Im Gesundheitsbereich gilt eine Fortbildungspflicht. Ärzte, Apotheker, nicht-ärztliche Therapeuten und weitere Heilberufe müssen ihre Kenntnisse und Fertigkeiten laufend an die neuesten Entwicklungen in der Medizin anpassen. Für wen eine Fortbildungsverpflichtung besteht, was Sie darüber wissen sollten und welche Folgen das Missachten der Fortbildungsverpflichtung haben kann, lesen Sie in diesem Beitrag.
Im Rahmen von Fortbildungen können Sie, anders als bei Weiterbildungen, Ihre bereits vorhandenen Kenntnisse in Ihrem Fachbereich auffrischen. Ein Facharzt der Radiologie kann durch die Teilnahme an einer Fortbildung zum Strahlenschutz für Ärzte aktuelle Praktiken kennenlernen und sein Wissen aktualisieren. Aus diesen Gründen ist die Fortbildungsverpflichtung im Gesundheitswesen besonders wichtig:
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Fortbildungspflicht besteht nicht nur für Ärzte, sondern auch für andere Heilberufler, die entweder selbstständig oder in leitenden Positionen tätig sind. Dazu zählen:
Die Fortbildungsverpflichtung ist in den Heilberufe- und Kammergesetzen der jeweiligen Bundesländer festgeschrieben. Dementsprechend können sich die konkreten Regelungen zur Fortbildungspflicht zwischen den einzelnen Bundesländern leicht unterscheiden.
In welchem Rahmen Fortbildungsmaßnahmen angesetzt sind, wird in den Berufsordnungen der einzelnen Landeskammern spezifiziert. Der Umfang der erforderlichen Maßnahmen kann in Fortbildungspunkten oder in Stunden pro Jahr angegeben sein. Die Bundesärztekammer gibt zum Beispiel vor, dass die Fortbildungspflicht für einen Arzt mindestens 50 Stunden pro Jahr beträgt. Selbstständige Physiotherapeuten wiederum müssen 60 Fortbildungspunkte in einem Zeitraum von vier Jahren nachweisen können. Die gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungen decken berufsspezifische Themen ab und finden als Vorträge, Seminare, Workshops und in weiteren Formaten statt. Meistens können Sie zwischen verschiedenen Angeboten wählen.
Wenn Sie eine Fortbildung besuchen, werden Ihnen – je nach Veranstaltungsumfang – Fortbildungspunkte oder -stunden anerkannt und anschließend auf einem Fortbildungskonto gutgeschrieben.
Fortbildungspunkte oder -stunden müssen der entsprechenden Berufskammer in bestimmten Abständen vorgewiesen werden. In welchem Zeitraum Sie Ihre Fortbildungen einreichen müssen, hängt von der zuständigen Berufskammer ab. Als Apotheker geschieht dies in der Regel alle drei Jahre. Auf Antrag kann Ihnen ein Fortbildungszertifikat ausgestellt werden, mit welchem Sie die Erfüllung Ihrer fachlich-medizinischen Fortbildungspflicht nachweisen können.
Halten Sie Ihre Fortbildungsverpflichtung nicht ein, können neben berufsrechtlichen Maßnahmen auch Sanktionen drohen. Ein Verstoß gegen die Fortbildungspflicht kann für einen Arzt somit Honorarkürzungen oder Zulassungsentziehungen bedeuten. Darüber hinaus sind auch Geldstrafen im vierstelligen Bereich möglich.
Sich als Heilberufler regelmäßig über seinen Fachbereich zu informieren, ist nicht nur eine Tugend, sondern eine Pflicht. Der Besuch von Fortbildungen ist eine wichtige Maßnahme der Qualitätssicherung im Gesundheitsbereich.
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