Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen.
Seit 2009 gilt eine sog. Abgeltungsteuer auf alle privaten Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren.
Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge (z.B. Zinsen) wird seit 01.01.2015 automatisch einbehalten und an die steuererhebenden Religionsgemeinschaften abgeführt.
Eine Zusammenfassung über den automatischen Informationsaustausch zur Kirchensteuer zwischen der Berliner Sparkasse und dem Bundeszentralamt für Steuern haben wir Ihnen im folgenden Merkblatt zusammengestellt. Für weitergehende Fragen zum Kirchensteuerabzug wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Sie wollen nicht mehr, dass die Berliner Sparkasse automatisch den Kirchensteuerabzug vornimmt, sondern Ihr zuständiges Finanzamt im Rahmen Ihrer Veranlagung? Mit Hilfe des amtlichen Vordrucks können Sie dem Abzug durch die Berliner Sparkasse widersprechen (Sperrvermerk). Reichen Sie diese Erklärung beim Bundeszentralamt für Steuern ein.