Wer könnte friedvoll den Weg zur letzten Ruhe beschreiten in dem Wissen, dass sich die Liebsten um das eigene Erbe zanken werden? Wahrscheinlich nur wenige Menschen. Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten gehen davon aus, dass nahezu jeder dritte Erbfall in Deutschland zu einem Streit unter den Erben führt. Das sind keine guten Nachrichten für diejenigen, die sich für ihren letzten Willen eine friedliche Einigung unter den Hinterbliebenen wünschen. Doch keine Sorge, möglichen Streitigkeiten lässt sich vorbeugen. Dafür ist die Testamentsvollstreckung das ideale Instrument.
Das einfachste Mittel, einen Erbschaftsstreit in der Familie zu vermeiden, ist und bleibt das Testament. Doch wer garantiert, dass der letzte Wille auch so umgesetzt wird, wie es gewünscht war? Es ist die Testamentsvollstreckung, die dafür sorgt, die Nachlassabwicklung in geregelte Bahnen zu bringen. Prinzipiell dient das Verfahren dazu, die Vermögenswerte, die eine Erblasserin oder ein Erblasser abtritt, wie im Testament beschrieben den Parteien der Erbengemeinschaft zufließen zu lassen.
Gut zu wissen: Eine Testamentsvollstreckung stellt beispielsweise sicher, dass die Anteile eines Erbes wie gewünscht aufgeteilt werden. So können Unklarheiten und Streitigkeiten abgewendet werden. Des Weiteren steckt dieses Verfahren ab, wie bestimmte Vermögenswerte von der Erbengemeinschaft zu verwenden sind. Beispielsweise kann eine Erblasserin oder ein Erblasser im Testament bestimmen, ob eine Immobilie im Familienbesitz verbleiben soll oder ob sie verkauft werden darf. Über die Testamentsvollstreckung wird dieser letzte Wille dann praktisch durchgesetzt.
Wie funktioniert eine Testamentsvollstreckung?
Das einfachste Mittel, einen Erbschaftsstreit in der Familie zu vermeiden, ist und bleibt das Testament. Doch wer garantiert, dass der letzte Wille auch so umgesetzt wird, wie es gewünscht war? Es ist die Testamentsvollstreckung, die dafür sorgt, die Nachlassabwicklung in geregelte Bahnen zu bringen. Prinzipiell dient das Verfahren dazu, die Vermögenswerte, die eine Erblasserin oder ein Erblasser abtritt, wie im Testament beschrieben den Parteien der Erbengemeinschaft zufließen zu lassen.
Gut zu wissen: Eine Testamentsvollstreckung stellt beispielsweise sicher, dass die Anteile eines Erbes wie gewünscht aufgeteilt werden. So können Unklarheiten und Streitigkeiten abgewendet werden. Des Weiteren steckt dieses Verfahren ab, wie bestimmte Vermögenswerte von der Erbengemeinschaft zu verwenden sind. Beispielsweise kann eine Erblasserin oder ein Erblasser im Testament bestimmen, ob eine Immobilie im Familienbesitz verbleiben soll oder ob sie verkauft werden darf. Über die Testamentsvollstreckung wird dieser letzte Wille dann praktisch durchgesetzt.
Erbschaftsangelegenheiten regeln: Wer vollzieht die Testamentsvollstreckung?
Verantwortlich für die Testamentsvollstreckung ist eine neutrale, dritte Person, die vor der Erbengemeinschaft als Vermittlerin oder Vermittler auftritt. Diese sogenannte Testamentsvollstreckerin oder dieser Testamentsvollstrecker tritt als Vertretung für die Verstorbene oder den Verstorbenen auf. Er oder sie nimmt den Nachlass für die Dauer der Testamentsvollstreckung in Besitz und darf darüber verfügen.
Wer dies durchführt, legt die Erblasserin oder der Erblasser im Testament fest. Dabei kann es sich um eine der Erblasserin oder dem Erblasser nahestehende Person handeln. Zumeist werden jedoch spezialisierte Juristinnen und Juristen für das Amt herangezogen. Diese verfügen über das erforderliche Know-how im Erb- und Steuerrecht und das nötige Fingerspitzengefühl, das für Erbschaftsangelegenheiten wichtig ist. Unter anderem bieten Finanzinstitute im Private Banking wie die Berliner Sparkasse entsprechende Services an.
Testament vollstrecken lassen: Wann ist es sinnvoll?
„Eine Testamentsvollstreckung ist immer sinnvoll, wenn mehrere Personen oder eine gemeinnützige Institution als Erben eingesetzt werden oder wenn der Nachlass selbst schon Streitpotenzial aufgrund einer großen Komplexität birgt“, sagt Ines Fasting. Die Volljuristin arbeitet seit fast 20 Jahren für die Berliner Sparkasse als Testamentsvollstreckerin. Durch ihre Praxiserfahrung weiß sie, dass sich das Verfahren stets lohnt, wenn mehrere Parteien eine Erbengemeinschaft bilden. So regelt die Nachlassabwicklung von Anfang an, was wem wie laut Testament zusteht. Es kommt also gar nicht erst zu Konflikten und der Erbfall ist schnell abgeschlossen.
Überdies ist eine Testamentsvollstreckung dann sinnvoll, wenn die Erben noch minderjährig oder aufgrund einer geistigen Einschränkung nicht in der Lage sind, das Erbe entgegenzunehmen. Hier können Testamentsvollstreckende wie Ines Fasting die Erbangelegenheiten für die betroffenen Personen managen. Nicht zuletzt kann eine Testamentsvollstreckung dann infrage kommen, wenn eine komplexe Unternehmensnachfolge in die Wege geleitet oder eine Stiftung mit einem Erbe errichtet werden soll.
Konflikte vermeiden durch eine klare Regelung: Die Testamentsvollstreckung in der Praxis
Eine Testamentsvollstreckung wird im Testament angeordnet und muss handschriftlich oder notariell beurkundet werden. Was eine Testamentsvollstreckerin oder ein Testamentsvollstrecker schlussendlich durchführen soll, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Erbschaftsangelegenheiten richten sich stets nach den Vermögensverhältnissen und den Anforderungen und Wünschen der Erblasserin oder des Erblassers. In vielen Fällen erstellt die Testamentsvollstreckende einen Teilungsplan und überwacht dessen Umsetzung. Der Teilungsplan setzt detailliert fest, wie und unter welchen Auflagen das Erbe den Parteien der Erbengemeinschaft zugesprochen wird. Zudem übernehmen die Expertinnen und Experten die Erbschaftsteuererklärung.
Die Testamentsvollstreckung bei der Berliner Sparkasse
Expertinnen und Experten wie Ines Fasting erledigen für vermögende Kundinnen und Kunden im Private Banking die vollständige Abwicklung des Nachlasses. Sie organisieren die gewünschte Bestattung, managen die Auflösung des Haushalts, verteilen den Nachlass an die Erbengemeinschaft und kümmern sich um anfallende Steuerangelegenheiten. Sprechen Sie uns dazu gerne an!
Ines Fasting ist Volljuristin und Abteilungsleiterin des Generationen- und Stiftungsmanagements im Private Banking der Berliner Sparkasse. Sie verfügt über langjährige Erfahrung als Testamentsvollstreckerin und betreut Kundinnen und Kunden vertrauensvoll und persönlich in allen Fragen rund um die Themen Vererben und Stiften.
Weitere Informationen, Tipps und Checklisten zum Thema „Erben und Vererben“ finden Sie in unserem Ratgeber Erben und Vererben >>
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