Für die Immobilienvermittlung über einen Makler fällt in der Regel eine Provision an, die zusätzlich zum Kaufpreis berücksichtigt werden muss. Seit Ende 2020 regelt das neue Maklergesetz die genaue Verteilung der Maklergebühren. Mit den Neuregelungen sind sowohl für Immobilienverkäufer und -käufer als auch für Maklerunternehmen in zahlreichen Regionen erhebliche Änderungen verbunden. Welche Auswirkungen das neue Gesetz zu den Maklerprovisionen im Alltag hat, inwieweit es Käufer mit Blick auf die Entwicklung der Immobilienpreise tatsächlich entlasten kann und welche Chancen sich aus der Neuregelung für die Maklerbranche ergeben, schildert Juri Kaiser, Leiter Vertrieb Bestandsimmobilien bei der BSK Immobilien GmbH, im Interview.
Juri Kaiser, Leiter Vertrieb Bestandsimmobilien bei der BSK Immobilien GmbH, sieht in der Neuregelung der Maklergebühren vor allem eine Chance für Qualitätsmakler, im Markt zu punkten. Juri Kaiser spricht im Interview über die Chancen und Herausforderungen des neuen Maklergesetzes.
Vor dem Inkrafttreten des neuen „Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ existierte in Deutschland keine einheitliche Regelung. Vielmehr hatten sich im Laufe der Jahre je nach Region und Bundesland verschiedene Modelle mit Blick auf die Provisionshöhe und den Verteilungsschlüssel etabliert. So war es zum Beispiel in Berlin und Brandenburg üblich, dass die kompletten Kosten für den Makler von bis zu 7,14 Prozent (brutto) des Kaufpreises von den Käufern zu zahlen waren.
Im Rahmen der Neuregelung der Maklergebühren hat der Gesetzgeber die Verteilung nun bundesweit vereinheitlicht. Daraus folgt: Wenn wir heute im Großraum Berlin-Brandenburg eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus erfolgreich vermitteln, kommt im Regelfall eine Provisionsteilung zwischen dem Immobilienverkäufer und dem Immobilienkäufer zur Anwendung. Die Maklerprovision wird somit fair zu gleichen Teilen von den Verkäufern und Käufern übernommen.
Nehmen wir zum Beispiel eine Eigentumswohnung für eine Berliner Familie mit einem Kaufpreis von 500.000 Euro. Nach der bisherigen, ortsüblichen Regelung hätte die Familie bei einer Maklercourtage von 7,14 Prozent mit zusätzlichen Kosten auf den Kaufpreis von 35.700 Euro kalkulieren müssen. Durch den Provisionssplit zu gleichen Teilen fallen aufseiten der Familie nur noch 17.850 Euro für die Vermittlung an, was gleichzeitig ihrer Ersparnis entspricht. Die Familie wird dadurch erheblich bei den Kaufnebenkosten entlastet.
Vor allem vor dem Hintergrund, dass Banken bei Finanzierungen üblicherweise einen gewissen Eigenkapitaleinsatz wünschen, der mindestens die Erwerbsnebenkosten abdecken soll, bietet eine solche Ersparnis einen wesentlichen Vorteil. Da nur noch die Hälfte der Maklergebühren als Eigenkapital eingebracht werden muss, ermöglichen geringere Erwerbsnebenkosten eine bessere Finanzierbarkeit der Wunschimmobilie zu günstigeren Konditionen.
Die Entwicklung der Immobilienpreise wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst. Wie der aktuelle Kaufpreisspiegel der LBS Nord für Berlin zeigt, haben sich die Immobilienpreise auch in den letzten Monaten sehr dynamisch entwickelt. Einen ähnlichen Trend können wir auch für das Umland feststellen. Ob eine erhebliche Verteuerung der Baustoffe oder das knappe Angebot an verfügbarem Wohnraum in Kombination mit der verstärkten Nachfrage nach Wohneigentum infolge der Corona-Pandemie: Die steigenden Immobilienpreise in der gesamten Metropolregion verwässern natürlich den Einspareffekt.
