Homöopathische Arzneimittel erfreuen sich in Deutschland einer ungebrochen großen Beliebtheit. Rund jeder zweite Deutsche hat bereits Globuli und Co. eingenommen. Während viele Patienten sowie einige Heilberufler davon überzeugt sind, dass die Alternativmedizin hilft, halten Homöopathie-Kritiker die Präparate für wirkungslos und mitunter sogar für gefährlich. Nichtsdestotrotz gilt für nahezu alle Homöopathika hierzulande die Apothekenpflicht. Unter Fachleuten, Politikern und Interessengruppen wird kontrovers diskutiert, ob die Homöopathie in die Apotheke gehört.
Ein Forscherteam um den Psychologen Professor Dr. Tilmann Betsch von der Universität Erfurt wollte herausfinden, inwieweit die Homöopathie-Beratung in Apotheken den Leitlinien zur Homöopathie entspricht, die von der Bundesapothekerkammer (BAK) aufgestellt wurden. Für die im Jahr 2017 durchgeführte Feldstudie wurden insgesamt 100 Apotheken in Leipzig, Erfurt, Frankfurt und Stuttgart ausgewählt. Vier Testkäuferinnen gaben vor, Arzneimittel für erkältete Familienmitglieder kaufen zu wollen. Dabei folgten sie einem vorab festgelegten Frageschema, nach dem sie die Apotheker im Laufe des Beratungsgesprächs auf homöopathische Präparate sowie deren Wirksamkeit ansprachen.
Das Ergebnis: Nur fünf Prozent der Apotheker informierten die Kundinnen gemäß den Leitlinien zur Homöopathie der BAK darüber, dass es für die Wirksamkeit der Mittel keinen wissenschaftlich fundierten Beleg gebe. Dagegen gaben immerhin 30 Prozent der Befragten an, dass die Wirkung der Homöopathie in Studien nachgewiesen sei oder auf Erfahrungswissen basiere. Dies entspricht nach den Leitlinien der BAK jedoch nicht dem Stand der Forschung. Nach Meinung des Erfurter Forscherteams gebe es im Bereich Homöopathie für viele Apotheker einen Fortbildungsbedarf.
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Doch warum sind homöopathische Arzneimittel apothekenpflichtig, wenn ein empirischer Wirkungsnachweis bis heute aussteht? Derzeit sind in Deutschland rund 5.000 homöopathische Präparate registriert. Der weit überwiegende Teil der erhältlichen Homöopathika darf nur in Apotheken abgegeben werden. Befürworter dieser Praxis, wie der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), argumentieren, dass eine fachgerechte Homöopathie-Beratung in der Apotheke unerlässlich sei. Es sei dem Patientenwohl abträglich, wenn die Präparate per Selbstbedienung in Supermarkt und Drogerie zugänglich wären. Auch der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) spricht sich für die Beibehaltung der Apothekenpflicht aus: Nur auf diese Weise könne die pharmazeutische Qualität und Unbedenklichkeit sowie die korrekte Anwendung der Mittel gewährleistet werden. Für die Befürworter ist die Homöopathie überdies ein Teil der Therapievielfalt, der sich etabliert habe und den schließlich viele Patienten nutzen wollten.
Einige Mediziner, Apotheker wie auch Gesundheitspolitiker fordern, dass homöopathische Arzneimittel nicht mehr in Apotheken angeboten werden sollten. Als Hauptargument für eine Apotheke ohne Homöopathie wird das Fehlen eines empirisch belastbaren Wirkungsnachweises angeführt. Demnach hätten zahlreiche wissenschaftliche Studien gezeigt, dass die Wirkung von Homöopathika nicht über den Placeboeffekt hinausreiche. Manche Kritiker halten die Abgabe der Präparate in der Apotheke sogar für potenziell schädlich: Gerade die Erhältlichkeit in der Apotheke suggeriere dem Patienten, dass es sich um eine adäquate Medikation handle. Eine Therapie mit nachweislich wirksamen Arzneimitteln könne sich dadurch verzögern oder schlimmstenfalls ganz ausbleiben.
Fest steht: Am Thema Homöopathie in der Apotheke scheiden sich die Geister. Einzelne Apotheken reagieren auf die Kontroverse, indem sie die Präparate aus der Sichtwahl entfernen und sie nur auf expliziten Kundenwunsch und nach einer leitliniengerechten Beratung abgeben. Eine finale Entscheidung über die Abgabe von Homöopathika in der Apotheke ist derzeit nicht in Sicht. Wer sich an die Leitlinien zur Homöopathie der Bundesapothekerkammer halten will, sollte seine Kunden über den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung informieren und sie über den fehlenden empirischen Wirkungsnachweis aufklären. Von einer Werbung für die Wirkung der Mittel sollte hingegen abgesehen werden.
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