Sie wollen Isolierfenster einsetzen, das Schlafzimmer neu tapezieren oder sich endlich den Traum von der Fußbodenheizung verwirklichen: Sind das nun Modernisierungen, Sanierungen oder nur Renovierungen? Oder bezeichnen die Worte ohnehin dasselbe? Synonyme sind die Begriffe nicht, auch wenn sie im Alltag oft so verwendet werden. Die Unterschiede sind nicht nur für Duden-Fans interessant, sondern vom Gesetzgeber klar definiert. Hier erfahren Sie, was Sie als Immobilieneigentümer wissen sollten.
Von einer Modernisierung spricht der Experte, wenn die geplante Baumaßnahme den Wohn- oder Nutzwert eines Gebäudes steigert. Das umfasst auch Vorhaben, die zu Einsparungen der Strom-, Heiz- oder Wasserkosten führen. Darüber hinaus zählen zum Beispiel Anbauvorhaben, die neuen Wohnraum schaffen, ebenfalls zu den Modernisierungsmaßnahmen. Gesetzlich festgelegt ist das in Paragraph 555b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Typische Modernisierungsmaßnahmen sind beispielsweise
Die Beispiele zeigen: Eine Modernisierung ist ein größerer Eingriff in die Immobilie, der zu einer Wertsteigerung führt. Oftmals ist das mit einer Senkung der Energiekosten durch leistungsfähigere oder sparsamere Technologie verbunden. Das Besondere an der Modernisierung ist, dass der Vermieter Modernisierungskosten anteilig auf die Mieten umlegen kann.
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Während eine Modernisierung den Immobilienwert erhöht, ist die Renovierung etwas für das Auge: Sie behebt kleinere Mängel, die durch die reguläre Wohnungsnutzung entstehen. Renovierungen bessern Schönheitsfehler aus und schaffen so ein angenehmeres Wohngefühl. Im Unterschied zur Modernisierung lassen sich die meisten Renovierungsarbeiten mit etwas handwerklichem Geschick ohne Fachmann selbst erledigen. Typische Renovierungsmaßnahmen sind:
Sie wollen Schäden beheben, die die Wohnqualität oder Nutzbarkeit der Immobilie beeinträchtigen? Dann planen Sie eine Sanierung. Oftmals sind Sanierungen notwendig, da der betreffende Schaden mittelfristig die Wohnqualität und den Immobilienwert senkt. Bei einer Sanierung stellen Sie somit den ursprünglichen Zustand der Immobilie wieder her und verhindern den Wert- und Qualitätsverfall. Klassische Sanierungsarbeiten sind zum Beispiel:
Im Unterschied zur Modernisierung wird der Nutzwert durch eine Sanierung also nicht erhöht, sondern wiederhergestellt bzw. erhalten. Der mit einer Sanierung verbundene Arbeitsaufwand ist nicht zu unterschätzen, wie die Beispiele zeigen. Zudem ist Fachwissen unverzichtbar. Darum sollten Sie Sanierungsaufgaben erfahrenen Handwerkern überlassen.
Modernisierung und Sanierung wirken auf den ersten Blick recht ähnlich: Beides sind größere bauliche Eingriffe in die Immobilie. Rechtlich und finanziell ist der Unterschied jedoch enorm. Während Sanierungskosten vom Immobilieneigentümer getragen werden, können Modernisierungskosten anteilig in Höhe von bis zu acht Prozent jährlich auf die Mieter umgelegt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Maßnahme rechtzeitig, sprich drei Monate vor Beginn der Arbeiten, angekündigt wird. Dabei müssen die Mieter über Umfang, Beginn und Dauer der Maßnahme sowie die zu erwartende Mieterhöhung informiert werden. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Wenn Sie ein Haus modernisieren, indem Sie das Dachgeschoss ausbauen, liegt zwar eine Modernisierung nach Paragraph 555b des BGB vor. Aber Modernisierungen, die neuen Wohnraum schaffen, sind nicht umlagefähig. Instandhaltungen – beispielsweise Heizungsreparaturen – werden zudem wie Sanierungen behandelt und sind ebenfalls nicht umlagefähig.
Die Kosten von Modernisierungen, Sanierungen und Renovierung hängen nicht zuletzt davon ab, welche Maßnahmen Sie planen. Sollen es neue Isolierfenster oder nur ein frischer Fassadenanstrich sein? Zudem beeinflussen Bauart, Alter und Größe der Immobilie die Modernisierungskosten ebenso wie eventuelle Eigenleistungen oder das verwendete Material. Dennoch lassen sich grobe Orientierungen angeben, mit welchem Betrag Sie für die Modernisierung rechnen sollten. So schlägt eine neue Heizungsanlage mit etwa 10.000 Euro je Anlage zu Buche, der Fensteraustausch kostet etwa 500 Euro pro Fenster. Ein neuer Außenanstrich ist dagegen schon für ca. 30 Euro pro Quadratmeter zu haben.
Wenn Sie eine Modernisierung, Sanierung oder Renovierung realisieren wollen, bieten sich verschiedene Finanzierungsoptionen und Förderprogramme an. Tipp: Viele Eigenheimbesitzer planen langfristig voraus und schließen weit vor Beginn der Maßnahme einen Bausparvertrag ab. Das gesparte Geld kann nämlich auch für Modernisierungsvorhaben verwendet werden. Und Sie sichern sich damit ein zinsgünstiges Darlehen für die Zukunft. Nicht immer lässt sich ein Vorhaben jedoch so langfristig planen.
Ist die Modernisierung kurzfristiger geplant, empfiehlt sich bei größeren Maßnahmen ein günstiger Modernisierungskredit. Seine lange Sollzinsbindung ermöglicht Ihnen eine sichere Finanzplanung. Für Renovierungen und kleinere Modernisierungen ist der bewährte Ratenkredit zur freien Verwendung die beste Option. Gerne machen wir Ihnen ein kostengünstiges und überzeugendes Angebot. Übrigens: Wenn Sie eine energetische Sanierung oder den barrierefreien Umbau Ihrer Immobilie planen, können Sie Fördermittel dafür beantragen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), aber auch viele Gemeinden, bieten finanzielle Unterstützung und Anreize für Modernisierungsvorhaben. Unsere Immobilien-Experten informieren auch über öffentliche Fördermittel.
Modernisierungen steigern den Wohnwert Ihres Eigenheims, Renovierungen verschönern es und Sanierungen reparieren. Obwohl die Maßnahmen sich unterscheiden, vereint sie zweierlei: Sie haben alle den Zweck, Ihre Immobilie wohnlicher, wertvoller und beständiger zu machen. Und bei allen unterstützen wir Sie gerne in der Finanzplanung.
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