltungsprozesse.
Sie wird vor allem leitenden Angestellten angeboten. Dazu muss das Unternehmen Pensionsrückstellungen in der Bilanz bilden.
Warum die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sinnvoll ist
Für die Arbeitnehmer ist eher von Bedeutung, dass sie ihre Anwartschaften bei einem Jobwechsel zu einem anderen Unternehmen mitnehmen können oder die Frage, wie die Ansprüche auf die eingezahlten Beträge zum Beispiel bei Insolvenz des Arbeitgebers geschützt sind.
Für beide Seiten spielen die gewünschte jährliche Beitragshöhe, steuer- und bilanzrechtliche Aspekte sowie unternehmenspolitische Faktoren eine Rolle. Durchaus von Vorteil ist es, wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern aktiv eine betriebliche Altersversorgung anbieten. So können sie das Modell selbst bestimmen und mit dem Leistungsumfang festlegen, wie hoch die Einsparung bei den Lohnnebenkosten ist.
Die wichtigsten Vorteile der Betriebsrente im Überblick
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