Umso wichtiger sind daher weitere, spürbare Entlastungen für Immobilienkäufer. In Berlin und Brandenburg zahlen sie beispielsweise mit die höchsten Sätze bei der Grunderwerbssteuer, die ebenfalls in die Erwerbsnebenkosten einfließt und in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht wurde. Daneben sehe ich beim Thema Bauen einen zentralen Hebel für Entlastungen. Ohne ein größeres Angebot an bezahlbarem Wohnraum in der Region werden sich zukünftig immer weniger Familien überhaupt Wohneigentum leisten können. Gerade hier gibt es, etwa mit Blick auf die Baugenehmigungen und die oft langen Entscheidungsprozesse in den Bauämtern, einen großen Handlungsbedarf. Dazu gehört auch, dass wir beim Thema Digitalisierung in der Immobilienwirtschaft noch einen großen Schritt gehen müssen, um Verfahren und Prozesse weiter zu beschleunigen.
Die Neuregelung der Maklergebühren wird zu einer Konsolidierung in der Maklerbranche führen. Denn dadurch, dass nun auch die Verkäufer in Berlin und Brandenburg an den Kosten für den Makler beteiligt werden, spielt der Faktor Vertrauen bei der Wahl des Vermittlers eine noch wichtigere Rolle. Gerade darin liegt in meinen Augen eine große Chance für Qualitätsmakler, sich jetzt noch stärker über die eigenen Leistungen im Markt abzuheben und klarer zu positionieren.
Als in der Region verwurzelter und seit langen Jahren erfolgreich tätiger Bankenmakler sehen wir uns hier sehr gut aufgestellt. Von der fachmännischen Immobilienbewertung und dem professionellen Erstgespräch über hochwertige Bilder, digitale Exposés, den Zugang zu einem großen Käuferkreis und die serviceorientierte Begleitung bis zur Übergabe der Immobilie bieten wir ein überzeugendes Leistungsspektrum und profitieren von einem hohen Vertrauensvorschuss. Bei uns wird der gesamte Prozess aus einer Hand begleitet. Das wollen wir in Zukunft gerade in den verschiedenen Online-Kanälen noch sichtbarer machen.
Oder spielen die Kosten bei der Frage der Beauftragung eines Maklers eher eine untergeordnete Rolle?
In den meisten Fällen verkaufen unsere Kunden nur einmal im Leben eine Immobilie. Oft haben sie mehrere Jahrzehnte darin verbracht, ihre Kinder dort großgezogen und viel Herzblut in den Ausbau gesteckt. Sehr häufig erleben wir es daher, dass der Immobilienverkauf eine hochemotionale Angelegenheit ist. An diesem Punkt besteht der große Wunsch nach einer professionellen und empathischen Begleitung durch den Verkaufsprozess, während die Kosten tatsächlich eher in den Hintergrund rücken. In diesem Zusammenhang registrieren wir auch, dass sich Verkäufer an uns wenden, die ihre Immobilie zunächst privat veräußern wollten – weil sie festgestellt haben, dass sie mit einem professionellen Makler besser beraten sind.
Gerade weil es beim Verkauf um eine Menge Geld geht, ist das Sicherheitsbedürfnis sehr hoch. Als breit vernetzter Qualitätsmakler vor Ort geben wir unseren Kunden genau diese Sicherheit, nach der sie suchen: Dass sie in guten Händen sind bei der Einwertung und Präsentation des Objekts, der Auswahl der richtigen Käufer, dem Aufsetzen des Kaufvertrages, der Regelung der finanziellen Angelegenheiten und schlussendlich der Übergabe.
Das Leistungsspektrum der Makler im Rahmen der Immobilienvermittlung ist sehr unterschiedlich und für den Laien nur schwer greifbar. Wir empfehlen unschlüssigen Verkäufern gerne vor einer möglichen Zusammenarbeit mit uns, sich in unseren Kundenrezensionen bei Google, Immoscout oder Immowelt ein genaues und objektives Bild von unseren Leistungen und unserer Arbeitsweise zu verschaffen.
Grundsätzlich denke ich, dass sowohl Immobilienverkäufer als auch -käufer immer genauer auf die angebotenen Leistungen und Services schauen, weil die Markttransparenz im Zuge der Digitalisierung zunimmt und es leichter wird, sich über die zur Auswahl stehenden Makler zu informieren. Das neue Maklergesetz wirkt hierbei wie ein Katalysator, da sich Verkäufer nun noch bewusster mit dem Markt auseinandersetzen und für den Makler entscheiden, von dem sie restlos überzeugt sind. Deshalb wird auch das Feedback unserer Kunden für unsere Arbeit immer wichtiger, da es verkaufswilligen Eigentümern eine verlässliche Orientierung gibt, was sie bei uns erwarten können und dürfen.
(Stand 02.07.2021)
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