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Gut hören und sehen ist kostspielig

92 Prozent der Über-55-Jährigen tragen zumindest gelegentlich eine Brille. Nur in Extremfällen wird sie von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Mehr als 23 Millionen Über-60-Jährige sind schwerhörig. Die Kasse finanziert nur ein Hörgeräte-Grundmodell – wer z.B. ein optisch unauffälligeres möchte, muss zuzahlen.

Früherkennung macht den Unterschied

Je frühzeitiger eine Krankheit erkannt wird, desto besser die Heilungschancen. Dennoch sehen gesetzliche Krankenkassen nur bestimmte Vorsorgeuntersuchungen vor. Sie sind an das Lebensalter gebunden und die Intervalle sind vorgeschrieben. Wer früher oder öfter Untersuchungen wahrnehmen will, muss dies aus eigener Tasche zahlen.

Schutzimpfungen retten Leben

Unbestritten sind Impfungen wichtig für die Gesundheitsvorsorge.  Bei der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen gelten allerdings Altersbeschränkungen und Ausnahmen, wie z.B. Grippeschutzimpfung erst ab 60 Jahren. Impfkosten im Zusammenhang mit privaten Auslandreisen werden in der Regel gar nicht erstattet.

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  • 80% Kostenerstattung für Kontaktlinsen und Brillen, unabhängig von einer Änderung der Sehfähigkeit (bis zu 400 Euro in 2 Kalenderjahren).
  • Teil-Kostenerstattungen für refraktive Chirurgien, z.B. Lasern der Augen (bis zu 1.500 Euro in der Vertragslaufzeit).
  • 80% Kostenerstattung für ärztlich verordnete Hörhilfen einschließlich Otoplastik (Ohrpassstück) sowie Reparaturen bis zu 800 Euro in 5 Kalenderjahren.
  • 100% Kostenerstattung für Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von Alter, Untersuchungsintervall und Häufigkeit (z.B. Gesundheits-Check-ups, Hörtests oder Krebsfrüherkennung).
  • Standard-Impfungen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht bezahlt, sowie Reiseschutz-Impfungen und Malaria-Prophylaxe.
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