Fast die Hälfte aller Frauen, nämlich 45 Prozent, leben mit der Sorge, dass sie im Alter auf finanzielle Unterstützung angewiesen sein könnten. Das zeigt eine Forsa-Umfrage im Auftrag des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft . Aus gutem Grund: Durch Erwerbsausfälle während der Kindererziehung und durchschnittlich niedrigere Gehälter als Männer wird die gesetzliche Rente bei ihnen im Alter nicht ausreichen. Zudem leben Frauen heute noch immer länger als Männer – sie müssen also auch längere Zeit mit einer geringeren Altersrente auskommen.
Private Vorsorge ist daher unumgänglich. Wer sich dabei aber nur auf den Partner verlässt, geht ein hohes Risiko ein. Frauen sollten unter allen Umständen eine ausreichende eigene Altersvorsorge aufbauen, um sich im Alter finanzielle Freiheit zu sichern.
Ihre Partnerschaft ist stabil, liebevoll und wird für immer halten? Wir wünschen es Ihnen. Doch die (unromantische) Tatsache ist: In Berlin werden jeden Tag knapp 17 Ehen geschieden. Die Trennungen unverheirateter Paare sind dabei nicht berücksichtigt. Bundesweit geht bei rund 40 Prozent aller Paare die Beziehung irgendwann in die Brüche.
In vielen Ehen und langjährigen Beziehungen übernimmt eine Person die Verantwortung für das Thema Rente: In den meisten Fällen ist dies der Mann. Vor allem, wenn er als Allein- oder Hauptverdiener für das Haushaltseinkommen sorgt.
Für Ehen, die bis ins Rentenalter halten, ist das unproblematisch. Im Idealfall stirbt er nicht zu früh und seine Rente versorgt beide Partner. Doch was, wenn dieser Plan schiefgeht?
Statistiken belegen: Frauen haben nach Scheidungen rund 40 Prozent weniger Geld zur Verfügung, Männer nur sieben Prozent weniger. Denn seit 2008 müssen Frauen im Scheidungsfall mit deutlich weniger Unterhalt und dessen zeitlicher Befristung rechnen.
Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts (UÄndG) verfolgt das Ziel der sogenannten Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung. Damit sollte die Erwerbstätigkeit verheirateter Frauen angekurbelt werden, um nach einer Scheidung für sich selbst sorgen zu können.
Der erwünschte Effekt ist jedoch ausgeblieben. Eine Studie des RWI – Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung ergab 2017, dass sich kein positiver Einfluss auf die Erwerbstätigkeit von Frauen ableiten lässt.
Unter anderem ist dies auch darauf zurückzuführen, dass es nach wie vor mehr Steuervorteile bringt, wenn ein Partner Hauptverdiener ist, als wenn beide ähnliche Summen zum gemeinsamen Haushalt beisteuern.
Viele schieben das Thema Altersvorsorge auf die lange Bank. Klug ist das jedoch nicht. Denn: Der frühe Vogel fängt den Wurm.
Männer bekommen doppelt so viel Rente wie Frauen. Wir erklären, warum Frauen bei der Altersvorsorge derart im Hintertreffen sind und was Sie selbst dagegen tun können.
Frauen sorgen häufig zu wenig für ihr Alter vor. Vor dem Hintergrund des nach wie vor bestehenden Gender-Pay-Gaps und dem höheren Risiko der Altersarmut, ist das durchaus bedenklich. Ein Gedankenaustausch unter Frauen.
Sind Sie angestellt oder selbstständig? Welche finanziellen Mittel haben Sie für Ihre private Vorsorge? Welcher Risikotyp sind Sie und wie langfristig können Sie sich auf ein bestimmtes Vorsorgemodell festlegen? Mit unserem Ratgeber finden Sie die richtige Altersvorsorge, die zu Ihnen passt.
Beim Ehegattensplitting, einem bis heute gültigen Steuermodell aus den 50er Jahren, rechnet das Finanzamt die Einkommen beider Ehepartner zusammen und teilt sie durch zwei. Dann gilt für das halbierte Einkommen ein geringerer Steuersatz. Am größten ist die Steuererleichterung also, wenn ein Partner Alleinverdiener ist. Das fördert das alte Ehemodell von Alleinernährer nebst Hausfrau.
Frauen verzichten folglich im Schnitt öfter auf berufliche Qualifikationen, Karriere und ein eigenes Einkommen – die geringe staatliche Rente ist damit programmiert.
So bleiben sie auch im Alter abhängig. Im Scheidungsfall verlieren Frauen damit oft doppelt: die Altersvorsorge durch den Ehemann und die Möglichkeit, aus eigenen Mitteln privat vorzusorgen.
Wer vorsorgen möchte, kann eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung abschließen. Sie ist vergleichbar mit einem Ehevertrag. Hiermit regeln Sie Vermögensverhältnisse wie Gütertrennung, Verzicht auf einen Versorgungsausgleich bei der Rente, Ehegattenunterhalt und Erbverzicht nach einer möglichen Trennung.
