Nach Ablauf der ersten Zinsbindung ist der Immobilienkredit in der Regel noch nicht vollständig zurückgezahlt. Eigenheimbesitzer sollten sich daher rechtzeitig um eine Anschlussfinanzierung kümmern. Ideal ist es, wenn Sie dafür nicht bis zum Schluss warten. Denn für besonders gute Konditionen sollten Sie rechtzeitig verschiedene Angebote miteinander vergleichen. In manchen Fällen kann es sogar ratsam sein, sich bereits einige Jahre vor dem Ablauf der Sollzinsbindung mit der Anschlussfinanzierung zu beschäftigen. Insbesondere dann, wenn in der Zukunft mit steigenden Zinsen zu rechnen ist.
Steht das Ende der Zinsbindungsfrist bevor, haben Sie drei verschiedene Möglichkeiten, um die Weiterfinanzierung Ihrer Immobilie anzugehen:
1. Prolongation
2. Umschuldung
3. Forward-Darlehen
Tipp: Mit dem Anschlussrechner verschaffen Sie sich bereits frühzeitig einen guten Überblick darüber, welche Konditionen für Ihre Anschlussfinanzierung möglich sind. Sie geben lediglich den Objektwert, die Summe der Restschuld sowie das gewünschte Ablösedatum ein und erhalten sofort mögliche Konditionen angezeigt. Anschließend können Sie direkt online einen Termin mit einem Berater vereinbaren.
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Bei der Prolongation wird Ihre bestehende Finanzierung nach dem Ende der Zinsbindung im Grunde nur verlängert. Drei Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist wird Ihre finanzierende Bank an Sie herantreten und Ihnen ein neues Angebot für die Anschlussfinanzierung unterbreiten. Der entscheidende Vorteil ist, dass die Grundschuld bereits auf diese Bank eingetragen ist und somit keine Kosten für die Grundschuldübertragung und den Notar anfallen. So sparen Sie Zeit und Kosten. Allerdings sind die Zinsen im Vergleich zu anderen Darlehen manchmal höher. Verschaffen Sie sich also am besten einen Überblick über mögliche Konditionen und holen Sie sich ein individuelles Angebot ein.
Wechseln Sie nach dem Ablauf der Zinsbindung zu einer anderen Bank, handelt es sich um eine Umschuldung. Der entscheidende Vorteil bei einem Wechsel können bessere Konditionen sein. Bei der Umschuldung fallen allerdings Kosten für die Grundbuchübertragung und den Notar ein. Das bedeutet nicht nur finanziellen, sondern auch mehr Zeitaufwand für Sie, denn Sie müssen Unterlagen einreichen und eine erneute Kreditprüfung abwarten. Bei deutlich besseren Kreditkonditionen kann sich ein Wechsel dennoch lohnen. Haben Sie sich für eine Umschuldung entschieden, beginnen Sie idealerweise etwa zwölf Monate vor Ablauf der Sollzinsbindung mit der Suche nach einem Anschlusskredit.
Das Forward-Darlehen ist eine Besonderheit, denn es kann in der Regel bereits bis zu 36 Monate vor dem Ablauf der Zinsbindung abgeschlossen werden. Das kann immer dann sinnvoll sein, wenn die Zinsen gerade sehr günstig sind oder absehbar ist, dass sie in Zukunft stark steigen werden. Der Vorteil ist, dass Ihnen bei steigenden Zinsen der niedrigere Zinssatz sicher ist. Sind die Zinsen jedoch wider Erwarten gefallen, müssen Sie dennoch den vereinbarten Zinssatz akzeptieren. In jedem Fall zahlen Sie einen Aufschlag dafür, dass die Bank Ihnen bereits im Vorfeld einen bestimmten Zinssatz zusichert. Dieser fällt umso höher aus, je länger die Vorlaufzeit bis zum Ablauf der Zinsbindung ist. Ein Forward-Darlehen ist sowohl bei der Prolongation als auch bei der Umschuldung möglich.
Tipp: Wer sich bereits bei Abschluss der Baufinanzierung mit einem Bausparvertrag ein zinsgünstiges Darlehen für die Zukunft sichert, profitiert von langfristiger Zins- und damit Planungssicherheit. Der Bausparvertrag sollte so angelegt werden, dass mit Ablauf der ersten Zinsbindung das günstige Bauspardarlehen abgerufen werden kann. Denn das Bauspar-Darlehen wird zu einem festen Zinssatz zurückgezahlt, das bereits beim Vertragsabschluss feststeht. Ein wesentlicher Vorteil gegenüber dem Forward-Darlehen ist, dass Sie das Bauspar-Darlehen nicht annehmen müssen, wenn zum Ablauf der Zinsbindung günstigere Zinsen möglich sind, als im Bausparvertrag vereinbart.
Bei einer sehr langen Zinsbindung kann es passieren, dass die Zinsen in dieser Zeit deutlich sinken. Als Verbraucher haben Sie das Recht, Ihre langfristige Baufinanzierung zu kündigen, wenn die vollständige Auszahlung des Darlehens bereits länger als zehn Jahre zurückliegt. Mit einer Frist von sechs Monaten ist die Kündigung nach zehn Jahren Laufzeit jederzeit möglich, ohne dass Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen. Und Sie können sich einen günstigeren Kredit suchen.
Läuft die Zinsbindung aus, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, die Anschlussfinanzierung zu gestalten. Möchten Sie alles beim Alten belassen, warten Sie einfach ab, bis Ihre Bank an Sie herantritt und Ihnen ein Angebot unterbreitet. Dabei kann es sinnvoll sein, rechtzeitig verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen, um die bestmöglichen Konditionen zu finden.
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