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Darstellung von einem Balkonkraftwerk

Balkonkraftwerk – Energie erzeugen und Kosten sparen mit sonnigen Aussichten

Steigende Energiekosten, Kaufkraftverlust und weitere Unsicherheiten – viele Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer sehnen sich nach etwas mehr Unabhängigkeit und Sicherheit. Sich mit Photovoltaik energietechnisch autark zu machen, ist da naheliegend. Allerdings ist der Aufbau von Dachsolaranlagen oft komplex und kostspielig. Zudem hat die
Eigentümergemeinschaft für gewöhnlich ein Wörtchen mitzureden. Und wer Mieterin
oder Mieter ist, hat in puncto Energieerzeugung oft gar keine Optionen.

Warum also nicht im kleinen Rahmen Strom produzieren – und zwar auf dem Balkon oder der Terrasse? Ein Balkonkraftwerk kann in vielen Fällen eine interessante Alternative sein, um Kosten zu sparen und sich vor Ort zumindest teilweise mit günstiger und grüner Energie zu versorgen.

Oft „Plug-and-play“ – so funktioniert eine Balkon-Solaranlage  

Ein Balkonkraftwerk – in der Fachsprache „steckerfertige Energieerzeugungsanlage“ genannt – ist eine kleine Solaranlage für Balkone oder Terrassen. Sie lässt sich entweder auf dem Boden aufstellen oder an Brüstungen und Geländern beziehungsweise an Vordachflächen und Fassaden montieren. Die Geräte sind schnell und einfach installiert und lassen sich im Vergleich zu großen Dach-Solaranlagen selbst von Laiinnen und Laien einrichten. Neben einem oder – je nach Größe der Außenfläche – üblicherweise zwei Solarmodulen gehört zu einem Balkonkraftwerk ein sogenannter Wechselrichter.

Dieser etwa tellergroße Kasten wird im Regelfall von unten gegen eines der Solarmodule geschraubt und steht somit nicht im Weg. Der Wechselrichter wandelt den von den Modulen erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um und macht die Energie somit für Haushaltsgeräte nutzbar. Hierfür wird das Balkonkraftwerk über ein Kabel mit dem Stromnetz im Gebäude verbunden. Bislang ist dafür der Einbau einer sogenannten Energiesteckdose – auch als „Wieland-Stecker“ bezeichnet – durch einen Fachinstallateur erforderlich. In einigen Fällen muss außerdem der Stromzähler durch den Netzbetreiber ausgetauscht werden. Der Grund: Herkömmliche Einrichtungszähler würden bei der zusätzlichen Stromeinspeisung sonst rückwärtslaufen.

In Zukunft soll jedoch der Betrieb von Balkonkraftwerken mit einfacher Steckdose gesetzlich zugelassen werden. Das Einspeisen kann demnach über den normalen Stromzähler erfolgen – dessen Rückwärtslaufen und damit das Verringern der Strommenge ist dann erlaubt. Einmal eingerichtet und angeschlossen erzeugt ein Balkonkraftwerk je nach Witterungsbedingungen, Aufstellungsort und -weise Strom, der sich unmittelbar im Haushalt nutzen lässt.

Photovoltaik auf dem Balkon: Lohnt sich das?  

Der in das Stromnetz des Gebäudes eingespeiste Strom aus einem Balkonkraftwerk steht vorrangig für Geräte im Haushalt wie Waschmaschinen, Kühlschränke oder Fernseher zur Verfügung. Der Stromzähler des Haushalts läuft durch die eingebrachte Energie dann schlichtweg langsamer. Ein Balkonkraftwerk kann somit dazu beitragen, Energiekosten durch die Eigenproduktion zu senken. Eine oder mehrere kleine Kollektoren können natürlich nicht den Energiebedarf eines Haushalts abdecken. Allerdings sind die Mini-Kraftwerke je nach Ausführung in der Lage, etwa 10 bis 20 Prozent des im Haushalt benötigten Stroms zu erzeugen.

Laut den Verbraucherzentralen lohnt sich ein Balkonkraftwerk so gut wie immer. Die Anschaffung der Geräte kann sich oft nach wenigen Jahren amortisieren – Expert:innen sprechen diesbezüglich von etwa fünf bis zehn Jahren. Einsparungen lassen sich dann im zwei- bis dreistelligen Euro-Bereich pro Jahr mit dem Balkonkraftwerk realisieren. Obendrein ist der Strom über eigene Solarkollektoren nachhaltig und fossilfrei. Ein Balkonkraftwerk ist also eine wunderbare Option für alle, die klimafreundlicher und unabhängiger leben und wohnen möchten.

Gut zu wissen: Einige Bundesländer bieten Förderprogramme oder Boni für die Errichtung von Balkonkraftwerken an. In Berlin gibt es beispielsweise das Förderprogramm „SolarPLUS“. In dessen Rahmen lassen sich Steckersolargeräte mit einem Zuschuss von bis zu 500 Euro fördern. Ein bundesweit geltende Fördermaßnahme besteht mit der seit Januar 2023 geltenden Mehrwertsteuerbefreiung auf Solarmodulen, Wechselrichter sowie Zubehörteilen. Die 19 Prozent Ersparnis machen eine Anlage auf Balkonen und Terrassen somit in vielen Fällen nochmals attraktiver.