Natürlich lassen sich gewisse Fragen besser in Friedenszeiten erörtern, als während eines Rosenkrieges. Trennungsvereinbarungen können also durchaus sinnvoll sein, gelten aber als unromantisch und können teilweise auch Nachteile für einen der Partner mit sich bringen. In jedem Fall sollten Sie sich gut beraten lassen. Denn der Ehevertrag dient oft vor allem der Absicherung des ohnehin schon besser gestellten Partners.
Es ist wichtig, dass Frauen eine vom Mann unabhängige Alterssicherung aufbauen. Allerdings liegt der rechnerische Stundenlohn von erwerbstätigen Frauen durchschnittlich 21 Prozent unter dem von Männern.
Arbeitnehmerinnen sind zudem oft mit einer familienunfreundlichen Unternehmenskultur konfrontiert, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erschwert. Daher arbeiten sie häufiger in Teilzeit als Männer. Ein Erwerbslebenslauf von gleicher Dauer führt also bei Frauen unter Umständen zu geringeren Ansprüchen in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wer einem Minijob nachgeht, kann naturgemäß noch weniger in seine Rente investieren. Ein extremes Beispiel: Wer ein Leben lang geringfügig beschäftigt war, hat einen Anspruch auf gerade einmal 140 Euro Rente.
Viele Frauen können – zumindest vorübergehend – gar nicht arbeiten, weil sie sich um die Kinder, den Haushalt oder die Pflege von Angehörigen kümmern. Doch auch in diesen Fällen gibt es vielfältige Möglichkeiten für eine private Altersvorsorge. Lassen Sie sich beraten.
Wer in einem beständigen Arbeitsverhältnis steht, sollte eine betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Entgeltumwandlung machen, raten Experten. Dabei werden die Beiträge aus dem Bruttoeinkommen abgezwackt. Arbeitnehmer sparen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern und ihr Arbeitgeber leistet einen Zuschuss. Manche Arbeitgeber finanzieren die bAV sogar voll.
Die private Rentenversicherung ist eine Vorsorgemöglichkeit, die flexible Einzahlungen erlaubt. Bei Vertragsabschluss wird eine lebenslange Rente garantiert. Auch eine Kapitalauszahlung auf einen Schlag ist zu Vertragsende möglich.
Zu der Summe addieren sich noch Überschussbeteiligungen aus der jährlichen Rendite, wenn die Versicherung gut gewirtschaftet hat. So erhöht sich die private Rente mit jedem Vertragsjahr. Bei einem frühzeitigen Todesfall kann sie auch an einen Hinterbliebenen ausgezahlt werden.
Das verbindet die Leistungen der Rentenversicherung mit einem Fondssparplan in renditestarken Börsensegmenten. Hierbei ist es wichtig, auf einen langen Anlagezeitraum zu achten, um mögliche Schwankungen auszugleichen.
Mit etwas reduzierten Garantien für den Kunden, aber einer flexibleren Kapitalanlage können so potenziell höhere Überschussbeteiligungen erwirtschaftet werden.
Zu den bekanntesten Modellen der privaten Vorsorge gehört die Riester-Rente. Die volle staatliche Förderung gibt es bereits ab einem Beitrag von 60 Euro pro Jahr. Riestern eignet sich also auch für all diejenigen, die nur wenig oder gar nichts verdienen. Neben der Grundzulage in Höhe von 175 Euro im Jahr profitieren Familien mit Kindern zusätzlich von bis zu 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind.
Die Beiträge können zudem in der Ansparphase von der Steuer abgezogen werden.
Seit 2018 werden Renten aus einer freiwilligen Altersvorsorge größtenteils nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet: Der Freibetrag liegt bei 100 Euro im Monat. Konkret heißt das: Sie dürfen von einer Zusatzrente mindestens 100 Euro monatlich behalten, ohne dass das Sozialamt Ihnen weniger Unterstützung auszahlt.
Beträgt die Rente mehr als 100 Euro, bleiben weitere 30 Prozent des übersteigenden Teils (bis zu einer Höchstgrenze, die vom jeweiligen Sozialversicherungsträger festgelegt wird) anrechnungsfrei.
Die Möglichkeiten, privat für den Lebensabend vorzusorgen, sind so individuell, wie es Ihre Biografie ist. Informieren Sie sich, beginnen Sie rechtzeitig und nutzen Sie die staatlichen Förderungen. Die gesetzliche Rente alleine reicht nicht, um Ihren Lebensstandard zu halten.
Ganz unabhängig, ob Sie ein Mann oder eine Frau sind und ob Sie Ihren Lebensabend vollkommen eigenständig oder gemeinsam als Paar genießen werden: Eine solide Alterssicherung, mit der Sie sorgenfrei in die Zukunft blicken und sich irgendwann auf die Rente freuen können, basiert auf mehreren Standbeinen.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern zu allen Fragen der Altersvorsorge.
Altersvorsorgelösungen für jede Lebensphase
Jeder wünscht sich ein sorgenfreies Leben – besonders im Alter. Richtig vorgesorgt können Sie einen Ruhestand genießen, der keine Wünsche offen lässt. Mit der passenden Strategie lässt sich dafür selbst im Zinstief vorsorgen.
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