Kosten, Leistung und Anmeldung von Balkonkraftwerken  

Im Handel sind viele unterschiedliche Lösungen zur grünen Stromerzeugung auf Balkonen und Terrassen erhältlich. Die Kosten für Sets mit allen benötigten Teilen zur Selbstmontage belaufen sich auf etwa 400 Euro bis um die 1.000 Euro. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich die Module, Wechselrichter und Rahmengestelle in eigener Wunschkonfiguration separat zusammenzustellen. Wer ein Balkonkraftwerk kaufen möchte, trifft auf Modulleistungen ab üblicherweise 300 Watt Einspeiseleistung.

Bei der Errichtung sind folgende Punkte zu beachten: 

  • Je Haushalt können aktuell Anlagen mit einer Leistung von maximal 600 Watt eingerichtet und genutzt werden.
  • Die neue Anlage muss beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Der zuständige Netzbetreiber lässt sich über den 13-stelligen Identifikationscode auf der Stromrechnung oder über eine Anfrage beim Energieversorger herausfinden. Weitere Informationen zur Registrierung der Anlage gibt es zumeist auf der Website des jeweiligen Netzbetreibers. 
  • Weiterhin muss die Betreiberin oder der Betreiber sein oder ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. 
  • Wer die Registrierung bei den beiden genannten Stellen versäumt, muss mit einem Bußgeld rechnen.  

Achtung! Das gilt ab 2024: Im August 2023 hat das Bundeskabinett das sogenannte Solarpaket I beschlossen. Ziel des Gesetzespaketes ist es, die Inbetriebnahme von Balkon-PV-Anlagen so einfach wie möglich zu gestalten. Folgende Punkte gelten ab 2024:

  • Der Gesetzgeber erlaubt, die zugelassene Höchstleistung für Solarmodule auf dem Balkon von 600 Watt auf insgesamt 800 Watt pro Haushalt anzuheben.
  • Außerdem ist es in Zukunft zulässig, die Geräte über herkömmliche Haushaltsteckdosen zu betreiben. Ebenso muss kein Zweirichtungszähler (digitaler Stromzähler) installiert werden: Wird Strom über das Balkonkraftwerk eingespeist, läuft der bisherige Stromzähler, der sogenannte Ferraris-Zähler, rückwärts und senkt die bis dato verbrauchte Strommenge. Insgesamt vereinfacht dies die Einrichtung eines Balkonkraftwerks erheblich.
  • Überdies entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister erfolgt nur noch mit der Eingabe weniger, einfacher Daten.

Miete und Eigentum: Was ist beim Balkonkraftwerk noch wichtig?  

Obwohl diesbezüglich bereits Forderungen laut werden, besteht derzeit kein genereller Anspruch auf den Betrieb eines Balkonkraftwerks – weder für Mieterinnen und Mieter noch für Eigentümerinnen und Eigentümer, die über Sondereigentum in einer Eigentümergemeinschaft verfügen. Wem eine Immobilie allein gehört, darf natürlich frei über die Errichtung einer Mini-PV-Anlage entscheiden. Alle anderen allerdings haben im Regelfall eine Genehmigung einzuholen:   

  • Mietende müssen ihre Vermieterin oder ihren Vermieter über ihr Vorhaben unterrichten und sollten eine schriftliche Genehmigung anfordern. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn die Solarmodule an der Balkonbrüstung, Fassade oder andere Außenbereiche angebracht werden – dies stellt eine genehmigungspflichtige bauliche Veränderung eines Gebäudes dar. 
  • Prinzipiell gilt das Gleiche für Eigentümerinnen und Eigentümer: Sie müssen im Regelfall das Gespräch mit der Eigentümergemeinschaft suchen und eine Genehmigung für die Errichtung einer Anlage anfordern. Zumeist reicht eine Abstimmung mit einfacher Mehrheit für grünes Licht.  

Tipp: Grundsätzlich ist es sinnvoll, vorab zu prüfen, ob es im jeweiligen Miet- oder Nutzungsvertrag entsprechende Regelungen gibt. Falls ja, lohnt es sich, mit einem entsprechenden Hinweis auf diese an die Eigentümergemeinschaft beziehungsweise die Vermieterin oder den Vermieter heranzutreten. Das Gespräch sollte aber in jedem Fall nochmal gesucht werden.

 

Fazit  

Ein Balkonkraftwerk kann in vielen Fällen eine günstige Alternative zu großen Dachkollektoren sein – jedenfalls in kleinem Rahmen der Energieerzeugung. Eine Anlage deckt einen gewissen Teil des Energiebedarfs im Haushalt und unterstützt so dabei, Kosten zu sparen. Wer zur Miete oder im Eigentum in einem Mehrfamilienhaus lebt, muss sich vorab mit den anderen Parteien im Haus absprechen. Außerdem muss eine Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister erfolgen. Mithilfe des beschlossenen Solarpakets I wird die Umsetzung neuer Balkon-PV-Anlagen jedoch deutlich vereinfacht und unbürokratischer gestaltet, um Verbraucherinnen und Verbrauchern den Weg in Richtung Solarstrom zu erleichtern.

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